Kreative Inhalte verbreiten sich digital in Sekunden – und werden ebenso schnell kopiert, verändert oder wirtschaftlich verwertet.
Ob Fotograf, Autor, Agentur, Verlag, Plattformbetreiber, Softwareunternehmen oder Influencer: Wer Inhalte schafft oder nutzt, trägt urheberrechtliche Verantwortung – und verfügt zugleich über wirtschaftliche Assets.
ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte – Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht – berät und vertritt bundesweit:
bei Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen
bei Bild-, Musik- oder Textübernahmen
bei Software- und Codefragen
bei Plattform-Takedowns
bei Lizenzmodellen und Rechteketten
bei einstweiligen Verfügungen und gerichtlicher Durchsetzung
Urheberrecht für Plattformen, KI und digitale Geschäftsmodelle - wir strukturieren Rechteketten und stoppen Rechtsverletzungen oder wehren Angriffe ab.
Urheberrecht als wirtschaftliches Führungsinstrument
Das Urheberrecht schützt kreative Leistungen – von Text, Foto, Grafik und Musik bis zu Film, Software, Designs und technischen Darstellungen.
In einer digitalisierten Welt mit Social Media, Streaming-Diensten, KI-Tools, Online-Plattformen und globaler Verbreitung ist das Urheberrecht:
Grundlage für Lizenzierung und Monetarisierung
Verteidigungsinstrument gegen Plagiate
Strukturierungsrahmen für Content-Produktionen
Asset bei Investitionen, Due Diligence und Exit-Prozessen
Wir verstehen Urheberrecht nicht nur als Abwehrrecht, sondern als strategisches Wertschöpfungsinstrument.
Urheberrecht schützt den Schöpfer eines Werkes in seinen ideellen und wirtschaftlichen Interessen. Es ist Teil des sogenannten Geistigen Eigentums (Intellectual Property – IP) neben dem gewerblichen Rechtsschutz.
Urheber ist derjenige, der ein Werk persönlich geistig geschaffen hat.
Das Urheberrecht gewährt insbesondere das ausschließliche Recht zur:
Vervielfältigung
Verbreitung
öffentlichen Wiedergabe
Bearbeitung oder Umgestaltung
Es schützt sowohl wirtschaftliche Interessen (Lizenzvergütung, Verwertungserlöse) als auch ideelle Interessen:
Recht auf Namensnennung
Schutz vor Entstellung
Schutz der persönlichen geistigen Beziehung zum Werk
Niemand muss es hinnehmen, dass seine Werke ohne Einwilligung verwertet oder entstellt werden.
Schöpfungshöhe & automatische Entstehung des Urheberrechts
Ein Werk ist nur dann urheberrechtlich geschützt, wenn es eine sogenannte Schöpfungshöhe erreicht.
Das bedeutet: Es muss eine persönliche geistige Schöpfung darstellen (§ 2 Abs. 2 UrhG). Entscheidend ist eine individuelle, kreative Eigenleistung.
Nicht geschützt sind:
bloße Ideen
Konzepte oder abstrakte Gedankengänge
rein technische oder funktionale Lösungen
einfache Tatsachenmitteilungen
reine Daten oder Fakten
Beispiele:
Ein Roman ist geschützt – die zugrundeliegende Idee einer Liebesgeschichte nicht.
Eine individuell gestaltete Website-Grafik ist geschützt – eine rein technisch bedingte Anordnung von Buttons regelmäßig nicht.
Ein journalistischer Kommentar ist geschützt – die bloße Nachricht über ein Ereignis nicht.
Automatische Entstehung – kein Register erforderlich
Anders als bei Marken oder Patenten entsteht das Urheberrecht automatisch mit der Schöpfung des Werkes.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich.
Das führt in der Praxis häufig zu Konflikten, weil:
mehrere Personen an einem Werk beteiligt sind (Miturheberschaft),
Arbeitgeber oder Auftraggeber Rechte beanspruchen,
Inhalte ohne klare vertragliche Regelung genutzt werden.
Gerade im Agentur-, Software- und Plattformumfeld ist deshalb eine saubere vertragliche Rechtezuordnung entscheidend.
Leistungsschutzrechte & verwandte Schutzrechte
Neben dem klassischen Urheberrecht existieren sogenannte verwandte Schutzrechte (Leistungsschutzrechte).
Diese schützen nicht die schöpferische Leistung selbst, sondern die organisatorische oder wirtschaftliche Leistung, die mit der Verwertung verbunden ist.
