Eine Rechtsschutzversicherung verpflichtet sich als sog. Versicherungsgeber gegenüber dem Versicherungsnehmer, diejenigen Leistungen zu erbringen, die zur Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erforderlich sind. Diese Leistungen umfassen dabei regelmäßig
Bei strafrechtlichen Versicherungen wird häufig auch eine Strafkaution bis zu einer Summe von 50.000 € übernommen. Es geht dabei aber nicht um Bußgelder oder Geldstrafen!
Die genauen Rechte und Pflichten, die sich für beide ergeben, bestimmen sich dabei aus dem Versicherungsvertragsgesetz und der vertraglichen Vereinbarungen, die meistens als AGB vereinbart werden. In diesen ist auch vereinbart, ob die Rechtsschutzversicherung alle Kosten in vollem Umfang übernimmt oder lediglich bis zu einer bestimmten Deckungssumme. Häufig ist unter anderem eine Selbstbeteiligung zwischen 150 € und 250 € vereinbart, welche jedoch wiederum manchmal durch die Zahlung einer Mehrprämie ausgeschlossen werden kann.
Welche Leistungen bzw. Rechtsgebiete überhaupt versichert sind, bestimmt sich nach dem abgeschlossenen Versicherungsvertrag.
Versicherungsnehmer können häufig Komplettpakete der angebotenen Leistungsarten oder auch nur bestimmte Lebensbereiche in einem von der Versicherung zusammengestellten Paket versichern (bspw. Berufs- und Privat-Rechtsschutz hängen regelmäßig zusammen und können deshalb oft nur als Paket versichert werden). Gängige Bereiche, die von Rechtsschutzversicherungen in unterschiedlichen Paketen und oft auch in weiteren Unterkategorien versichert werden sind unter anderem:
Welche konkrete Leistung dann jedoch von der Rechtsschutzversicherung umfasst ist, lässt sich den vereinbarten AGB entnehmen. Versicherungsschutz besteht nämlich nur, wenn der jeweilige Fall der versicherten Leistungsart zugeordnet werden kann.
Die Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung wird ausgelöst, sobald der Rechtsschutzfall eingetreten ist. Dessen Eintritt bestimmt sich nach dem jeweiligen Gebiet. So tritt der Rechtsschutzfall bei Schadensersatz ein, sobald das Schadensereignis ausgelöst ist, bei einem arbeitsrechtlichen Fall beispielsweise mit Kündigung.
Der Rechtsschutz besteht meistens jedoch nicht direkt nach Abschluss der Versicherung. Häufig besteht eine Wartezeit von drei Monaten nach Vertragsschluss. Wenn eine Rechtsstreitigkeit vor dem Ablauf der Wartezeit ereignet hat, ist diese vom Versicherungsumfang nicht umfasst, wobei es auch hier jedoch auf den konkreten Versicherungsvertrag ankommt. So ist im Strafrechtsschutz eine Wartezeit unüblich.
Im Rahmen einer Deckungsanfrage prüft die Rechtsschutzversicherung zuerst, ob der jeweilige Fall unter die Vereinbarung fällt und ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg hat und dem Versicherten kein schuldhaftes Handeln zur Last gelegt wird.
Der Versicherungsschutz ist in der Regel auf europäische Staaten und die Anliegerstaaten des Mittelmeers, wie Marokko, Algerien, Tunesien etc. beschränkt. Manche Versicherungen bieten auch die Versicherung mehrwöchiger Auslandsaufenthalte bis zu einer bestimmten Summe an.
Oft sind minderjährige Kinder mitversichert. Volljährige, unverheiratete Kinder sind meistens mitversichert, wenn sie keiner dauerhafter Berufstätigkeit nachgehen, das 26. oder 28. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, und diese nicht Halter, Mieter oder Fahrer eines Kfz sind.
Ob der jeweilige Fall von der Rechtsschutzversicherung übernommen wird, wird im Rahmen einer Deckungsanfrage geprüft. Durch die darauf erteilte Deckungszusage konkretisiert die Versicherung das vereinbarte Leistungsversprechen anhand des vorgetragenen Sachverhalts. Die Versicherung prüft dabei, ob die Voraussetzungen des Versicherungsschutzes vorliegen, also ob die Kosten für den konkreten Fall des Versicherungsnehmers übernommen werden. Im Anschluss daran gibt sie eine genaue Auskunft darüber, ob und welche genauen Leistungen vom Versicherungsschutz umfasst sind. Beispielsweise kann die anwaltliche Beratung, die außergerichtliche Vertretung oder die gerichtliche Vertretung umfasst sein. Häufig wird auch nur für einzelne Schritte des Verfahrens eine Deckungszusage erteilt. Jedes weitere Vorgehen muss dann wieder angefragt werden. Für den Versicherer hat die Deckungszusage bindende Wirkung, sofern ihr alle für die Leistungspflicht relevanten Tatsachen mitgeteilt wurden. Wenn nachträglich Einwendungen entstehen, wie die Veränderung der Erfolgsaussichten oder es stellt sich heraus, dass die Rechtsdurchsetzung nicht notwendig war, können diese von der Versicherung nicht mehr geltend gemacht werden. Die Versicherung ist dennoch zur Kostenübernahme verpflichtet. Zu beachten ist jedoch, dass auch nur vorläufiger Rechtsschutz bestehen kann. Gerade bei Verkehrsverstößen ist es üblich, dass Rechtsschutz nur so lange besteht, bis eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer Vorsatztat erfolgt. Sollte die Deckungszusage abgelehnt werden, müssen dem Versicherungsnehmer die Gründe dafür mitgeteilt werden.
