Datenschutzrecht: Anwälte für DSGVO-Compliance, Behördenverfahren & Privacy Litigation

Datenschutzrecht Rechtsanwalt Fachanwalt IT

DSGVO ist Haftungsrecht: Wir machen Datenschutz praxistauglich – von Website/Tracking bis Datenpanne und Auskunft

Datenschutzrecht ist heute einer der zentralen Haftungs-, Bußgeld- und Reputationsbereiche für Unternehmen.

Ob Website, Online-Shop, HR/Personalabteilung, Cloud-Services, SaaS-Modelle, Plattformstrukturen, Marketing-Tracking, internationale Datenübermittlungen oder KI-Systeme: Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, greifen verbindliche gesetzliche Anforderungen – mit Dokumentations-, Organisations- und Nachweispflichten.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist dabei kein „Formularrecht“, sondern ein Organisations- und Risikomanagementrecht.

Unternehmen müssen nicht nur rechtskonform handeln, sondern ihre Compliance jederzeit nachweisen können.

Als Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht beraten wir Unternehmen bundesweit bei der strukturierten Umsetzung der DSGVO, beim Aufbau belastbarer Datenschutz-Compliance-Systeme sowie in streitigen Verfahren gegenüber Betroffenen, Aufsichtsbehörden und Gerichten (Privacy Litigation).

Wie läuft eine Beratung im Datenschutz ab?

Datenschutzberatung ist ein dynamischer Prozess.

Je nach Bedarf integrieren wir gezielt passende Module oder wechseln für Sie in einen passgenauen Modus Operandi

Datenschutzproblem? Jetzt strategisch handeln.

Typische Auslöser für datenschutzrechtliche Konflikte sind:


Fristen sind häufig kurz. Fehler in der Erstreaktion können Bußgeld- und Prozessrisiken erheblich verschärfen.

Wir prüfen für Sie insbesondere:

  • Besteht tatsächlich eine Meldepflicht?
  • Liegt ein materieller DSGVO-Verstoß vor?
  • Ist ein immaterieller Schadensersatzanspruch substantiiert?
  • Sind Dokumentation und Nachweise belastbar?
  • Welche strategische Außenkommunikation ist sinnvoll?

Datenschutzrecht ist Konfliktrecht – wer vorbereitet ist, reduziert Haftungsrisiken signifikant.


Datenschutzrecht für den digitalen Mittelstand

Digitale Unternehmen scheitern selten an „einer Klausel“ – sondern an fehlender Struktur: Tool-Ketten, Datenflüsse, unklare Zuständigkeiten, fehlende Nachweise und ein Incident-Response, der im Ernstfall nicht trägt.

Wir positionieren Datenschutz als Managementfunktion – mit klarer Priorisierung, belastbaren Prozessen und verteidigungsfähiger Dokumentation.

Typisch für unsere Mandate (digitaler Mittelstand) ist die Kombination aus:

  • hochdynamischen Datenflüssen (SaaS, Plattform, Cloud)
  • Marketing- und Tracking-Ökosystemen (Consent, Analytics, CRM)
  • HR/Personalprozessen (Bewerbung, Beschäftigtendaten, HR-Tools)
  • Internationalität (Drittlandtransfers, Konzernstrukturen, EU-Vertreter)
  • konfliktgetriebenen Fällen (Auskunft, Datenpanne, Behörde, Litigation)
  • KI-Projekten mit Governance- und Transparenzpflichten

Unser Vorteil: Datenschutz „endet“ bei uns nicht im Papier – wir denken IT-Architektur, Prozesse, Verträge und Streitführung zusammen.


Inhaltsverzeichnis – Datenschutzrecht


Grundlagen des Datenschutzrechts


Datenschutz-Compliance im Unternehmen


Typische Praxisfelder


Konflikte, Haftung & Verteidigung


Unsere Dienstleistungen im Datenschutzrecht


Team & Qualifikation


FAQ & Praxiswissen


Abschluss


Was ist Datenschutzrecht?

Datenschutzrecht schützt den Einzelnen davor, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird – insbesondere in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.

Gleichzeitig sind Daten zu einem wirtschaftlichen Schlüsselasset geworden.

Arbeitnehmerdaten, Kundendaten, Gesundheitsdaten, Kaufdaten, Nutzungsdaten oder Sozialdaten besitzen erheblichen wirtschaftlichen Wert. Nicht nur Unternehmen haben daher ein Interesse, Daten systematisch zu erheben und auszuwerten (Big Data, Data Analytics, KI-Training).

Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet – unabhängig von Mitarbeiterzahl oder Umsatz – muss die datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten.

Zentrale Rechtsgrundlagen sind:


Die DSGVO besteht aus 99 Artikeln und gilt seit dem 25.05.2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.

