Datenschutz · Aufsicht Hilfe bei der Aufsichtsbehörde
Hilfe bei Datenschutz-Aufsichtsbehörden
Die erste Antwort prägt das Verfahren.
Wir ordnen das Schreiben der Aufsichtsbehörde ein, klären den Sachverhalt mit Ihrem Team und führen Stellungnahme und Kommunikation mit der Behörde.
Bitte geben Sie zuerst eine kurze Beschreibung ein.
Der Erstkontakt ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, machen wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam.
Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
Stand: 23.10.2026
Beschwerde einer betroffenen Person, Anhörung
Uns liegt eine Beschwerde wegen einer unvollständig beantworteten Auskunft vor.Sachverhalt klären
Wir bitten um Stellungnahme und Vorlage des Verzeichnisses der Verarbeitungstätigkeiten.Umfang prüfen
Wir weisen auf die Möglichkeit von Maßnahmen nach Art. 58 DSGVO hin.Eskalation einordnen
Prüfstelle: Was muss vorgelegt werden, was ist freiwillig?
- 1Schreiben sendenFrist, Anlass, Akte
- 2Lage klärenSachverhalt, Nachweise
- 3Antwort führenBehörde entscheidet
Schematische Darstellung eines Behördenschreibens. Beispiel vereinfacht.
Wir begleiten Verfahren vor
- Landesbehörden
- BfDI
- Aufsicht im EU-Ausland
Was sollten Sie zuerst tun?
- Notieren Sie Eingangsdatum und Frist des Schreibens. Eine Fristverlängerung lässt sich beantragen, wenn der Sachverhalt noch nicht geklärt ist.
- Antworten Sie nicht vorschnell und ohne abgestimmte Chronologie. Was Sie der Behörde schreiben, gilt später als Ihre Darstellung.
- Ändern oder löschen Sie keine Unterlagen ohne nachvollziehbaren Änderungsverlauf.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Schreiben der Datenschutzaufsicht kann harmlos beginnen und trotzdem das weitere Verfahren prägen.
- Unternehmen müssen nach Art. 31 DSGVO mit der Behörde zusammenarbeiten, sollten aber erst antworten, wenn Verfahrensart, Frist, Sachverhalt und Nachweise geklärt sind.
- Bei ITMR ordnen wir das Schreiben ein, stimmen den Sachverhalt mit Ihrem Team ab und führen die Stellungnahme.
- Droht ein Bußgeld, verteidigen wir Sie im weiteren Verfahren.
- Ansprechpartner ist Dominik Skornia und sein Team. Er ist AI-Privacy-Expert (GDDcert. EU). Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
- DSGVO
- Datenschutz-Grundverordnung der EU. Sie regelt, wie Unternehmen personenbezogene Daten verarbeiten dürfen.
- VVT
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO. Es listet auf, welche Daten wofür verarbeitet werden.
- AVV
- Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er regelt, wie ein Dienstleister Daten im Auftrag verarbeitet.
- DSFA
- Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO. Sie bewertet Risiken einer Verarbeitung vor dem Start.
Typische Anlässe
Wann brauchen Unternehmen Hilfe gegenüber der Aufsicht?
Nach unserer Erfahrung liegt das Problem selten in der einzelnen Norm. Wir achten darauf, dass die Antwort den Sachverhalt korrekt abbildet, Widersprüche vermeidet und Fristen hält.
Wir klären die Verfahrenslage, bevor Sie gegenüber der Behörde etwas verbindlich erklären.
Aus einer Beschwerde, einer Rückfrage zu einer Datenpannenmeldung oder einem allgemeinen Auskunftsersuchen kann eine Prüfung von Rechtsgrundlagen, Betroffenenrechten, technischen Maßnahmen, Auftragsverarbeitung, Löschkonzepten oder Drittlandtransfers werden.
Wir prüfen deshalb vor jeder Antwort, welche Tatsachen bestätigt werden, was noch aufzuklären ist, welche Unterlagen belastbar sind und ob Abhilfemaßnahmen dokumentiert sind.
Eine gute Antwort ist kooperativ, aber kontrolliert. Sie ist vollständig genug, um Mitwirkung zu zeigen, und präzise genug, um keine unnötigen Zugeständnisse oder neuen Prüffragen zu erzeugen.
- Für wen
- Unternehmen mit Schreiben einer Datenschutzaufsichtsbehörde
- Pflicht
- Zusammenarbeit nach Art. 31 DSGVO
- Befugnisse der Behörde
- Art. 58 DSGVO
- Geldbußen
- Art. 83 DSGVO
Schnelle Lagebewertung
Laden Sie das Schreiben im Formular hoch. Wir melden uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden mit einer ersten Einordnung von Frist und Verfahrenslage.