Die Deckungsanfrage kann der Versicherungsnehmer kostenlos selbst bei seiner Versicherung stellen. Dafür muss er seiner Versicherung den relevanten Sachverhalt schildern, etwa via Telefon, Web-Formular, E-Mail oder Briefpost.
Nachfolgend finden Sie ein Beispiel und Muster für eine solche Deckungsanfrage, das Sie sehr gerne nutzen können, wenn Sie mögen:
Muster einer Deckungsanfrage
[Ihre Anschrift]
[Anschrift der Rechtsschutzversicherung]
Datum: [XXX]
Versicherungs-Nr.: [XXXXX]
Versicherungsnehmer:
Deckungsanfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin unter der oben genannten Versicherungsnummer bei Ihnen rechtsschutzversichert. Hiermit bitte ich Sie darum, eine Kostenzusage in der folgenden Sache zu erteilen:
[Detaillierte Beschreibung Ihres Falls mit Datumsangaben bzw. Vorlage von Unterlagen wie Forderungsschreiben, Klageschrift usw. aus denen sich Ihr Anliegen ergibt]
Ich bitte um eine Deckungszusage für die anwaltliche Erstberatung/außergerichtliche Vertretung/Prozessvertretung durch
ITMR Rechtsanwälte GbR
Schirmerstraße 80
40211 Düsseldorf
Tel.: 0211 737 547 – 70
E: info@itmr-legal.de
Bitte senden Sie Ihre Antwort an mich und an die oben benannte Kanzlei.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name]
Soll der Anwalt die Deckungszusage beantragen, fällt dafür eine Gebühr an. ACHTUNG! Diese Kosten werden grundsätzlich nicht von der Versicherung ersetzt. Diese Gebühr ist eine selbständige Angelegenheit nach § 15 RVG, die i. d. R. eine 1,3er Gebühr nach Nr. 2300 VV RVG auslöst.
Zur Veranschaulichung einige Beispiele, was die Beantragung der Deckungszusage durch den Rechtsanwalt kosten würde (Stand 2024):
Grob nachrechnen lässt sich dies mit allen sog. RVG-Rechnern im Internet.
Nachfolgend stellen wir Ihnen das Muster zu einer Deckungsanfrage auch als WORD-Dokument zur Verfügung:
Stand: Mai 2024, Angaben ohne Gewähr
Versicherung | Anschrift | Formular | Telefon | ||
ADAC RSR GmbH | Hansastraße 19, 80686 München | Link | 089 76764700 | ||
Advocard Rechtsschutzversicherung AG | Überseering 2; 22297 Hamburg | Link | 040 237310 | ||
Allianz Rechtsschutz-Service GmbH | Königinstr. 28, 80802 München | Link | 0800 1225555 | ||
ALLRECHT (DEURAG Deutsche Rechtsschutz-Versicherung AG) | Abraham-Lincoln-Str. 3, 65189 Wiesbaden | Link | 0800 / 90 89 900 | ||
ARAG | ARAG-Platz 1, 40472 Düsseldorf | Link | 0211 9933399 | ||
Auxilia Rechtsschutz-Versicherungs-AG | Uhlandstraße 7, 80336 München | Link | 089 53981333 | ||
BGV Badische Versicherungen | Durlacher Allee 56, 76131 Karlsruhe | Link | 0721 6602600 | ||
Concordia Rechtsschutz-Leistungs-GmbH | Karl-Wiechert-Allee 55, D-30625 Hannover | Link | 0511 57011861 | ||
Continentale Versicherungsverbund | Ruhrallee 92, 44139 Dortmund | Link | 0231 9193200 | ||
Debeka | Debeka-Platz 1, 56073 Koblenz | Link | |||
DA Deutsche Allgemeine Versicherung | Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main | Link | |||
DEVK Rechtsschutz-Versicherungs-AG | Riehler Straße 190, 50735 Köln | Link | 0221 7571996 | ||
DMB Rechtsschutz | Bonner Straße 323, 50968 Köln | Link | |||
ERGO | Karl-Martell-Str. 60, 90344 Nürnberg | Link | 0800 3273271 | ||
Huk24 AG | Willi-Hussong-Str. 2, 96444 Coburg | Link | 0800 2485732 | ||
Huk-Coburg-Rechtsschutzversicherung AG | Willi-Hussong-Str. 2, 96444 Coburg | 0800 2485732 | |||
Ideal Versicherung | Kochstraße 26, 10969 Berlin | Link | 030 2587259 | ||
Itzehoer Versicherungen | Itzehoer Platz, 25521 Itzehoe | Link | 04821 77391 | ||
Mecklenburgische Versicherung | Platz der Mecklenburgischen 1, 30625 Hannover | Link | 0800 1797442 | ||
NRV (Neue Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG | Augustaanlage 25, 68165 Mannheim | Link | 0621 4204222 | ||
ÖRAG | Hansaallee 199, 40549 Düsseldorf | Link | 0211 5295555 | ||
R+V Allgmeine Versicherung AG | Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden | 0800 5331111 | |||
Roland-Rechtsschutz-Versicherungs-AG | Deutz-Kalker Straße 46, 50679 Köln | Link | 0221 8227500 | ||
VGH Versicherungen | Schiffgraben 4, 30159 Hannover | Link | 0800 1750300 | ||
WGV (Württembergische Gemeinde-Versicherung a. G.) | Tübinger Str. 55, 70178 Stuttgart | Link | 0711 16951930 | ||
Württembergische Rechtsschutz Schaden-Service-GmbH | W&W-Platz 1, 70806 Kornwestheim | Link | 0800 8182100 | ||
Zurich | Platz der Einheit 2, 60327 Frankfurt am Main | 0211 77154477 | |||