Entscheidend ist:
Datenschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein dauerhaftes Compliance-System.

Deshalb unterstützen wir Unternehmen nicht mit abstrakten Belehrungen, sondern mit belastbaren, pragmatischen Lösungen.


Datenschutzrecht als Organisations- und Nachweisrecht

Die DSGVO folgt dem Grundsatz der „Accountability“ (Rechenschaftspflicht).

Unternehmen müssen jederzeit nachweisen können, dass sie datenschutzkonform handeln.

Das bedeutet insbesondere:

  • klare Zuständigkeiten
  • dokumentierte Prozesse
  • belastbare Rechtsgrundlagen
  • strukturierte Lösch- und Berechtigungskonzepte
  • vertraglich sauber geregelte Dienstleisterketten
  • Incident-Response-Strukturen für Datenpannen

Gerade in komplexen IT- und Plattformstrukturen entscheidet nicht die einzelne Klausel, sondern die Qualität der Organisation.


Praxis-Upgrade: Datenschutz ist „Beweisrecht“ – und damit Haftungsrecht

In Streitfällen (Betroffene, Behörden, Gerichte) zählt nicht, was „intern gemeint“ war, sondern was belegbar ist.

Deshalb fokussieren wir in Projekten regelmäßig auf:

  • Audit-fähige Dokumentation (VVT, TOM, Löschkonzept, Rollen/Verantwortlichkeiten)
  • verteidigungsfähige Rechtsgrundlagen (inkl. Interessenabwägungen)
  • Tool- und Vendor-Transparenz (AVV, Joint Controller, Transfers, Subunternehmerketten)
  • klare Prozesse für Auskunft, Löschung, Widerspruch
  • Incident-Response mit Entscheidungslogik (Art. 33/34 DSGVO)

Genau hier entstehen die Unterschiede zwischen „formaler“ DSGVO und belastbarer Compliance – insbesondere im digitalen Mittelstand.


Bereit für Datenschutz?

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Welche Pflichten und Rechte sind typisch?

Das Datenschutzrecht regelt den gesamten Umgang mit personenbezogenen Daten.

Es normiert sowohl Pflichten für Unternehmen als auch Rechte der betroffenen Personen.

In der Praxis stehen insbesondere folgende Themen im Fokus:

  • Transparenz- und Informationspflichten (Website, Tracking, HR, Kundenprozesse)
  • Rechtsgrundlagen der Verarbeitung (Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse, gesetzliche Pflicht)
  • Dokumentation und Accountability (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, TOM, Löschkonzept)
  • Verträge mit Dienstleistern (z. B. Auftragsverarbeitungsvertrag / AVV)
  • Betroffenenrechte (z. B. Auskunftsersuchen, Löschung, Widerspruch)
  • Datenpannen-Management (Risikobewertung, Meldepflicht, Kommunikation)
  • Risikoprojekte wie eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
  • internationale Datentransfers und Drittlandübermittlungen

Wenn Sie ein belastbares Fundament benötigen:
Starten Sie mit einem strukturierten Datenschutz Set-up oder einem unabhängigen Datenschutz-Audit.


Rechtsgrundlagen: DSGVO, BDSG, TDDDG

Datenschutzrecht ist kein Einzelnorm-Thema. In der Praxis greifen mehrere Regelungsebenen ineinander:

  • DSGVO (EU) als zentraler Rechtsrahmen für Verarbeitung, Betroffenenrechte, Transfers und Sanktionen
  • BDSG (DE) als nationale Ergänzung, u. a. für Beschäftigtendaten und Sonderkonstellationen
  • TDDDG (DE) für Datenschutz im Bereich Telekommunikation und digitale Dienste (insbesondere Endgeräte-/Cookie-Themen)

Wichtig: Viele Risiken entstehen in Schnittstellen – z. B. wenn Tracking „technisch“ umgesetzt ist, aber Transparenz, Einwilligungslogik, Vendor-Kette oder Drittlandtransfer nicht sauber dokumentiert sind.

Vertiefung (Website/Tracking):
Datenschutzerklärung & Website-Check


Warum Datenschutz essenziell ist

  • Rechtssicherheit: Vermeiden Sie Bußgelder, Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.
  • Wettbewerbsvorteil: Datenschutz-Compliance stärkt Kundenvertrauen und Markenreputation.
  • Risikominimierung: Frühzeitige Audits verhindern kostspielige Datenpannen und Litigation-Risiken.
  • Deal-Fähigkeit: Enterprise-Kunden verlangen belastbare Datenschutzstrukturen.

