Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) ist das Rückgrat für DSGVO-konforme Datenverarbeitung in Unternehmen. Gemäß Artikel 28 DSGVO regelt er die Zusammenarbeit zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern, schützt personenbezogene Daten und minimiert Haftungsrisiken. Ob Sie Ihre Daten an Dienstleister wie Webhoster, Cloud-Anbieter oder Marketing-Agenturen weitergeben – ein rechtssicherer AVV ist Pflicht.
Bei ITMR Rechtsanwälte erstellen, prüfen und verhandeln unsere Fachanwälte für IT-Recht mit Tätigkeitsschwerpunkt im Datenschutzrecht Ihren Auftragsverarbeitungsvertrag individuell. Mit unserer Expertise sorgen wir für maximale Sicherheit und Transparenz, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können. Erfahren Sie, wie wir Ihren AVV DSGVO-konform gestalten, welche Inhalte essenziell sind und warum professionelle Beratung den Unterschied macht.
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Ein AVV ist ein rechtlich bindender Vertrag zwischen einem Verantwortlichen (z. B. Ihrem Unternehmen) und einem Auftragsverarbeiter (z. B. einem IT-Dienstleister), der personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet. Er legt u.a. fest:
Ohne AVV drohen Bußgelder und Haftungsrisiken. Unsere Fachanwälte stellen sicher, dass Ihr Vertrag alle Anforderungen der DSGVO erfüllt.
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag ist immer erforderlich, wenn Sie personenbezogene Daten an andere Unternehmen geben, die diese in Ihrem Auftrag verarbeiten. Beispiele:
Tipp: Auch Subdienstleister (z. B.
Cloud-Partner Ihres Webhosters) müssen im AVV berücksichtigt werden. Unsere Kanzlei prüft Ihre Verträge auf Lücken und sorgt für DSGVO-Konformität.
Ein rechtssicherer Vertrag zur Auftragsverarbeitung umfasst gemäß Art. 28 DSGVO insbesondere:
Jetzt unverbindlich anfragen und Ihren AVV rechtssicher gestalten lassen!
Wann ist ein AVV nicht erforderlich?
Ein AVV ist nicht nötig, wenn der Dienstleister die Daten eigenverantwortlich verarbeitet (z. B. Handelsvertreter). Unsere Experten klären Ihre Einzelfälle.
Was kostet ein AVV?
Die Kosten variieren je nach Komplexität. Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot!
Kann ich ein AVV-Muster verwenden?
Muster bieten Orientierung, sind aber oft nicht rechtssicher. Wir passen Ihren Vertrag an Ihre Bedürfnisse an.
Geht das alles auch ausführlicher?
Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (auch: Auftragsverarbeitungsvertrag bzw. Auftragsverarbeitungsvereinbarung, engl. "Data Processing Agreement" oder DPA) ist ein Vertrag zwischen einem Verantwortlichen für die Verarbeitung personenbezogener Daten und einem Auftragsverarbeiter, der im Namen des Verantwortlichen Daten verarbeitet. Der Vertrag legt die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten fest und stellt sicher, dass der Auftragsverarbeiter die Datenschutzbestimmungen einhält und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Daten ergreift.
Entsprechend enthält ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung eine Beschreibung der Art, des Umfangs und der Zwecke der Verarbeitung, die Dauer der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten, die Kategorien von betroffenen Personen, die Rechte und Pflichten des Verantwortlichen und des Auftragsverarbeiters, die Sicherheitsmaßnahmen, die der Auftragsverarbeiter ergreift, um die personenbezogenen Daten zu schützen, die Bedingungen für die Zusammenarbeit zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter sowie die Bedingungen für die Beendigung des Vertrags.
Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist insbesondere in der Europäischen Union (EU) gesetzlich vorgeschrieben. Gemäß Artikel 28 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) muss ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung zwischen dem Verantwortlichen und dem Auftragsverarbeiter abgeschlossen werden, wenn der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist ein wichtiges Instrument, um sicherzustellen, dass personenbezogene Daten im Einklang mit den Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden. Der Vertrag stellt sicher, dass der Auftragsverarbeiter die Datenschutzbestimmungen einhält und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Daten ergreift und enthält deshalb unter anderem Regelungen zu:
Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist ein wichtiger Bestandteil einer umfassenden Datenschutzstrategie.
Als Rechtsanwälte im Datenschutzrecht prüfen und verhandeln wir für Sie Auftragsverarbeitungsverträge Ihrer Dienstleister oder wir erstellen Ihnen Vereinbarungen über die Auftragsverarbeitung. Und selbstverständlich beraten wir anwaltlich und klären Ihre Fragen als Experten im Datenschutzrecht.