NDA / Vertraulichkeitsvereinbarung durch Rechtsanwalt


PAKET NDA-BAsiC (insbesondere für kleine Unternehmen und Freelancer Geeignet)

Vertraulichkeitsvereinbarung NDA Anwalt

 

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Was ist ein NDA?

NDA steht für "Non-Disclosure Agreement" und bezieht sich auf eine Vereinbarung zwischen zwei Parteien, dass bestimmte vertrauliche Informationen nicht an Dritte weitergegeben werden dürfen. Ein NDA wird oft auch als Vertraulichkeitsvereinbarung bezeichnet und ist ein wichtiges Instrument zum Schutz von geistigem Eigentum und vertraulichen Informationen.

 

Ein NDA sollte etwa zwischen Einzelpersonen, Unternehmen oder anderen Organisationen geschlossen werden, die vertrauliche Informationen teilen müssen, um eine bestimmte Zusammenarbeit oder Partnerschaft einzugehen. Beispiele für vertrauliche Informationen, die durch eine NDA geschützt werden können, sind vor allem Kundenlisten, Marketingpläne oder Produktentwicklungen und weiter zu definierende Geschäftsgeheimnisse. Entsprechend ist hierbei das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) zu beachten.

 

Wann sollte ein NDA geschlossen werden? 

 

Ein NDA sollte etwa zwischen Einzelpersonen, Unternehmen oder anderen Organisationen geschlossen werden, die vertrauliche Informationen teilen müssen, um eine bestimmte Zusammenarbeit oder Partnerschaft einzugehen. Eine hohe Bedeutung hat hierbei der Unternehmenskauf (asset deal) oder Unternehmensanteilskauf (share deal).  

 

Bei der Entwicklung neuer Produkte oder Technologien möchten Unternehmen verhindern, dass Informationen vor der Markteinführung bekannt werden. Entwickler, Lieferanten oder Partner können durch ein NDA gebunden werden, Details geheim zu halten. 

 

Startups, die um Investoren werben, nutzen NDAs um Geschäftsideen, Pläne und Finanzdaten zu schützen, bevor eine Investitionsentscheidung getroffen wird. 

 

Mitarbeiter oder Berater, die Zugang zu vertraulichen Informationen haben, unterschreiben oft eine Geheimhaltungsvereinbarung, um sicherzustellen, dass sie das Wissen nach ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen nicht nutzen oder weitergeben.  

 

Was sollte ein NDA enthalten? 

 

Hierbei das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) zu beachten. In Deutschland muss sich der NDA auf unmittelbare Geschäftsgeheimnisse beschränken, während US-Arbeitgeber sie auf alle unternehmensbezogenen Vorkommnisse ausdehnen können.  Wir geben nachfolgend eine grobe Orientierung, was inhaltlich enthalten sollte:

  • Vertragsparteien: Nennen Sie die Beteiligten und deren Betätigungsfeld 
  • Vertragsgegenstand: Um welches Projekt geht es? 
  • Definition der vertraulichen Informationen: Um welche konkreten Informationen geht es? 
  • Zulässige und unzulässige Tätigkeiten: Für welchen Zweck dürfen die Parteien die Informationen verwenden? Welche Handlungen wollen sie verbieten? 
  • Vertragsstrafe:  Was passiert, wenn sich der Vertragspartner nicht an den  Geheimhaltungsvertrag hält? 
  • Gültigkeitsdauer:  NDA können zeitlich begrenzt oder unbegrenzt sein, je nach Vereinbarung. 
  • Gerichtsstandsvereinbarung:  Welches Gericht soll im Streitfall angerufen werden? 

In § 2 Nr. 1 GeschGehG ist das Geschäftsgeheimnis als

 

“eine Information 

 

a) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist und daher von wirtschaftlichem Wert ist und 

b) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber ist und 

c) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht” 

 

legaldefiniert. Neben vertraglich vereinbarten Ausnahmen der Verpflichtungen fallen öffentlich bekannte Informationen bereits nicht unter den Begriff der vertraulichen Informationen.   

 

Da die vertraulichen Informationen oft nicht nur solche umfassen, die das Unternehmen selbst betreffen, sondern auch über verbundene Unternehmen, sollten diese im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter aufgenommen werden.  

 

Empfehlenswert ist es auch Organe und Mitarbeiter ausdrücklich zu nennen, um Auslegungsschwierigkeiten bezüglich der Zurechnung zu vermeiden. Dies entspricht zudem der anglo-amerikanischen Rechtspraxis.  