Datenschutz ist heute häufig Voraussetzung für:

  • Ausschreibungen und Vendor-Assessments
  • SaaS- und Plattformverträge
  • internationale Kooperationen
  • Investoren- oder Due-Diligence-Prozesse

Fehlende Compliance führt nicht selten zu Vertragsabbrüchen oder erheblichen Haftungsabschlägen.

Praxis-Einblick:
Kann ein DSGVO-Auskunftsanspruch missbräuchlich sein?


Website, Tracking & Consent-Management

Website-Compliance ist einer der häufigsten Streit- und Prüfungsanlässe – weil Verstöße sichtbar sind und sich skalieren lassen.

Typische Risikotreiber:

  • Consent-Mechanik (Banner-Design, Granularität, Ablehnen-Optionen)
  • Tracking-/Analytics-Tools (Tag Manager, Pixels, Heatmaps, A/B-Testing)
  • Marketing-Integrationen (CRM, Newsletter, Retargeting)
  • Drittlandtransfer und Vendor-Ketten
  • unvollständige oder unklare Datenschutzerklärung

Unsere Praxis: Wir prüfen nicht nur Texte, sondern das Zusammenspiel aus Technik, Transparenz und Nachweisführung.

Einstieg:
Datenschutzerklärung & Website-Check · Datenschutz-Audit

Vertiefung aus dem Blog:
Google Analytics & Datenschutz · Datenschutzerklärung abmahngefährdet?


Dienstleister, AVV & Joint Controller

Ein Großteil des Haftungsrisikos entsteht in der Tool- und Dienstleisterkette – nicht im eigenen Rechenzentrum.

Typische Praxisfragen:

  • Liegt Auftragsverarbeitung vor – oder gemeinsame Verantwortlichkeit?
  • Ist der AVV vollständig und technisch „stimmig“?
  • Gibt es Subunternehmerketten und Transfer-Risiken?
  • Sind TOM, Löschfristen, Rollen und Weisungslogik dokumentiert?

Wir erstellen, prüfen und verhandeln u. a.:


Vertiefung (Rechtsprechung Joint Controller):
Gemeinsame Verantwortlichkeit – EuGH-Rechtsprechung · Facebook Fanpages / Betreiberpflichten


Internationale Datentransfers & EU-Vertreter

Internationale Datenübermittlungen sind häufig „unsichtbar“ – bis zur Prüfung oder zum Incident.

Praxisrelevant sind insbesondere:

  • Transfers in Drittländer über Tools/Cloud-Anbieter
  • konzerninterne Datenflüsse und internationale HR-Setups
  • Vendor-Assessments und Transfer-Dokumentation
  • Pflichten für Nicht-EU-Unternehmen (Art. 27 DSGVO)

Einstieg:
EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO
Internationale Datentransfers & Drittlandübermittlungen


Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

Bei risikoreichen Verarbeitungen verlangt die DSGVO eine strukturierte Risikoanalyse – häufig als DSFA.

Typische Auslöser:

  • Profiling, Scoring, automatisierte Entscheidungen
  • umfangreiches Tracking und Verhaltensanalysen
  • Videoüberwachung oder Monitoring in Arbeitskontexten
  • KI-Systeme mit Personenbezug
  • neue Plattformprozesse oder Datenanreicherungen

Einstieg:
DSFA / Datenschutz-Folgenabschätzung


KI, AI Act & Datenschutz-Governance

KI-Projekte sind selten rein „Tech“. Sie sind Compliance-, Governance- und Haftungsprojekte.

Datenschutzrechtliche Praxisfragen:

  • Welche personenbezogenen Daten fließen in Training/Prompting/Outputs?
  • Welche Rechtsgrundlage trägt die Verarbeitung?
  • Welche Transparenz- und Informationspflichten greifen?
  • Ist eine DSFA erforderlich?
  • Wie wird Governance, Zugriff, Logging und Löschung organisiert?

Vertiefung:
ChatGPT/KI in Unternehmen – Risiken & Pflichten · AI Act / KI-Verordnung umsetzen · DSFA


Datenschutz für SaaS, Plattformen & KI-Unternehmen – Governance für digitale Geschäftsmodelle

Digitale Geschäftsmodelle stellen besondere Anforderungen an das Datenschutzrecht.

SaaS-Anbieter, Plattformbetreiber, datengetriebene Start-ups und KI-Unternehmen verarbeiten personenbezogene Daten regelmäßig:

  • grenzüberschreitend
  • in komplexen Tool- und Dienstleisterketten
  • in Echtzeit
  • in skalierbaren Cloud-Strukturen
  • unter Einbindung externer APIs und Drittanbieter

Datenschutz ist hier kein Annex – sondern integraler Bestandteil des Geschäftsmodells.


