Urheberrecht Fachanwalt – Lizenzen, Abmahnung, einstweilige Verfügung & Plattformfälle

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Urheberrecht – Schutz, Lizenzierung & Durchsetzung kreativer Vermögenswerte

Plagiat? Bildklau? Unlizenzierte Musik? Rechtekette unsicher?

Kreative Inhalte verbreiten sich digital in Sekunden – und werden ebenso schnell kopiert, verändert oder wirtschaftlich verwertet.

Ob Fotograf, Autor, Agentur, Verlag, Plattformbetreiber, Softwareunternehmen oder Influencer: Wer Inhalte schafft oder nutzt, trägt urheberrechtliche Verantwortung – und verfügt zugleich über wirtschaftliche Assets.

ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte – Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht – berät und vertritt bundesweit:

  • bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen
  • bei Bild-, Musik- oder Textübernahmen
  • bei Software- und Codefragen
  • bei Plattform-Takedowns
  • bei Lizenzmodellen und Rechteketten
  • bei einstweiligen Verfügungen und gerichtlicher Durchsetzung

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Urheberecht Fachanwalt Vertretung Abmahnung

Urheber. Content. Recht.

Urheberrecht für Plattformen, KI und digitale Geschäftsmodelle - wir strukturieren Rechteketten und stoppen Rechtsverletzungen oder wehren Angriffe ab.

Urheberrecht als wirtschaftliches Führungsinstrument

Das Urheberrecht schützt kreative Leistungen – von Text, Foto, Grafik und Musik bis zu Film, Software, Designs und technischen Darstellungen.

In einer digitalisierten Welt mit Social Media, Streaming-Diensten, KI-Tools, Online-Plattformen und globaler Verbreitung ist das Urheberrecht:

  • Grundlage für Lizenzierung und Monetarisierung
  • Verteidigungsinstrument gegen Plagiate
  • Strukturierungsrahmen für Content-Produktionen
  • Asset bei Investitionen, Due Diligence und Exit-Prozessen

Wir verstehen Urheberrecht nicht nur als Abwehrrecht, sondern als strategisches Wertschöpfungsinstrument.


Inhaltsverzeichnis – Urheberrecht

Grundlagen

Digitalisierung & Plattformökonomie

Wirtschaft & Vertragsarchitektur

Konflikte & Durchsetzung

Vertiefung & Praxis


Was ist Urheberrecht?

Urheberrecht schützt den Schöpfer eines Werkes in seinen ideellen und wirtschaftlichen Interessen. Es ist Teil des sogenannten Geistigen Eigentums (Intellectual Property – IP) neben dem gewerblichen Rechtsschutz.

Urheber ist derjenige, der ein Werk persönlich geistig geschaffen hat.

Das Urheberrecht gewährt insbesondere das ausschließliche Recht zur:

  • Vervielfältigung
  • Verbreitung
  • öffentlichen Wiedergabe
  • Bearbeitung oder Umgestaltung

Es schützt sowohl wirtschaftliche Interessen (Lizenzvergütung, Verwertungserlöse) als auch ideelle Interessen:

  • Recht auf Namensnennung
  • Schutz vor Entstellung
  • Schutz der persönlichen geistigen Beziehung zum Werk

Niemand muss es hinnehmen, dass seine Werke ohne Einwilligung verwertet oder entstellt werden.


Rechtsgrundlagen: UrhG, VGG, Verlagsrecht, UrhDaG

Die gesetzliche Grundlage bildet insbesondere:


Das UrhG definiert:

  • welche Werke geschützt sind
  • welche Rechte bestehen
  • wie lange der Schutz dauert
  • welche Schranken greifen

Der Schutz beginnt automatisch mit der Schöpfung – ohne Registrierung – und endet regelmäßig 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.


Schutzgegenstand nach § 2 UrhG

Geschützt sind insbesondere Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst, etwa:

  • Sprachwerke (Texte, Reden, Softwarecode)
  • Musikwerke
  • Filmwerke
  • Lichtbildwerke
  • Werke der bildenden Kunst
  • Baukunst und angewandte Kunst
  • technische Zeichnungen und Darstellungen

Das Urheberrecht schützt damit:

  • Software & Apps
  • journalistische Beiträge
  • Produktdesign
  • Architektur
  • Podcasts
  • Social-Media-Content
  • digitale Grafiken
  • Datenbankstrukturen (teilweise)

Es schützt jedoch nicht bloße Ideen, Konzepte oder reine Fakten.

