Datenschutzrecht: Anwälte für DSGVO-Compliance, Behördenverfahren & Privacy Litigation
DSGVO ist Haftungsrecht: Wir machen Datenschutz praxistauglich – von Website/Tracking bis Datenpanne und Auskunft
Datenschutzrecht ist heute einer der zentralen Haftungs-, Bußgeld- und Reputationsbereiche für Unternehmen.
Ob Website, Online-Shop, HR/Personalabteilung, Cloud-Services, SaaS-Modelle, Plattformstrukturen, Marketing-Tracking, internationale Datenübermittlungen oder KI-Systeme: Sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden, greifen verbindliche gesetzliche Anforderungen – mit Dokumentations-, Organisations- und Nachweispflichten.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist dabei kein „Formularrecht“, sondern ein Organisations- und Risikomanagementrecht.
Unternehmen müssen nicht nur rechtskonform handeln, sondern ihre Compliance jederzeit nachweisen können.
Als Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht beraten wir Unternehmen bundesweit bei der strukturierten Umsetzung der DSGVO, beim Aufbau belastbarer Datenschutz-Compliance-Systeme sowie in streitigen Verfahren gegenüber Betroffenen, Aufsichtsbehörden und Gerichten (Privacy Litigation ).
Datenschutzberatung ist ein dynamischer Prozess.
Je nach Bedarf integrieren wir gezielt passende Module oder wechseln für Sie in einen passgenauen Modus Operandi
Datenschutzproblem? Jetzt strategisch handeln.
Typische Auslöser für datenschutzrechtliche Konflikte sind:
Fristen sind häufig kurz. Fehler in der Erstreaktion können Bußgeld- und Prozessrisiken erheblich verschärfen.
Wir prüfen für Sie insbesondere:
Besteht tatsächlich eine Meldepflicht?
Liegt ein materieller DSGVO-Verstoß vor?
Ist ein immaterieller Schadensersatzanspruch substantiiert?
Sind Dokumentation und Nachweise belastbar?
Welche strategische Außenkommunikation ist sinnvoll?
Datenschutzrecht ist Konfliktrecht – wer vorbereitet ist, reduziert Haftungsrisiken signifikant.
Datenschutzrecht für den digitalen Mittelstand
Digitale Unternehmen scheitern selten an „einer Klausel“ – sondern an fehlender Struktur: Tool-Ketten, Datenflüsse, unklare Zuständigkeiten, fehlende Nachweise und ein Incident-Response, der im Ernstfall nicht trägt.
Wir positionieren Datenschutz als Managementfunktion – mit klarer Priorisierung, belastbaren Prozessen und verteidigungsfähiger Dokumentation.
Typisch für unsere Mandate (digitaler Mittelstand) ist die Kombination aus:
hochdynamischen Datenflüssen (SaaS, Plattform, Cloud)
Marketing- und Tracking-Ökosystemen (Consent, Analytics, CRM)
HR/Personalprozessen (Bewerbung, Beschäftigtendaten, HR-Tools)
Internationalität (Drittlandtransfers, Konzernstrukturen, EU-Vertreter)
konfliktgetriebenen Fällen (Auskunft, Datenpanne, Behörde, Litigation)
KI-Projekten mit Governance- und Transparenzpflichten
Unser Vorteil: Datenschutz „endet“ bei uns nicht im Papier – wir denken IT-Architektur, Prozesse, Verträge und Streitführung zusammen.
Inhaltsverzeichnis – Datenschutzrecht
Grundlagen des Datenschutzrechts
Datenschutz-Compliance im Unternehmen
Typische Praxisfelder
Konflikte, Haftung & Verteidigung
Unsere Dienstleistungen im Datenschutzrecht
Team & Qualifikation
FAQ & Praxiswissen
Abschluss
Was ist Datenschutzrecht?
Datenschutzrecht schützt den Einzelnen davor, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird – insbesondere in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung.
Gleichzeitig sind Daten zu einem wirtschaftlichen Schlüsselasset geworden.
Arbeitnehmerdaten, Kundendaten, Gesundheitsdaten, Kaufdaten, Nutzungsdaten oder Sozialdaten besitzen erheblichen wirtschaftlichen Wert. Nicht nur Unternehmen haben daher ein Interesse, Daten systematisch zu erheben und auszuwerten (Big Data , Data Analytics, KI-Training).
Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet – unabhängig von Mitarbeiterzahl oder Umsatz – muss die datenschutzrechtlichen Vorschriften einhalten.
Zentrale Rechtsgrundlagen sind:
Die DSGVO besteht aus 99 Artikeln und gilt seit dem 25.05.2018 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
Entscheidend ist: Datenschutz ist kein einmaliges Projekt, sondern ein dauerhaftes Compliance-System.