SaaS-Modelle & Auftragsverarbeitung

Typische Fragestellungen bei SaaS-Unternehmen:

  • Auftragsverarbeitung oder eigene Verantwortlichkeit?
  • Subunternehmerketten und Transparenzpflichten
  • Mandantenfähigkeit und Zugriffskonzepte
  • Datentrennung bei Multi-Tenant-Systemen
  • Incident-Response-Management

Fehlerhafte Einordnung kann zu:

  • Bußgeldern
  • Haftungsdurchgriff
  • Vertragskündigungen
  • Reputationsschäden
    führen.

Wir strukturieren Ihre Datenrollen sauber und belastbar – technisch und juristisch.

Vertiefung:
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)


Plattformmodelle & gemeinsame Verantwortlichkeit

Plattformbetreiber bewegen sich häufig im Spannungsfeld zwischen:

  • eigener Verantwortlichkeit
  • Auftragsverarbeitung
  • gemeinsamer Verantwortlichkeit (Joint Controller)

Besonders kritisch sind:

  • Tracking-Integrationen
  • Werbetechnologien
  • Nutzerprofile
  • API-Schnittstellen
  • Social-Login-Modelle

Die EuGH-Rechtsprechung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit hat die Anforderungen deutlich verschärft.

Unklare Verantwortungszuweisungen führen regelmäßig zu Haftungsrisiken.

Vertiefung:
Gemeinsame Verantwortlichkeit – EuGH-Rechtsprechung


Internationale Datentransfers & Cloud-Strukturen

SaaS- und KI-Unternehmen sind regelmäßig global tätig.

Relevante Themen:

  • Drittlandübermittlungen
  • Standardvertragsklauseln
  • Transfer Impact Assessments
  • US-Cloud-Dienste
  • hybride Serverstrukturen

Internationale Datenflüsse sind einer der häufigsten Angriffspunkte für Aufsichtsbehörden und Abmahnungen.

Wir entwickeln belastbare Transfer- und Dokumentationskonzepte – inklusive Risikoanalyse.

Vertiefung: Hilfe bei internationalen Datentransfer


KI-Systeme, Training & AI Act

KI-Modelle verarbeiten häufig personenbezogene Daten – etwa:

  • Trainingsdaten
  • Nutzungsdaten
  • Verhaltensdaten
  • Feedback-Daten

Datenschutzrechtlich relevant sind insbesondere:

  • Rechtsgrundlagen für Trainingsdaten
  • Transparenzpflichten
  • Profiling-Bewertungen
  • automatisierte Entscheidungen
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen

Hinzu kommt der europäische AI Act, der Governance-, Risiko- und Dokumentationspflichten normiert.

Datenschutz-Compliance und KI-Governance sind nicht getrennt zu betrachten.

Vertiefung:
KI in Unternehmen – Risiken & Pflichten ·
AI Act umsetzen ·
DSFA


Datenschutz als Bestandteil von Investoren- & Enterprise-Readiness

Im digitalen Mittelstand und bei Venture-finanzierten Unternehmen ist Datenschutz häufig Bestandteil von:

  • Due-Diligence-Prozessen
  • Enterprise-Vendor-Assessments
  • ISO-/SOC-Implementierungen
  • Cyber-Versicherungsprüfungen

Fehlende Dokumentation oder unklare Datenrollen führen hier regelmäßig zu:

  • Deal-Verzögerungen
  • Bewertungsabschlägen
  • Vertragsrisiken

Ein strukturiertes Datenschutzmanagement ist daher Teil der Unternehmensbewertung.


Governance statt Flickwerk

Digitale Geschäftsmodelle benötigen:

  • klare Datenarchitektur
  • dokumentierte Verantwortlichkeiten
  • saubere Vertragsketten
  • Incident-Response-Strukturen
  • Schulungs- und Awareness-Systeme

Datenschutz ist Führungs- und Organisationsaufgabe.

Wir verbinden juristische Expertise mit technischer Strukturkenntnis – insbesondere im Bereich IT-Recht, Plattformmodelle und KI-Governance.


Unsere Rolle: Strategischer Datenschutzpartner digitaler Unternehmen

Wir begleiten:

  • SaaS-Anbieter
  • Plattformbetreiber
  • E-Commerce-Strukturen
  • MarTech- und AdTech-Unternehmen
  • KI-Start-ups
  • internationale Tech-Unternehmen

Unsere Beratung umfasst:

  • präventive Strukturierung
  • Vertrags- und Governance-Architektur
  • Begleitung von Produktentwicklungen
  • Verteidigung in Bußgeld- und Haftungsverfahren
  • strategische Litigation

Digitale Unternehmen benötigen kein Formularrecht.

Sie benötigen Governance-Struktur.

Datenschutz ist kein Hindernis für Innovation, sondern Rahmen für skalierbare und belastbare Geschäftsmodelle.

