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Erstberatung für Unternehmen | Rechtsanwälte und Fachanwälte für IT-Recht

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Wir sind für Sie da.

Sie haben ein juristisches Problem und wissen nicht, wie Sie vorgehen sollen? Keine Sorge, wir sind für Sie und Ihr Unternehmen da! Mit unserer anwaltlichen Erstberatung im unternehmerischen Kontext erhalten Sie schnell und unkompliziert Klarheit über Ihre rechtliche Situation. Die anwaltliche Erstberatung ist ein bewährtes Instrument, um Ratsuchenden in einer ersten Phase rechtliche Klarheit zu verschaffen. Sie dient dazu, die wesentlichen Aspekte eines juristischen Problems zu beleuchten und eine fundierte Grundlage für weitere Entscheidungen zu schaffen.

Unsere erfahrenen Anwälte stehen Ihnen mit ihrem Expertenwissen zur Seite und erörtern gemeinsam mit Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und beraten Sie individuell und professionell. Die Erstberatung ist individuell auf die Bedürfnisse zugeschnitten und kann je nach Komplexität des Falls telefonisch, per Webmeeting oder in einem persönlichen Gespräch erfolgen. Sie ermöglicht es, die rechtliche Situation präzise zu analysieren und die nächsten Schritte gezielt zu planen.

Dabei legen wir besonderen Wert auf eine verständliche Sprache und eine transparente Darstellung der rechtlichen Sachverhalte. Sie erhalten von uns eine ehrliche Einschätzung Ihrer Situation und wir zeigen Ihnen mögliche Lösungswege auf. Die Verwendung klarer und verständlicher Sprache ist entscheidend, um die rechtlichen Zusammenhänge nachvollziehbar zu machen. Die transparente Darstellung umfasst sowohl die rechtlichen Chancen als auch potenzielle Risiken, um eine realistische Einschätzung zu gewährleisten.

Die Erstberatung ist besonders nützlich, um kostspielige Fehler zu vermeiden und eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen, sei es durch außergerichtliche Verhandlungen, gerichtliche Schritte oder andere Maßnahmen.

Nutzen Sie unsere anwaltliche Erstberatung für sich und Ihr Unternehmen, um schnell und unkompliziert Klarheit über Ihre rechtliche Situation zu erhalten. Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz – wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen!


Was ist eine Erstberatung?

Eine anwaltliche Erstberatung ist ein Angebot, bei dem ein Rechtsanwalt dem Ratsuchenden in einem ersten Gespräch eine rechtliche Orientierung und eine erste Einschätzung der Sach- und Rechtslage gibt.

Im Rahmen der Erstberatung wird der Anwalt dem Ratsuchenden also eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhalts geben und gegebenenfalls auch die Erfolgsaussichten einer Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung bewerten. Zudem wird er mögliche Lösungswege aufzeigen und Handlungsempfehlungen geben. Die Erstberatung ist in § 34 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt, das die Vergütung für diese Tätigkeit begrenzt, um Ratsuchenden eine kostengünstige Möglichkeit zur rechtlichen Orientierung zu bieten. Sie ist darauf ausgelegt, eine erste Klärung zu schaffen, ohne dass ein umfassendes Mandat erforderlich ist.

Die Erstberatung beginnt in der Regel mit der Schilderung des Sachverhalts durch den Ratsuchenden, unterstützt durch relevante Unterlagen wie Verträge, Schreiben oder andere Dokumente. Der Anwalt prüft diese Unterlagen und analysiert die rechtliche Lage anhand der geltenden Gesetze, etwa des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), des Handelsgesetzbuches (HGB) oder spezifischer Vorschriften wie der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auf dieser Grundlage wird eine Einschätzung der Erfolgsaussichten vorgenommen, etwa ob eine Klage Aussicht auf Erfolg hat oder ob eine außergerichtliche Lösung zielführender ist. Die Handlungsempfehlungen können unterschiedliche Ansätze umfassen, wie die Einleitung eines Mahnverfahrens, die Aufnahme von Verhandlungen mit der Gegenseite oder die Anpassung von Verträgen, um rechtliche Risiken zu minimieren. In manchen Fällen kann die Empfehlung auch darin bestehen, von weiteren rechtlichen Schritten abzusehen, wenn die Erfolgsaussichten gering sind.

Die Erstberatung ist besonders relevant in Bereichen wie Vertragsrecht, IT-Recht oder gewerblichem Rechtsschutz, wo komplexe rechtliche Fragestellungen auftreten können. Die Erstberatung bietet die Möglichkeit, die Kosten und den Aufwand eines weiteren Vorgehens abzuschätzen, was für die Entscheidungsfindung von großer Bedeutung ist.

Die Erstberatung kann auch als Grundlage für eine weitergehende anwaltliche Betreuung dienen. Wenn der Ratsuchende nach der Beratung entscheidet, weitere rechtliche Schritte zu unternehmen, kann der Anwalt ein Mandat übernehmen und die nächsten Maßnahmen, wie die Erstellung von Schriftsätzen oder die Vertretung vor Gericht, übernehmen. In vielen Fällen reicht die Erstberatung jedoch aus, um eine einfache Frage zu klären oder eine Entscheidung zu treffen, ohne weitere anwaltliche Unterstützung. Die Digitalisierung hat die Erstberatung erleichtert, da sie zunehmend nicht nur per Telefon, sondern per Webmeeting bzw. Videokonferenz erfolgen kann. Dies ermöglicht eine flexible und zeitnahe Beratung, insbesondere für Ratsuchende, die keinen Anwalt vor Ort konsultieren können oder möchten.

Die anwaltliche Erstberatung kann somit eine wichtige Orientierungshilfe sein und dem Ratsuchenden dabei helfen, eine fundierte Entscheidung über das weitere Vorgehen zu treffen. Sie bietet eine niedrigschwellige Möglichkeit, rechtliche Fragen zu klären und die Grundlage für eine strategische Vorgehensweise zu schaffen.


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