Mit Beschluss vom 23.03.2023 (Az. I ZR 157/21) hat der BGH das Verfahren in dem seit 2012 andauernden Rechtsstreit zwischen Sony und einem Cheat-Software-Hersteller ausgesetzt und dem EuGH im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens zwei Fragen zur Auslegung der Richtlinie 2009/24/EG über den Rechtsschutz von Computerprogrammen vorgelegt.
Mit dieser Frage musste sich der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits im Jahr 2014 beschäftigen. Ausgangspunkt war ein Verfahren, dass Nintendo Co. Ltd, Nintendo of America Inc. und Nintendo of Europe GmbH (Nintendo) in Italien gegen die PC Box Srl (PC Box) geführt hat. Gegenstand des Verfahrens war ein Computerprogramm von PC Box, das auf den Konsolen von Nintendo installiert wurde. Durch dieses wurde die auf den Konsolen vorhandene technische Schutzmaßname umgangen (der Kopierschutz war...