Aktuelle Themen & Rechtsprechungs-Impulse (Blog-Auswahl)

Datenschutzrecht entwickelt sich dynamisch durch EuGH-, BGH- und BAG-Rechtsprechung sowie durch die Praxis der Aufsichtsbehörden.

Besonders relevant:

Wenn Sie nicht nur lesen, sondern handeln möchten:
Beginnen Sie mit einem strukturierten Datenschutz Set-up oder einem Datenschutz-Audit.


Wann brauche ich einen Datenschutzanwalt?

Ein Datenschutzanwalt ist besonders sinnvoll, wenn:


Schneller Einstieg: Was wir sofort für Sie tun können

Je nach Situation empfehlen wir:


Bereit für Ihre Datenschutzlösung?

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Konflikte, Haftung & Verteidigung im Datenschutzrecht

Datenschutzrecht ist längst kein reines Compliance-Thema mehr.

Es ist Haftungsrecht, Bußgeldrecht und zunehmend Prozessrecht.

Gerade im digitalen Mittelstand sehen wir eine deutliche Zunahme von:

  • strategischen Auskunftsersuchen
  • koordinierten Schadensersatzforderungen nach Art. 82 DSGVO
  • wettbewerbsrechtlichen DSGVO-Abmahnungen
  • behördlichen Prüfverfahren
  • KI- und Tracking-bezogenen Ermittlungen

Wer hier strukturiert reagiert, reduziert Risiken erheblich.
Wer unvorbereitet handelt, eskaliert Konflikte oft unnötig.


Auskunftsersuchen & Fristenmanagement (Art. 15 DSGVO)

Auskunftsersuchen gehören zu den häufigsten Auslösern datenschutzrechtlicher Konflikte.

Typische Risiken:

  • Fristversäumnisse
  • unvollständige Antworten
  • unstrukturierte Datensammlung
  • Herausgabe interner Bewertungen
  • missbräuchliche Serienanfragen

Wir prüfen insbesondere:

  • Identität und Legitimation des Anfragenden
  • Umfang des Auskunftsanspruchs
  • Grenzen bei Geschäftsgeheimnissen
  • Dokumentationspflichten
  • mögliche Rechtsmissbrauchseinwände

Unterstützung:
Datenschutz-Auskunft

Vertiefung:
Kann ein DSGVO-Auskunftsanspruch missbräuchlich sein?


Datenpannen & Meldepflichten (Art. 33, 34 DSGVO)

Eine Datenpanne löst häufig Zeitdruck aus – und strategische Fehler.

Relevante Fragen:

  • Liegt eine meldepflichtige Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vor?
  • Besteht ein Risiko für Rechte und Freiheiten?
  • Muss die Aufsichtsbehörde informiert werden?
  • Sind betroffene Personen zu benachrichtigen?
  • Wie ist die interne Dokumentation auszugestalten?

Wir begleiten:

  • Risikobewertung und Entscheidungsfindung
  • Erstellung von Meldungen an die Aufsichtsbehörde
  • Kommunikation mit Betroffenen
  • interne Aufarbeitung und Strukturverbesserung

Soforthilfe:
Data Breach – Hilfe bei Datenpanne


Aufsichtsbehörde & Bußgeldverfahren (Art. 83 DSGVO)

Datenschutzaufsichtsbehörden verfügen über weitreichende Befugnisse.

Typische Konstellationen:

  • Anhörungsschreiben
  • Prüfungsverfügungen
  • Anordnungen zur Datenlöschung oder -einschränkung
  • Untersagungsverfügungen
  • Bußgeldverfahren

Bußgelder können sich – je nach Verstoß – auf Millionenbeträge belaufen.

Entscheidend sind:

  • belastbare Dokumentation
  • strukturierte Verteidigung
  • konsistente Außenkommunikation
  • frühzeitige strategische Positionierung

Unterstützung:
Hilfe bei Aufsichtsbehörde

Datenschutz ist hier nicht nur Normprüfung, sondern Verfahrensstrategie.


DSGVO-Schadensersatz (Art. 82 DSGVO)

Art. 82 DSGVO hat das Datenschutzrecht prozessual verändert.

Betroffene können immateriellen Schadensersatz verlangen – ohne dass ein klassischer Vermögensschaden vorliegen muss.

Relevante Streitpunkte:

  • Erforderlichkeit eines „konkreten“ Schadens
  • Beweislastfragen
  • Mitverschulden
  • Kausalität
  • Höhe des immateriellen Schadens
  • Massenklagen oder Serienverfahren

Die Rechtsprechung entwickelt sich dynamisch durch EuGH und BGH.

