13. Januar 2026
I. Ausgangslage: Warum Influencer zunehmend in den Fokus der Finanzverwaltung geraten
Influencer sind mittlerweile ein eigener Wirtschaftszweig mit erheblichen Umsätzen, komplexen Vertragsstrukturen und einer sehr hohen Sichtbarkeit. Diese Sichtbarkeit macht sie für die Finanzverwaltung besonders interessant. Kooperationen, Produkttests, Reisen, Eventbesuche und Rabattaktionen sind öffentlich dokumentiert. Gleichzeitig ist die steuerliche Behandlung dieser Sachverhalte für viele Influencer weder intuitiv noch transparent.
Problematisch ist der Umgang mit Sachbezügen. Gemeint sind alle Leistungen, die nicht in Geld, sondern in Form von Produkten, Dienstleistungen, Reisen, Hotelübernachtungen oder Gutscheinen gewährt werden. Aus Sicht der Finanzverwaltung handelt es sich dabei in der Regel um steuerpflichtige Betriebseinnahmen. Das insbesondere dann, wenn der Influencer im Gegenzug Inhalte erstellt, Marken markiert, Produkte verlinkt oder sich vertraglich zu einer bestimmten Performance verpflichtet.
Vor diesem Hintergrund hat die Finanzverwaltung Influencer inzwischen als eigene Risikobranche identifiziert. In mehreren Bundesländern wurden spezialisierte Einheiten geschaffen, die systematisch Social-Media-Auftritte, Influencer-Marketing und steuerliche Erklärungen abgleichen. Es mehren sich die Fälle, in denen Steuernachforderungen im sechsstelligen Bereich, parallel eingeleitete Steuerstrafverfahren und Schätzungen des Finanzamtes im Raum stehen. Die Vorwürfe reichen von schlichter Nichtdeklaration von Sachleistungen über die falsche Einordnung von Einkünften bis hin zur angeblichen Missachtung von Umsatzsteuerpflichten.
Für Influencer, Agenturen und Markenbotschafter bedeutet dies: Wer Sachbezüge nicht sauber dokumentiert und bewertet, läuft Gefahr, dass das Finanzamt im Nachhinein umfangreiche Hinzurechnungen vornimmt. Hinzu kommen regelmäßig Zinsen und, bei entsprechendem Verdacht, strafrechtliche Ermittlungen.
II. Typische Konfliktfelder rund um Sachbezüge
Die Konflikte zwischen Influencern und Finanzverwaltung konzentrieren sich in der Praxis auf einige wiederkehrende Themen:
Erstens: Die Frage, ob ein Sachbezug überhaupt betrieblich veranlasst ist. Die Finanzämter neigen dazu, bei fast allen von Unternehmen zugewandten Produkten, Reisen oder Einladungen von einer betrieblichen Veranlassung auszugehen, sobald der Empfänger erkennbar als Influencer tätig ist.
Zweitens: Die Bewertung der Sachbezüge. In der Regel setzen Finanzämter den vollen Marktpreis beziehungsweise die unverbindliche Preisempfehlung an. Rabatte und/oder eingeschränkte Nutzbarkeit bleiben unberücksichtigt.
Drittens: Die umsatzsteuerliche Behandlung. Wer nicht wirksam der Kleinunternehmerregelung unterliegt, schuldet regelmäßig Umsatzsteuer auch auf Sachleistungen, die er als Gegenleistung für Werbeleistungen erhält.
Viertens: Die mangelnde Dokumentation. Viele Influencer führen keine strukturierte Übersicht über erhaltene Sachleistungen, deren Herkunft, Marktwert und Verwendung. In der Betriebsprüfung führt dies zu Schätzungen.
III. Rechtliche Möglichkeiten
Dass die Finanzämter im Bereich Influencer-Marketing zunehmend offensiv agieren, bedeutet nicht, dass deren Auffassung in jedem Einzelfall rechtlich zutreffend ist. Influencer haben, wie jeder andere Steuerpflichtige auch, eine Reihe von Möglichkeiten, Forderungen des Finanzamtes rechtlich überprüfen zu lassen.
- Präzise Sachverhaltsaufklärung und Dokumentation Je klarer dokumentiert ist, ob und in welchem Umfang ein Produkt tatsächlich betrieblich genutzt, privat verwendet oder zurückgegeben wurde, desto besser lassen sich steuerliche Schlussfolgerungen angreifen.
- Einspruch gegen Steuerbescheide und Aussetzung der Vollziehung Gegen einen Steuerbescheid, der auf einer aus Sicht des Influencers fehlerhaften Bewertung von Sachbezügen beruht, kann Einspruch erhoben und der Sachverhalt geprüft werden.
- Prüfung der Bewertung von Sachbezügen Ein zentraler Angriffspunkt ist regelmäßig die Höhe der vom Finanzamt angesetzten Werte. Hier ist die enge Zusammenarbeit mit einem steuerlich spezialisierten Berater besonders wichtig.
- Abgrenzung zwischen betrieblicher und privater Sphäre Nicht jede Sachzuwendung eines Unternehmens muss zwingend betrieblich veranlasst sein.
- Berichtigung früherer Jahre und strafrechtliche Vorsorge
Wenn in der Vergangenheit Sachbezüge über mehrere Jahre hinweg nicht oder unvollständig erklärt wurden, ist die Frage einer aktiven Korrektur zu prüfen. Je nach Umfang, Vorsatzgrad und zeitlichem Verlauf kommt eine strafbefreiende Selbstanzeige oder eine berichtigende Anzeige in Betracht. Dieser Schritt ist rechtlich anspruchsvoll und sollte stets koordiniert zwischen Rechtsanwalt und Steuerberater erfolgen.
IV. Unsere Rolle als spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei in Kooperation mit einem erfahrenen Steuerberater
Als Fachanwälte für IT-Recht mit langjähriger Erfahrung in der digitalen Wirtschaft kennen wir die Branchenrealität von Influencern, Content Creators und Agenturen aus zahlreichen Mandaten. Unsere Kanzlei ITMR Rechtsanwälte in Düsseldorf berät seit vielen Jahren Unternehmen und Einzelpersonen an der Schnittstelle von Recht, Technologie und Medien.
Im Bereich Influencer-Steuerrecht arbeiten wir bewusst mit einem Steuerberater zusammen, der sich auf die Besteuerung von Influencern spezialisiert hat.
Wenn Sie als Influencer, Agentur oder Unternehmen die eigene Situation in diesem Beitrag wiedererkennen und eine strukturierte Einschätzung Ihres Risikoprofils wünschen, stehen wir Ihnen gemeinsam mit unserem spezialisierten steuerlichen Partner gerne zur Verfügung. Eine erste rechtliche Einordnung kann häufig schon helfen, aus einem diffusen Risiko ein klar strukturiertes Vorgehen zu machen.
"Besteuerung von Influencern bei Sachbezügen: Risiken, Verteidigung und Optionen"