Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in zwei aktuellen Urteilen vom 22.11.2017 mit der Frage befasst, wie sich der Paypal Käuferschutz auf den Zahlungsanspruch eines Verkäufers gegen den Käufer auswirkt (BGH VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16).
In beiden Sachen war der Sachverhalt im Wesentlichen gleich gelagert. Der jeweilige Käufer hatte den von Paypal angebotenen Käuferschutz in Anspruch genommen und Paypal hatte ihm gemäß der Paypal Richtlinien (AGB) das Geld erstattet sowie das Paypalkonto des Verkäufers mit demselben Betrag belastet.
Zu klären war die Frage, ob und wenn ja wie sich dies auf den grundsätzlichen Anspruch des Verkäufers auf Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises gegen den Käufer auswirkt.
Im Ergebnis sieht der BGH keine Beeinträchtigung des Anspruches auf Kaufpreiszahlung.
Wie wir finden begründet der BGH dies überzeugend. Danach steht dem Verkäufer nach einem erfolgreichen Antrag des Käufers auf Käuferschutz ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu und zwar erneut. PayPal zu verwenden stelle eine Nebenabrede des Kaufvertrages dar, mit welcher die Vertragsparteien gleichzeitig stillschweigend vereinbaren, dass die -mittels Paypal- getilgte Kaufpreisforderung erneut begründet wird, wenn das Paypalkonto des Verkäufers nach Maßgabe der Paypal Richtlinien rückbelastet wird.
Dies ergebe sich aus einer interessengerechten Vertragsauslegung. So heißt es nämlich in den Paypal Richtlinien unter anderem, dass eben diese Richtlinien die vertraglichen und gesetzlichen Rechte zwischen Verkäufer und Käufer nicht berühren. Im Zuge der Auslegung bestehe daher kein Zweifel, dass es einem Käufer unbenommen sein soll, bei einem gescheiterten Geschäft unabhängig von der Inanspruchnahme des Paypal Käuferschutzes die staatlichen Gerichte in Anspruch zu nehmen, um seinen Anspruch durchzusetzen. Dies müsse dann aber eben auch für den Verkäufer gelten.
Hinzu kommt aus Sicht des BGH, dass Paypal nur einen sehr begrenzten Prüfungsmaßstab anwende, der nicht mit einer Prüfung von gesetzlichen Gewährleistungs- und Mängelrechten vergleichbar sei.
Damit bestätigt der BGH eine Zahlungspflicht trotz Paypal Käuferschutzes. Im Ergebnis hat der BGH mit seinen Entscheidungen zwar grundsätzlich Rechtssicherheit geschaffen, allerdings wird hieraus nach unserer Einschätzung in der Praxis hohe Unsicherheit bei Käufern folgen. Diese müssen zukünftig damit rechnen, auch nach erfolgreicher Inanspruchnahme des Paypal Käuferschutzes juristisch in Anspruch genommen zu werden.