Deshalb unterstützen wir Unternehmen nicht mit abstrakten Belehrungen, sondern mit belastbaren, pragmatischen Lösungen.
Datenschutzrecht als Organisations- und Nachweisrecht
Die DSGVO folgt dem Grundsatz der „Accountability“ (Rechenschaftspflicht).
Unternehmen müssen jederzeit nachweisen können, dass sie datenschutzkonform handeln.
Das bedeutet insbesondere:
klare Zuständigkeiten
dokumentierte Prozesse
belastbare Rechtsgrundlagen
strukturierte Lösch- und Berechtigungskonzepte
vertraglich sauber geregelte Dienstleisterketten
Incident-Response-Strukturen für Datenpannen
Gerade in komplexen IT- und Plattformstrukturen entscheidet nicht die einzelne Klausel, sondern die Qualität der Organisation.
Praxis-Upgrade: Datenschutz ist „Beweisrecht“ – und damit Haftungsrecht
In Streitfällen (Betroffene, Behörden, Gerichte) zählt nicht, was „intern gemeint“ war, sondern was belegbar ist.
Deshalb fokussieren wir in Projekten regelmäßig auf:
Audit-fähige Dokumentation (VVT, TOM, Löschkonzept, Rollen/Verantwortlichkeiten)
verteidigungsfähige Rechtsgrundlagen (inkl. Interessenabwägungen)
Tool- und Vendor-Transparenz (AVV, Joint Controller, Transfers, Subunternehmerketten)
klare Prozesse für Auskunft, Löschung, Widerspruch
Incident-Response mit Entscheidungslogik (Art. 33/34 DSGVO)
Genau hier entstehen die Unterschiede zwischen „formaler“ DSGVO und belastbarer Compliance – insbesondere im digitalen Mittelstand.
Bereit für Datenschutz? Jetzt kostenlos Beratung anfordern.
Welche Pflichten und Rechte sind typisch?
Das Datenschutzrecht regelt den gesamten Umgang mit personenbezogenen Daten.
Es normiert sowohl Pflichten für Unternehmen als auch Rechte der betroffenen Personen.
In der Praxis stehen insbesondere folgende Themen im Fokus:
Transparenz- und Informationspflichten (Website, Tracking, HR, Kundenprozesse)
Rechtsgrundlagen der Verarbeitung (Einwilligung, Vertrag, berechtigtes Interesse, gesetzliche Pflicht)
Dokumentation und Accountability (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, TOM, Löschkonzept)
Verträge mit Dienstleistern (z. B. Auftragsverarbeitungsvertrag / AVV )
Betroffenenrechte (z. B. Auskunftsersuchen , Löschung, Widerspruch)
Datenpannen-Management (Risikobewertung, Meldepflicht, Kommunikation)
Risikoprojekte wie eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
internationale Datentransfers und Drittlandübermittlungen
Wenn Sie ein belastbares Fundament benötigen: Starten Sie mit einem strukturierten Datenschutz Set-up oder einem unabhängigen Datenschutz-Audit .
Rechtsgrundlagen: DSGVO, BDSG, TDDDG
Datenschutzrecht ist kein Einzelnorm-Thema. In der Praxis greifen mehrere Regelungsebenen ineinander:
DSGVO (EU) als zentraler Rechtsrahmen für Verarbeitung, Betroffenenrechte, Transfers und Sanktionen
BDSG (DE) als nationale Ergänzung, u. a. für Beschäftigtendaten und Sonderkonstellationen
TDDDG (DE) für Datenschutz im Bereich Telekommunikation und digitale Dienste (insbesondere Endgeräte-/Cookie-Themen)
Wichtig: Viele Risiken entstehen in Schnittstellen – z. B. wenn Tracking „technisch“ umgesetzt ist, aber Transparenz, Einwilligungslogik, Vendor-Kette oder Drittlandtransfer nicht sauber dokumentiert sind.
Vertiefung (Website/Tracking):Datenschutzerklärung & Website-Check
Warum Datenschutz essenziell ist
Rechtssicherheit: Vermeiden Sie Bußgelder, Abmahnungen und Schadensersatzforderungen.
Wettbewerbsvorteil: Datenschutz-Compliance stärkt Kundenvertrauen und Markenreputation.
Risikominimierung: Frühzeitige Audits verhindern kostspielige Datenpannen und Litigation-Risiken.
Deal-Fähigkeit: Enterprise-Kunden verlangen belastbare Datenschutzstrukturen.
Datenschutz ist heute häufig Voraussetzung für:
Ausschreibungen und Vendor-Assessments
SaaS- und Plattformverträge
internationale Kooperationen
Investoren- oder Due-Diligence-Prozesse
Fehlende Compliance führt nicht selten zu Vertragsabbrüchen oder erheblichen Haftungsabschlägen.
