Fachanwaltskanzlei für IT-Recht und Medienrecht aus Düsseldorf deutschlandweit
- AI Act, Data Act & DSGVO umsetzen
- IT-Verträge & AGB gestalten
- Marken, Designs & Urheberrechte schützen
- Abmahnungen & Rufschädigung abwehren
Düsseldorf und Hamburg · Beratung bundesweit
Der Erstkontakt ist kostenfrei. Umfang & Kosten klären wir vor Beauftragung.

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Was Sie heute sagen, kann morgen veröffentlicht werden. Wir prüfen die Presseanfrage und stimmen Ihre Antwort mit Ihnen ab.
Presseanfrage klärenKennzeichnung, Kooperationsverträge und Nutzungsrechte entscheiden über Ihr Geschäft. Wir prüfen Ihre Verträge und schützen Sie vor teuren Abmahnungen durch Wettbewerber.
Influencer-Recht klärenFotos, Texte oder Videos von Ihnen tauchen bei anderen auf. Wir setzen Unterlassung und angemessene Lizenzgebühren für Sie durch.
Rechte durchsetzenRechteübertragung, Laufzeit und Beteiligung wirken oft über viele Jahre. Wir prüfen den Vertrag und verhandeln bessere Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Vertrag prüfenJahre Erfahrung
Erfahrung
Jahre Erfahrung
Fachanwaltstitel
Fachanwälte für IT-Recht (Informationstechnologierecht)
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Jean Paul P. Bohne · TOP Anwalt (Wirtschaftsanwälte) · Gewerblicher Rechtsschutz · 2027
- Otto Weidenkeller · TOP Anwalt (Wirtschaftsanwälte) · Urheber- und Medienrecht · 2026
Rechtsgebiete
Unsere Rechtsgebiete und Ihre Ansprechpartner
IT-Recht und Medienrecht sind unsere beiden Schwerpunkte, daher der Name ITMR. Dazu beraten wir im Datenschutz und KI-Recht sowie im Marken-, Urheber- und Wettbewerbsrecht. Bohne, Buchholz & Dr. Pleh begleiten als Partner alle Bereiche.
IT-Recht und Softwarerecht
- Verträge, AGB, Software- und Plattformmodelle rechtlich strukturieren
- IT-Compliance, IT-Sicherheit und Cybersecurity im Unternehmen umsetzen
- Gescheiterte IT-Projekte außergerichtlich und vor Gericht klären
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Als IT-Rechtskanzlei in Düsseldorf beraten und vertreten wir Unternehmen bundesweit im IT-Vertragsrecht, Softwarerecht, Lizenzrecht und Internetrecht. Wir gestalten und verhandeln Softwareverträge, AGB sowie SaaS- und Cloud-Verträge. Ergänzend beraten wir zu E-Commerce, Telekommunikationsrecht, Legal Tech und Arbeitsrecht für Arbeitgeber im digitalen Umfeld.
Ansprechpartner

Andreas Buchholz PartnerFachanwalt für IT-Recht 
Timocin Can Rechtsanwalt
KI-Recht, Datenschutzrecht und Datenrecht
- Datenschutz, DSGVO-Umsetzung, Datentransfer und Behördenkommunikation vorbereiten
- Digitalregulierung und Cybersecurity mit Geschäftsmodell und Technik verbinden
- AI Act umsetzen, die KI-Verordnung der EU, und KI rechtssicher einsetzen
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Als Datenschutzanwälte unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung), bei Datentransfers und im Umgang mit Datenschutzaufsichtsbehörden. Bei Datenpannen und in datenschutzrechtlichen Gerichtsverfahren (Privacy Litigation) vertreten wir Ihre Interessen. Im KI-Recht beraten wir zum AI Act, der KI-Verordnung der EU, und zu Verträgen mit KI-Anbietern. Im Datenrecht geht es vor allem um Datenzugang und Datennutzung nach dem Data Act (EU-Datengesetz). Hinzu kommen Plattformrecht nach dem DSA (EU-Gesetz über digitale Dienste) und die Cybersicherheit nach NIS2.