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Schöpfungshöhe & automatische Entstehung des Urheberrechts

Ein Werk ist nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn es eine sogenannte Schöpfungshöhe erreicht.

Das bedeutet: Es muss eine persönliche geistige Schöpfung darstellen (§ 2 Abs. 2 UrhG). Entscheidend ist eine individuelle, kreative Eigenleistung.

Nicht geschützt sind:

  • bloße Ideen
  • Konzepte oder abstrakte Gedankengänge
  • rein technische oder funktionale Lösungen
  • einfache Tatsachenmitteilungen
  • reine Daten oder Fakten

Beispiele:

  • Ein Roman ist geschützt – die zugrundeliegende Idee einer Liebesgeschichte nicht.
  • Eine individuell gestaltete Website-Grafik ist geschützt – eine rein technisch bedingte Anordnung von Buttons regelmäßig nicht.
  • Ein journalistischer Kommentar ist geschützt – die bloße Nachricht über ein Ereignis nicht.

Automatische Entstehung – kein Register erforderlich

Anders als bei Marken oder Patenten entsteht das Urheberrecht automatisch mit der Schöpfung des Werkes.

Eine Registrierung ist nicht erforderlich.

Das führt in der Praxis häufig zu Konflikten, weil:

  • mehrere Personen an einem Werk beteiligt sind (Miturheberschaft),
  • Arbeitgeber oder Auftraggeber Rechte beanspruchen,
  • Inhalte ohne klare vertragliche Regelung genutzt werden.

Gerade im Agentur-, Software- und Plattformumfeld ist deshalb eine saubere vertragliche Rechtezuordnung entscheidend.


Leistungsschutzrechte & verwandte Schutzrechte

Neben dem klassischen Urheberrecht existieren sogenannte verwandte Schutzrechte (Leistungsschutzrechte).

Diese schützen nicht die schöpferische Leistung selbst, sondern die organisatorische oder wirtschaftliche Leistung, die mit der Verwertung verbunden ist.

Typische Inhaber von Leistungsschutzrechten sind:

  • ausübende Künstler (Schauspieler, Musiker)
  • Tonträgerhersteller
  • Filmhersteller
  • Sendeunternehmen
  • Presseverleger
  • Datenbankhersteller
  • Veranstalter

Lichtbilder vs. Lichtbildwerke

Auch einfache Fotografien („Lichtbilder“) genießen Schutz – selbst wenn sie keine besondere künstlerische Gestaltung aufweisen.

Unterschied:

  • Lichtbildwerk → urheberrechtlich geschützt (Schöpfungshöhe erforderlich)
  • Lichtbild → leistungsschutzrechtlich geschützt

Die Schutzdauer beträgt bei einfachen Lichtbildern regelmäßig 50 Jahre.

Gerade bei Produktfotos, Social-Media-Bildern und E-Commerce-Listings spielt diese Abgrenzung eine zentrale Rolle.

Vertiefung: Bild- und Fotorecht


Schranken des Urheberrechts – Balance zwischen Schutz und Allgemeininteresse

Urheberrecht ist kein absolutes Monopol.
Es wird durch gesetzliche Schranken (§§ 44a ff. UrhG) begrenzt.

Diese ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung geschützter Werke ohne Zustimmung des Urhebers.

Wichtige Beispiele:

  • Privatkopie
  • Zitierfreiheit
  • Nutzung für Unterricht und Wissenschaft
  • Berichterstattung über Tagesereignisse
  • vorübergehende technische Vervielfältigungen

Zitierfreiheit

Ein Zitat ist zulässig, wenn:

  • ein Zitatzweck vorliegt (Auseinandersetzung, Belegfunktion),
  • nur der erforderliche Umfang übernommen wird,
  • die Quelle korrekt angegeben wird.

Insbesondere in Blogs, Social Media oder journalistischen Beiträgen wird die Zitierfreiheit häufig überschätzt. Fehlerhafte Berufung auf „Zitatrecht“ ist eine typische Abmahnquelle.


Digitalisierung, Plattformen & EU-Reformen (DSM-Richtlinie, UrhDaG)

Mit der Digitalisierung haben sich urheberrechtliche Konflikte massiv verändert.

