EU-Kommission verhängt Milliardenstrafe gegen Apple

Eine Wettbewerbsstrafe von 1,8 Milliarden Euro ist die Konsequenz eines jahrelangen Streits zwischen dem Musikanbieter Spotify und dem Technologie-Unternehmen Apple. Der Musikanbieter Spotify wirft dem Apple-Konzern vor, er habe gegen EU-Kartellrecht verstoßen, indem er seine marktbeherrschende Stellung für den Vertrieb von Musik-Streaming-Apps an Nutzer von Apple-Endgeräten durch den App-Store dadurch missbrauche, dass er Entwickler von Musik-Apps, wie Spotify, daran gehindert habe, Verbraucher über günstigere Musikabodienste zu informieren. Die Nutzer verblieben somit in der Illusion, ihnen stünde nur eine Bezahlungsmöglichkeit, nämlich die über welche Apple finanziell beteiligt wird, zur Verfügung. Die EU-Kommission stellte nun fest, dass Apple damit gegen geltendes EU-Kartellrecht  verstößt.

 

Bisher gestaltete sich der Kauf von Spotify-Abonnements folgendermaßen: Wollten Apple-Nutzer die Spotify-App über den App-Store herunterladen, mussten später abgewickelte Premium-Abonnements über die von Apple bestimmte Bezahlplattform abgewickelt werden. Bei dieser Abwicklung behielt sich der Apple-Konzern zwischen 15 und 30 % der Einnahmen als Provision ein. Dadurch erhielt Spotify bei dem Verkauf von Premium-Abonnements über den App-Store weniger Geld als über andere Vertriebsplattformen. Der Musikanbieter war es jedoch untersagt, iPhone- und iPad-Nutzer über günstigere Alternativen zum Erwerb ihrer Abonnements zu informieren. Dass Apple bei seinem eigenen Musikdienst Apple-Music bei dem gleichen Abo-Preis mehr Geld übrig blieb, da dort keine Provisionsabgabe an einen Dritten anfiel, hielt Spotify für unfair und beschwerte sich bei der EU-Kommission. Diese  gab Spotify nun Recht und verhängte eine  Strafe von 1,8 Milliarden Euro an Apple. Die Höhe von 1,8 Milliarden Euro hielt die EU-Kommission für angemessen, um das Technologie-Unternehmen vor weiteren Verstößen gegen EU-Kartellrecht abzuschrecken. Die eigentliche Summe, die sich auf das kartellrechtswidrige Verhalten von Apple bezieht, liegt nach Angaben der Kommission nur bei 40 Millionen Euro. Damit ließe sich das Unternehmen jedoch nicht hinreichend abschrecken, so EU-Kommissarin Margrethe Vestager. 

 

Apple reagierte sofort mit Kritik gegen die Entscheidung der EU-Kommission. So bemängelt der Konzern, dass der Entscheidung keine stichhaltigen Beweise für die Schädigung von Verbrauchern durch diese Handhabung zugrunde gelegen haben. Zudem merkte das Technologie-Unternehmen an, dass der europäische Marktführer unter den Musikstreaming-Anbietern einen erheblichen Teil seines Erfolges dem App Store zu verdanken habe, ohne dafür eine finanzielle Leistung an Apple zu erbringen. Zudem kritisierte es, dass mit dieser Entscheidung mit Spotify gerade der Konzern gestärkt werden würde, welcher auf dem europäischen Markt der größte Musikanbieter sei.

 

Bereits vor der Entscheidung der EU-Kommission stellte Apple Alternativen für App-Geschäfte in der EU vor. Hintergrund war das Gesetz für Digitale Märkte („Digital Markets Act“), in welchem vorgeschrieben war, dass große und dominante Anbieter App-Stores anderer Anbieter zulassen müssen. Dennoch hat sich der Apple-Konzern vorbehalten zu bestimmen, welche Marktplätze für die Installation von Apps bei Apple-Endgeräte verwendet werden können. Zudem wurde im Rahmen dieser Neuerung die umstrittenen Abgabe an Apple beim Verkauf von digitalen Abonnements und Artikeln über den App Store von 15 bis 30 Prozent auf 10 bis 17 Prozent gesenkt. Diese Provision fällt jedoch nun unabhängig davon an, über welchen Zahlungsdienst das jeweilige Abonnement abgeschlossen wird. Denn Entwicklern wird nun aber auch ermöglicht, einen alternativen Zahlungsdienstleiter in der  App zu verwenden oder ihre Nutzer durch einen Link in der App auf eine Website weiterzuleiten, auf welcher Abonnements abgeschlossen werden, ohne dass zusätzliche Gebühren an Apple gezahlt werden müssen. Wird über die App weiterhin auf das zurückgegriffen, wird eine zusätzliche Summe von drei Prozent fällig. Wenn die jeweilige App über einen anderen Marktplatz installiert wird, fällt diese Provision nicht an.

 

"EU-Kommission verhängt Milliardenstrafe gegen Apple"

von Sanja Frey, wissenschaftliche Mitarbeiterin