Ansprechpartner

Dr. Alexander Pleh PartnerFachanwalt für IT-Recht 
Dominik Skornia Rechtsanwalt
Medienrecht und Presserecht – Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Berichterstattung, Bewertungen, Veröffentlichungen und Plattforminhalte einordnen
- Rechte an Texten, Bildern, Fotos, Videos und digitalen Inhalten klären
- Gegendarstellung, Unterlassung und gerichtliche Durchsetzung vorbereiten
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Medienrecht ist neben dem IT-Recht unser zweiter Schwerpunkt. Jean Paul P. Bohne, Medienanwalt in Düsseldorf und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, berät mit dem Team unserer Medienrechtskanzlei Medienhäuser, Unternehmen, Führungskräfte und Personen des öffentlichen Lebens. Dazu zählen Presserecht, Äußerungsrecht, Verlagsrecht, Bildrecht, Fotorecht und Social-Media-Recht. Gegen unwahre Berichterstattung in Presse und TV, Angriffe auf Social Media und rufschädigende Bewertungen gehen wir vor, wenn nötig per einstweiliger Verfügung. Bei Litigation PR stimmen wir die Pressearbeit auf das Gerichtsverfahren ab.
Ansprechpartner

Jean Paul P. Bohne PartnerFachanwalt für Urheber- und Medienrecht 
Anna Ciuraj Rechtsanwältin
Markenrecht, Designrecht und Wettbewerbsrecht
- Marken, Designs, Kennzeichen, Domains und Marktauftritt schützen
- Werbung, Claims, Produktkommunikation und Wettbewerbsverhalten prüfen
- Abmahnungen, Unterlassungsansprüche, Lizenzfragen und Verteidigung steuern
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Im gewerblichen Rechtsschutz (IP, geistiges Eigentum) beraten wir zu Markenanmeldung, Markenschutz, Markenüberwachung und Markenverteidigung. Als Markenanwälte prüfen wir Kollisionen mit älteren Marken. Im Designrecht klären wir den Schutz und die Nutzung von Gestaltungen. Im Wettbewerbsrecht, Werberecht und Marketingrecht prüfen wir Werbung, Online-Marketing und Influencer-Kampagnen. Bei Abmahnungen, Lizenzstreitigkeiten und Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen vertreten wir Ihre Interessen.
Ansprechpartner

Jean Paul P. Bohne PartnerFachanwalt für Urheber- und Medienrecht 
Emma-Marie Kürsch Rechtsanwältin
Warum ITMR
Warum ITMR als Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht?
ITMR Rechtsanwälte ist eine auf IT-Recht und Medienrecht spezialisierte Anwaltsboutique für Unternehmen, Entscheider und Personen des öffentlichen Lebens. Digital wachsen – während andere noch zögern. Von Düsseldorf und Hamburg aus beraten und vertreten wir Sie bundesweit. Wir gestalten und verhandeln IT-Verträge, begleiten KI-Projekte, beraten zum Datenschutz und schützen Ihre Inhalte, Marken und Reputation – außergerichtlich und vor Gericht.
Für Unternehmen und Entscheider Wir beraten Geschäftsführung und Fachbereiche klar, verständlich und umsetzbar.Spezialisierte Fachanwälte Drei Fachanwälte für IT-Recht, einer davon auch Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Dazu Datenschutz, KI-Recht und gewerblicher Rechtsschutz.Erfahrung vor Gericht Mehr als 15 Jahre Prozesserfahrung. Wir verhandeln für Sie und setzen Ansprüche bundesweit vor Gericht durch.Klare Entscheidungsgrundlagen Sie erhalten eine kurze Einschätzung mit Optionen, Risiken und unserer Empfehlung.Kosten im Blick Vorgehen, Zeitrahmen und Kosten klären wir mit Ihnen vor der Beauftragung.Unterstützung bei der Umsetzung Wir setzen Verträge, Richtlinien, Krisen- und Prozessführung gemeinsam mit Ihnen um.

