Rechtsschutzversicherung und Deckungsanfrage

ITMR – Rechtsschutzversicherung und Deckungsanfrage

Rechtsschutzversicherung und Deckungsanfrage

Wer rechtsschutzversichert ist, sollte im Streitfall nicht nur die eigentliche Rechtsfrage prüfen, sondern auch die Deckungslage. Maßgeblich sind insbesondere der versicherte Lebensbereich, der Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls, etwaige Wartezeiten, die Reichweite der Deckungszusage und die Frage, ob eine anwaltliche Deckungsanfrage als eigener vergütungspflichtiger Arbeitsschritt anfällt.

Schneller Einstieg

  • Eine Rechtsschutzversicherung übernimmt Kosten nur im vereinbarten Umfang und nur für versicherte Bereiche.
  • Sie können die Deckungsanfrage grundsätzlich selbst und ohne Anwaltskosten bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen.
  • Die Einholung einer Deckungszusage durch eine Kanzlei kann eine eigenständige anwaltliche Tätigkeit sein.
  • Ohne ausdrückliche schriftliche Kostenübernahmebestätigung der Rechtsschutzversicherung sollten Mandanten nicht davon ausgehen, dass die Kosten einer anwaltlichen Deckungsanfrage automatisch übernommen werden.
  • Viele spezialisierte Mandate von ITMR sind insbesondere im IT-Recht, Medienrecht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht und Markenrecht nicht oder nur eingeschränkt rechtsschutzversichert.
  • Eine eigene Deckungsanfrage kann im Einzelfall dennoch sinnvoll sein, weil Versicherer mitunter auch eine Kulanzprüfung vornehmen.

Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Eine Rechtsschutzversicherung verpflichtet sich gegenüber dem Versicherungsnehmer, die Leistungen zu erbringen, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen erforderlich sind. Dazu gehören typischerweise gesetzliche Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Kosten für Zeugen und gerichtliche Sachverständige, die vom Versicherungsnehmer zu tragenden Kosten des Gegners sowie Kosten der Zwangsvollstreckung.

Damit ist jedoch noch nicht gesagt, dass jede rechtliche Auseinandersetzung erfasst ist. Welche Lebensbereiche versichert sind, ergibt sich aus dem Vertrag, dem Versicherungsschein und den vereinbarten Bedingungen. Maßgeblich sind insbesondere der versicherte Baustein, die Definition des Rechtsschutzfalls, etwaige Wartezeiten, Selbstbeteiligungen, Deckungssummen und Risikoausschlüsse.

Bußgelder und Geldstrafen werden in aller Regel nicht übernommen. Eine Strafkaution kann je nach Tarif mitversichert sein. Auch bei Auslandsfällen, Familienversicherung, Mediation, telefonischer Erstberatung und Selbstbeteiligung unterscheiden sich die Produkte erheblich.

Welche Leistungen und Rechtsgebiete typischerweise erfasst sind

Typische Kostenpositionen

  • gesetzliche Anwaltsgebühren, wobei der Rechtsanwalt grundsätzlich frei gewählt werden kann
  • Gerichtskosten
  • Kosten für Zeugen und gerichtliche Sachverständige
  • vom Versicherungsnehmer zu tragende gegnerische Kosten
  • Kosten der Zwangsvollstreckung

Typische versicherte Bereiche

  • Privat-Rechtsschutz
  • Berufs- beziehungsweise Arbeits-Rechtsschutz
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
  • Schadensersatz- und Vertrags-Rechtsschutz im vereinbarten Umfang

Typische praktische Probleme

  • Der Fall gehört nicht zu einem versicherten Lebensbereich.
  • Der Rechtsschutzfall lag nach den Versicherungsbedingungen bereits vor Vertragsbeginn.
  • Eine Wartezeit läuft noch.
  • Die Deckungszusage erfasst nur einen Teil des Vorgehens, etwa nur Beratung oder nur die außergerichtliche Vertretung.
  • Die Versicherung hält die Rechtsverfolgung für mutwillig oder für nicht hinreichend aussichtsreich.

Bei spezialisierten Auseinandersetzungen außerhalb klassischer Privat-, Berufs-, Verkehrs- oder Wohnbausteine ist die Deckung häufig unsicher. Das betrifft insbesondere digitale Sachverhalte, Plattformstreitigkeiten, Persönlichkeitsrechtsfälle, Datenschutzkonflikte, Abmahnungen, kennzeichenrechtliche Streitigkeiten und regulatorische Themen.