Praxis-Einblick:Kann ein DSGVO-Auskunftsanspruch missbräuchlich sein?
Website, Tracking & Consent-Management
Website-Compliance ist einer der häufigsten Streit- und Prüfungsanlässe – weil Verstöße sichtbar sind und sich skalieren lassen.
Typische Risikotreiber:
Consent-Mechanik (Banner-Design, Granularität, Ablehnen-Optionen)
Tracking-/Analytics-Tools (Tag Manager, Pixels, Heatmaps, A/B-Testing)
Marketing-Integrationen (CRM, Newsletter, Retargeting)
Drittlandtransfer und Vendor-Ketten
unvollständige oder unklare Datenschutzerklärung
Unsere Praxis: Wir prüfen nicht nur Texte, sondern das Zusammenspiel aus Technik, Transparenz und Nachweisführung.
Einstieg:Datenschutzerklärung & Website-Check · Datenschutz-Audit
Vertiefung aus dem Blog:Google Analytics & Datenschutz · Datenschutzerklärung abmahngefährdet?
Dienstleister, AVV & Joint Controller
Ein Großteil des Haftungsrisikos entsteht in der Tool- und Dienstleisterkette – nicht im eigenen Rechenzentrum.
Typische Praxisfragen:
Liegt Auftragsverarbeitung vor – oder gemeinsame Verantwortlichkeit?
Ist der AVV vollständig und technisch „stimmig“?
Gibt es Subunternehmerketten und Transfer-Risiken?
Sind TOM, Löschfristen, Rollen und Weisungslogik dokumentiert?
Wir erstellen, prüfen und verhandeln u. a.:
Vertiefung (Rechtsprechung Joint Controller):Gemeinsame Verantwortlichkeit – EuGH-Rechtsprechung · Facebook Fanpages / Betreiberpflichten
Internationale Datentransfers & EU-Vertreter
Internationale Datenübermittlungen sind häufig „unsichtbar“ – bis zur Prüfung oder zum Incident.
Praxisrelevant sind insbesondere:
Transfers in Drittländer über Tools/Cloud-Anbieter
konzerninterne Datenflüsse und internationale HR-Setups
Vendor-Assessments und Transfer-Dokumentation
Pflichten für Nicht-EU-Unternehmen (Art. 27 DSGVO)
Einstieg:EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO Internationale Datentransfers & Drittlandübermittlungen
Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
Bei risikoreichen Verarbeitungen verlangt die DSGVO eine strukturierte Risikoanalyse – häufig als DSFA.
Typische Auslöser:
Profiling, Scoring, automatisierte Entscheidungen
umfangreiches Tracking und Verhaltensanalysen
Videoüberwachung oder Monitoring in Arbeitskontexten
KI-Systeme mit Personenbezug
neue Plattformprozesse oder Datenanreicherungen
Einstieg:DSFA / Datenschutz-Folgenabschätzung
KI, AI Act & Datenschutz-Governance
KI-Projekte sind selten rein „Tech“. Sie sind Compliance-, Governance- und Haftungsprojekte.
Datenschutzrechtliche Praxisfragen:
Welche personenbezogenen Daten fließen in Training/Prompting/Outputs?
Welche Rechtsgrundlage trägt die Verarbeitung?
Welche Transparenz- und Informationspflichten greifen?
Ist eine DSFA erforderlich?
Wie wird Governance, Zugriff, Logging und Löschung organisiert?
Vertiefung:ChatGPT/KI in Unternehmen – Risiken & Pflichten · AI Act / KI-Verordnung umsetzen · DSFA
Datenschutz für SaaS, Plattformen & KI-Unternehmen – Governance für digitale Geschäftsmodelle
Digitale Geschäftsmodelle stellen besondere Anforderungen an das Datenschutzrecht.
SaaS-Anbieter, Plattformbetreiber, datengetriebene Start-ups und KI-Unternehmen verarbeiten personenbezogene Daten regelmäßig:
grenzüberschreitend
in komplexen Tool- und Dienstleisterketten
in Echtzeit
in skalierbaren Cloud-Strukturen
unter Einbindung externer APIs und Drittanbieter
Datenschutz ist hier kein Annex – sondern integraler Bestandteil des Geschäftsmodells.
SaaS-Modelle & Auftragsverarbeitung
Typische Fragestellungen bei SaaS-Unternehmen:
Auftragsverarbeitung oder eigene Verantwortlichkeit?
Subunternehmerketten und Transparenzpflichten
Mandantenfähigkeit und Zugriffskonzepte
Datentrennung bei Multi-Tenant-Systemen
Incident-Response-Management
Fehlerhafte Einordnung kann zu:
Bußgeldern
Haftungsdurchgriff
Vertragskündigungen
Reputationsschäden führen.
Wir strukturieren Ihre Datenrollen sauber und belastbar – technisch und juristisch.
Vertiefung:Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Plattformmodelle & gemeinsame Verantwortlichkeit
Plattformbetreiber bewegen sich häufig im Spannungsfeld zwischen:
eigener Verantwortlichkeit
Auftragsverarbeitung
gemeinsamer Verantwortlichkeit (Joint Controller)
Besonders kritisch sind:
Tracking-Integrationen
Werbetechnologien
Nutzerprofile
API-Schnittstellen
Social-Login-Modelle
Die EuGH-Rechtsprechung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit hat die Anforderungen deutlich verschärft.
Unklare Verantwortungszuweisungen führen regelmäßig zu Haftungsrisiken.
Vertiefung:Gemeinsame Verantwortlichkeit – EuGH-Rechtsprechung
Internationale Datentransfers & Cloud-Strukturen
SaaS- und KI-Unternehmen sind regelmäßig global tätig.
Relevante Themen:
Drittlandübermittlungen
Standardvertragsklauseln
Transfer Impact Assessments
US-Cloud-Dienste
hybride Serverstrukturen
Internationale Datenflüsse sind einer der häufigsten Angriffspunkte für Aufsichtsbehörden und Abmahnungen.
Wir entwickeln belastbare Transfer- und Dokumentationskonzepte – inklusive Risikoanalyse.
Vertiefung:
Hilfe bei internationalen Datentransfer
KI-Systeme, Training & AI Act
KI-Modelle verarbeiten häufig personenbezogene Daten – etwa:
Trainingsdaten
Nutzungsdaten
Verhaltensdaten
Feedback-Daten
Datenschutzrechtlich relevant sind insbesondere:
Rechtsgrundlagen für Trainingsdaten
Transparenzpflichten
Profiling-Bewertungen
automatisierte Entscheidungen
Datenschutz-Folgenabschätzungen
Hinzu kommt der europäische AI Act , der Governance-, Risiko- und Dokumentationspflichten normiert.
Datenschutz-Compliance und KI-Governance sind nicht getrennt zu betrachten.
Vertiefung:KI in Unternehmen – Risiken & Pflichten ·AI Act umsetzen ·DSFA
Datenschutz als Bestandteil von Investoren- & Enterprise-Readiness
Im digitalen Mittelstand und bei Venture-finanzierten Unternehmen ist Datenschutz häufig Bestandteil von:
Due-Diligence-Prozessen
Enterprise-Vendor-Assessments
ISO-/SOC-Implementierungen
Cyber-Versicherungsprüfungen
Fehlende Dokumentation oder unklare Datenrollen führen hier regelmäßig zu:
Deal-Verzögerungen
Bewertungsabschlägen
Vertragsrisiken
Ein strukturiertes Datenschutzmanagement ist daher Teil der Unternehmensbewertung.
Governance statt Flickwerk
Digitale Geschäftsmodelle benötigen:
klare Datenarchitektur
dokumentierte Verantwortlichkeiten
saubere Vertragsketten
Incident-Response-Strukturen
Schulungs- und Awareness-Systeme
Datenschutz ist Führungs- und Organisationsaufgabe.
Wir verbinden juristische Expertise mit technischer Strukturkenntnis – insbesondere im Bereich IT-Recht, Plattformmodelle und KI-Governance.
Unsere Rolle: Strategischer Datenschutzpartner digitaler Unternehmen
Wir begleiten:
SaaS-Anbieter
Plattformbetreiber
E-Commerce-Strukturen
MarTech- und AdTech-Unternehmen
KI-Start-ups
internationale Tech-Unternehmen
Unsere Beratung umfasst:
präventive Strukturierung
Vertrags- und Governance-Architektur
Begleitung von Produktentwicklungen
Verteidigung in Bußgeld- und Haftungsverfahren
strategische Litigation
Digitale Unternehmen benötigen kein Formularrecht.
Sie benötigen Governance-Struktur.
Datenschutz ist kein Hindernis für Innovation, sondern Rahmen für skalierbare und belastbare Geschäftsmodelle.
Aktuelles & Fachartikel Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unseren aktuellen Artikeln und Fachinformationen
Digitaler Omnibus: Entwurf der Europäischen Kommission IT-Recht Künstliche Intelligenz Datenschutzrecht Datenrecht
Digitaler Omnibus: Entwurf der Europäischen Kommission
Die Europäische Kommission hat Vorschläge für den sog. Digitalen Omnibus vorgelegt. Dieser soll die Digitalregulierung anpassen und optimieren.
BGH: Schadensersatz für Namensnennung? Datenschutzrecht Persönlichkeitsrecht Presserecht
BGH: Schadensersatz für Namensnennung?
Hat ein Bundestagsabgeordneter einen Schadensersatzanspruch wegen Namensnennung für einen Demonstrationsaufruf?
Aktuelle Themen & Rechtsprechungs-Impulse (Blog-Auswahl)
Datenschutzrecht entwickelt sich dynamisch durch EuGH-, BGH- und BAG-Rechtsprechung sowie durch die Praxis der Aufsichtsbehörden.
Besonders relevant:
Wenn Sie nicht nur lesen, sondern handeln möchten: Beginnen Sie mit einem strukturierten Datenschutz Set-up oder einem Datenschutz-Audit .
Wann brauche ich einen Datenschutzanwalt?
Ein Datenschutzanwalt ist besonders sinnvoll, wenn:
Schneller Einstieg: Was wir sofort für Sie tun können
Je nach Situation empfehlen wir:
Bereit für Ihre Datenschutzlösung? Jetzt risikofrei Datenschutz anfragen.
Konflikte, Haftung & Verteidigung im Datenschutzrecht
Datenschutzrecht ist längst kein reines Compliance-Thema mehr.
Es ist Haftungsrecht, Bußgeldrecht und zunehmend Prozessrecht.
Gerade im digitalen Mittelstand sehen wir eine deutliche Zunahme von:
strategischen Auskunftsersuchen
koordinierten Schadensersatzforderungen nach Art. 82 DSGVO
wettbewerbsrechtlichen DSGVO-Abmahnungen
behördlichen Prüfverfahren
KI- und Tracking-bezogenen Ermittlungen
Wer hier strukturiert reagiert, reduziert Risiken erheblich. Wer unvorbereitet handelt, eskaliert Konflikte oft unnötig.
Auskunftsersuchen & Fristenmanagement (Art. 15 DSGVO)
Auskunftsersuchen gehören zu den häufigsten Auslösern datenschutzrechtlicher Konflikte.
Typische Risiken:
Fristversäumnisse
unvollständige Antworten
unstrukturierte Datensammlung
Herausgabe interner Bewertungen
missbräuchliche Serienanfragen
Wir prüfen insbesondere:
Identität und Legitimation des Anfragenden
Umfang des Auskunftsanspruchs
Grenzen bei Geschäftsgeheimnissen
Dokumentationspflichten
mögliche Rechtsmissbrauchseinwände
Unterstützung:Datenschutz-Auskunft
Vertiefung:Kann ein DSGVO-Auskunftsanspruch missbräuchlich sein?
Datenpannen & Meldepflichten (Art. 33, 34 DSGVO)
Eine Datenpanne löst häufig Zeitdruck aus – und strategische Fehler.
Relevante Fragen:
Liegt eine meldepflichtige Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten vor?
Besteht ein Risiko für Rechte und Freiheiten?
Muss die Aufsichtsbehörde informiert werden?
Sind betroffene Personen zu benachrichtigen?
Wie ist die interne Dokumentation auszugestalten?
Wir begleiten:
Risikobewertung und Entscheidungsfindung
Erstellung von Meldungen an die Aufsichtsbehörde
Kommunikation mit Betroffenen
interne Aufarbeitung und Strukturverbesserung
Soforthilfe:Data Breach – Hilfe bei Datenpanne
Aufsichtsbehörde & Bußgeldverfahren (Art. 83 DSGVO)
Datenschutzaufsichtsbehörden verfügen über weitreichende Befugnisse.
Typische Konstellationen:
Anhörungsschreiben
Prüfungsverfügungen
Anordnungen zur Datenlöschung oder -einschränkung
Untersagungsverfügungen
Bußgeldverfahren
Bußgelder können sich – je nach Verstoß – auf Millionenbeträge belaufen.
Entscheidend sind:
belastbare Dokumentation
strukturierte Verteidigung
konsistente Außenkommunikation
frühzeitige strategische Positionierung
Unterstützung:Hilfe bei Aufsichtsbehörde
Datenschutz ist hier nicht nur Normprüfung, sondern Verfahrensstrategie.
DSGVO-Schadensersatz (Art. 82 DSGVO)
Art. 82 DSGVO hat das Datenschutzrecht prozessual verändert.
Betroffene können immateriellen Schadensersatz verlangen – ohne dass ein klassischer Vermögensschaden vorliegen muss.
Relevante Streitpunkte:
Erforderlichkeit eines „konkreten“ Schadens
Beweislastfragen
Mitverschulden
Kausalität
Höhe des immateriellen Schadens
Massenklagen oder Serienverfahren
Die Rechtsprechung entwickelt sich dynamisch durch EuGH und BGH.
