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Anwaltliche Beratung und Vertretung.
Wenn Ihr Unternehmen ein Schreiben oder einen Bescheid von einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde erhält, ist es essenziell, umgehend, aber besonnen und professionell zu reagieren. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt klare Vorgaben für den Umgang mit solchen behördlichen Anfragen fest. Gemäß Artikel 31 DSGVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet, mit der Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten.
Relevante Artikel der DSGVO
Konkrete Maßnahmen und wie spezialisierte Anwälte Sie unterstützen können
Erhalten Sie eine Zuschrift einer Behörde, nehmen Sie dieses ernst, handeln Sie aber nicht kopflos. Nachfolgende Maßnahmen sollten ergriffen werden:
Unsere Fachanwaltskanzlei bietet Ihnen hierbei und insgesamt bei der Kommunikation mit Datenschutzbehörden umfassende Unterstützung. Wir nehmen Akteneinsicht, übernehmen die Prüfung von Anhörungsschreiben, die Beratung und Vertretung in Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie die gesamte Korrespondenz mit den Aufsichtsbehörden.
Bei Schreiben, Anfragen oder Bescheiden von Datenschutzbehörden ist fachkundiges Handeln gefragt. Unsere spezialisierten Anwälte stehen Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite, um Ihr Unternehmen bestmöglich zu vertreten und rechtliche Risiken zu minimieren. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und sichern Sie sich professionelle Unterstützung im Datenschutzrecht.