Kosmetikerin darf Behandlung mit dem IRI Pen weiterhin ohne Heilpraktikererlaubnis durchführen- Behörde knickt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren ein.
Die Bezirksregierung Düsseldorf äußert sich zur Einordnung von apparativer Kosemtik: der IRI Hyaluron-Pen ist kein Medizinprodukt, Abgrenzung apparative Kosmetik zu Medizinprodukten, Medizinprodukte-Verordnung (EU) 2017/745 (MDR)