Vertiefung:DSGVO Entscheidungen Übersicht ·EuGH: Voraussetzungen DSGVO-Schadensersatz
Wir vertreten Unternehmen sowohl außergerichtlich als auch prozessual bei:
Abwehr von Schadensersatzforderungen
Vergleichsverhandlungen
gerichtlicher Verteidigung
Einstieg:Schadensersatz DSGVO
Privacy Litigation & gerichtliche Verfahren
Datenschutzrechtliche Konflikte enden zunehmend vor Gericht.
Typische Verfahren:
Klagen auf Schadensersatz
Unterlassungsklagen
Streitigkeiten über Auskunftsumfang
einstweiliger Rechtsschutz
Klagen gegen behördliche Maßnahmen
Prozessführung im Datenschutzrecht erfordert:
technische Argumentation
saubere Dokumentation
strategische Beweisführung
Kenntnis europäischer Rechtsprechung
Gerichtliche Vertretung:Privacy Litigation
Datenschutz & wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
DSGVO-Verstöße können zugleich wettbewerbsrechtlich relevant sein.
Typische Abmahnfelder:
fehlerhafte Datenschutzerklärungen
unzulässiges Tracking
fehlende Einwilligungen
unklare Transparenz
Hier greifen Datenschutz- und Wettbewerbsrecht ineinander.
Unterstützung:Abwehr von Abmahnungen
Datenschutz ist in solchen Konstellationen strategisches Schnittstellenrecht.
Unsere Dienstleistungen im Datenschutzrecht – von der DSGVO-Beratung bis zur Privacy Litigation
Sie suchen einen Datenschutzanwalt? Hier sind Sie richtig – auch wenn es keinen Fachanwaltstitel für Datenschutzrecht gibt.
Datenschutzrecht ist interdisziplinär: Es verbindet IT-Recht, Vertragsrecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht und Prozessrecht.
Wir beraten Unternehmen bundesweit – vom Start-up bis zum Konzern – präventiv, strategisch und forensisch.
DSGVO-Beratung und Konzepterstellung
Unsere Beratung umfasst insbesondere:
Aufbau oder Optimierung eines Datenschutzmanagement-Systems
Erstellung und Prüfung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)
Entwicklung tragfähiger Rechtsgrundlagen
Erstellung individueller Datenschutzerklärungen
Gestaltung rechtssicherer Einwilligungstexte
Entwicklung von Lösch- und Berechtigungskonzepten
Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
Einstieg:Datenschutz Set-up
Datenschutzbeauftragter & Audits
Wir unterstützen:
betriebliche Datenschutzbeauftragte
externe Datenschutzbeauftragte
Management- und Compliance-Verantwortliche
Strukturierte Risikoanalyse:Datenschutz-Audit
Bei risikoreichen Prozessen:DSFA
Verträge, AVV & Datenketten
Wir prüfen und erstellen u. a.:
Abwehr, Behördenvertretung & Litigation
Wir übernehmen:
Datenschutzrecht ist heute auch Prozessrecht.
Strategische Verteidigung entscheidet häufig über Ausgang und Kosten.
Bereit für Datenschutz-Compliance? Anwaltliche Unterstützung anfordern.
Ihre Ansprechpartner & Spezialisierung
Datenschutzrecht erfordert juristische Präzision, technisches Verständnis und organisatorische Umsetzungskompetenz.
Die Datenschutzpraxis von ITMR Rechtsanwälte ist eng mit unserer IT-rechtlichen und prozessualen Expertise verzahnt.
Rechtsanwalt Andreas Buchholz und Rechtsanwalt Jean Paul P. Bohne sind Fachanwälte für IT-Recht sowie TÜV-zertifizierte Datenschutzbeauftragte.
Herr Rechtsanwalt Jean Paul Bohne ist zudem TÜV Rheinland zertifizierter IT-Compliance Manager und TÜV-zertifizierter Datenschutzauditor.
Rechtsanwalt Dr. Alexander Pleh ist ebenfalls Fachanwalt für IT-Recht mit datenschutzrechtlicher Spezialisierung.
Unterstützt wird das Team u. a. durch Rechtsanwalt Dominik Skornia und die TÜV-Rheinland-zertifizierte Datenschutzbeauftragte Yvonne Günay .
Diese Zusatzqualifikationen ermöglichen eine Kombination aus:
Ermittlung Ihres konkreten Beratungsbedarfs
strukturierter Bestandsaufnahme datenschutzrelevanter Prozesse
Erstellung eines abgestimmten Datenschutzkonzepts
belastbarer Dokumentation
Schulung von Mitarbeitern
laufender Implementierung und Verteidigung Ihrer Datenschutzstruktur
Datenschutz ist Organisationsrecht – und Organisation ist Führungsaufgabe.