Vertiefung:
DSGVO Entscheidungen Übersicht ·
EuGH: Voraussetzungen DSGVO-Schadensersatz

Wir vertreten Unternehmen sowohl außergerichtlich als auch prozessual bei:

  • Abwehr von Schadensersatzforderungen
  • Vergleichsverhandlungen
  • gerichtlicher Verteidigung

Einstieg:
Schadensersatz DSGVO


Privacy Litigation & gerichtliche Verfahren

Datenschutzrechtliche Konflikte enden zunehmend vor Gericht.

Typische Verfahren:

  • Klagen auf Schadensersatz
  • Unterlassungsklagen
  • Streitigkeiten über Auskunftsumfang
  • einstweiliger Rechtsschutz
  • Klagen gegen behördliche Maßnahmen

Prozessführung im Datenschutzrecht erfordert:

  • technische Argumentation
  • saubere Dokumentation
  • strategische Beweisführung
  • Kenntnis europäischer Rechtsprechung

Gerichtliche Vertretung:
Privacy Litigation


Datenschutz & wettbewerbsrechtliche Abmahnungen

DSGVO-Verstöße können zugleich wettbewerbsrechtlich relevant sein.

Typische Abmahnfelder:

  • fehlerhafte Datenschutzerklärungen
  • unzulässiges Tracking
  • fehlende Einwilligungen
  • unklare Transparenz

Hier greifen Datenschutz- und Wettbewerbsrecht ineinander.

Unterstützung:
Abwehr von Abmahnungen

Datenschutz ist in solchen Konstellationen strategisches Schnittstellenrecht.


Unsere Dienstleistungen im Datenschutzrecht – von der DSGVO-Beratung bis zur Privacy Litigation

Sie suchen einen Datenschutzanwalt? Hier sind Sie richtig – auch wenn es keinen Fachanwaltstitel für Datenschutzrecht gibt.

Datenschutzrecht ist interdisziplinär: Es verbindet IT-Recht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Prozessrecht.

Wir beraten Unternehmen bundesweit – vom Start-up bis zum Konzern – präventiv, strategisch und forensisch.


DSGVO-Beratung und Konzepterstellung

Unsere Beratung umfasst insbesondere:

  • Aufbau oder Optimierung eines Datenschutzmanagement-Systems
  • Erstellung und Prüfung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
  • Entwicklung tragfähiger Rechtsgrundlagen
  • Erstellung individueller Datenschutzerklärungen
  • Gestaltung rechtssicherer Einwilligungstexte
  • Entwicklung von Lösch- und Berechtigungskonzepten
  • Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)

Einstieg:
Datenschutz Set-up


Datenschutzbeauftragter & Audits

Wir unterstützen:

  • betriebliche Datenschutzbeauftragte
  • externe Datenschutzbeauftragte
  • Management- und Compliance-Verantwortliche

Strukturierte Risikoanalyse:
Datenschutz-Audit

Bei risikoreichen Prozessen:
DSFA


Verträge, AVV & Datenketten

Wir prüfen und erstellen u. a.:



Abwehr, Behördenvertretung & Litigation

Wir übernehmen:


Datenschutzrecht ist heute auch Prozessrecht.

Strategische Verteidigung entscheidet häufig über Ausgang und Kosten.


Bereit für Datenschutz-Compliance?

Anwaltliche Unterstützung anfordern.

Ihre Ansprechpartner & Spezialisierung

Datenschutzrecht erfordert juristische Präzision, technisches Verständnis und organisatorische Umsetzungskompetenz.

Die Datenschutzpraxis von ITMR Rechtsanwälte ist eng mit unserer IT-rechtlichen und prozessualen Expertise verzahnt.

Rechtsanwalt Andreas Buchholz und Rechtsanwalt Jean Paul P. Bohne sind Fachanwälte für IT-Recht sowie TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte.

Herr Rechtsanwalt Jean Paul Bohne ist zudem TÜV Rheinland zertifizierter IT-Compliance Manager und TÜV-zertifizierter Datenschutzauditor.

Rechtsanwalt Dr. Alexander Pleh ist ebenfalls Fachanwalt für IT-Recht mit datenschutzrechtlicher Spezialisierung.

Unterstützt wird das Team u. a. durch Rechtsanwalt Dominik Skornia und die TÜV-Rheinland-zertifizierte Datenschutzbeauftragte Yvonne Günay.

Diese Zusatzqualifikationen ermöglichen eine Kombination aus:

  • Ermittlung Ihres konkreten Beratungsbedarfs
  • strukturierter Bestandsaufnahme datenschutzrelevanter Prozesse
  • Erstellung eines abgestimmten Datenschutzkonzepts
  • belastbarer Dokumentation
  • Schulung von Mitarbeitern
  • laufender Implementierung und Verteidigung Ihrer Datenschutzstruktur

Datenschutz ist Organisationsrecht – und Organisation ist Führungsaufgabe.