Wann der Rechtsschutzfall eintritt und warum Wartezeiten wichtig sind

Versicherungsschutz besteht nicht schon deshalb, weil heute ein Konflikt sichtbar wird. Entscheidend ist vielmehr, wann nach dem Vertrag der Rechtsschutzfall eingetreten ist. Das ist je nach Leistungsart unterschiedlich. Im Schadensersatzrecht wird häufig auf das Schadensereignis abgestellt, im Arbeitsrecht kann etwa eine Kündigung der auslösende Vorgang sein, in anderen Bereichen wiederum ein behaupteter Verstoß oder die erstmalige Weigerung des Gegners.

Viele Tarife sehen Wartezeiten vor, häufig drei Monate. Tritt der maßgebliche Versicherungsfall vor Ablauf der Wartezeit ein, besteht kein Schutz. Im Straf-Rechtsschutz sind Wartezeiten deutlich weniger typisch. Auch hierzu gilt: Maßgeblich ist der konkrete Vertrag.

Für Mandanten ist dieser Punkt wichtig, weil die Deckungsfrage häufig nicht an der eigentlichen Rechtsposition scheitert, sondern an der zeitlichen Einordnung. Wer die Auseinandersetzung erst meldet, wenn sie eskaliert ist, verliert leicht aus dem Blick, welches Ereignis vertraglich als Rechtsschutzfall gilt.

Was ist eine Deckungsanfrage?

Mit der Deckungsanfrage wird der Rechtsschutzversicherung ein konkreter Sachverhalt mitgeteilt, damit sie prüft, ob für diesen Fall Kostenschutz besteht. Praktisch wichtig ist dabei nicht nur das „Ob“, sondern auch das „Wie weit“: Eine Deckungszusage kann sich auf die anwaltliche Erstberatung, die außergerichtliche Vertretung oder ein gerichtliches Verfahren beziehen. Häufig wird zunächst nur für ein bestimmtes Verfahrensstadium Deckung erteilt.

Die Deckungszusage konkretisiert das vertragliche Leistungsversprechen auf den geschilderten Einzelfall. Deshalb sollte die Anfrage den Sachverhalt knapp, chronologisch und mit Datumsangaben wiedergeben. Hilfreich sind die Versicherungsnummer, die Einordnung des Rechtsgebiets und die wichtigsten Unterlagen, etwa Kündigung, Abmahnung, Bescheid, Forderungsschreiben, Klageschrift oder behördliche Korrespondenz.

Wichtig: Die Deckungsanfrage kann der Versicherungsnehmer grundsätzlich selbst bei seiner Rechtsschutzversicherung stellen. Das ist häufig der sinnvollste erste Schritt. Die Prüfung, ob Versicherungsschutz besteht, gehört zum Versicherungsverhältnis. Eine allgemeine Pflicht des Versicherungsnehmers, zunächst eine kostenpflichtige anwaltliche Deckungsanfrage einzuholen, folgt daraus nicht.

Für Mandanten von ITMR: Wir unterstützen selbstverständlich bei der Einordnung der Deckungslage, wenn das für den Fall sinnvoll ist. Zugleich ist Transparenz wichtig: Viele spezialisierte Streitigkeiten sind nicht oder nur eingeschränkt rechtsschutzversichert. Deshalb ist die eigene erste Deckungsanfrage des Versicherungsnehmers häufig der sinnvollste und kostenschonendste Einstieg.

Wer trägt die Kosten einer anwaltlichen Deckungsanfrage?

Die anwaltliche Deckungsanfrage ist keine bloße Förmlichkeit. Sie erfordert die Sichtung des Sachverhalts, die rechtliche Einordnung des Falls, die Prüfung des versicherten Lebensbereichs, die Aufbereitung für den Versicherer und häufig auch Rückfragen oder Nachfassungen. Das ist anwaltliche Arbeit und kann deshalb vergütungspflichtig sein.

Gebührenrechtlich wird die Einholung der Deckungszusage in der Rechtsprechung vielfach als gesonderte Angelegenheit im Sinne von § 15 RVG behandelt. In solchen Konstellationen kann eine Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG zuzüglich Auslagen und Umsatzsteuer anfallen. Für Mandanten bedeutet das: Wenn eine Kanzlei mit der Deckungsanfrage beauftragt wird, entsteht das Honorarverhältnis zunächst zwischen Mandant und Kanzlei.