Mandanten
Für wen arbeitet ITMR?
International tätige Unternehmen
Multinationale Unternehmen unterstützen wir bei der Gestaltung von KI und IT-Prozessen, bei internationalen Vertragswerken und bei der Einhaltung globaler Datenschutzanforderungen.
Große und mittelständische Unternehmen
Wir beraten im IT- und Medienrecht und im Forderungsmanagement. Das reicht von der Absicherung digitaler Geschäftsmodelle über Vertrags- und Lizenzgestaltung bis zur Durchsetzung.
Gründer und Start-ups
Junge Unternehmen begleiten wir bei Gründung, Markenanmeldung und Datenschutz. Dazu kommen rechtliche Fragen zu Software, Plattformen und neuen Geschäftsmodellen.
Medienhäuser, Agenturen und Entrepreneure
Verlage, Plattformbetreiber, Agenturen, Creator-Businesses, Einzelunternehmen, IT-Professionals und Rechteinhaber vertreten wir im Presse- und Urheberrecht, bei Verträgen und in Konflikten im digitalen Raum.
Personen des öffentlichen Lebens
Prominente, Führungskräfte und Entscheider schützen wir gegen falsche Berichte in Presse und Netz und bei Angriffen auf Persönlichkeitsrecht und Ruf.
Vertrauen Sie unseren Mandanten
Das sagen andere über uns
Wir freuen uns über das Vertrauen unserer Mandanten. Die folgenden Zitate haben wir ausgewählt und ihre Echtheit durch direkten Kontakt und Namensabgleich bestätigt. Unsere Gesamtbewertung von 5,0 bei 167 Bewertungen finden Sie bei Google.5,0/5 Google · 167 BewertungenDie Gesamtbewertung stammt aus dem Google-Unternehmensprofil der ITMR Rechtsanwälte PartGmbB; Zeitraum und Stand stehen direkt darunter. Alle hier zitierten Stimmen stammen aus Google-Bewertungen, auch die ohne den Zusatz „Google-Bewertung“. Bei allen hier zitierten Stimmen haben wir die Echtheit durch direkten Kontakt und Namensabgleich bestätigt.Zeitraum: Oktober 2016 bis heute · Stand: 04.11.2026
Als Geschäftsführer mit Fokus auf digitale Themen habe ich mit Herrn Bohne einen sehr smarten und wirksamen Ansprechpartner gefunden.
Er und das Team der ITMR kümmern sich bei uns um diverse Angelegenheiten was Kaltakquise, Vertragsrecht (B2C und B2B), Forderungsmanagement und Markenrecht sowie Markenschutz angeht.
Praxisbeispiele aus IT-Recht, Medienrecht und Urheberrecht: von uns geführte Verfahren bis zum BGH
Vier Verfahren aus unserer Praxis, darunter zwei Urteile des Bundesgerichtshofs zum Internet-System-Vertrag, die ITMR durch alle Instanzen begleitet hat und die heute in Lehr- und Fachbüchern zitiert werden.
IT-Recht / IT-Vertragsrecht, AGB-Recht
BGH zum Internet-System-Vertrag: Vorauszahlung in AGB trotz Werkvertrag wirksam
- Ausgangslage
- Unsere Mandantschaft, ein Internetdienstleister, hatte mit einem Unternehmer einen „Internet-System-Vertrag“ über Erstellung, Hosting und Betreuung einer Website für 36 Monate geschlossen. Laut AGB war das Entgelt jährlich im Voraus zu zahlen; der Kunde zahlte nicht und hielt die Klausel für unwirksam.
- Frage
- Welcher Vertragstyp ist ein Internet-System-Vertrag, und darf ein Anbieter den Kunden per AGB zur Vorleistung verpflichten?
- Vorgehen
- Wir begleiteten den Anbieter durch alle Instanzen, vom Amtsgericht Düsseldorf über das Landgericht Düsseldorf bis zum Bundesgerichtshof - letzteres natürlich mit Hilfe durch BGH-Anwaltschaft.
- Ergebnis
- Der BGH ordnete den Vertrag als Werkvertrag ein und hielt die Vorauszahlungsklausel im Verkehr mit Unternehmern dennoch für wirksam. Er hob das Berufungsurteil zugunsten unserer Mandantschaft auf (BGH, Urteil vom 04.03.2010, III ZR 79/09; BGHZ 184, 345).
- Besonderheit
- Nach dem Gesetz wird die Werkvergütung erst bei Abnahme fällig (§ 641 BGB). Der BGH ließ die abweichende Vorleistungsklausel unserer Mandantschaft gleichwohl zu, weil sachliche Gründe sie rechtfertigten und sie den Kunden nicht unangemessen benachteiligte – eine wegweisende, amtlich veröffentlichte Leitentscheidung.
Internet-System-Vertrag im GlossarUrteil III ZR 79/09 im Volltext (BGH) (öffnet in neuem Tab)
Jedes Verfahren ist anders.
IT-Recht / IT-Vertragsrecht, Werkvertragsrecht
BGH zur Kündigung eines Website-Vertrags: knapp 90 % der Vergütung gesichert
- Ausgangslage
- Ein Ingenieurbüro kündigte einen Internet-System-Vertrag über 48 Monate vorzeitig ohne wichtigen Grund und verlangte von unserer Mandantschaft, dem Internetdienstleister, die gezahlten Entgelte zurück.
- Frage
- Wie viel Vergütung darf der Anbieter nach einer freien Kündigung behalten, und wie genau muss er ersparte Aufwendungen abrechnen?
- Vorgehen
- Wir vertraten den Anbieter durch alle Instanzen und legten eine vertragsbezogene Kalkulation der ersparten Aufwendungen vor. Vor dem BGH trat selbstverständlich BGH-Anwaltschaft auf; wir begleitete unsere Mandantschaft.
- Ergebnis
- Dem Anbieter steht die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen zu (§ 649 Satz 2 BGB a. F.); eine nachvollziehbare Durchschnittskalkulation genügt. Die Revision des Kunden blieb ohne Erfolg (BGH, Urteil vom 08.01.2015, VII ZR 6/14).
- Besonderheit
- Dieser Anspruch scheitert in der Praxis oft an der aufwendigen Berechnung der ersparten Aufwendungen. Hier behielt unsere Mandantschaft 5.774,77 € von 6.439,00 € Netto-Gesamtvergütung, also rund 89,7 % des gesamten Vertragswerts, obwohl die Website nie erstellt wurde.
Internet-System-Vertrag im GlossarUrteil VII ZR 6/14 im Volltext (BGH) (öffnet in neuem Tab)
Jedes Verfahren ist anders.
Medienrecht / Äußerungsrecht (Online-Bewertungen)
Google-Bewertung: Meinungsäußerung statt Tatsachenbehauptung, Klage in der Berufung zurückgenommen
- Ausgangslage
- Eine Kundin hatte ein Unternehmen auf Google kritisch bewertet. Das Landgericht gab der Unterlassungs- und Zahlungsklage teilweise statt.
- Frage
- Ist die Bewertung eine unzulässige Tatsachenbehauptung oder eine durch Art. 5 GG geschützte Meinungsäußerung?
- Vorgehen
- ITMR führte die Berufung zum Oberlandesgericht Düsseldorf und legte dar, dass die Äußerung im Gesamtzusammenhang ein Werturteil ist.
- Ergebnis
- Das Oberlandesgericht ordnete die Äußerung in einem Hinweis als Meinungsäußerung ein. Das Unternehmen nahm die Klage daraufhin zurück.
Jedes Verfahren ist anders.
Urheberrecht / Filesharing-Abwehr
Filesharing-Klage abgewehrt: Gericht ändert seine strenge Linie - Ausgangslage
- Eine Anschlussinhaberin wurde nach einer Filesharing-Abmahnung von der Rechteinhaberin verklagt. Vorgerichtlich hatte sie über eine andere Kanzlei erklären lassen, weder sie noch ihr Lebensgefährte hätten die Rechtsverletzung begangen.