Leistungen im Überblick (Checkliste)
Wir beraten und vertreten Sie umfassend in allen Fragen des Datenschutzrechts, insbesondere zu:
Wenn Sie ein planbares, dauerhaftes Datenschutzmanagement wünschen, sprechen Sie uns auf kontinuierliche Betreuung oder Pakete an:Leistungspakete
Datenschutz als Wettbewerbsvorteil – Vertrauen, Governance, Leadership
Datenschutzrecht ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung. Richtig umgesetzt wird es zu einem strategischen Faktor.
In einer digitalen Wirtschaft, in der Daten als „neues Gold“ gelten, entscheiden Transparenz, Compliance-Struktur und Verantwortungsbewusstsein über Reputation und Marktvertrauen.
Ein professionelles Datenschutzmanagement:
stärkt das Vertrauen von Kunden, Geschäftspartnern und Investoren
reduziert Haftungs- und Bußgeldrisiken
erhöht die Verhandlungssicherheit in Due-Diligence-Prozessen
verbessert interne Governance-Strukturen
schafft Wettbewerbsvorteile in regulierten Märkten
Gerade im Zusammenspiel mit IT-Recht, Plattformmodellen, KI-Anwendungen und internationalen Datenflüssen wird Datenschutz zur Managementfrage – nicht nur zur Rechtsfrage.
Wir helfen Ihnen, diese Balance herzustellen – etwa durch:
strukturierte Datenschutzaudits
Unterstützung Ihres Datenschutzbeauftragten
belastbare Dokumentationssysteme
Verteidigung gegen Abmahnungen und Schadensersatzforderungen (Schadensersatz DSGVO )
strategische Beratung bei risikobehafteten Projekten (z. B. KI, Profiling, Plattformstrukturen)
Und selbstverständlich begleiten wir die laufende Umsetzung der DSGVO in Ihrem Unternehmen – bei Bedarf über kostenplanbare Beratungskontingente:Leistungspakete
Ablauf einer Datenschutzberatung (praxisbewährt)
Datenschutzberatung ist kein Einzelschritt, sondern ein strukturierter Prozess.
Unsere bewährte Vorgehensweise:
1. Erstaufnahme & Zieldefinition Analyse von Risiken, Prioritäten, Branchenanforderungen und Scope.2. Bestandsaufnahme / Audit Erfassung von Datenflüssen, Rechtsgrundlagen, Dienstleistern, technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM).3. Maßnahmenplan Priorisierung von Quick Wins und Entwicklung einer Roadmap.4. Umsetzung Erstellung von Verträgen, Richtlinien, Dokumentationen und Prozessen. Anpassung von Datenschutzerklärungen und Einwilligungssystemen.5. Betrieb & Verteidigung Laufende Begleitung, Schulungen, Unterstützung bei Behördenanfragen und gerichtlichen Verfahren.
Je nach Bedarf integrieren wir gezielt passende Module:
Datenschutz Set-up ·Datenschutz-Audit ·DSFA ·AVV ·DSGVO Website ·Auskunftsersuchen ·Hilfe bei Aufsichtsbehörde ·Privacy Litigation
Bereit für Ergebnisse im Datenschutz? Kontaktieren Sie uns.
FAQ – Datenschutzrecht für Unternehmen
Was sind die häufigsten Auslöser für Datenschutzkonflikte?
Typisch sind:
Auskunftsersuchen von Betroffenen
Datenpannen
Tracking- und Website-Konstellationen
fehlende oder fehlerhafte Auftragsverarbeitungsverträge
Schadensersatzforderungen nach Art. 82 DSGVO
Einstieg:Auskunftsersuchen ·DSGVO Website ·AVV ·Schadensersatz DSGVO
Wie reagiere ich richtig auf ein Auskunftsersuchen?
Fristen beachten (Art. 12 DSGVO)
Identität prüfen
interne Datenquellen strukturiert erfassen
vollständig und transparent antworten
Dokumentation sicherstellen
Unterstützung:Datenschutz Auskunft
Vertiefung:Kann ein DSGVO-Auskunftsanspruch missbräuchlich sein?
Was droht bei Datenlecks oder Datenschutzverstößen?
Je nach Einzelfall drohen:
Meldepflichten gegenüber der Aufsichtsbehörde (Art. 33 DSGVO)
Benachrichtigung betroffener Personen (Art. 34 DSGVO)
Bußgelder
Schadensersatzforderungen
Reputationsschäden
Unterstützung:Schadensersatz DSGVO abwehren ·Hilfe bei Aufsichtsbehörde
Vertiefung (Art. 82 DSGVO / Rechtsprechung):DSGVO Entscheidungen Übersicht ·EuGH: Voraussetzungen DSGVO-Schadensersatz
Warum ist „gemeinsame Verantwortlichkeit“ (Joint Controller) wichtig?
