Wer ein angebliches Filesharing-Schreiben erhält, sollte zuerst Echtheit, Absender, konkrete Verletzungshandlung und Zahlungsweg prüfen. Die fachliche Vertiefung zu urheberrechtlichen Abmahnungen führt bei ITMR über das Urheberrecht; bei bereits eingegangenen Schreiben mit konkretem Vorwurf ist die engere Route häufig der Bereich Filesharing.
Der nachfolgende Beitrag dokumentiert einen älteren Fall aus dem Umfeld gefälschter Filesharing-Abmahnungen. Sein Kernhinweis bleibt relevant: Nicht vorschnell zahlen, sondern das Schreiben sorgfältig auf Echtheit und inhaltliche Plausibilität prüfen.
Stand April 2026
Der Warnhinweis des ursprünglichen Beitrags bleibt in der Sache aktuell. § 97a UrhG nennt weiterhin Mindestangaben einer urheberrechtlichen Abmahnung. Parallel warnen Verbraucherzentrale, BRAK und Rechtsanwaltskammern weiterhin vor täuschend echten Fake-Schreiben im Namen realer Kanzleien.
Für die erste Plausibilitätsprüfung helfen vor allem drei Punkte: den angeblich handelnden Rechtsanwalt im amtlichen Anwaltsverzeichnis prüfen, keine Links oder Anhänge öffnen und keine Zahlung leisten, bevor Echtheit und Sachverhalt belastbar geklärt sind.
Prüfhilfe bei verdächtigen Schreiben
| Anhaltspunkt | Warum er auffällt |
|---|---|
| Anwalt oder Kanzlei nicht auffindbar | Die Zulassung lässt sich über das amtliche Anwaltsverzeichnis der BRAK überprüfen. Fehlt der Name dort oder passen Kontaktdaten und Kanzleisitz nicht zusammen, ist Misstrauen angezeigt. |
| Keine konkrete Verletzungshandlung | Gerade bei urheberrechtlichen Vorwürfen ist die genaue Bezeichnung des beanstandeten Verhaltens für die Prüfung zentral. Unklare oder pauschale Behauptungen sind ein starkes Warnsignal. |
| Links, Anhänge oder Verifizierungsseiten | Aktuelle Betrugsfälle arbeiten häufig mit E-Mail-Links oder angehängten Dateien. Das Risiko reicht von Datendiebstahl bis zu Schadsoftware. |
| Auffällig niedrige Vergleichssumme oder unplausible Zahlungsdaten | Ein schneller, vermeintlich günstiger Abschluss soll häufig Druck erzeugen. Unstimmige Kontoinhaber oder ungewöhnliche Zahlungswege sprechen zusätzlich gegen Echtheit. |
Fake-Abmahnungen sehen täuschend echt aus und häufen sich
Urheberrecht. Fake-Abmahnungen sehen täuschend echt aus und häufen sich. Angesehene, bestehende Kanzleinamen werden namentlich geringfügig abgwandelt und missbraucht, um im angeblichen Namen der nicht existierenden Kanzlei Abmahnungen wegen behaupteten Anbietens von Musiktiteln, Filmen oder Games im Internet auszusprechen. Ein Unterlassungsanspruch, der Ersatz entstandener Anwaltskosten und ein Schadensersatzanspruch aus Lizenzanalogie wegen der vorgewerforenen Urheberrechtsverletzung zum Nachteil des Rechteinhabers werden geltend gemacht. Auf den ersten Blick sehen diese Abmahnungen täuschend echt aus. Erst bei genauerem Hinsehen kann das geübte Auge erkennen, dass es sich bei den Abamhnungen um eine Fake-Abmahnung handelt.
Alleine am Freitag Nachmittag erreichten uns mehrere Anfragen von Mandanten, die eine Abmahnung der Kanzlei „Kornmeier“ erhalten hatten. Für vier behauptete Verletzungshandlungen sollten die Abgemahnten zur Erledigung aller Ansprüche gerade einmal
293,95 EUR
zahlen. Im Vergleich zu den ausgesprochenen Abmahnungen bekannter existierender Kanzleien handelt es sich hierbei um eine im Verhältnis äußerst geringe Summe. Erkennbar sollen die Abmahnungen Geschädigte zur schnellen Zahlung veranlasst werden, ohne die vorgeworfene Rechteverletzung zu hinterfragen und ohne die Abmahnung auf der Echtheit zu prüfen oder prüfen zu lassen. Nimmt man eben eine solche Echtheitsprüfung der hier vorliegenden Abmahnungen vor, stellt sich schnell heraus, dass die Abmahnung nicht von den existierenden Rechtsanwälten „Kornmeier & Partner“ stammt, sondern ein Betrüger am Werk ist.
