Abmahnung wegen Teilen von Bildern auf Facebook - was ist zu tun?
Social Media Recht. Das Team von Rechtsanwälte Buchholz & Kollegen | Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht beschäftigt sich derzeit mit einem Fall mitten aus dem Leben im Zeitalter von Social Media und Co.
Unsere Mandantschaft – eine Privatperson mit einem privaten Facebookprofil ohne gewerblichen Hintergrund – erhielt die Abmahnung eines Fotografen, der folgender – unstreitiger – Sachverhalt zugrunde liegt.
Die Mandantschaft hatte auf Facebook die Seite des „Morgengagazins“ geliked. Beim Morgengagazin handelt es sich augenscheinlich um eine satirische Internetplattform. Aufgrund dessen erscheinen auf der Facebook Timeline unserer Mandantschaft regelmäßig Postings des Morgengagazins.
Auf diese Weise wurde unsere Mandantschaft bei Facebook auf ein Posting des Morgengagazins aufmerksam, in welchem es auf einen von ihm verfassten Artikel „Merkel will islamische Terroranschläge verbieten lassen“ verlinkt. Das Posting des Morgengagazins zeigte neben dem Link auf den Artikel ein Foto von Angela Merkel.
Unsere Mandantschaft teilte das Posting bei Facebook unter Nutzung der „Teilen“ Funktion, des sogenannten „Sharebuttons“ und machte es damit unter Einschränkung der individuellen Einstellungen bei Facebook seinen Facebook-Freunden zugänglich. Weitere Kommentierungen oder Angaben innerhalb des geteilten Postings machte unsere Mandantschaft nicht.
Mit der sodann erfolgten Abmahnung behauptet der abmahnende Fotograf seine Urheberschaft an dem Originalbild von Angela Merkel und erklärt hierzu, dass das geteilte Bild vom Morgengagazin verändert wurde. Zudem behauptet er, auch das Morgengagazin habe kein Recht, seine Fotografie zu verwenden.
Er fordert nunmehr von der Mandantschaft die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Schadensersatz. Die Höhe des geltend gemachten Schadens ermittelt er nach der sogenannten Lizenzanalogie.
Der Fall zeigt die Relevanz für die breite Öffentlichkeit. Praktisch jeder, der Facebook aktiv nutzt, dürfte schon einmal wie beschrieben gehandelt haben. Also: Abmahnfalle Facebook und Haftung von Nutzern durch das Teilen von Inhalten? Diese Nutzung von Facebook stellt in der Tat eine Abmahngefahr für deutsche Facebooknutzer dar. Denn im Urheberrecht gibt es keinen Schutz des guten Glaubens. Grundsätzlich muss man sich in der Tat über die jeweiligen Urheberrechte vor Nutzung eines Bildes informieren. Ob dies jedoch in einer Fallgestaltung wie vorliegend so gelten kann, ist insbesondere unter Berücksichtigung der neuesten Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Linkhaftung zweifelhaft.
Sollten auch Sie betroffen sein oder vertiefende Fragen haben, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Das Team von Rechtsanwälte Buchholz & Kollegen | Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht ist hoch spezialisiert auf die Bereiche IT-Recht und Medienrecht sowie Urheberrecht.
Das Phänomen der Abmahnungen auf Social-Media-Plattformen wie Facebook zeigt, wie schnell alltägliche Handlungen wie das Teilen von Inhalten rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. Unsere Kanzlei hilft Ihnen, sich gegen unberechtigte Abmahnungen zu wehren und Ihre Nutzung sozialer Medien rechtlich abzusichern. Mit fundierter Expertise im Urheberrecht und Medienrecht stehen wir Ihnen zur Seite, um solche Abmahnfallen zu vermeiden. Betroffene unterstützen wir dabei, Abmahnungen wie im Fall des geteilten Merkel-Fotos zu prüfen und zu bewerten. Wir analysieren die rechtliche Grundlage der Vorwürfe, insbesondere im Licht der EuGH-Rechtsprechung zur Linkhaftung, und entwickeln Strategien, um unberechtigte Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüche abzuwehren, sei es außergerichtlich oder vor Gericht.
Für Social-Media-Nutzer bieten wir präventive Beratung, um Abmahnrisiken zu minimieren. Wir klären Sie über die urheberrechtlichen Anforderungen beim Teilen von Inhalten auf und beraten Sie, wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Handlungen keine Schutzrechte verletzen. Dies ist besonders relevant für private Nutzer, die ohne gewerblichen Hintergrund Inhalte teilen. Unternehmen und Influencern helfen wir, ihre Social-Media-Aktivitäten rechtssicher zu gestalten. Dies umfasst die Prüfung von Inhalten, die Sie teilen oder erstellen, sowie die Beratung zu Nutzungsbedingungen und Lizenzvereinbarungen, um Konflikte mit Rechteinhabern zu vermeiden. Unsere Anwälte sind mit den Besonderheiten des Urheberrechts in sozialen Medien bestens vertraut.
In Streitfällen wie diesem vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Wir prüfen die Argumente der Gegenseite, etwa zur behaupteten Urheberrechtsverletzung, und setzen Ihre Rechte durch, um unberechtigte Forderungen abzuwehren. Unsere Expertise erstreckt sich auch auf die Kommunikation mit Plattformbetreibern wie Facebook, um Inhalte bei Bedarf entfernen zu lassen. Abmahnungen durch das Teilen von Inhalten können für Nutzer überraschend sein. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Abmahnung prüfen zu lassen oder Unterstützung bei der rechtssicheren Nutzung sozialer Medien zu erhalten. Wir helfen Ihnen, Ihre Interessen zu schützen und rechtliche Klarheit zu schaffen.