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Abmahnung erhalten? Jetzt ist Hilfe von einem Anwalt gefragt.
Im Bereich des Verkaufs von Artikeln bei eBay, Amazon und anderen Plattformen häufen sich Abmahnungen. Ob wegen Werbung mit Selbstverständlichkeiten, Irreführung von Kunden durch missverständliche Werbung, Nichtbeachtung von Brutto-Netto Preisangabenerfordernissen nach der Preisangabenverordnung (PAngV), fehlender oder unvollständiger Widerrufsbelehrung, Nichtvorhalten des Musterwiderrufsformulars, Verwendung fehlerhafter, irreführender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), einem fehlenden Impressum, einer falschen Artikelbeschreibung oder auch einen fehlendem Verweis auf die OS-Plattform nach der ODR-Verordnung und der eigenen Teilnahme nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) - der Kreativität der abmahnenden Mitbewerber oder Verbände sind hier kaum Grenzen gesetzt. Aber: Nach neuer Rechtslage ist den Abmahnern vieles nicht mehr so ohne Weiteres kostenauslösend möglich!
Es gilt: Niemals blind die geforderte Unterlassungserklärung abgeben und niemals blind die geforderten Anwaltskosten begleichen. Abmahnungen sind nicht selten unberechtigt und unbegründet. Dies kann zum Beispiel sowohl für den begehrten Unterlassungsanspruch, als auch für die festgesetzte Höhe des Gegenstandswertes und damit der geforderten Anwaltskosten gelten. Auch wenn eine Abmahnung berechtigt ist, empfiehlt es sich die zumeist einer Abmahnung beigefügte, vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung nicht zu unterschreiben. Häufig ist der Unterlassungsanspruch dort zu weit gefasst oder aber die zu versprechende Vertragsstrafe für den Falle einer Wiederholung des zu unterlassenden Verhaltens ist zu hoch angesetzt. Es gibt auch noch andere Gründe, selbst bei einem unstreitigen Rechtsverstoß keine Unterlassungserklärung abzugeben - und bei uns erfahren Sie hierzu strategische wie taktische Gründe.
Zwar ist aufgrund der häufig kurz gesetzten Fristen ein schnelles Handeln gefragt. Wichtig ist jedoch, dass Sie nicht in Panik geraten und genau prüfen, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt und begründet ist. Sind Sie wirklich Mitbewerber auf dem in der Abmahnung genau zu bezeichnenden Geschäftsfeld? Haben Sie den vorgeworfenen Verstoß unzweifelhaft begangen?
Anwalt hilft - Abmahnung abwehren mit Rechtsanwalt!
Lassen Sie sich von den erfahrenen IT-Fachanwälten der Kanzlei ITMR Rechtsanwälte in der Abwehr einer Abmahnung beraten. Wir können feststellen, ob der geforderte Unterlassungsanspruch besteht, wie gegebenenfalls weiter zu verfahren ist und ob und in welcher Höhe Rechtsanwaltskosten überhaupt erstattet werden müssen.
Wir helfen Ihnen häufig zu einem Pauschalhonorar - schnell und effizient. Hierbei sind wir nicht an starre Arbeitszeiten gebunden. Wir helfen Ihnen, wenn Sie uns brauchen.
Wir bieten zum Beispiel an: