Der Data Act ist da – und bringt neue Regeln für Datenzugang und -nutzung. Ab 12. September 2025 müssen Unternehmen in der EU die Anforderungen der EU-Datenverordnung erfüllen, um Innovationen zu fördern und rechtliche Risiken zu vermeiden. Als erfahrene Rechtsanwälte für Datenrecht unterstützen wir Sie bei der Data Act Umsetzung – präzise, praxisnah und zukunftssicher.
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Mit unserer Expertise im Datenrecht machen wir als spezialisierte IT-Fachanwaltskanzlei Ihr Unternehmen fit für den Data Act. Unsere Dienstleistungen umfassen:
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Der EU Data Act ist eine Verordnung der Europäischen Union, die darauf abzielt, einen fairen Zugang zu und eine faire Nutzung von Daten zu gewährleisten. Er wurde am 22. Dezember 2023 im Amtsblatt der EU verkündet und trat am 11. Januar 2024 in Kraft. Nach einer Übergangsfrist von 20 Monaten wird er ab dem 12. September 2025 in allen EU-Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar sein.
Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Data Act
Unternehmen sollten frühzeitig folgende Schritte einleiten, um den Anforderungen des Data Act gerecht zu werden:
Datenzugang für Verbraucher und Unternehmen (B2C und B2B): Nutzer von vernetzten Geräten (Internet of Things, IoT) erhalten das Recht, auf die durch ihre Nutzung generierten Daten zuzugreifen. Hersteller und Dienstanbieter sind verpflichtet, diesen Zugang kostenfrei und möglichst in Echtzeit zu ermöglichen. Dies erfordert, dass Produkte und Dienstleistungen bereits bei der Entwicklung so gestaltet werden, dass der Datenzugang gewährleistet ist ("Data Access by Design").
Vertragsgestaltung zwischen Unternehmen (B2B): Der Data Act führt eine Kontrolle missbräuchlicher Vertragsklauseln ein, um sicherzustellen, dass Vereinbarungen zum Datenaustausch fair und ausgewogen sind. Dies betrifft insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) in datenbezogenen Verträgen.
Datenbereitstellung für öffentliche Stellen (B2G): In Ausnahmefällen, etwa bei Notlagen, können öffentliche Stellen Zugang zu bestimmten Daten verlangen, um dringende gesellschaftliche Bedürfnisse zu adressieren.
Wechsel zwischen Cloud-Diensten ("Cloud Switching"): Anbieter von Cloud-Diensten müssen sicherstellen, dass Kunden problemlos zu anderen Anbietern wechseln oder Dienste zurück ins eigene Unternehmen verlagern können. Dies beinhaltet spezifische Vorgaben zur Vertragsgestaltung, etwa hinsichtlich Kündigungsfristen und Unterstützungsleistungen.
Die frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen des Data Act und die Inanspruchnahme spezialisierter rechtlicher Beratung sind entscheidend, um rechtliche Risiken zu minimieren und die Chancen der digitalen Transformation optimal zu nutzen.
Die Nichteinhaltung des Data Acts kann zu rechtlichen Konsequenzen, Bußgeldern oder Wettbewerbsnachteilen führen. Gleichzeitig bietet die Verordnung Chancen:
Unsere ITMR Rechtsanwälte in Düsseldorf helfen Ihnen, diese Chancen zu nutzen und Risiken zu minimieren.
Wen betrifft der Data Act?
Der Data Act gilt für Hersteller von vernetzten Produkten, Anbieter verbundener Dienste, Dateninhaber und Nutzer in der EU – also nahezu jedes Unternehmen, das mit Daten arbeitet.
Was passiert bei Verstößen?
Verstöße können Bußgelder, Haftungsstreitigkeiten oder Reputationsschäden nach sich ziehen. Eine frühzeitige Compliance schützt Sie.
Wie kann ich meine Verträge anpassen?
Unsere Anwälte prüfen Ihre Verträge und passen sie an die Anforderungen des Data Acts an, z. B. hinsichtlich Datenzugang und Interoperabilität.
Wann muss ich handeln?
Die Übergangsfrist läuft bis September 2025. Starten Sie jetzt, um rechtzeitig vorbereitet zu sein!