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Das Ende des Geoblockings

Im Urlaub am Strand die Bundesliga auf Sky oder im Winterurlaub die Lieblingsserie auf Netflix schauen- für viele ein bisher unerfülltes Vergnügen. Jeder, der schon einmal im Ausland versucht hat einen Inhalt seines bezahlten Streamingdienstes abzurufen kennt die Meldung "Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar."

 

Schuld war das sogenannte Geoblocking. Damit verhinderten Anbieter den Zugriff auf ihre Streamingdienste, wenn der Nutzer sich mittels der IP seines Endgeräts identifizierte und dieser sich im Ausland befand. Hintergrund für dieses Vorgehen der Anbieter war das Urheberrecht. Denn produzierte Werke wie Filme oder Serien werden in der Regel immer nur für ein Land verkauft bzw. lizenziert. Aufgrund des Territorialitätsprinzips, welches im Urheberrecht gilt, unterlag die Nutzung der Streamingdienste erheblichen Einschränkungen im Ausland.

 

Seit dem 01. April 2018 ist aber nun die neue EU-Portabilitätsverordnung in Kraft getreten und somit das Ende des Geoblockings eingetreten. Durch die Verordnung werden Anbieter von Streamingdiensten verpflichtet, ihren Kunden bei vorübergehendem Aufenthalt in einem EU-Ausland vollen Zugriff auf den im Heimatland abonnierten Dienst zu gewähren. Und dies ausdrücklich ohne Mehrkosten erheben zu dürfen.

 

Das klingt erst einmal sehr gut und bedeutet auch tatsächlich eine klare Verbesserung für den Nutzer.

 

Spannend wird aber in der Praxis die Frage werden, was genau eigentlich ein "vorübergehender Aufenthalt" ist. Die Verordnung lässt dies bewusst offen, sodass es in der Folge auf die Rechtsprechung ankommen wird. Hierbei stellen sich neben dem direkten Problem, wann ein Nutzer schlicht "abgeschaltet" wird vor allem mittelbare Probleme für die Anbieter. Denn diese könnten sich unter Umständen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ausgesetzt sehen, indem sie den Zeitraum falsch interpretieren und sich damit einen Vorteil gegenüber Konkurrenten schaffen.

 

Wie die Anbieter mit der neuen rechtlichen Situation umgehen, bleibt abzuwarten. Als einer der ersten Anbieter hat der Bezahlsender Sky bereits reagiert und teilt auf seiner Webseite mit, dass er seine Streamingangebote für deutsche Kunden insgesamt 37 Tage pro Auslandsaufenthalt bereit stellt.

 

Rechtsanwalt Andreas Buchholz