Die Rechtsschutzversicherung ist nicht Vertragspartner der Kanzlei. Sie schuldet nur das, was sie nach dem Versicherungsvertrag tatsächlich übernehmen muss. Ohne ausdrückliche schriftliche Kostenübernahmebestätigung sollte deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass die Kosten einer anwaltlichen Deckungsanfrage automatisch von der Rechtsschutzversicherung getragen werden.

Das bedeutet nicht, dass eine anwaltliche Deckungsanfrage stets unzweckmäßig wäre. In komplexen Konstellationen kann sie sinnvoll sein. Mandanten sollten nur wissen, dass dies ein eigenständiger Arbeitsschritt mit eigenem Kostenrisiko sein kann. Wer diese Kosten vermeiden möchte, kann die erste Anfrage regelmäßig selbst stellen.

Wichtig zu unterscheiden: Etwas anderes kann gelten, wenn nach einer Ablehnung wegen fehlender Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit das in den Bedingungen vorgesehene Gutachter- oder Schiedsgutachterverfahren ausgelöst wird. In dieser Konstellation sehen die Bedingungen häufig eine Kostentragung des Versicherers für diesen besonderen Prüfpfad vor. Das ist jedoch nicht dasselbe wie die erste normale Deckungsanfrage.

Praktischer Hinweis: Wenn die Rechtsschutzversicherung erklärt, eine anwaltliche Stellungnahme oder eine anwaltliche Deckungsanfrage sei erforderlich, sollte vor Beauftragung um eine schriftliche Bestätigung gebeten werden, dass die hierfür entstehenden Kosten übernommen werden. Andernfalls sollte die Versicherung den Versicherungsfall zunächst auf Grundlage der Angaben des Versicherungsnehmers und der eingereichten Unterlagen selbst prüfen und bescheiden.

Kostenbeispiele für eine anwaltliche Deckungsanfrage (Stand 2026)

Die folgenden Rechenbeispiele dienen nur der Veranschaulichung. Sie unterstellen eine durchschnittliche 1,3-Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 VV RVG zuzüglich Auslagenpauschale und 19 % Umsatzsteuer. Die konkrete Gebühr hängt vom Umfang, der Schwierigkeit und dem Gegenstandswert ab.

Außerdem ist wichtig: Der Gegenstandswert einer Deckungsanfrage ist nicht zwingend identisch mit dem Streitwert der Hauptsache. Gebührenrechtlich wird häufig auf das wirtschaftliche Interesse an der Deckungsfrage beziehungsweise auf die voraussichtlichen Kosten einer Deckungsschutzauseinandersetzung abgestellt. Die nachfolgenden Zahlen sind deshalb Modellrechnungen.

Beispielhafter Gegenstandswert 1,0-Gebühr 1,3-Geschäftsgebühr zzgl. Auslagenpauschale zzgl. 19 % USt. Gesamt
5.000 € 354,50 € 460,85 € 20,00 € 91,36 € 572,21 €
10.000 € 652,00 € 847,60 € 20,00 € 164,84 € 1.032,44 €
20.000 € 872,00 € 1.133,60 € 20,00 € 219,18 € 1.372,78 €

Für Mandanten verständlich zusammengefasst: Eine anwaltliche Deckungsanfrage kann schnell einige hundert Euro kosten. Deshalb ist die eigene Anfrage an die Rechtsschutzversicherung in vielen Fällen der sinnvollste erste Schritt. Wenn die Versicherung zusätzlich eine anwaltliche Stellungnahme verlangt, sollte die Kostenfrage vorher ausdrücklich geklärt werden.

So gehen Mandanten in der Praxis häufig am besten vor

  1. Stellen Sie die erste Deckungsanfrage selbst bei Ihrer Rechtsschutzversicherung.
  2. Schildern Sie den Sachverhalt knapp, sachlich und mit Datumsangaben.
  3. Fügen Sie die wichtigsten Unterlagen direkt bei.
  4. Bitten Sie um schriftliche Deckungszusage für Beratung, außergerichtliche Vertretung oder gerichtliche Vertretung.
  5. Wenn die Sache fachlich oder tatsächlich komplex ist, kann anschließend geprüft werden, ob eine anwaltliche Einordnung der Deckungslage sinnvoll ist.
  6. Wenn die Versicherung eine anwaltliche Stellungnahme verlangt, bitten Sie vor Beauftragung um schriftliche Kostenübernahmebestätigung.
  7. Wenn Fristen laufen, sollte die Deckungsfrage parallel und nicht erst am Ende geklärt werden.