Typische Inhaber von Leistungsschutzrechten sind:
ausübende Künstler (Schauspieler, Musiker)
Tonträgerhersteller
Filmhersteller
Sendeunternehmen
Presseverleger
Datenbankhersteller
Veranstalter
Lichtbilder vs. Lichtbildwerke
Auch einfache Fotografien („Lichtbilder“) genießen Schutz – selbst wenn sie keine besondere künstlerische Gestaltung aufweisen.
Schranken des Urheberrechts – Balance zwischen Schutz und Allgemeininteresse
Urheberrecht ist kein absolutes Monopol. Es wird durch gesetzliche Schranken (§§ 44a ff. UrhG) begrenzt.
Diese ermöglichen unter bestimmten Voraussetzungen die Nutzung geschützter Werke ohne Zustimmung des Urhebers.
Wichtige Beispiele:
Privatkopie
Zitierfreiheit
Nutzung für Unterricht und Wissenschaft
Berichterstattung über Tagesereignisse
vorübergehende technische Vervielfältigungen
Zitierfreiheit
Ein Zitat ist zulässig, wenn:
ein Zitatzweck vorliegt (Auseinandersetzung, Belegfunktion),
nur der erforderliche Umfang übernommen wird,
die Quelle korrekt angegeben wird.
Insbesondere in Blogs, Social Media oder journalistischen Beiträgen wird die Zitierfreiheit häufig überschätzt. Fehlerhafte Berufung auf „Zitatrecht“ ist eine typische Abmahnquelle.
Mit der Digitalisierung haben sich urheberrechtliche Konflikte massiv verändert.
Typische Problemfelder:
Upload geschützter Inhalte auf Plattformen
Streaming & On-Demand-Verwertung
Plattformhaftung
User Generated Content
Content-ID- und Upload-Filter-Systeme
Nutzung von Inhalten als KI-Trainingsdaten
UrhDaG & Plattformverantwortlichkeit
Mit Umsetzung der DSM-Richtlinie wurde das UrhDaG eingeführt.
Plattformen können nun unter bestimmten Voraussetzungen selbst für urheberrechtliche Verstöße haften, wenn sie keine ausreichenden Lizenz- oder Filtermechanismen implementieren.
Das betrifft insbesondere:
Video-Plattformen
Musik-Sharing-Dienste
Social-Media-Netzwerke
Content-Sharing-Portale
Die Abgrenzung zwischen Plattformverantwortung und Nutzerverantwortung ist komplex und strategisch entscheidend.
Urheberrecht im Plattform- und Social-Media-Zeitalter
Unsere Dienstleistungen im Urheberrecht – Wertschöpfung sichern & Rechte durchsetzen
Urheberrecht ist kein reines Konfliktrecht. Es ist die wirtschaftliche Grundlage kreativer Geschäftsmodelle.
Als Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht begleiten wir Urheber, Agenturen, Plattformen, Tech-Unternehmen, Verlage und Investoren bundesweit – präventiv, strategisch und streitig.
Die Höhe hängt stark vom Einzelfall und der Nutzungsintensität ab.
Was ist bei Plattformen (YouTube, Instagram, Amazon) zu beachten?
Notice-and-Takedown-Verfahren
UrhDaG
DMCA bei internationalen Plattformen
Rechtekette & Nachweisdokumentation
Strategisches Vorgehen ist entscheidend.
Sind KI-generierte Werke geschützt?
Derzeit nur, wenn eine hinreichende menschliche Schöpfungsleistung vorliegt. Rechtslage ist dynamisch und wird durch Gerichte und EU-Regelungen fortentwickelt.
Was ist wichtiger – Vertrag oder Abmahnung?
Der Vertrag.
Saubere Rechteketten verhindern 80 % aller urheberrechtlichen Konflikte.
Urheberrecht als strategischer Vermögensschutz
Urheberrecht ist nicht nur Schutzrecht.
Es ist:
Lizenzarchitektur
Monetarisierungsmodell
Investitionsvoraussetzung
Bewertungsfaktor bei Due Diligence
Exit- und Skalierungsinstrument
Wer geistiges Eigentum nicht strukturiert, verliert wirtschaftliche Kontrolle.
Wer es strategisch organisiert, schafft nachhaltigen Unternehmenswert.
Jetzt handeln – Rechte sichern oder verteidigen
Ob Vertragsgestaltung, Lizenzstruktur, Plattformstreit oder gerichtliche Durchsetzung:
ITMR Rechtsanwälte begleitet Sie bundesweit im Urheberrecht – präzise, strategisch und durchsetzungsstark.
Schützen Sie Ihre Werke. Sichern Sie Ihre Rechte. Verwerten Sie Ihr geistiges Eigentum professionell.