Der BGH hat am 11. Juni 2024 den ersten Beschluss zu einem KI und Patentrecht Fall verfasst (X ZB 5/22 vom 11. Juni.2024) und entschieden, dass eine künstliche Intelligenz kein Erfinder sein kann, auch wenn sie ursprünglich von einem Menschen Anweisungen zur Erstellung einer bestimmten Erfindung bekommen hat.