Checkliste für eine eigene Deckungsanfrage

  • Versicherungsnummer
  • vollständige Kontaktdaten
  • kurze Sachverhaltsdarstellung in zeitlicher Reihenfolge
  • Datum des auslösenden Ereignisses
  • Einordnung des betroffenen Rechtsgebiets
  • gegnerische Partei, Behörde oder Plattform
  • relevante Unterlagen als Anlage
  • Angabe, ob Fristen laufen
  • klare Bitte um Deckungszusage für Beratung, außergerichtliche Vertretung oder gerichtliche Vertretung
  • Bitte um schriftliche Antwort

Muster einer Deckungsanfrage

Nachfolgend finden Sie ein einfaches Muster im klassischen Aufbau. Es ist bewusst nah an der üblichen Praxissprache gehalten und kann von Versicherungsnehmern selbst verwendet werden:

Muster einer Deckungsanfrage

[Ihre Anschrift]

[Anschrift der Rechtsschutzversicherung]

Datum: [XXX]
Versicherungs-Nr.: [XXXXX]
Versicherungsnehmer:
Deckungsanfrage

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin unter der oben genannten Versicherungsnummer bei Ihnen rechtsschutzversichert. Hiermit bitte ich Sie darum, eine Kostenzusage in der folgenden Sache zu erteilen:

[Detaillierte Beschreibung Ihres Falls mit Datumsangaben bzw. Vorlage von Unterlagen wie Forderungsschreiben, Klageschrift usw. aus denen sich Ihr Anliegen ergibt]

Ich bitte um eine Deckungszusage für die anwaltliche Erstberatung/außergerichtliche Vertretung/Prozessvertretung durch

ITMR Rechtsanwälte PartGmbB
Schirmerstraße 80
40211 Düsseldorf
Tel.: 0211 737 547 – 70
E: info@itmr-legal.de

Bitte senden Sie Ihre Antwort an mich und an die oben benannte Kanzlei.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihr Name]

Praxisnutzen des Musters: Für viele Versicherer reicht eine saubere eigene Anfrage des Versicherungsnehmers aus. Das ist häufig der bessere erste Schritt als eine sofort kostenpflichtige anwaltliche Deckungsanfrage.

Wenn die Rechtsschutzversicherung ablehnt

Lehnt die Versicherung ab, sollte zunächst genau unterschieden werden, worauf sich die Ablehnung stützt. Häufig geht es nicht um eine vollständige Ablehnung „für alles“, sondern um eine bestimmte Begründung, etwa fehlende Erfolgsaussichten, fehlende Zuordnung zu einer versicherten Leistungsart, Wartezeit, Vorvertraglichkeit oder die fehlende Notwendigkeit des nächsten Verfahrensschritts.

Eine Ablehnung sollte deshalb nicht vorschnell hingenommen werden. Zu prüfen sind insbesondere die Versicherungsbedingungen, der Zeitpunkt des Rechtsschutzfalls, die Vollständigkeit des mitgeteilten Sachverhalts und die Frage, ob die Versicherung ihre Ablehnung nachvollziehbar und auf den konkreten Fall bezogen begründet hat.

Bei Ablehnungen wegen mangelnder Erfolgsaussichten oder Mutwilligkeit kommt zusätzlich das vertraglich vorgesehene Gutachter- oder Schiedsgutachterverfahren in Betracht. Dieser besondere Prüfpfad ist von der normalen ersten Deckungsanfrage zu unterscheiden.

  • Bitten Sie um eine schriftliche und konkrete Begründung.
  • Prüfen Sie, ob nur eine Teilzusage fehlt oder die Deckung insgesamt verneint wird.
  • Sehen Sie in Versicherungsschein und Bedingungen.
  • Prüfen Sie, ob ein Gutachterverfahren vorgesehen ist.
  • Bei Verbraucherfällen kommen je nach Konstellation Ombudsmann und BaFin als zusätzliche Wege in Betracht.

Für die Praxis wichtig: Nach neuerer Rechtsprechung kann ein Rechtsschutzversicherer das Recht verlieren, sich auf fehlende Erfolgsaussichten zu berufen, wenn er das Rechtsschutzbegehren nicht unverzüglich prüft und die Ablehnung nicht rechtzeitig mitteilt. Auch deshalb sollte die erste Deckungsanfrage gut dokumentiert sein.

Stand März 2026

Die aktuelle Lage bestätigt den Grundsatz der freien Anwaltswahl. Ebenso bleibt es dabei, dass die Erfolgsaussichten- und Mutwilligkeitsprüfung in der Rechtsschutzversicherung einem formalisierten Prüfrahmen unterliegt und das Schiedsgutachterverfahren in den Bedingungen weiterhin eine wichtige Rolle spielt.

