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Datenschutz · Aufsicht Hilfe bei der Aufsichtsbehörde

Hilfe bei Datenschutz-Aufsichtsbehörden

Die erste Antwort prägt das Verfahren.

Wir ordnen das Schreiben der Aufsichtsbehörde ein, klären den Sachverhalt mit Ihrem Team und führen Stellungnahme und Kommunikation mit der Behörde.

Ohne Angabe anfragen

Der Erstkontakt ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, machen wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam.

Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden

Stand: 23.10.2026

Schematische Darstellung eines Behördenschreibens. Beispiel vereinfacht.

Wir begleiten Verfahren vor

  • Landesbehörden
  • BfDI
  • Aufsicht im EU-Ausland

Was sollten Sie zuerst tun?

  • Notieren Sie Eingangsdatum und Frist des Schreibens. Eine Fristverlängerung lässt sich beantragen, wenn der Sachverhalt noch nicht geklärt ist.
  • Antworten Sie nicht vorschnell und ohne abgestimmte Chronologie. Was Sie der Behörde schreiben, gilt später als Ihre Darstellung.
  • Ändern oder löschen Sie keine Unterlagen ohne nachvollziehbaren Änderungsverlauf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Schreiben der Datenschutzaufsicht kann harmlos beginnen und trotzdem das weitere Verfahren prägen.
  • Unternehmen müssen nach Art. 31 DSGVO mit der Behörde zusammenarbeiten, sollten aber erst antworten, wenn Verfahrensart, Frist, Sachverhalt und Nachweise geklärt sind.
  • Bei ITMR ordnen wir das Schreiben ein, stimmen den Sachverhalt mit Ihrem Team ab und führen die Stellungnahme.
  • Droht ein Bußgeld, verteidigen wir Sie im weiteren Verfahren.
  • Ansprechpartner ist Dominik Skornia und sein Team. Er ist AI-Privacy-Expert (GDDcert. EU). Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
DSGVO
Datenschutz-Grundverordnung der EU. Sie regelt, wie Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen.
VVT
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO. Es listet auf, welche Daten wofür verarbeitet werden.
AVV
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er regelt, wie ein Dienstleister Daten im Auftrag verarbeitet.
DSFA
Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO. Sie bewertet Risiken einer Verarbeitung vor dem Start.

Typische Anlässe

Wann brauchen Unternehmen Hilfe gegenüber der Aufsicht?

Nach unserer Erfahrung liegt das Problem selten in der einzelnen Norm. Wir achten darauf, dass die Antwort den Sachverhalt korrekt abbildet, Widersprüche vermeidet und Fristen hält.

Wir klären die Verfahrenslage, bevor Sie gegenüber der Behörde etwas verbindlich erklären.

Aus einer Beschwerde, einer Rückfrage zu einer Datenpannenmeldung oder einem allgemeinen Auskunftsersuchen kann eine Prüfung von Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechten, technischen Maßnahmen, Auftragsverarbeitung, Löschkonzepten oder Drittlandtransfers werden.

Wir prüfen deshalb vor jeder Antwort, welche Tatsachen bestätigt werden, was noch aufzuklären ist, welche Unterlagen belastbar sind und ob Abhilfemaßnahmen dokumentiert sind.

Eine gute Antwort ist kooperativ, aber kontrolliert. Sie ist vollständig genug, um Mitwirkung zu zeigen, und präzise genug, um keine unnötigen Zugeständnisse oder neuen Prüffragen zu erzeugen.

Für wen
Unternehmen mit Schreiben einer Datenschutzaufsichtsbehörde
Pflicht
Zusammenarbeit nach Art. 31 DSGVO
Befugnisse der Behörde
Art. 58 DSGVO
Geldbußen
Art. 83 DSGVO

Schnelle Lagebewertung

Laden Sie das Schreiben im Formular hoch. Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einordnung von Frist und Verfahrenslage.

So läuft es ab

Wie begleiten wir Sie im Behördenverfahren?

Von der ersten Einordnung bis zur Stellungnahme stimmen wir jeden Schritt mit Ihnen ab.

  1. 01

    Schreiben senden

    Sie übermitteln das Schreiben, die Frist, bisherige Korrespondenz und vorhandene Unterlagen wie VVT, AVV, Meldung, technische Maßnahmen oder eine interne Chronologie.

  2. 02

    Lage klären

    Wir prüfen, ob es um Auskunft, Beschwerde, Anhörung, Prüfung, Abhilfemaßnahme, Bescheid oder Bußgeld geht und was vor einer Antwort geklärt sein muss.

  3. 03

    Antwort führen

    Wir formulieren die Antwort, steuern Nachreichungen und Fristen und übernehmen auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit der Behörde.

Was wir vor der Stellungnahme klären

  1. 1

    Art des Schreibens

    Auskunftsersuchen, Beschwerdeverfahren, Anhörung, Prüfmaßnahme, Nachforderung, Bescheid oder Bußgeldverfahren verlangen unterschiedliche Reaktionen.

  2. 2

    Frist und Zuständigkeit

    Fristen, Verlängerung, zuständige Behörde und Verfahrensstand dokumentieren wir früh.

  3. 3

    Sachverhalt

    Chronologie, Systeme, Datenarten, Rollen, Dienstleister und interne Kommunikation müssen zusammenpassen.

  4. 4

    Nachweise

    VVT, AVV, technische Maßnahmen, DSFA, Löschkonzept, Datenschutzhinweise, Tickets und Freigaben müssen zur tatsächlichen Verarbeitung passen.

  5. 5

    Antwortlinie

    Die Stellungnahme erklärt, belegt und begrenzt, ohne ungeprüfte Eingeständnisse oder unnötige Zusatzangaben.

  6. 6

    Folgen

    Wir prüfen Auswirkungen auf Bußgeld, Ansprüche Betroffener, Beschäftigte, Kunden und Ruf.

Leistungspaket

Was übernehmen wir im Behördenverfahren?

Leistungspaket Hilfe bei der Aufsichtsbehörde

  1. Lagebewertung

    Einordnung von Schreiben, Frist, zuständiger Behörde, Verfahrensstand, Vorwurf und möglicher Eskalation.

  2. Sachverhaltsaufklärung

    Abgleich von Technik, Datenschutzorganisation, Datenschutzbeauftragtem, Fachbereich, Geschäftsführung, Dienstleistern und Dokumentation.

  3. Stellungnahme und Korrespondenz

    Formulierung und Abstimmung der Antwort einschließlich Nachweisen, Abhilfemaßnahmen und Grenzen der Offenlegung.

  4. Bußgeldrisiko

    Prüfung von Anhörung, Bußgeldrisiko, Bemessungsfaktoren, Rechtsmitteln und Verhältnismäßigkeit.

  5. Kommunikation nach innen

    Vorlage für die Geschäftsführung, interne Sprachregelung und klare Zuständigkeiten.

  6. Nacharbeit

    Anpassung von VVT, AVV, technischen Maßnahmen, Prozessen und Meldewegen, wenn das Verfahren Lücken gezeigt hat.

Für wen
Unternehmen und Organisationen mit Behördenkontakt im Datenschutz
Erste Rückmeldung
an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
Kosten
Wir nennen Ihnen die Kosten vor Mandatserteilung transparent.
Nicht im Paket
Klage gegen einen Bescheid und gerichtliches Bußgeldverfahren. Das sind separate Leistungen, auf Anfrage.
Behördenschreiben einordnen

Wer liefert was und wer entscheidet

Was Sie liefern

  • Schreiben und Frist
  • Interne Chronologie
  • Vorhandene Nachweise
  • Ansprechpartner in IT und Fachbereich

Was wir übernehmen

  • Einordnung der Verfahrenslage
  • Abstimmung des Sachverhalts
  • Stellungnahme
  • Kommunikation mit der Behörde

Wer entscheidet

  • Ihr Unternehmen über die Antwort
  • Die Behörde über Maßnahmen und Bußgeld
  • Im Streitfall das Gericht

Wie läuft die Beauftragung ab?

  1. 1

    Erste Einschätzung

    Sie senden das Schreiben über das Formular. Wir ordnen Frist und Verfahrenslage ein. Der Erstkontakt ist kostenfrei.

  2. 2

    Angebot

    Vor Beginn der Arbeit nennen wir Ihnen Umfang und Kosten der Begleitung transparent.

  3. 3

    Gerichtliche Schritte gesondert

    Klage gegen einen Bescheid und gerichtliche Bußgeldverteidigung vereinbaren wir gesondert, wenn Sie das wünschen.

Typische Anlässe

Welche Schreiben der Aufsicht sehen wir am häufigsten?

Lassen Sie das Schreiben vor der ersten Antwort einordnen.

Auskunftsersuchen

Die Behörde verlangt Informationen zu einer Verarbeitung, einem Werkzeug, einer Beschwerde oder einer organisatorischen Maßnahme.

Anhörung

Ein Vorwurf steht im Raum. Die Stellungnahme kann beeinflussen, ob das Verfahren eskaliert oder eingegrenzt wird.

Rückfragen nach Datenpanne

Nach einer Meldung fragt die Aufsicht nach Ursache, Risikobewertung, Abhilfe, Information der Betroffenen oder technischen Maßnahmen.

Prüfung oder Anordnung

Die Behörde prüft Nachweise, verlangt Prozessänderungen oder kündigt Maßnahmen wie Löschung, Einschränkung oder Untersagung an.

Bußgeldrisiko

Ein Anhörungsschreiben oder eine behördliche Bewertung deutet auf ein mögliches Bußgeldverfahren hin.

Widersprüche im Unternehmen

Datenschutzbeauftragter, IT, Geschäftsführung, Dienstleister und Fachbereich bewerten denselben Vorgang unterschiedlich.

Risikopunkte

Woran scheitern Behördenverfahren in der Praxis?

Nach unserer Erfahrung wird ein Verfahren selten durch den Vorfall schwierig, sondern durch eine unabgestimmte Reaktion danach.

Vorschnelle Stellungnahme

Die Antwort geht hinaus, bevor die Chronologie intern abgestimmt ist.

Technik und Recht passen nicht

Aussagen der IT decken sich nicht mit der rechtlichen Bewertung, oder der Datenschutzbeauftragte kommuniziert ohne abgestimmte Linie.

Unterlagen nachträglich geändert

Dokumente werden korrigiert, ohne dass der Änderungsverlauf nachvollziehbar bleibt.

Unklare Rollen

Angaben zu Dienstleistern, Unterauftragnehmern oder Zugriffen bleiben ungenau.

Folgen unterschätzt

Parallele Ansprüche Betroffener, Kundenanfragen oder Presseinteresse werden nicht mitgedacht.

Freiwillige Zusatzangaben

Angaben über die notwendige Antwort hinaus öffnen neue Prüffragen.

Vorbereitung

Welche Unterlagen helfen bei der Erstbewertung?

Diese Unterlagen beschleunigen die erste Einordnung.

Zum Behördenkontakt

  • Schreiben, Anhörung, Bescheid oder Nachforderung
  • Fristnotiz und bisherige Korrespondenz
  • Zuständige Aufsichtsbehörde
  • Interne Chronologie des Vorgangs
  • Bereits versandte Meldungen oder Stellungnahmen

Zur Datenschutzlage

  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • AVV und Unterlagen zu Dienstleistern
  • Technische Maßnahmen, Tickets und Berichte
  • Datenschutzhinweise, Einwilligungen, Löschkonzept oder DSFA
  • Interne Rollen und Freigaben

Rechtsrahmen

Welche Regeln gelten im Verfahren vor der Aufsicht?

Verantwortliche und Auftragsverarbeiter arbeiten nach Art. 31 DSGVO auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde zusammen. Die Behörde kann nach Art. 58 Abs. 1 DSGVO Informationen verlangen und Untersuchungen durchführen.

Nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO kann die Behörde unter anderem warnen, verwarnen, Anweisungen erteilen, Verarbeitungen beschränken oder verbieten und Geldbußen verhängen.

Für Geldbußen gilt Art. 83 DSGVO. Die Behörde berücksichtigt dabei unter anderem Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, Vorsatz oder Fahrlässigkeit und Maßnahmen zur Minderung des Schadens.

Nach § 41 BDSG gelten für das Bußgeldverfahren ergänzend die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Gegen Bescheide der Behörde ist nach Art. 78 DSGVO ein gerichtlicher Rechtsbehelf möglich.

Quellen

Grenzen

Was kann eine anwaltliche Begleitung nicht leisten?

Wir verbessern Ihre Ausgangsposition. Die Entscheidung trifft die Behörde.

  1. 1

    Die Behörde entscheidet

    Ob die Behörde das Verfahren einstellt, verwarnt oder ein Bußgeld verhängt, entscheidet sie selbst oder im Streitfall ein Gericht.

  2. 2

    Keine Änderung der Fakten

    Wir stellen den Sachverhalt geordnet und belegt dar. Was geschehen ist, lässt sich nicht nachträglich umdeuten.

  3. 3

    Mitwirkung bleibt Pflicht

    Erforderliche Informationen müssen Sie bereitstellen. Wir prüfen, was erforderlich ist und was darüber hinausgeht.