Typische Problemfelder:

  • Upload geschützter Inhalte auf Plattformen
  • Streaming & On-Demand-Verwertung
  • Plattformhaftung
  • User Generated Content
  • Content-ID- und Upload-Filter-Systeme
  • Nutzung von Inhalten als KI-Trainingsdaten

UrhDaG & Plattformverantwortlichkeit

Mit Umsetzung der DSM-Richtlinie wurde das UrhDaG eingeführt.

Plattformen können nun unter bestimmten Voraussetzungen selbst für urheberrechtliche Verstöße haften, wenn sie keine ausreichenden Lizenz- oder Filtermechanismen implementieren.

Das betrifft insbesondere:

  • Video-Plattformen
  • Musik-Sharing-Dienste
  • Social-Media-Netzwerke
  • Content-Sharing-Portale

Die Abgrenzung zwischen Plattformverantwortung und Nutzerverantwortung ist komplex und strategisch entscheidend.


Urheberrecht im Plattform- und Social-Media-Zeitalter

Moderne Konflikte entstehen typischerweise durch:

  • Reposts ohne Lizenz
  • Nutzung fremder Musik in Videos
  • Meme-Kultur und Remix-Formate
  • Amazon- oder eBay-Produktbilder
  • Influencer-Kampagnen ohne Rechteklärung
  • KI-generierte Inhalte mit fremden Trainingsdaten

Hier überschneiden sich etwa:


Wer Inhalte wirtschaftlich nutzt, braucht eine belastbare Rechtearchitektur.


Warum Urheberrecht essenziell ist

  • Monetarisierung: Lizenzen und Verwertungsrechte sind wirtschaftliche Assets.
  • Rechtsschutz: Schutz vor Plagiaten, Content-Klau und Plattformverstößen.
  • Risikominimierung: Frühe Rechteklärung verhindert Abmahnungen und Vertragsstreitigkeiten.
  • Exit-Fähigkeit: Investoren prüfen Rechteketten im Rahmen von Due Diligence.

Urheberrecht ist damit:

  • Schutzinstrument
  • Haftungsrisiko
  • Vertragsgrundlage
  • strategisches Unternehmensvermögen

Wer Rechte nicht strukturiert verwaltet, verliert wirtschaftliche Kontrolle.

Bereit für Urheberrechtsberatung?

Kostenfreier Kontakt.

Unsere Dienstleistungen im Urheberrecht – Wertschöpfung sichern & Rechte durchsetzen

Urheberrecht ist kein reines Konfliktrecht.
Es ist die wirtschaftliche Grundlage kreativer Geschäftsmodelle.

Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht begleiten wir Urheber, Agenturen, Plattformen, Tech-Unternehmen, Verlage und Investoren bundesweit – präventiv, strategisch und streitig.

Unser Ansatz ist unternehmerisch:

  • Rechte sauber strukturieren
  • Risiken minimieren
  • Monetarisierung sichern
  • Durchsetzung konsequent betreiben


Urheberverträge & Lizenzarchitektur – wirtschaftliche Grundlage digitaler Modelle

Unklare Rechteketten sind eines der größten Investitions- und Haftungsrisiken.

Gerade bei:

  • Agenturproduktionen
  • Film- und Serienprojekten
  • Softwareentwicklungen
  • Influencer-Kampagnen
  • Musikproduktionen
  • Social-Media-Content
  • Plattformprojekten

entstehen regelmäßig Streitigkeiten über Umfang, Dauer oder Exklusivität von Nutzungsrechten.

Wir entwickeln und prüfen:


Typische Vertragsfragen

  • Einfache vs. ausschließliche Nutzungsrechte
  • Zeitliche, räumliche, inhaltliche Beschränkungen
  • Sublizenzierungsrechte
  • Buy-out-Klauseln
  • Revenue-Share-Modelle
  • Beteiligungsmodelle
  • Rechteübertragung bei Arbeitnehmern
  • Open-Source-Komponenten
  • Lizenz-Compliance bei SaaS

Eine belastbare Lizenzarchitektur entscheidet über:

  • Skalierungsfähigkeit
  • Internationalisierung
  • Exit-Fähigkeit
  • Investorenvertrauen

Strategische Ergänzung:
Vertragsmanagement


Rechtekettenprüfung & Due-Diligence-Fähigkeit

Insbesondere bei:

  • M&A-Transaktionen
  • Venture-Capital-Investitionen
  • Verlagsübernahmen
  • Plattformverkäufen

wird geprüft:

  • Sind alle Rechte wirksam eingeräumt?
  • Bestehen Drittansprüche?
  • Wurden Miturheber berücksichtigt?
  • Wurden Leistungsschutzrechte einbezogen?
  • Gibt es offene Lizenzgebühren?

