Hilfe bei DAtenschutz Aufsichtsbehörden von Fachanwälten


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Wenn Ihr Unternehmen ein Schreiben oder einen Bescheid von einer datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde erhält, ist es essenziell, umgehend, aber besonnen und professionell zu reagieren. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt klare Vorgaben für den Umgang mit solchen behördlichen Anfragen fest. Gemäß Artikel 31 DSGVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet, mit der Aufsichtsbehörde zusammenzuarbeiten. 

 

Relevante Artikel der DSGVO

  • Artikel 31: Verpflichtung zur Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.
  • Artikel 77: Recht der betroffenen Person auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde. 
  • Artikel 78: Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde. 
  • Artikel 79: Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter. 

Konkrete Maßnahmen und wie spezialisierte Anwälte Sie unterstützen können

 

Erhalten Sie eine Zuschrift einer Behörde, nehmen Sie dieses ernst, handeln Sie aber nicht kopflos. Nachfolgende Maßnahmen sollten ergriffen werden:

  • Sorgfältige Prüfung des Inhalts: Analysieren Sie das Schreiben detailliert, um den genauen Vorwurf oder die Anfrage zu verstehen; nehmen Sie Akteneinsicht.
  • Fristen einhalten: Beachten Sie die angegebenen Fristen für eine Stellungnahme oder Handlung, um weitere rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
  • Interne Abstimmung: Binden Sie relevante Abteilungen wie IT, Compliance und Datenschutzbeauftragte in den Prozess ein.
  • Dokumentation: Halten Sie alle Schritte und Kommunikationswege sorgfältig fest, um bei Bedarf Nachweise erbringen zu können.

Unsere Fachanwaltskanzlei bietet Ihnen hierbei und insgesamt bei der Kommunikation mit Datenschutzbehörden umfassende Unterstützung. Wir nehmen Akteneinsicht, übernehmen die Prüfung von Anhörungsschreiben, die Beratung und Vertretung in Ordnungswidrigkeitsverfahren sowie die gesamte Korrespondenz mit den Aufsichtsbehörden. 

 

Bei Schreiben, Anfragen oder Bescheiden von Datenschutzbehörden ist fachkundiges Handeln gefragt. Unsere spezialisierten Anwälte stehen Ihnen mit ihrer Expertise zur Seite, um Ihr Unternehmen bestmöglich zu vertreten und rechtliche Risiken zu minimieren. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung und sichern Sie sich professionelle Unterstützung im Datenschutzrecht.