Die Nutzung einer Domain als Kritiker kann eine Zuordnungsverwirrung und somit eine Verwechselungsgefahr begründen. So entschieden das Landgericht (LG) Köln (Az.: 33 O 79/17) sowie das Oberlandesgericht (OLG) Köln (Hinweisbeschl. v. 06.08.2018, Az. 7 U 85/18). Was war passiert? Ein Blogger nutzte die Domain „wir-sind-AfD.de“, um gesammelte Zitate von AfD-Politikern zu veröffentlichen. Dabei orientiert sich die gestaltete Seite an den Farben und der Aufmachung des typischen Auftritts der...
Bei der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) handelt es sich um eine gemeinnützige Organisation, die zur Sicherstellung der stabilen und sicheren Funktionsweise eines eindeutigen Identifikationssystems im Internet die Vergabe von einmaligen Namen und Adressen im Internet koordiniert, wozu die Koordination des Domain-Name-Systems gehört. Unter dem sog. WHOIS-Service werden die bei Registrierung von Domains verarbeiteten Daten zu Identifizierungszwecken veröffentlicht....