- Frage
- Genügt die Anschlussinhaberin ihrer sekundären Darlegungslast, obwohl sie vorgerichtlich auch den Mitnutzer als Täter ausgeschlossen hatte?
- Vorgehen
- ITMR übernahm die gerichtliche Vertretung, ergänzte den Tatsachenvortrag, setzte sich rechtlich mit der Linie des Gerichts auseinander und begleitete die Beweisaufnahme.
- Ergebnis
- In der mündlichen Verhandlung erklärte das Amtsgericht Düsseldorf, die Klage habe keine Aussicht auf Erfolg. Die Klägerin ließ daraufhin ein Versäumnisurteil gegen sich ergehen und trägt sämtliche Kosten (AG Düsseldorf, Versäumnisurteil vom 07.02.2018, 10 C 49/17; rechtskräftig).
- Besonderheit
- Derselbe Spruchkörper hatte wenige Wochen zuvor in einem ähnlichen Fall eine Anschlussinhaberin verurteilt (Urteil vom 05.01.2018, 10 C 102/17), weil der Mitnutzer seine Täterschaft vorgerichtlich ausgeschlossen hatte. Hier rückte das Gericht von dieser Haltung ab.
Zum Fallbericht: AG Düsseldorf: Koch Media verliert Filesharing-Klage
Jedes Verfahren ist anders.
Anonymisierte Beispiele. Jedes Verfahren ist anders; frühere Ergebnisse sind keine Garantie für künftige.
Qualifikationen
Welche Fachanwaltstitel und Zertifizierungen hat das ITMR-Team?
Unser Team führt Fachanwaltstitel und hat Prüfungen bei DEKRA, TÜV, IAPP und IHK abgelegt, vor allem zu KI, Datenschutz und Compliance. Die Übersicht zeigt, welche Qualifikation zu welcher Person gehört. Abgeschlossene Fachanwaltslehrgänge führen wir getrennt auf. Sie sind kein verliehener Fachanwaltstitel. Jeder Name führt zum Profil mit allen Angaben.

Unternehmen und Entscheider beraten und vertreten wir erfahren bei den Rechtsfragen der digitalen Wirtschaft – von Daten und geistigem Eigentum über Persönlichkeitsrechte und Geschäftsmodelle bis zu fairem Wettbewerb. Klar in der Einschätzung. Präzise in der Umsetzung. Und wenn es darauf ankommt: schlagkräftig.
Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM, CIPP/E, CIPMRechtsanwalt + Mediator | Partner | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwaltstitel
Künstliche Intelligenz
- DEKRA
AI Officer | KI-Beauftragter 2 Bohne · Dr. Pleh - TÜV
KI-Beauftragter 1 Castellanos Odio - GDDcert. EU
AI-Privacy-Expert 1 Skornia
Datenschutz und Compliance
- IAPP
Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E) 1 BohneCertified Information Privacy Manager (CIPM) 1 Bohne - TÜV
Externer Datenschutzbeauftragter 1 BohneDatenschutzbeauftragter 2 Bohne · BuchholzDatenschutzauditor 1 BohneIT-Compliance Manager 1 Bohne - LUTOP Datenschutz Akademie
Datenschutzbeauftragter 1 Castellanos Odio - Beck Akademie
Compliance Officer 1 Castellanos Odio - IHK
E-Commerce-Manager 1 Buchholz
Fachanwaltslehrgänge und Mediation
- abgeschlossener Fachanwaltslehrgang
Informationstechnologierecht 3 Can · Kürsch · WeidenkellerUrheber- und Medienrecht 1 Dr. VoutichtiGewerblicher Rechtsschutz 1 BohneFamilienrecht 2 Gerzer · Weidenkeller - Qualifikation
Mediator 1 Bohne
Ablauf
Wie läuft eine Anfrage bei ITMR ab?