So läuft es ab
Wie begleiten wir Sie im Behördenverfahren?
Von der ersten Einordnung bis zur Stellungnahme stimmen wir jeden Schritt mit Ihnen ab.
01
Schreiben senden
Sie übermitteln das Schreiben, die Frist, bisherige Korrespondenz und vorhandene Unterlagen wie VVT, AVV, Meldung, technische Maßnahmen oder eine interne Chronologie.
02
Lage klären
Wir prüfen, ob es um Auskunft, Beschwerde, Anhörung, Prüfung, Abhilfemaßnahme, Bescheid oder Bußgeld geht und was vor einer Antwort geklärt sein muss.
03
Antwort führen
Wir formulieren die Antwort, steuern Nachreichungen und Fristen und übernehmen auf Wunsch die gesamte Kommunikation mit der Behörde.
Was wir vor der Stellungnahme klären
- 1
Art des Schreibens
Auskunftsersuchen, Beschwerdeverfahren, Anhörung, Prüfmaßnahme, Nachforderung, Bescheid oder Bußgeldverfahren verlangen unterschiedliche Reaktionen.
- 2
Frist und Zuständigkeit
Fristen, Verlängerung, zuständige Behörde und Verfahrensstand dokumentieren wir früh.
- 3
Sachverhalt
Chronologie, Systeme, Datenarten, Rollen, Dienstleister und interne Kommunikation müssen zusammenpassen.
- 4
Nachweise
VVT, AVV, technische Maßnahmen, DSFA, Löschkonzept, Datenschutzhinweise, Tickets und Freigaben müssen zur tatsächlichen Verarbeitung passen.
- 5
Antwortlinie
Die Stellungnahme erklärt, belegt und begrenzt, ohne ungeprüfte Eingeständnisse oder unnötige Zusatzangaben.
- 6
Folgen
Wir prüfen Auswirkungen auf Bußgeld, Ansprüche Betroffener, Beschäftigte, Kunden und Ruf.
Leistungspaket
Was übernehmen wir im Behördenverfahren?
Leistungspaket Hilfe bei der Aufsichtsbehörde
Lagebewertung
Einordnung von Schreiben, Frist, zuständiger Behörde, Verfahrensstand, Vorwurf und möglicher Eskalation.
Sachverhaltsaufklärung
Abgleich von Technik, Datenschutzorganisation, Datenschutzbeauftragtem, Fachbereich, Geschäftsführung, Dienstleistern und Dokumentation.
Stellungnahme und Korrespondenz
Formulierung und Abstimmung der Antwort einschließlich Nachweisen, Abhilfemaßnahmen und Grenzen der Offenlegung.
Bußgeldrisiko
Prüfung von Anhörung, Bußgeldrisiko, Bemessungsfaktoren, Rechtsmitteln und Verhältnismäßigkeit.
Kommunikation nach innen
Vorlage für die Geschäftsführung, interne Sprachregelung und klare Zuständigkeiten.
Nacharbeit
Anpassung von VVT, AVV, technischen Maßnahmen, Prozessen und Meldewegen, wenn das Verfahren Lücken gezeigt hat.
- Für wen
- Unternehmen und Organisationen mit Behördenkontakt im Datenschutz
- Erste Rückmeldung
- an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
- Kosten
- Wir nennen Ihnen die Kosten vor Mandatserteilung transparent.
- Nicht im Paket
- Klage gegen einen Bescheid und gerichtliches Bußgeldverfahren. Das sind separate Leistungen, auf Anfrage.
Wer liefert was und wer entscheidet
Was Sie liefern
- Schreiben und Frist
- Interne Chronologie
- Vorhandene Nachweise
- Ansprechpartner in IT und Fachbereich
Was wir übernehmen
- Einordnung der Verfahrenslage
- Abstimmung des Sachverhalts
- Stellungnahme
- Kommunikation mit der Behörde
Wer entscheidet
- Ihr Unternehmen über die Antwort
- Die Behörde über Maßnahmen und Bußgeld
- Im Streitfall das Gericht
Wie läuft die Beauftragung ab?
- 1
Erste Einschätzung
Sie senden das Schreiben über das Formular. Wir ordnen Frist und Verfahrenslage ein. Der Erstkontakt ist kostenfrei.
- 2
Angebot
Vor Beginn der Arbeit nennen wir Ihnen Umfang und Kosten der Begleitung transparent.
- 3
Gerichtliche Schritte gesondert
Klage gegen einen Bescheid und gerichtliche Bußgeldverteidigung vereinbaren wir gesondert, wenn Sie das wünschen.
