In eigener Sache: ITMR Rechtsanwälte GbR entschloss sich in den vergangenen Monaten, ein Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2015 konsequent einzuführen und ist zertifiziert!
Aufgrund der Teamleistung erreichte das die Kanzlei schnell und freut sich nunmehr über eine Zertifikatsausstellung unter dem 09.03.2018! Zugegeben, es war viel Arbeit, aber es hat sich nach der Meinung aller gelohnt.
Durch ein externes Audit erbrachte ITMR Rechtsanwälte damit den Nachweis, dass die Forderungen der ISO 9001:2015 mit dem umgesetzten Kanzleimanagement erfüllt werden. Das Zertifikat erteilte die TÜV Rheinland Cert GmbH und ist gültig vom 09.03.2018 bis 08.03.2021.
Was bedeutet das Zertifikat?
Ein solches Zertifikat betrifft das Qualitätsmanagementsystem eines Unternehmens. Es handelt sich bei der Einführung eines Qualitätsmanagementsystems – so die Norm ISO 9001:2015 – um eine strategische Entscheidung einer Organisation, die helfen kann, eine nachhaltige Entwicklung bereitzustellen und die Gesamtleistung zu steigern. Oder um es ein wenig vereinfacht und ungenau zusammenzufassen: Durch ein solches System analysiert und reflektiert ein Unternehmen unter Beachtung der international standardisierten und teils strengen Grundsätze der Norm ISO 9001:2015 an ein solches System seine Dienstleistungen und Arbeitsprozesse, um Abweichungen zu verhindern und die Qualität und Kundenzufriedenheit zu fördern. Die Erfüllung der Normforderungen an ein solches System wird von unabhängiger Seite auditiert.
ITMR Rechtsanwälte strebte bereits zuvor nach stetiger Verbesserung und orientierte sich an nachhaltiger Effektivität, Effizienz und insbesondere an der Zufriedenheit der Mandanten. Dem eingeführten Kanzleimanagementsystem liegt u.a. ein kontinuierlicher Kreislauf der Planung, Umsetzung, Überprüfung und des Handelns zugrunde. Mit einem solchen System setzt sich ITMR Rechtsanwälte nunmehr definierte Standards in den Arbeitsabläufen, bezweckt verpflichtend die fortlaufende Verbesserung der Dienstleistungen, des Qualitätsmanagements und stellt ebenso verpflichtend die Mandantenzufriedenheit in den Mittelpunkt. Und das mit Überzeugung.