 

Eine Schadensersatzpflicht ist nicht notwendigerweise aufzunehmen, da sich diese bereits aus der gesetzlichen Regelung des § 280 BGB ergibt. Da der Nachweis des Schadens sich in der Praxis schwierig gestaltet, ist die Vereinbarung einer Vertragsstrafe empfehlenswert. 

 

Eine Gerichtsstandsvereinbarung legt fest, welches Gericht im Falle von rechtlichen Streitigkeiten zuständig sein soll. Mit einer solchen Vereinbarung wird der sogenannte örtliche Gerichtsstand bestimmt, also der Ort, an dem ein Rechtsstreit verhandelt wird. Solche Vereinbarungen sind besonders häufig in Geschäftsverträgen oder internationalen Verträgen zu finden, um Klarheit darüber zu schaffen, welches Gericht im Streitfall angerufen wird. 

 

Unter Umständen vereinbaren die Parteien eine Schiedsklausel in Vertraulichkeitsvereinbarungen, d.h. eine Vereinbarung des Ausschlusses des ordentlichen Rechtswegs nach §  161  GVG und Zuständigkeit eines Schiedsgerichts für alle betreffenden Streitigkeiten.  Dies hat neben einer besonderen Expertise des Gerichts den Vorteil der unmittelbaren Vertraulichkeit. Die Öffentlichkeit muss nicht erst durch Beschuss des Gerichts i.S.d. § 172 Nr. 2 GVG ausgeschlossen werden, sodass die Entscheidung darüber nicht dem gerichtlichen Ermessen unterfällt. 

 

Wichtig ist, dass der Geheimhaltungsvertrag verständlich ist und keinen Raum für Missverständnisse lässt. Er sollte dabei nicht zu weit gefasst sein, dass Unklarheiten bestehen, jedoch auch nicht so eng, dass nicht genannte Informationen als Ausnahme verstanden werden können. 

 

Hierbei helfen wir Ihnen, indem wir NDA Ihrer Vertrags- und Geschäftspartner rechtssicher prüfen, Ihre eigenen Entwürfe anwaltlich überarbeiten, neue Dokumente für Sie erstellen und pflegen; und selbstverständlich stehen wir Ihnen auf Wunsch auch zur Verhandlung mit Ihren Vertrags- und Geschäftspartnern erfahren zur Seite, sodass wir zusammenfassend für Sie sehr gerne als Kanzlei übernehmen:

  • Prüfung
  • Überarbeitung
  • Erstellung
  • Verhandlung.

Die durch uns geprüften und oder erstellten Vertraulichkeitsvereinbarungen sind für Unternehmen und Einzelpersonen geeignet, die geistiges Eigentum schützen möchten, vertrauliche Geschäftsgeheimnisse bewahren oder sensible Informationen austauschen müssen. Die Vorlagen enthalten alle notwendigen Bestimmungen und Klauseln, um sicherzustellen, dass die Informationen vertraulich bleiben und nicht an Dritte weitergegeben werden.


Wir Liefern Lösungen.

Wenn Sie vertrauliche Informationen mit anderen Parteien austauschen oder Ihr geistiges Eigentum schützen möchten, kann die Erstellung einer Vertraulichkeitsvereinbarung eine sinnvolle Maßnahme sein. Dabei ist es wichtig, dass die Vereinbarung individuell auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist, um im Ernstfall auch tatsächlich wirksam zu sein.

 

Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Ihnen professionelle Unterstützung bei der Erstellung einer solchen Vertraulichkeitsvereinbarung. Unsere erfahrenen Anwälte wissen genau, worauf es bei der Erstellung ankommt und welche Bestimmungen und Klauseln unbedingt enthalten sein sollten, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen.

 

Wir gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein und beraten Sie umfassend zu allen rechtlichen Fragen rund um das Thema Vertraulichkeitsvereinbarungen. Dabei achten wir nicht nur auf die rechtliche Wirksamkeit der Vereinbarung, sondern auch auf eine klare und verständliche Formulierung, um Missverständnisse und Streitigkeiten zu vermeiden.

 

Setzen Sie auf unsere Expertise und lassen Sie uns eine maßgeschneiderte Vertraulichkeitsvereinbarung für Sie erstellen.

 

Kontaktieren Sie uns gerne.