Leistungen im Überblick (Checkliste)

Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen des Datenschutzrechts, insbesondere zu:


Wenn Sie ein planbares, dauerhaftes Datenschutzmanagement wünschen, sprechen Sie uns auf kontinuierliche Betreuung oder Pakete an:
Leistungspakete


Datenschutz als Wettbewerbsvorteil – Vertrauen, Governance, Leadership

Datenschutzrecht ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung.
Richtig umgesetzt wird es zu einem strategischen Faktor.

In einer digitalen Wirtschaft, in der Daten als „neues Gold“ gelten, entscheiden Transparenz, Compliance-Struktur und Verantwortungsbewusstsein über Reputation und Marktvertrauen.

Ein professionelles Datenschutzmanagement:

  • stärkt das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Investoren
  • reduziert Haftungs- und Bußgeldrisiken
  • erhöht die Verhandlungssicherheit in Due-Diligence-Prozessen
  • verbessert interne Governance-Strukturen
  • schafft Wettbewerbsvorteile in regulierten Märkten

Gerade im Zusammenspiel mit IT-Recht, Plattformmodellen, KI-Anwendungen und internationalen Datenflüssen wird Datenschutz zur Managementfrage – nicht nur zur Rechtsfrage.

Wir helfen Ihnen, diese Balance herzustellen – etwa durch:

  • strukturierte Datenschutzaudits
  • Unterstützung Ihres Datenschutzbeauftragten
  • belastbare Dokumentationssysteme
  • Verteidigung gegen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen
    (Schadensersatz DSGVO)
  • strategische Beratung bei risikobehafteten Projekten (z. B. KI, Profiling, Plattformstrukturen)

Und selbstverständlich begleiten wir die laufende Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen – bei Bedarf über kostenplanbare Beratungskontingente:
Leistungspakete


Ablauf einer Datenschutzberatung (praxisbewährt)

Datenschutzberatung ist kein Einzelschritt, sondern ein strukturierter Prozess.

Unsere bewährte Vorgehensweise:

1. Erstaufnahme & Zieldefinition
Analyse von Risiken, Prioritäten, Branchenanforderungen und Scope.
2. Bestandsaufnahme / Audit
Erfassung von Datenflüssen, Rechtsgrundlagen, Dienstleistern, technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).
3. Maßnahmenplan
Priorisierung von Quick Wins und Entwicklung einer Roadmap.
4. Umsetzung
Erstellung von Verträgen, Richtlinien, Dokumentationen und Prozessen.
Anpassung von Datenschutzerklärungen und Einwilligungssystemen.
5. Betrieb & Verteidigung
Laufende Begleitung, Schulungen, Unterstützung bei Behördenanfragen und gerichtlichen Verfahren.

Je nach Bedarf integrieren wir gezielt passende Module:

Datenschutz Set-up ·
Datenschutz-Audit ·
DSFA ·
AVV ·
DSGVO Website ·
Auskunftsersuchen ·
Hilfe bei Aufsichtsbehörde ·
Privacy Litigation


Bereit für Ergebnisse im Datenschutz?

Kontaktieren Sie uns.

FAQ – Datenschutzrecht für Unternehmen

Was sind die häufigsten Auslöser für Datenschutzkonflikte?

Typisch sind:

  • Auskunftsersuchen von Betroffenen
  • Datenpannen
  • Tracking- und Website-Konstellationen
  • fehlende oder fehlerhafte Auftragsverarbeitungsverträge
  • Schadensersatzforderungen nach Art. 82 DSGVO

Einstieg:
Auskunftsersuchen ·
DSGVO Website ·
AVV ·
Schadensersatz DSGVO


Wie reagiere ich richtig auf ein Auskunftsersuchen?

  • Fristen beachten (Art. 12 DSGVO)
  • Identität prüfen
  • interne Datenquellen strukturiert erfassen
  • vollständig und transparent antworten
  • Dokumentation sicherstellen

Unterstützung:
Datenschutz Auskunft

Vertiefung:
Kann ein DSGVO-Auskunftsanspruch missbräuchlich sein?


Was droht bei Datenlecks oder Datenschutzverstößen?

Je nach Einzelfall drohen:

  • Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO)
  • Benachrichtigung betroffener Personen (Art. 34 DSGVO)
  • Bußgelder
  • Schadensersatzforderungen
  • Reputationsschäden

Unterstützung:
Schadensersatz DSGVO abwehren ·
Hilfe bei Aufsichtsbehörde

Vertiefung (Art. 82 DSGVO / Rechtsprechung):
DSGVO Entscheidungen Übersicht ·
EuGH: Voraussetzungen DSGVO-Schadensersatz


Warum ist „gemeinsame Verantwortlichkeit“ (Joint Controller) wichtig?