Die Abmahnungen sind nicht nur in der Sache unberechtigt, sondern auch aus formalen Gesichtspunkten unwirksam. Entgegen der ausdrücklichen Bestimmung in § 97 a Abs. 2 UrhG (Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte) enthalten diese gerade nicht die Benennung der konkreten Verletzungshandlung, die dem Abgemahnten eine Prüfung der vorgeworfenen Verletzungshandlung schließlich überhaupt erst ermöglicht. Auffällig niedrig ist außerdem, wie oben dargestellt, der angebotene Vergleich.
Seien Sie daher stets vorsichtig, wenn Sie eine Abmahnung wegen einer angeblich begangenenen Urheberrechtsverletzung erhalten und prüfen Sie die Abmahnung zunächst einmal genau auf deren Echtheit.
Und Achtung: Zahlen Sie keinesfalls die geforderten Vergleichsgebühren, ohne sicher zu sein, dass es sich um eine „echte“ Abmahnung handelt und ohne zu überprüfen, ob Sie überhaupt als Täter oder Störer der vorgeworfenen Verletzungshandlung in Betracht kommen.
Wir helfen Ihnen bei Abmahnungen und prüfen, ob es sich um Fake-Abmahnungen handelt.
Wenden Sie sich gerne an uns. Ihre IT- & Medienrechtskanzlei ITMR Rechtsanwälte und Fachanwälte aus Düsseldorf.
Die Verbreitung von Fake-Abmahnungen im Bereich Filesharing stellt eine wachsende Gefahr dar, die sorgfältige Prüfung erfordert. Unsere Kanzlei bietet Ihnen spezialisierte Unterstützung, um betrügerische Abmahnungen zu erkennen und sich gegen unberechtigte Forderungen zu wehren. Mit unserer Expertise im Urheberrecht schützen wir Ihre Interessen und helfen Ihnen, rechtliche Klarheit zu schaffen.
Wir analysieren eingehende Abmahnungen, um deren Echtheit zu überprüfen und formale Mängel, wie im Fall der „Kornmeier“-Abmahnungen, zu identifizieren. Unsere Anwälte prüfen, ob die Abmahnung den Anforderungen des § 97a UrhG entspricht, insbesondere hinsichtlich der genauen Angabe der Verletzungshandlung, und entlarven Betrugsversuche durch Überprüfung von Kanzlei- und Kontoangaben.
Betroffene unterstützen wir dabei, unberechtigte Forderungen abzuwehren und mögliche Betrugsversuche anzuzeigen. Wir beraten Sie, wie Sie bei verdächtigen Abmahnungen vorgehen, etwa durch Überprüfung der Absender im amtlichen Anwaltsverzeichnis, und vertreten Ihre Interessen gegenüber Behörden oder Plattformen, um weitere Schäden zu verhindern.
Für Unternehmen, die selbst Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen aussprechen, gestalten wir rechtssichere Schreiben, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Dies verhindert, dass Ihre Abmahnungen aufgrund formaler Fehler unwirksam sind, und schützt Ihre Schutzrechte effektiv.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, vertreten wir Sie konsequent, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren oder berechtigte Ansprüche fair zu regeln. Unsere Expertise im Urheberrecht ermöglicht es uns, auch komplexe Fälle, wie die Haftung als Anschlussinhaber, präzise zu bearbeiten.
Fake-Abmahnungen können erhebliche Unsicherheit verursachen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Abmahnung auf Echtheit prüfen zu lassen oder Unterstützung bei der Abwehr betrügerischer Forderungen zu erhalten. Wir helfen Ihnen, mit Sachverstand und Sorgfalt zu handeln.
Was bei verdächtigen Schreiben jetzt zählt
- Keine vorschnelle Zahlung und keine vorschnelle Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung.
- Absender, Kanzleinamen und Kontaktdaten unabhängig von der Nachricht selbst verifizieren.
- Die behauptete Verletzungshandlung konkret prüfen lassen, bevor rechtliche Schlüsse gezogen werden.
- Bei E-Mails keine Links anklicken und keine Anhänge öffnen, solange die Echtheit nicht feststeht.
Zuständiger Rechtsanwalt bei ITMR
Für Fragen rund um Filesharing, urheberrechtliche Abmahnungen und die Prüfung verdächtiger Schreiben steht bei ITMR insbesondere Rechtsanwalt Jean Paul P. Bohne zur Verfügung.
Achtung! Abmahnungen im Filesharing - Fake oder nicht Fake?