Wir strukturieren Rechteketten rechtssicher und dokumentieren sie prüfbar.


Abwehr & Durchsetzung bei Urheberrechtsverletzungen

Urheberrechtsverletzungen erfolgen heute überwiegend digital.

Typische Konstellationen:

  • Bildnutzung ohne Lizenz
  • Musiknutzung in Videos
  • Textübernahmen in Online-Shops
  • Softwarekopien
  • Filesharing
  • Plattformveröffentlichungen ohne Rechteklärung
  • KI-Training mit geschützten Werken

Wir übernehmen für Rechteinhaber:

  • Abmahnung & Unterlassungsaufforderung
  • Schadensersatzberechnung (Lizenzanalogie, Verletzergewinn)
  • Auskunftsansprüche
  • Vertragsstrafendurchsetzung
  • gerichtliche Klage

Leistungsseite:
Abmahnung versenden


Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen

Nicht jede Abmahnung ist berechtigt.

Wir prüfen insbesondere:

  • Besteht überhaupt Schutzfähigkeit?
  • Liegt eine Schranke vor?
  • Ist die Schadensersatzberechnung korrekt?
  • Ist die Vertragsstrafe überhöht?
  • Wurde die Urheberschaft nachgewiesen?

Leistungsseite:
Abwehr von Abmahnungen


Plattformfälle: Takedown, Notice & Content-Sperrungen

Digitale Plattformen verfügen über eigene Meldesysteme.

Typische Konstellationen:

  • YouTube-Videos mit geschützter Musik
  • TikTok-Reposts
  • Instagram-Fotografie
  • Amazon-Produktbilder
  • Software-Verbreitung über Drittplattformen

Wir begleiten:

  • Notice-and-Takedown-Verfahren
  • DMCA-Meldungen
  • Verteidigung gegen unberechtigte Content-Sperren
  • Plattformhaftungskonstellationen
  • UrhDaG-Verfahren

Bei akuten Verletzungen prüfen wir unverzüglich die Voraussetzungen für eine
einstweilige Verfügung.


Einstweilige Verfügung & Eilverfahren – schnelle Rechtsdurchsetzung

Bei fortdauernden Rechtsverletzungen ist Zeit ein entscheidender Faktor.

Wir prüfen:

  • Dringlichkeit
  • Glaubhaftmachung
  • Zuständigkeit
  • Beweissicherung

Eilrechtsschutz stoppt Verletzungen innerhalb weniger Tage.

Insbesondere bei:

  • viralen Social-Media-Veröffentlichungen
  • Streaming-Verletzungen
  • massenhaften Plattformkopien
  • Presseveröffentlichungen mit urheberrechtlichem Bezug

ist schnelles Handeln wirtschaftlich entscheidend.


Interne Rechtsabteilung & dauerhafte IP-Strategie

Für Agenturen, Plattformen, Creator-Netzwerke oder Verlage bieten wir auch eine strukturierte Begleitung als externe Rechtsabteilung.

Leistungsseite:
Rechtsabteilung


Ziel ist nicht nur Konfliktlösung, sondern nachhaltige IP-Governance.

Bereit für die Wahrung Ihrer Urheberrechte?

Fachanwalt für Urheberrecht beauftragen.

KI, Plattformökonomie, NFT & digitale Verwertung – Urheberrecht im Technologiesprung

Die größte Transformation des Urheberrechts seit Jahrzehnten ist technologisch getrieben.

Neue Herausforderungen entstehen etwa durch:

  • KI-Training mit urheberrechtlich geschützten Werken
  • KI-generierte Texte, Bilder, Musik und Code
  • Plattformökonomie & algorithmische Verbreitung
  • Tokenisierung kreativer Leistungen (NFT)
  • globale Streaming- und Lizenzmodelle

KI-Training & Trainingsdaten

Zentrale Fragen:

  • Dürfen urheberrechtlich geschützte Werke als Trainingsdaten verwendet werden?
  • Greifen Schrankenregelungen (z. B. Text- und Data-Mining)?
  • Bestehen Widerspruchsmöglichkeiten?
  • Wer haftet bei Output-Verletzungen?