Beschreiben Sie Ihr Anliegen über unser Anfrageformular oder unser gesichertes System. Vorhandene Unterlagen können Sie dort direkt hochladen.
ITMR prüft, ob und wie die Kanzlei sinnvoll unterstützen kann. Sie erhalten eine transparente Einschätzung zum nächsten Schritt und zu möglichen Kosten.
Nach der Beauftragung setzen wir die vereinbarten Schritte fristgerecht um. Wir gestalten Verträge, verhandeln mit der Gegenseite oder vertreten Sie vor Gericht, etwa mit Klage oder einstweiliger Verfügung. Je nach Fall prüfen wir auch Mediation oder ein Schiedsverfahren (Arbitration).
Aktuelle Beiträge
Aktuelles zu IT-Recht, KI-Recht, Datenschutz und Medienrecht
Unsere Beiträge erläutern aktuelle Urteile und rechtliche Entwicklungen. Wir zeigen, was sie für Unternehmen, digitale Geschäftsmodelle und öffentliche Kommunikation bedeuten.
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Cybersecurity · E-CommercePhishing-Opfer: Bank muss nicht autorisierte Zahlung unverzüglich erstatten Phishing: Bank muss zuerst erstatten und grobe Fahrlässigkeit danach beweisen. Gerichtshof der Europäischen Union, C-70/25, und § 675u BGB.Weiterlesen →
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Gewerblicher Rechtsschutz · WerberechtHealth-Claim-Pflichthinweis: Packung reicht für Werbeanzeige Pflichthinweis nach Art. 10 Abs. 2 HCVO auf der Packung: Schriftliche Werbung muss ihn nicht wiederholen (Gerichtshof der EU, C-657/24).Weiterlesen →
IT-Recht · DatenschutzrechtTracking ohne Einwilligung: Wer haftet, wer zahlt? Ohne Einwilligung kein Tracking. Gerichte sprachen 0 bis 5.000 Euro zu, Oberlandesgerichte 100 bis 3.000 Euro. Ob der Cookie-Anbieter haftet, prüft der BGH.Weiterlesen →
FAQ
Häufige Fragen an ITMR
Ist ITMR eine Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht?
Ja. ITMR Rechtsanwälte PartGmbB ist eine Fachanwaltskanzlei für IT-Recht und Medienrecht mit Fachanwälten für IT-Recht und einem Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Im IT-Recht beraten wir von IT- und Softwareverträgen, SaaS und Plattformen über E-Commerce bis zu Cybersecurity und IT-Compliance. Im Medienrecht vertreten wir Sie im Presserecht und Äußerungsrecht. Daneben beraten wir im Datenschutz, im KI-Recht und im gewerblichen Rechtsschutz.
Was ist ein Fachanwalt für IT-Recht?
Fachanwalt für IT-Recht: IT-Recht für Software, SaaS, Cloud und IT-Projekte (offiziell: Fachanwalt für Informationstechnologierecht) darf sich nur nennen, wem die Rechtsanwaltskammer den Titel verliehen hat. Voraussetzung sind drei Jahre Zulassung und Tätigkeit in den letzten sechs Jahren, ein Lehrgang von mindestens 120 Stunden und drei bestandene Klausuren. Hinzu kommen 50 selbst bearbeitete Fälle im IT-Recht aus den letzten fünf Jahren, davon mindestens 10 Gerichts- oder andere förmliche Verfahren. Danach ist jedes Jahr eine Fortbildung von mindestens 15 Stunden nachzuweisen (§§ 3, 4, 4a, 5, 15 FAO). Die drei Partner Jean Paul P. Bohne, Andreas Buchholz und Dr. Alexander Pleh sind Fachanwälte für IT-Recht, Jean Paul P. Bohne zusätzlich Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht.
Jeder Partner ist seit mehr als 10 Jahren als Prozessanwalt tätig. Mit ihnen arbeiten weitere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, im Team und in freier Mitarbeit, unterstützt von Rechtsfachwirtinnen, Rechtsanwaltsfachangestellten und wissenschaftlichen Mitarbeitern. Mehr dazu unter Fachanwalt und Warum ITMR.
