Kanzlei Buchholz & Kollegen als einer der Top-Performer bei Pro-Bono
Hinter der Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP und vor Mayer Brown LLP und White & Case LLP freuen wir uns als hochspezialisierte Boutique im IT- und Medienrecht sehr über diesen 2. Platz von der Probeneo gGmbH.
Leidenschaft kann man nicht lernen. Deshalb übernehmen unsere Anwälte Pro-Bono-Mandate, durch die ein guter Zweck gefördert wird.
Denn ein guter Rechtsrat kann kostspielig sein. Unter diesem Phänomen leiden nicht jene, die sich schon ein großen Namen gemacht haben, sondern vielmehr jene, die noch ganz am Anfang ihrer hoffentlich einmal erfolgreichen Tätigkeit stehen. Hier hat man Großes vor, steht aber häufig mittellos da.
In den USA spielt Pro-Bono eine große Rolle. In Deutschland wird der Bereich von den Anwaltskanzleien leider noch sehr stiefmütterlich behandelt. Prozesskostenhilfe und Rechtsschutzversicherungen, die anders als in den USA in Deutschland immerhin angeboten werden, müssen doch für Mittellose zur Rechtewahrung ausreichen, so könnte man meinen. Zudem ist eine anwaltliche Pro-Bono-Tätigkeit aus berufsrechtlichen Gründen problematisch. § 49b der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) erlaubt kein Unterschreiten der Gebührentatbestände des Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Lediglich unter "besonderen Umständen" darf eine solche Unterschreitung erfolgen. Ob nun aus Angst vor berufsrechtlichen Kosequenzen oder auch aus Kapazitätsgründen - gute Gründe Pro-Bono-Mandate nicht annzunehmen gibt es sicherlich immer.
Wir Anwälte von der Kanzlei Buchholz & Kollegen meinen jedoch, dass uns diese Unwägbarkeiten nicht davon abhalten sollten, unsere Energien und unser Fachwissen dort einzusetzen, wo juristische Hilfe dringend benötigt und vielleicht sogar ein guter Zweck gefördert wird. Ob zum Beispiel Startups oder Kreaktive - im Rahmen unserer spezialisierten Rechtsgebiete helfen wir gerne. Sprechen Sie uns sehr gerne unverbindlich an. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht oder Ihren Anruf.
"Buchholz & Kollegen als einer der Top-Performer bei der Pro-Bono Mandatsannahme 2016"
Der zweite Platz bei der Pro-Bono Mandatsannahme 2016 zeigt unser Engagement, rechtliche Unterstützung dort zu leisten, wo sie am dringendsten benötigt wird. Unsere Kanzlei setzt sich leidenschaftlich für Startups, Kreative und andere ein, die am Beginn ihrer Karriere stehen und von unserer Expertise im IT- und Medienrecht profitieren können. Wir helfen Ihnen, Ihre rechtlichen Herausforderungen zu meistern, auch wenn finanzielle Mittel begrenzt sind.
Wir unterstützen Pro-Bono-Mandanten, wie etwa junge Unternehmer oder Künstler, bei der rechtlichen Absicherung ihrer Projekte. Dies umfasst die Beratung zu Verträgen, Schutzrechten oder Datenschutz, um Ihre Ideen und Innovationen zu schützen, ohne dass Sie sich finanziell überlasten müssen.
Trotz der berufsrechtlichen Hürden gemäß § 49b BRAO finden wir Wege, Pro-Bono-Unterstützung zu leisten, ohne die gesetzlichen Vorgaben zu verletzen. Unsere Anwälte prüfen sorgfältig, wie wir unter „besonderen Umständen“ helfen können, und setzen unser Fachwissen ein, um Ihre rechtlichen Anliegen effektiv zu lösen.
Für Startups und Kreative bieten wir maßgeschneiderte Lösungen, etwa bei der Gestaltung von AGB, der Anmeldung von Marken oder der Einhaltung von Datenschutzvorgaben. Unsere Expertise im IT- und Medienrecht ermöglicht es uns, Ihre Projekte rechtlich abzusichern, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Sollten Sie rechtliche Unterstützung benötigen, aber über begrenzte finanzielle Mittel verfügen, sprechen Sie uns an. Wir prüfen, wie wir Sie im Rahmen unserer Pro-Bono-Tätigkeit unterstützen können, und finden Lösungen, die Ihren Bedürfnissen gerecht werden.
Pro-Bono-Arbeit ist für uns eine Herzensangelegenheit. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fragen zu unseren Dienstleistungen oder zu Pro-Bono-Möglichkeiten zu klären. Wir freuen uns darauf, Ihnen mit unserer Expertise im IT- und Medienrecht zur Seite zu stehen.