Insbesondere für:

  • Medienhäuser
  • Bildagenturen
  • Musiklabels
  • Softwareanbieter
  • Plattformbetreiber

ist die strategische Positionierung gegenüber KI-Systemen wirtschaftlich entscheidend.

Schnittstelle:
Künstliche Intelligenz (KI)


Rechte an KI-generierten Inhalten

KI-generierte Werke werfen komplexe Fragen auf:

  • Besteht überhaupt Urheberrechtsschutz?
  • Wer ist Urheber – Nutzer, Entwickler, niemand?
  • Wie werden Trainingsdaten berücksichtigt?
  • Wie werden Exklusivrechte wirtschaftlich abgesichert?

Auch wenn nicht jeder KI-Output schutzfähig ist, können:

  • Datenbankrechte
  • Leistungsschutzrechte
  • vertragliche Schutzmechanismen

entscheidend sein.


NFT, Blockchain & digitale Verwertung

Digitale Tokenisierung verändert Lizenzmodelle:

  • NFT-Verkäufe
  • digitale Kunstmärkte
  • Blockchain-basierte Lizenznachweise
  • Smart-Contract-Modelle

Wichtig ist:

  • NFT ≠ automatische Rechteübertragung
  • Lizenzumfang muss ausdrücklich geregelt sein
  • internationale Rechtslage beachten

Schnittstelle:
Kryptorecht


Vertiefung: Schöpfungshöhe, Leistungsschutzrechte & Schrankenrecht

Schöpfungshöhe – Abgrenzung zwischen Idee und Werk

Nicht jede kreative Leistung ist geschützt.

Erforderlich ist eine persönliche geistige Schöpfung.

Nicht geschützt sind:

  • bloße Ideen
  • Konzepte
  • Stilrichtungen
  • reine Fakten
  • technische Routinelösungen

Gerade bei:

  • Produkttexten
  • Werbeslogans
  • einfachen Grafiken
  • Social-Media-Posts

ist die Schutzfähigkeit im Einzelfall zu prüfen.


Leistungsschutzrechte – wirtschaftliche Schutzinstrumente

Neben dem Urheberrecht bestehen verwandte Schutzrechte, u. a. für:

  • ausübende Künstler
  • Tonträgerhersteller
  • Filmproduzenten
  • Sendeunternehmen
  • Datenbankhersteller
  • Presseverleger

Diese Rechte sind insbesondere bei:

  • Streamingdiensten
  • Filmproduktionen
  • Presseveröffentlichungen
  • Plattformmodellen

wirtschaftlich relevant.


Schranken des Urheberrechts – Balance zwischen Schutz & Freiheit

Das Urheberrecht kennt bewusst gesetzliche Schranken (§§ 44a ff. UrhG).

Typische Schranken:

  • Privatkopie
  • Zitierfreiheit
  • Unterricht & Wissenschaft
  • Berichterstattung über Tagesereignisse
  • Text- und Data-Mining

Gerade im digitalen Umfeld ist die Auslegung dieser Schranken hochdynamisch.

Fehlinterpretationen führen häufig zu Abmahnungen.


Internationale Dimension & EU-Reformen

Urheberrecht ist territorial – aber wirtschaftlich global.

Internationale Grundlagen:

  • Berner Übereinkunft
  • WIPO-Urheberrechtsabkommen
  • DSM-Richtlinie
  • UrhDaG

Gerade bei:

  • Streaming-Plattformen
  • internationalen Lizenzketten
  • Social-Media-Veröffentlichungen
  • globalem E-Commerce

ist die internationale Einordnung entscheidend.

Fehler bei Territorialitätsfragen führen häufig zu parallelen Verfahren in mehreren Staaten.


Typische Praxisfälle im Urheberrecht

Aus unserer täglichen Praxis:

  • Bildnutzung ohne Lizenz auf Unternehmenswebsites
  • Musikverwendung in Instagram-Reels
  • Copy-Paste von Produktbeschreibungen
  • Softwareübernahme durch Wettbewerber
  • Filesharing-Abmahnungen
  • Streit zwischen Miturhebern
  • Konflikte zwischen Autoren & Verlagen
  • Lizenzstreitigkeiten bei Filmproduktionen
  • KI-Training mit geschützten Inhalten

Wir kennen sowohl:

  • die Durchsetzungsstrategien der Rechteinhaber
  • als auch die Verteidigungsstrategien gegen überzogene Forderungen

Unser Ansatz ist stets wirtschaftlich orientiert: Schadensbegrenzung oder konsequente Durchsetzung – je nach Mandatsziel.