Für Mandanten besonders wichtig ist die klare Trennung zwischen drei Ebenen: dem Versicherungsverhältnis zur Rechtsschutzversicherung, dem Mandatsverhältnis zur Kanzlei und dem eigentlichen Hauptstreit mit der Gegenseite. Wer diese drei Ebenen sauber auseinanderhält, versteht schneller, warum die eigene Deckungsanfrage regelmäßig kostenfrei möglich ist, eine anwaltliche Deckungsanfrage aber ein eigener vergütungspflichtiger Arbeitsschritt sein kann.

Rechtsschutzversicherer im Überblick

Stand: März 2026. Die folgende Übersicht konzentriert sich auf die für Mandanten praktisch wichtigsten offiziellen Wege: Online-Schadenmeldung, Rechtsschutz-Service, Hotline oder Kontaktseite. Versicherer passen Service-Seiten und Telefonnummern gelegentlich an. Für die eigentliche Meldung ist der offizielle Online-Service regelmäßig der schnellste Weg.

Versicherer Offizieller Service / Meldung Telefon Hinweis
ADAC Rechtsschutzadac.de – Rechtsschutz-Schaden melden089 7676 4700Online-Schadenmeldung und telefonische Meldung
ADVOCARDadvocard.de – Rechtsschutzfall melden040 237310Online, telefonisch und schriftlich
Allianzallianz.de – Rechtsschutz in Anspruch nehmen00800 1122 5555Rechtsschutz-Service-Hotline und Online-Formular
ALLRECHT / DEURAGallrecht.de – Schadenmeldung0800 90 89 900Kundencenter und telefonische Schadenmeldung
ARAGarag.de – Rechtsschutz-Schaden melden0211 99 333 99Online-Schadenmeldung und Statusverfolgung
KS / AUXILIAks-auxilia.de – Rechtsschutzfall melden089 539 81 333Rechts-Service und telefonische Erstberatung
BGVbgv.de – Rechtsschutz-Schaden melden0721 660 2600Rechtsschutz-Schadenmeldung / Servicekontakt
Concordiaconcordia.de – Rechtsschutzfall melden0511 5701 1861Direkte Online-Meldung an die Concordia Rechtsschutz-Leistungs-GmbH
Continentalecontinentale.de – Schadenmeldung Rechtsschutz0231 9193200Auch per E-Mail: crs@continentale.de
Debekadebeka.de – Schaden melden0261 498-3600Rechtsschutz separat im Schadenservice genannt
DA Direktda-direkt.de – Rechtsschutzfall melden069 7115 8500Rechtsschutzfall online; Kontakt-/Service-Team über die Kontaktseite
DEVKdevk.de – Rechtsschutzfall melden0221 757-1996Online, telefonisch und per E-Mail
DMB Rechtsschutzdmb-rechtsschutz.de – Schadenmeldung0221 37638-0Online-Formular; Gesellschaftssitz Köln
ERGOERGO – Rechtsschutz online melden0800 3746 555Rechtsschutz & Schutzbrief; alternativ allgemeiner Schadenservice
HUK24huk24.de – Schaden melden09561 96 108Digitale Meldung; Schadenservice der HUK-COBURG
HUK-COBURGhuk.de – Schadenservice09561 96 109Rechtsschutzschäden mit eigener Telefonnummer
IDEAL / RSS Rechtsschutz-Serviceideal-versicherung.de – Kundenservice0800 25 87 111Rechtsschutz-Schadenbearbeitung über RSS Rechtsschutz-Service; E-Mail: rechtsschutzschaden@ideal-versicherung.de
Itzehoer Rechtsschutz Unionitzehoer-rechtsschutz-union.de – Schaden melden04821 773-901Online und telefonische Schadenmeldung
Mecklenburgischemecklenburgische.de – Schaden melden0800 1797 442Rechtsschutz-Schadenservice
NRVnrv-rechtsschutz.de – Kontakt / Rechtsfall melden0621 420 4222Rechtsfall melden über Schnellkontakte
ÖRAGoerag.de – Schaden melden0211 529-5555MEINRECHT-Hotline und Online-Schadenmeldung
R+Vruv.de – Schadenmeldung Rechtsschutz0800 533-1111Schadenmeldung rund um die Uhr
ROLAND Rechtsschutzroland-rechtsschutz.de – Schaden melden0221 8277-500Telefonische Ersteinschätzung und Online-Meldung
VGHvgh.de – Rechtsschutz-Schaden melden0800 1750 300Rechtskompass und Rechtsschutz-Telefon
WGVwgv.de – Rechtsschutz-Schaden melden0711 1695-1930Online-Meldung und Schaden-Hotline
Württembergischewuerttembergische.de – Rechtsschutz-Versicherungsfall melden0800 81 82 10024h-Hotline und digitale Schadenmeldung
Zurichzurich.de – Rechtsschutz-Schaden melden0221 7715 7761Offizielle Anwaltshotline / Erstkontakt und Online-Service

