Betreiber von Websites, über die Waren oder Dienstleistungen online gegenüber Verbrauchern angeboten werden, müssen kurzfristig eine wichtige Änderung an Ihrer Website vornehmen, die die Angaben im Impressum betrifft.
Im Impressum müssen seit einiger Zeit Angaben zum sog. Außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren der Europäischen Kommission vorgehalten werden. Dies ist eine Folge einer EU-Verordnung sowie einer europarechtlichen Richtlinie. Betroffen davon sind Unternehmen, die online gegenüber Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbieten. Nach den Vorgaben dieser Verordnung müssen Website-Betreiber auf Ihrer Website auf die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitbeilegung sowie auf die dafür eingerichtete Plattform (OS-Plattform) hinweisen.
Was hat sich jetzt geändert?
Die Europäische Union (EU) hat den Hyperlink zu der OS-Plattform verändert, da dieser auf das sichere SSL-Zertifikat umgestellt wurde. Der Link zu der Plattform muss verpflichtend im Hinweis auf der Website als anklickbarer (!) Hyperlink (vgl. OLG München, Urteil vom 22.09.2016, Az: 29 U 2498/16) vorhanden sein. Bis jetzt war die Plattform unter dem Link “http://www.ec.europa.eu/consumers/odr” zu finden. Nunmehr muss der Link aufgrund der erfolgten Veränderung unbedingt angepasst werden und ein jeder betroffene Website-Betreiber muss tätig werden, da ansonsten eine Abmahngefahr droht. Es besteht zwar eine Weiterleitung der bisherigen URL, jedoch leitet diese leider nicht auf die nun korrekte URL weiter.
Der aktuelle Hinweis auf die OS-Plattform sollte wie folgt - am sinnvollsten im Impressum der Website - eingebaut werden:
“Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher:
https://www.ec.europa.eu/consumers/odr”
Welche Informationen müssen neben dem Link angegeben werden?
Inhaltlich sind für die Informationen drei wesentliche Punkte relevant:
- Hinweis und anklickbarer Hyperlink zur OS-Plattform (relevant, sofern Verbraucher über die Website online Verträge abschließen können)
- Hinweis, ob das Unternehmen am Streitbeilegungsverfahren teilnimmt (entweder freiwillig oder verpflichtend)
- Falls am Streitbeilegungsverfahren teilgenommen wird, müssen die Post- und Webadresse der zuständigen Schlichtungsstelle angegeben werden.
Sollten Sie Fragen zu den aktuellen Veränderungen oder zu den rechtlichen Anforderungen für Websites oder Onlineshops haben, helfen unsere Fachanwälte für IT-Recht Ihnen gerne weiter. Informationen dazu erhalten Sie schnell über unsere Website: https://www.itmr-legal.de/leistungen/rechtsgebiete/it-recht/.
Update 08.02.2018:
Die Europäische Kommission hat inzwischen auf die Geschehnisse reagiert und weitere Anpassungen vorgenommen. Der ursprüngliche http-Link auf die OS-Plattform funktioniert nun wieder, wie es bereits zuvor der Fall war. Die Weiterleitung auf eine allgemeine Informationsseite wurde abgeschaltet. Nun gelangt man über den Link wieder in korrekter Weise auf die Plattform bzw. die vorgeschaltete Sprachauswahl. Damit ist auch die Gefahr gebannt, von Abmahnungen betroffen zu sein.
Es bleibt allerdings zu empfehlen, wie oben beschrieben weiterhin den https-Link zur OS-Plattform im Impressum vorzuhalten. Dieser ist weiterhin aktiv und leitet auf die nach dem SSL-Zertifikat gesicherte Seite weiter.
"Abmahngefahr! Website-Betreiber müssen tätig werden" von