Mit Urteil vom 12.07.2018 -BGH III ZR 183/17- hatte der BGH sich umfassend zu der Frage geäußert, ob und wie die Hinterbliebenen einer Verstorbenen Zugriff auf deren Facebook Konto erhalten. Wir hatten bereits unter
"Zugang zu Facebook Account einer Verstorbenen - BGH verhandelt heute" und unter
"Zugang zu Facebook Account einer Verstorbenen (Teil 2) - BGH Urteil"
über den Fall berichtet.
Hintergrund der Auseinandersetzung ist der Wunsch der hinterbliebenen Eltern, das Facebook Konto ihrer verstorbenen Tochter einzusehen. Diese hatte Suizid begangen, weshalb die Eltern nach Hinweisen und Beweggründen der Tat in dem Konto suchen wollten. Facebook hatte sich durch alle Instanzen gegen den begehrten Anspruch gewehrt.
Obwohl der BGH sich -aus unserer Sicht- recht deutlich positioniert hat, scheint der Fall dennoch nicht abgeschlossen zu sein. So berichtet heise online, dass Facebook weiterhin keinen
uneingeschränkten Zugriff auf das Konto ermöglicht. Laut BGH Urteil muss Facebook "Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten"
gewähren.
Tatsächlich habe Facebook den Hinterbliebenen aber lediglich einen USB-Stick mit einem 14.000 Seiten langen pdf-Dokument übermittelt. Eine direkte Zugriffsmöglichkeit auf das Konto bestehe dagegen nach wie vor nicht. Facebook habe hierzu erklärt, dass ein solcher Zugriff bei einem passiven Konto (das Konto befindet sich im sogenannten Gedenkzustand) technisch nicht möglich sei.
Wohl vor diesem Hintergrund haben die Eltern laut heise online nunmehr einen Zwangsgeldbeschluss in Höhe von 10.000,00 EUR gegen Facebook erwirkt. Bei einem Zwangsgeld handelt es sich um ein Ordnungsmittel, welches dazu dient, ein gerichtlich angeordnetes Verhalten durchzusetzen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
Spannend ist nun die Frage, wie es weiter geht. Sollte Facebook den Anforderungen des BGH Urteils weiterhin nicht nachkommen, dürften weitere Zwangsgeldbeschlüsse folgen. Diese erhöhen sich in der Regel rapide, wenn die Weigerung fort besteht. Sollte es hier also tatsächlich so sein, dass Facebook den Zugriff technisch nicht gewährleisten kann, dürfte dies zu massiven Konsequenzen für Facebook führen. Eine solche technische Unmöglichkeit ist dem Urteil des BGH jedenfalls nicht zu entnehmen und dieses Urteil ist jetzt rechtskräftig.
Wir werden weiter berichten.
"Digitales Erbe: Facebook verweigert weiterhin Zugriff auf Konto einer Verstorbenen"