Bei Plattformen, Fanpages oder komplexen Tool-Ketten ist entscheidend, ob eine gemeinsame Verantwortlichkeit vorliegt.
Davon hängen insbesondere ab:
Informationspflichten
Haftungsverteilung
Vertragsgestaltung
Außenkommunikation gegenüber Betroffenen
Vertiefung:Gemeinsame Verantwortlichkeit – EuGH-Rechtsprechung ·Facebook Fanpages / Betreiberpflichten
Welche Dokumente werden in der Praxis besonders oft benötigt?
Häufig erforderlich sind:
Datenschutzerklärung
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOM)
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Löschkonzept
interne Richtlinien / Code of Conduct
Datenschutz-Folgenabschätzung (bei risikoreichen Prozessen)
Einstieg:DSGVO Website ·AVV ·DSFA
Was ist mit Tracking und Analytics (z. B. Google Analytics)?
Consent-Management, Transparenzanforderungen, Drittlandübermittlungen und Datenspeicherung sind besonders sensibel.
Relevante Prüfungsfragen:
Liegt eine wirksame Einwilligung vor?
Ist das Consent-Management technisch korrekt implementiert?
Besteht eine Drittlandübermittlung?
Sind Standardvertragsklauseln ausreichend?
Einstieg:DSGVO Website
Vertiefung:Google Analytics & Datenschutz ·Datenschutzerklärung abmahngefährdet?
Wir sind ein Nicht-EU-Unternehmen – was benötigen wir?
Unternehmen ohne Niederlassung in der EU, die Waren oder Dienstleistungen an EU-Bürger anbieten oder deren Verhalten beobachten, benötigen häufig einen EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO.
Einstieg:EU-Vertreter nach Art. 27 DSGVO
Wie verbindet sich Datenschutz mit KI im Unternehmen?
KI-Systeme verarbeiten häufig personenbezogene Daten und unterliegen daher sowohl der DSGVO als auch – künftig – ergänzenden Anforderungen des AI Act.
Regelmäßig erforderlich sind:
Prüfung der Rechtsgrundlagen
Transparenz- und Informationskonzepte
Governance- und Verantwortlichkeitsstrukturen
Datenschutz-Folgenabschätzung
belastbare Dokumentation
Vertiefung:KI in Unternehmen – Risiken & Pflichten ·AI Act umsetzen ·DSFA
Datenschutzrecht mit Weitblick
Datenschutzrecht ist mehr als Compliance. Es ist Organisationsrecht, Risikomanagement und strategische Positionierung.
Mit der DSGVO, dem BDSG und spezialgesetzlichen Regelungen wie dem TDDDG schaffen Sie nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch Vertrauen bei Kunden, Geschäftspartnern und Investoren.
Unsere IT-rechtlich spezialisierte Kanzlei begleitet Sie:
präventiv (Set-up, Audit, Dokumentation)
operativ (Verträge, Richtlinien, Schulungen)
konfliktorientiert (Abwehr, Behörden, Litigation)
Ob
Datenschutz-Audit ,Datenschutz Set-up ,Website-Checks & Datenschutzerklärung ,Vertraulichkeitsvereinbarungen ,Auskunftsersuchen oder
Privacy Litigation ,
wir sorgen dafür, dass Ihr Unternehmen datenschutzrechtlich strukturiert, robust belastbar und zukunftsfähig aufgestellt ist.
Datenschutzrecht: Anwälte für DSGVO-Compliance, Behördenverfahren & Privacy Litigation:
Zuständiger Rechtsanwalt für Datenschutzrecht | Datenschutzanwalt bei ITMR Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM Rechtsanwalt | Partner | Wirtschaftsmediator
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für IT-Recht
AI Officer | KI-Beauftragter [DEKRA]
Certified Information Privacy Professional/Europe [CIPP/E]
Cert. Information Privacy Manager [CIPM]
Externer Datenschutzbeauftragter [TÜV]
Datenschutzbeauftragter [TÜV]
Datenschutzauditor [TÜV]
IT-Compliance Manager [TÜV]
T: 0211 / 737 547 - 70 E: bohne@itmr-legal.de
Andreas Buchholz Andreas Buchholz Rechtsanwalt | Partner
Fachanwalt für IT-Recht
Externer Datenschutzbeauftragter
Datenschutzbeauftragter [TÜV]
E-Commerce-Manager [IHK]
T: 0211 / 737 547 - 70 E: buchholz@itmr-legal.de
Dominik Skornia Dominik Skornia Rechtsanwalt | in Anstellung
T: 0211 / 737 547 - 70 E: skornia@itmr-legal.de