Bei Plattformen, Fanpages oder komplexen Tool-Ketten ist entscheidend, ob eine gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegt.

Davon hängen insbesondere ab:

  • Informationspflichten
  • Haftungsverteilung
  • Vertragsgestaltung
  • Außenkommunikation gegenüber Betroffenen

Vertiefung:
Gemeinsame Verantwortlichkeit – EuGH-Rechtsprechung ·
Facebook Fanpages / Betreiberpflichten


Welche Dokumente werden in der Praxis besonders oft benötigt?

Häufig erforderlich sind:

  • Datenschutzerklärung
  • Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
  • Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
  • Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
  • Löschkonzept
  • interne Richtlinien / Code of Conduct
  • Datenschutz-Folgenabschätzung (bei risikoreichen Prozessen)

Einstieg:
DSGVO Website ·
AVV ·
DSFA


Was ist mit Tracking und Analytics (z. B. Google Analytics)?

Consent-Management, Transparenzanforderungen, Drittlandübermittlungen und Datenspeicherung sind besonders sensibel.

Relevante Prüfungsfragen:

  • Liegt eine wirksame Einwilligung vor?
  • Ist das Consent-Management technisch korrekt implementiert?
  • Besteht eine Drittlandübermittlung?
  • Sind Standardvertragsklauseln ausreichend?

Einstieg:
DSGVO Website

Vertiefung:
Google Analytics & Datenschutz ·
Datenschutzerklärung abmahngefährdet?


Wir sind ein Nicht-EU-Unternehmen – was benötigen wir?

Unternehmen ohne Niederlassung in der EU, die Waren oder Dienstleistungen an EU-Bürger anbieten oder deren Verhalten beobachten, benötigen häufig einen EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO.

Einstieg:
EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO


Wie verbindet sich Datenschutz mit KI im Unternehmen?

KI-Systeme verarbeiten häufig personenbezogene Daten und unterliegen daher sowohl der DSGVO als auch – künftig – ergänzenden Anforderungen des AI Act.

Regelmäßig erforderlich sind:

  • Prüfung der Rechtsgrundlagen
  • Transparenz- und Informationskonzepte
  • Governance- und Verantwortlichkeitsstrukturen
  • Datenschutz-Folgenabschätzung
  • belastbare Dokumentation

Vertiefung:
KI in Unternehmen – Risiken & Pflichten ·
AI Act umsetzen ·
DSFA


Datenschutzrecht mit Weitblick

Datenschutzrecht ist mehr als Compliance.
Es ist Organisationsrecht, Risikomanagement und strategische Positionierung.

Mit der DSGVO, dem BDSG und spezialgesetzlichen Regelungen wie dem TDDDG schaffen Sie nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen bei Kunden, Geschäftspartnern und Investoren.

Unsere IT-rechtlich spezialisierte Kanzlei begleitet Sie:

  • präventiv (Set-up, Audit, Dokumentation)
  • operativ (Verträge, Richtlinien, Schulungen)
  • konfliktorientiert (Abwehr, Behörden, Litigation)

Ob

Datenschutz-Audit,
Datenschutz Set-up,
Website-Checks & Datenschutzerklärung,
Vertraulichkeitsvereinbarungen,
Auskunftsersuchen oder Privacy Litigation,

wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich strukturiert, robust belastbar und zukunftsfähig aufgestellt ist.


Datenschutzrecht: Anwälte für DSGVO-Compliance, Behördenverfahren & Privacy Litigation:

Zuständiger Rechtsanwalt für Datenschutzrecht | Datenschutzanwalt bei ITMR

Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM

Rechtsanwalt | Partner | Wirtschaftsmediator

  • Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
  • Fachanwalt für IT-Recht
  • AI Officer | KI-Beauftragter [DEKRA]
  • Certified Information Privacy Professional/Europe [CIPP/E]
  • Cert. Information Privacy Manager [CIPM]
  • Externer Datenschutzbeauftragter [TÜV]
  • Datenschutzbeauftragter [TÜV]
  • Datenschutzauditor [TÜV]
  • IT-Compliance Manager [TÜV]

T: 0211 / 737 547 - 70
E: bohne@itmr-legal.de

Andreas Buchholz Andreas Buchholz Andreas Buchholz

Rechtsanwalt | Partner

  • Fachanwalt für IT-Recht
  • Externer Datenschutzbeauftragter
  • Datenschutzbeauftragter [TÜV]
  • E-Commerce-Manager [IHK]

T: 0211 / 737 547 - 70
E: buchholz@itmr-legal.de