Was kostet eine Erstberatung beim Fachanwalt für IT-Recht?
Der erste Kontakt ist kostenfrei: Wir hören zu, klären die Zuständigkeit und den möglichen nächsten Schritt. Umfang und Kosten einer Erstberatung klären wir vorab transparent, bevor Sie uns beauftragen. Was eine Erstberatung leistet und welche Unterlagen helfen, steht auf der Seite zur Erstberatung.
Unterstützt ITMR auch bei Verträgen, Compliance und Durchsetzung?
Ja. ITMR begleitet von der Einordnung und Risikoanalyse über Vertragsrecht und Vertragsgestaltung und den Aufbau von (IT-)Compliance bis zur außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung, einschließlich Forderungsmanagement und Inkasso, Mediation und Arbitration.
Alle 9 Fragen anzeigen
Berät ITMR im Datenschutzrecht und KI-Recht?
Ja. Wir beraten zur Umsetzung der DSGVO, zu Datentransfers und in Verfahren der Datenschutzaufsicht. Im KI-Recht unterstützen wir beim AI Act und bei Verträgen mit KI-Anbietern. Weitere Themen sind Datenrecht und Data Act, Plattformrecht und DSA sowie Cybersicherheit, NIS2 und Compliance.
Gibt es einen Fachanwalt für Datenschutzrecht oder KI-Recht?
Nein, für Datenschutzrecht oder KI-Recht gibt es keine eigenen Fachanwaltstitel. Orientierung bieten je nach Mandat der Fachanwalt für IT-Recht (offiziell: Fachanwalt für Informationstechnologierecht), der Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht und der Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz. Ergänzend zählen Spezialisierung und praktische Erfahrung in digitalen Geschäftsmodellen.
Für welche Unternehmen ist ITMR die richtige Kanzlei?
Für Unternehmen jeder Größe, vom Start-up über mittelständische bis zu multinationalen Unternehmen. Dazu gehören besonders Agenturen, Plattformbetreiber, SaaS- und Tech-Unternehmen, Rechteinhaber sowie Personen des öffentlichen Lebens und Führungskräfte.
Berät ITMR auch bundesweit?
Ja. Von Düsseldorf und unserer Zweigstelle in Hamburg aus beraten und vertreten wir Unternehmen deutschlandweit, viele Mandate laufen digital. Wie eine Zusammenarbeit beginnt, steht unter Leistungspakete und Erstberatung.
Wie finde ich den passenden Einstieg: Rechtsgebiet, Leistungspaket oder Erstberatung?
Wer bereits weiß, dass es um IT-Recht, Medienrecht, Datenschutzrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Werberecht oder gewerblichen Rechtsschutz geht, kann über das Rechtsgebiet einsteigen. Bei konkreten Mandatslagen helfen die Leistungspakete. Muss die Lage erst juristisch sortiert werden, ist die Erstberatung der passende Beginn.
Standorte
Unsere Standorte in Düsseldorf und Hamburg
Sie erreichen uns am Hauptsitz in Düsseldorf-Pempelfort und an unserer Zweigstelle in Hamburg-Altona. Der Hauptsitz liegt nah an der Innenstadt, am Rhein und an den Gerichten. Wir beraten und vertreten Mandanten aus Nordrhein-Westfalen und dem gesamten Bundesgebiet, per E-Mail, Telefon oder Video. Persönliche Termine vereinbaren wir mit Ihnen am passenden Standort.
Düsseldorf
ITMR Rechtsanwälte PartGmbBSchirmerstraße 80 [Eingang links]
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+49 211 737547-70 · info@itmr-legal.de
Mo–Fr 8–18 Uhr · Route in Google Maps
Hamburg-Altona
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+49 40 27169769 · info@itmr-legal.de
Mo–Fr 8–18 Uhr · Kanzlei in Hamburg

Christoph Schleusener Rechtsanwalt · Ansprechpartner Hamburg
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