Typische Anlässe
Welche Schreiben der Aufsicht sehen wir am häufigsten?
Lassen Sie das Schreiben vor der ersten Antwort einordnen.
Auskunftsersuchen
Die Behörde verlangt Informationen zu einer Verarbeitung, einem Werkzeug, einer Beschwerde oder einer organisatorischen Maßnahme.
Anhörung
Ein Vorwurf steht im Raum. Die Stellungnahme kann beeinflussen, ob das Verfahren eskaliert oder eingegrenzt wird.
Rückfragen nach Datenpanne
Nach einer Meldung fragt die Aufsicht nach Ursache, Risikobewertung, Abhilfe, Information der Betroffenen oder technischen Maßnahmen.
Prüfung oder Anordnung
Die Behörde prüft Nachweise, verlangt Prozessänderungen oder kündigt Maßnahmen wie Löschung, Einschränkung oder Untersagung an.
Bußgeldrisiko
Ein Anhörungsschreiben oder eine behördliche Bewertung deutet auf ein mögliches Bußgeldverfahren hin.
Widersprüche im Unternehmen
Datenschutzbeauftragter, IT, Geschäftsführung, Dienstleister und Fachbereich bewerten denselben Vorgang unterschiedlich.
Risikopunkte
Woran scheitern Behördenverfahren in der Praxis?
Nach unserer Erfahrung wird ein Verfahren selten durch den Vorfall schwierig, sondern durch eine unabgestimmte Reaktion danach.
Vorschnelle Stellungnahme
Die Antwort geht hinaus, bevor die Chronologie intern abgestimmt ist.
Technik und Recht passen nicht
Aussagen der IT decken sich nicht mit der rechtlichen Bewertung, oder der Datenschutzbeauftragte kommuniziert ohne abgestimmte Linie.
Unterlagen nachträglich geändert
Dokumente werden korrigiert, ohne dass der Änderungsverlauf nachvollziehbar bleibt.
Unklare Rollen
Angaben zu Dienstleistern, Unterauftragnehmern oder Zugriffen bleiben ungenau.
Folgen unterschätzt
Parallele Ansprüche Betroffener, Kundenanfragen oder Presseinteresse werden nicht mitgedacht.
Freiwillige Zusatzangaben
Angaben über die notwendige Antwort hinaus öffnen neue Prüffragen.
Vorbereitung
Welche Unterlagen helfen bei der Erstbewertung?
Diese Unterlagen beschleunigen die erste Einordnung.
Zum Behördenkontakt
- Schreiben, Anhörung, Bescheid oder Nachforderung
- Fristnotiz und bisherige Korrespondenz
- Zuständige Aufsichtsbehörde
- Interne Chronologie des Vorgangs
- Bereits versandte Meldungen oder Stellungnahmen
Zur Datenschutzlage
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
- AVV und Unterlagen zu Dienstleistern
- Technische Maßnahmen, Tickets und Berichte
- Datenschutzhinweise, Einwilligungen, Löschkonzept oder DSFA
- Interne Rollen und Freigaben
Rechtsrahmen
Welche Regeln gelten im Verfahren vor der Aufsicht?
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter arbeiten nach Art. 31 DSGVO auf Anfrage mit der Aufsichtsbehörde zusammen. Die Behörde kann nach Art. 58 Abs. 1 DSGVO Informationen verlangen und Untersuchungen durchführen.
Nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO kann die Behörde unter anderem warnen, verwarnen, Anweisungen erteilen, Verarbeitungen beschränken oder verbieten und Geldbußen verhängen.
Für Geldbußen gilt Art. 83 DSGVO. Die Behörde berücksichtigt dabei unter anderem Art, Schwere und Dauer des Verstoßes, Vorsatz oder Fahrlässigkeit und Maßnahmen zur Minderung des Schadens.
Nach § 41 BDSG gelten für das Bußgeldverfahren ergänzend die Vorschriften des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten. Gegen Bescheide der Behörde ist nach Art. 78 DSGVO ein gerichtlicher Rechtsbehelf möglich.
Quellen
- Datenschutz-Grundverordnung (EUR-Lex) Amtlicher Text, insbesondere Art. 31, 33, 34, 58, 78 und 83 DSGVO.
- EDPB-Leitlinien 04/2022 zur Bußgeldberechnung Europäische Leitlinien zur Berechnung von Geldbußen nach der DSGVO.
- Bundesdatenschutzgesetz Nationale Vorschriften zu Aufsicht, Verfahren und Bußgeld.
Grenzen
Was kann eine anwaltliche Begleitung nicht leisten?
Wir verbessern Ihre Ausgangsposition. Die Entscheidung trifft die Behörde.
- 1
Die Behörde entscheidet
Ob die Behörde das Verfahren einstellt, verwarnt oder ein Bußgeld verhängt, entscheidet sie selbst oder im Streitfall ein Gericht.
- 2
Keine Änderung der Fakten
Wir stellen den Sachverhalt geordnet und belegt dar. Was geschehen ist, lässt sich nicht nachträglich umdeuten.
- 3
Mitwirkung bleibt Pflicht
Erforderliche Informationen müssen Sie bereitstellen. Wir prüfen, was erforderlich ist und was darüber hinausgeht.
Fehler, die das Verfahren erschweren
- Die Antwort geht ohne abgestimmte Chronologie hinaus.
- Die Frist läuft ab, ohne dass eine Verlängerung beantragt wurde.
- Unterlagen werden ohne Änderungsverlauf korrigiert.
- Freiwillige Zusatzangaben öffnen neue Prüffragen.
Ihr Ansprechpartner
Dominik Skornia, LL.B.
Rechtsanwalt · AI-Privacy-Expert (GDDcert. EU) · Externer Datenschutzbeauftragter
Zum Profil Düsseldorf, Schirmerstraße 80 · Hamburg, Palmaille 124
Bei ITMR führen Jean Paul Bohne, Andreas Buchholz und Dr. Alexander Pleh die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht.
Bewertungen
Was Mandanten sagen
5,0 von 5 · 167 Google-Bewertungen
5,0 von 5 · 71 Bewertungen auf anwalt.de
Ausgewählte Bewertungen, Stand: 23.10.2026. Weitere Bewertungen finden Sie auf den Plattformen.
„Herr Bohne hat aus dem gelieferten Material schnell die wesentlichen Bestandteile herausgefiltert, mir hilfreiche Anregungen für eine angemessene Reaktion gegeben. Besten Dank dafür. …“
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FAQ
Welche Fragen stellen Unternehmen zu Schreiben der Aufsicht?
Müssen wir auf ein Schreiben der Datenschutzaufsicht antworten?
In der Regel ja, denn Art. 31 DSGVO verpflichtet zur Zusammenarbeit. Antworten Sie aber erst, wenn Verfahrensart, Frist, Sachverhalt und Nachweise geprüft sind.
Sollte die Behörde gleich alle Unterlagen erhalten?
Nicht ungeprüft. Erforderliche Informationen müssen Sie bereitstellen. Freiwillige Zusatzangaben prüfen wir darauf, ob sie neue Risiken eröffnen oder ungesicherte Tatsachen enthalten.
Was ist bei einer Anhörung besonders wichtig?
Eine Anhörung kann über Einstellung, Abhilfemaßnahme, Verwarnung, Bescheid oder Bußgeld mitentscheiden. Vorher bewerten wir Vorwurf, Beweislage, Verschulden, Abhilfe, Dokumentation und wirtschaftliche Folgen.
Wann wird aus einer Anfrage ein Bußgeldrisiko?
Das Risiko steigt, wenn die Behörde konkrete Verstöße prüft, etwa verspätete Meldungen, fehlende Rechtsgrundlagen, unzureichende Sicherheit oder widersprüchliche Angaben. Spätestens bei einer Anhörung braucht das Verfahren eine Verteidigungslinie.
Wen sollten wir intern einbinden?
In unseren Mandaten binden wir Geschäftsführung, Rechtsabteilung, Datenschutzbeauftragten, IT, Sicherheit, Fachbereich und betroffene Dienstleister ein. Vor jeder verbindlichen Erklärung steht eine gemeinsame Tatsachengrundlage.
Können Sie die Kommunikation mit der Behörde übernehmen?
Ja. Wir prüfen Schreiben, steuern Fristen, ordnen Sachverhalt und Nachweise, formulieren Stellungnahmen und führen die Kommunikation mit der Aufsicht anwaltlich.
Nächster Schritt
Liegt Ihnen ein Schreiben der Aufsicht vor?
Lassen Sie es vor der ersten Antwort einordnen. Wir klären Verfahrenslage, Frist und Antwortlinie und führen die Stellungnahme.
Für die Anfrage hilfreich
- Schreiben der Behörde
- Frist und Eingangsdatum
- Bisherige Korrespondenz
- Kurze Chronologie
Unterlagen können Sie auch nach der ersten Rückmeldung nachreichen.
Behördenschreiben einordnen lassen
Laden Sie das Schreiben hoch und nennen Sie die Frist. Wir ordnen Verfahrenslage und Antwortlinie ein.
Hilfreich sind das Schreiben der Behörde, die Frist, bisherige Korrespondenz und eine kurze Chronologie.
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