Vertiefende Spezialbereiche

Das Urheberrecht ist verzahnt mit spezialisierten Unterbereichen:


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Warum ITMR im Urheberrecht? – Spezialisierung, Strategie, Durchsetzung

Urheberrecht ist kein Randgebiet – es ist Vermögensschutz.

ITMR Rechtsanwälte steht für eine strategische, wirtschaftlich orientierte Beratung im Urheberrecht – präventiv wie streitig.

Unsere Stärken:

  • Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht – fundierte Spezialisierung im UrhG und EU-Recht
  • Technologisches Verständnis – Software, Plattformen, KI, SaaS, Streaming
  • Prozesserfahrung – Abmahnung, einstweilige Verfügung, Klageverfahren bundesweit
  • Plattformerfahrung – Takedown, DMCA, UrhDaG, UGC-Modelle
  • Wirtschaftlicher Fokus – Lizenzarchitektur, Monetarisierung, Exit-Fähigkeit
  • Schnittstellenkompetenz – IT-Recht, Medienrecht, gewerblicher Rechtsschutz

Wir beraten:

  • Urheber & Kreative
  • Agenturen & Produktionsunternehmen
  • Verlage & Medienhäuser
  • Software- & Plattformanbieter
  • E-Commerce-Unternehmen
  • Start-ups & Investoren

Urheberrecht ist nicht nur Konfliktabwehr – es ist strategische Strukturierung geistigen Eigentums.


FAQ – Urheberrecht (Praxisfragen)

Wann entsteht Urheberrecht?

Mit der Schöpfung des Werkes – automatisch.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich.


Wie lange gilt der Schutz?

Regelmäßig 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.
Leistungsschutzrechte können abweichende Schutzfristen haben.


Sind Ideen geschützt?

Nein. Geschützt ist nur die konkrete Ausgestaltung – nicht die Idee selbst.


Was tun bei einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung?

  • Fristen prüfen
  • nichts vorschnell unterschreiben
  • Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abgeben
  • anwaltliche Prüfung einholen

Einstieg:
Abmahnung prüfen lassen · Erstberatung


Wie wird Schadensersatz berechnet?

Typische Berechnungsmethoden:

  • Lizenzanalogie
  • Herausgabe des Verletzergewinns
  • konkreter entgangener Gewinn

Die Höhe hängt stark vom Einzelfall und der Nutzungsintensität ab.


Was ist bei Plattformen (YouTube, Instagram, Amazon) zu beachten?

  • Notice-and-Takedown-Verfahren
  • UrhDaG
  • DMCA bei internationalen Plattformen
  • Rechtekette & Nachweisdokumentation

Strategisches Vorgehen ist entscheidend.


Sind KI-generierte Werke geschützt?

Derzeit nur, wenn eine hinreichende menschliche Schöpfungsleistung vorliegt.
Rechtslage ist dynamisch und wird durch Gerichte und EU-Regelungen fortentwickelt.


Was ist wichtiger – Vertrag oder Abmahnung?

Der Vertrag.

Saubere Rechteketten verhindern 80 % aller urheberrechtlichen Konflikte.


Urheberrecht als strategischer Vermögensschutz

Urheberrecht ist nicht nur Schutzrecht.

Es ist:

  • Lizenzarchitektur
  • Monetarisierungsmodell
  • Investitionsvoraussetzung
  • Bewertungsfaktor bei Due Diligence
  • Exit- und Skalierungsinstrument

Wer geistiges Eigentum nicht strukturiert, verliert wirtschaftliche Kontrolle.

Wer es strategisch organisiert, schafft nachhaltigen Unternehmenswert.


Jetzt handeln – Rechte sichern oder verteidigen

Ob Vertragsgestaltung, Lizenzstruktur, Plattformstreit oder gerichtliche Durchsetzung:

ITMR Rechtsanwälte begleitet Sie bundesweit im Urheberrecht – präzise, strategisch und durchsetzungsstark.

Schützen Sie Ihre Werke.
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Verwerten Sie Ihr geistiges Eigentum professionell.


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Urheberrecht Fachanwalt – Lizenzen, Abmahnung, einstweilige Verfügung & Plattformfälle:

Zuständiger Rechtsanwalt für Urheberrecht | Fachanwalt Urheberrecht bei ITMR

Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM

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