Fehler, die das Verfahren erschweren

  • Die Antwort geht ohne abgestimmte Chronologie hinaus.
  • Die Frist läuft ab, ohne dass eine Verlängerung beantragt wurde.
  • Unterlagen werden ohne Änderungsverlauf korrigiert.
  • Freiwillige Zusatzangaben öffnen neue Prüffragen.
Rechtsanwalt Dominik Skornia

Ihr Ansprechpartner

Dominik Skornia, LL.B.

Rechtsanwalt · AI-Privacy-Expert (GDDcert. EU) · Externer Datenschutzbeauftragter

Zum Profil Düsseldorf, Schirmerstraße 80 · Hamburg, Palmaille 124

Bei ITMR führen Jean Paul Bohne, Andreas Buchholz und Dr. Alexander Pleh die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht.

Bewertungen

Was Mandanten sagen

5,0 von 5 · 167 Google-Bewertungen

5,0 von 5 · 71 Bewertungen auf anwalt.de

Ausgewählte Bewertungen, Stand: 23.10.2026. Weitere Bewertungen finden Sie auf den Plattformen.

„Herr Bohne hat aus dem gelieferten Material schnell die wesentlichen Bestandteile herausgefiltert, mir hilfreiche Anregungen für eine angemessene Reaktion gegeben. Besten Dank dafür. …“
W. S. · anwalt.de · 06.01.2026 · „Excellente Beratung“
„Ich bedanke mich bei Herr Skornia für die schnelle Lösung meines Problems. Top Arbeit. Danke“
Gamadriada YT · Google
„Ich war und bin mit der Beratung und dem daraus folgendem Ergebnis mehr als zufrieden! Vielen Dank.“
Lars Kubel · Google · 18.06.2025

Keine Überprüfung der Bewertungen auf Google und anwalt.de durch uns · Google · anwalt.de

FAQ

Welche Fragen stellen Unternehmen zu Schreiben der Aufsicht?

Müssen wir auf ein Schreiben der Datenschutzaufsicht antworten?

In der Regel ja, denn Art. 31 DSGVO verpflichtet zur Zusammenarbeit. Antworten Sie aber erst, wenn Verfahrensart, Frist, Sachverhalt und Nachweise geprüft sind.

Sollte die Behörde gleich alle Unterlagen erhalten?

Nicht ungeprüft. Erforderliche Informationen müssen Sie bereitstellen. Freiwillige Zusatzangaben prüfen wir darauf, ob sie neue Risiken eröffnen oder ungesicherte Tatsachen enthalten.

Was ist bei einer Anhörung besonders wichtig?

Eine Anhörung kann über Einstellung, Abhilfemaßnahme, Verwarnung, Bescheid oder Bußgeld mitentscheiden. Vorher bewerten wir Vorwurf, Beweislage, Verschulden, Abhilfe, Dokumentation und wirtschaftliche Folgen.

Wann wird aus einer Anfrage ein Bußgeldrisiko?

Das Risiko steigt, wenn die Behörde konkrete Verstöße prüft, etwa verspätete Meldungen, fehlende Rechtsgrundlagen, unzureichende Sicherheit oder widersprüchliche Angaben. Spätestens bei einer Anhörung braucht das Verfahren eine Verteidigungslinie.

Wen sollten wir intern einbinden?

In unseren Mandaten binden wir Geschäftsführung, Rechtsabteilung, Datenschutzbeauftragten, IT, Sicherheit, Fachbereich und betroffene Dienstleister ein. Vor jeder verbindlichen Erklärung steht eine gemeinsame Tatsachengrundlage.

Können Sie die Kommunikation mit der Behörde übernehmen?

Ja. Wir prüfen Schreiben, steuern Fristen, ordnen Sachverhalt und Nachweise, formulieren Stellungnahmen und führen die Kommunikation mit der Aufsicht anwaltlich.

Nächster Schritt

Liegt Ihnen ein Schreiben der Aufsicht vor?

Lassen Sie es vor der ersten Antwort einordnen. Wir klären Verfahrenslage, Frist und Antwortlinie und führen die Stellungnahme.

Für die Anfrage hilfreich

  • Schreiben der Behörde
  • Frist und Eingangsdatum
  • Bisherige Korrespondenz
  • Kurze Chronologie

Unterlagen können Sie auch nach der ersten Rückmeldung nachreichen.

Behördenschreiben einordnen lassen

Laden Sie das Schreiben hoch und nennen Sie die Frist. Wir ordnen Verfahrenslage und Antwortlinie ein.

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