Angaben trotz sorgfältiger Prüfung ohne Gewähr. Bei einzelnen Versicherern laufen Rechtsschutz-Services über gesonderte Servicegesellschaften oder Partnerportale. Im Zweifel sollten Mandanten den offiziellen Online-Service des Versicherers und zusätzlich die Versicherungsnummer bereithalten.

Häufige Fragen zur Rechtsschutzversicherung und Deckungsanfrage

1. Muss ich die Deckungsanfrage zwingend durch einen Anwalt stellen lassen?

Nein. Sie können die Deckungsanfrage grundsätzlich selbst bei Ihrer Rechtsschutzversicherung stellen. Das ist häufig der erste und kostenschonende Weg.

2. Übernimmt die Rechtsschutzversicherung automatisch die Kosten einer anwaltlichen Deckungsanfrage?

Davon sollten Sie ohne ausdrückliche schriftliche Kostenübernahmebestätigung nicht ausgehen. Wenn eine Kanzlei die Deckungsanfrage übernimmt, kann das eine gesondert zu vergütende anwaltliche Tätigkeit sein.

3. Darf die Versicherung mich einfach darauf verweisen, dass ein Anwalt die Deckungsfrage klären soll?

Die Prüfung, ob Versicherungsschutz besteht, gehört grundsätzlich zum Versicherungsverhältnis. Eine allgemeine Pflicht des Versicherungsnehmers, dafür zunächst kostenpflichtig einen Anwalt zu beauftragen, besteht nicht. Wenn die Versicherung dennoch eine anwaltliche Stellungnahme verlangt, sollte die Kostenfrage vorher schriftlich geklärt werden.

4. Zahlt die Rechtsschutzversicherung immer die gesamte Angelegenheit auf einmal?

Nicht zwingend. Häufig wird die Deckung nur für ein bestimmtes Stadium erteilt, etwa für Beratung oder außergerichtliche Vertretung. Für die nächste Stufe kann eine neue Anfrage erforderlich sein.

5. Was bedeutet freie Anwaltswahl in der Praxis?

Sie dürfen Ihren Rechtsanwalt grundsätzlich selbst wählen. Empfehlungen oder Partnernetzwerke der Versicherung ändern daran nichts.

6. Was kann ich tun, wenn die Versicherung wegen fehlender Erfolgsaussichten ablehnt?

Dann sollte geprüft werden, ob die Ablehnung tragfähig begründet ist und ob nach den Bedingungen ein Gutachter- oder Schiedsgutachterverfahren vorgesehen ist. Diese Konstellation unterscheidet sich von der normalen ersten Deckungsanfrage.

7. Sind Mandate von ITMR häufig rechtsschutzversichert?

Das hängt stark vom Tarif und vom konkreten Streitgegenstand ab. Viele spezialisierte Mandate in digitalen, regulatorischen und kennzeichenrechtlichen Bereichen sind nicht oder nur eingeschränkt von Standard-Rechtsschutzpolicen erfasst.

8. Ist eine eigene Deckungsanfrage auch dann sinnvoll, wenn die Deckung eher zweifelhaft ist?

Oft ja. Sie kostet zunächst nichts und kann Klarheit schaffen. Zudem zeigt die Praxis, dass Versicherer im Einzelfall auch dort noch prüfen, wo die Deckung nicht auf den ersten Blick selbstverständlich ist.

Offizielle Grundlagen und weiterführende Hinweise

Einordnung für Mandanten von ITMR

Wenn Sie möchten, dass ITMR eine spezialisierte Streitigkeit prüft oder übernimmt, sollte die Deckungslage möglichst früh und sauber geklärt werden. Für die erste Kontaktaufnahme finden Sie hier den Einstieg zur Erstberatung oder können direkt Kontakt mit ITMR aufnehmen. Für arbeitsrechtliche Streitigkeiten kann außerdem unsere Seite zum Arbeitsrecht hilfreich sein.