Datenrecht bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die den Umgang mit Daten regeln, unabhängig davon, ob es sich um personenbezogene Daten handelt oder nicht. Es umfasst verschiedene Aspekte, darunter das Recht auf Zugang zu Daten, das Recht auf Nutzung von Daten, das Recht auf Datenportabilität und das Recht auf Datenbesitz. Datenrecht betrifft daher sowohl personenbezogene als auch nicht personenbezogene Daten. Im Gegensatz dazu konzentriert sich das Datenschutzrecht speziell auf den Schutz personenbezogener Daten. Es umfasst Gesetze, Verordnungen und Bestimmungen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln, um die Privatsphäre und die Rechte von Einzelpersonen zu schützen. Das Datenschutzrecht legt Regeln fest, wie personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden dürfen, sowie die Rechte der betroffenen Personen in Bezug auf ihre Daten. Das Datenrecht ist somit allgemeiner und betrifft alle Arten von Daten, das Datenschutzrecht hingegen ist spezifisch auf den Schutz personenbezogener Daten ausgerichtet ist.
Während das Datenschutzrecht also einen klar definierten Bereich abdeckt, bietet das Datenrecht einen breiteren Rahmen, der auch nicht-personenbezogene Daten einbezieht, wie sie etwa in der Industrie 4.0 oder bei KI-Anwendungen anfallen. Unsere IT-Rechtskanzlei ist Ihr Partner, wenn es darum geht, die komplexen Anforderungen beider Bereiche – Datenrecht und Datenschutzrecht – zu meistern und Ihr Unternehmen rechtssicher aufzustellen.
Der Data Act ist da: Neue Regeln für den Datenzugang
Der Data Act (auch Datenverordnung und Datengesetz genannt), der seit dem 11.01.2024 in Kraft ist und ab dem 12.09.2025 vollständig angewendet wird, soll helfen, das ungenutzte Potenzial der Daten besser zu nutzen. Er stellt klare Regeln für den Datenzugang und die -nutzung auf und betrifft sowohl Unternehmen als auch Verbraucher.
Wir bieten maßgeschneiderte Beratungsleistungen an, um die Herausforderungen und Chancen des Data Acts zu nutzen und sicherzustellen, dass Sie die Datenbestimmungen einhalten. Der Data Act zielt darauf ab, den freien Zugang zu Daten zu fördern und Innovationen zu unterstützen.
Was regelt der Data Act?
Der Data Act enthält u.a. wichtige Regelungen zur Datenweitergabe von Unternehmen an Verbraucher und zwischen Unternehmen. Dazu gehört die Zugänglichmachung von bei der Nutzung von vernetzten Produkten oder verbundenen Diensten erzeugten Daten und die vorvertragliche Informationspflicht. Nutzer und Dateninhaber erhalten z.B. das Recht auf Zugang zu und Nutzung von Produktdaten und verbundenen Dienstdaten. Der Data Act regelt auch den Datenverkehr und verbietet missbräuchliche Klauseln in Bezug auf Datenzugang und Datennutzung. Die Interoperabilität ist ein weiterer wichtiger Aspekt des Data Acts, der die Fähigkeit verschiedener Systeme zur Datenweitergabe und -nutzung fördert.
Die Verordnung enthält Vorschriften unter anderem über
Ausdrücklich erstreckt sich der Data Act auf personenbezogene und nicht-personenbezogene Daten, einschließlich der folgenden Arten von Daten, in den folgenden Zusammenhängen:
Wen betrifft der Data Act?
Der Data Act betrifft insbesondere Hersteller von vernetzten Produkten, Anbieter verbundener Dienste, Nutzer, Dateninhaber und öffentliche Stellen, unabhängig vom Unternehmenssitz sowie Nutzer vernetzter Geräte. Die Verordnung gilt grundsätzlich für
Wir helfen Ihnen als Datenanwalt bzw. Datenrechtsanwalt dabei, die neuen Regelungen effektiv umzusetzen und die Übergangsfrist bis 12.09.2025 optimal zu nutzen, um die Chancen des Data Acts zu nutzen. Kontaktieren Sie uns sehr gerne.
Die Umsetzung des Data Acts erfordert rechtliche Expertise und technisches Verständnis. Als Ihre Datenanwälte bieten wir Ihnen:
Der Data Act ist nur ein Teil eines größeren rechtlichen Rahmens, der den Umgang mit Daten regelt. Neben der DSGVO und nationalen Gesetzen kommen ständig neue Vorschriften hinzu – etwa der EU AI Act, der KI-Systeme reguliert, oder die Cybersecurity-Richtlinien. Unsere Kanzlei bleibt stets auf dem neuesten Stand und bietet Ihnen eine zukunftsorientierte Beratung. Wir helfen Ihnen, die Übergangsfrist bis zum 12. September 2025 optimal zu nutzen, um Ihre Datenstrategie rechtssicher und wettbewerbsfähig zu gestalten.
Ihre Vorteile mit uns
Fazit: Mit Datenrecht zum Erfolg
Der Data Act eröffnet neue Möglichkeiten, Daten als Ressource zu nutzen – sei es für Innovationen, Effizienzsteigerungen oder neue Geschäftsmodelle. Doch ohne rechtliche Absicherung können diese Chancen schnell zu Risiken werden. Unsere IT-Rechtskanzlei steht Ihnen als Partner zur Seite, um die Anforderungen des Datenrechts zu erfüllen und Ihr Unternehmen zukunftssicher zu machen. Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Dienstleistungen zu erfahren – von der Data-Act-Beratung bis zur umfassenden Datenstrategie.
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