Neue EU-Portabilitätsverordnung in Kraft getreten
Urheberrecht. Im Urlaub am Strand die Bundesliga auf Sky oder im Winterurlaub die Lieblingsserie auf Netflix schauen- für viele ein bisher unerfülltes Vergnügen. Jeder, der schon einmal im Ausland versucht hat einen Inhalt seines bezahlten Streamingdienstes abzurufen kennt die Meldung "Dieser Inhalt ist in Ihrem Land nicht verfügbar."
Schuld war das sogenannte Geoblocking. Damit verhinderten Anbieter den Zugriff auf ihre Streamingdienste, wenn der Nutzer sich mittels der IP seines Endgeräts identifizierte und dieser sich im Ausland befand. Hintergrund für dieses Vorgehen der Anbieter war das Urheberrecht. Denn produzierte Werke wie Filme oder Serien werden in der Regel immer nur für ein Land verkauft bzw. lizenziert. Aufgrund des Territorialitätsprinzips, welches im Urheberrecht gilt, unterlag die Nutzung der Streamingdienste erheblichen Einschränkungen im Ausland.
Seit dem 01. April 2018 ist aber nun die neue EU-Portabilitätsverordnung in Kraft getreten und somit das Ende des Geoblockings eingetreten. Durch die Verordnung werden Anbieter von Streamingdiensten verpflichtet, ihren Kunden bei vorübergehendem Aufenthalt in einem EU-Ausland vollen Zugriff auf den im Heimatland abonnierten Dienst zu gewähren. Und dies ausdrücklich ohne Mehrkosten erheben zu dürfen.
Das klingt erst einmal sehr gut und bedeutet auch tatsächlich eine klare Verbesserung für den Nutzer.
Spannend wird aber in der Praxis die Frage werden, was genau eigentlich ein "vorübergehender Aufenthalt" ist. Die Verordnung lässt dies bewusst offen, sodass es in der Folge auf die Rechtsprechung ankommen wird. Hierbei stellen sich neben dem direkten Problem, wann ein Nutzer schlicht "abgeschaltet" wird vor allem mittelbare Probleme für die Anbieter. Denn diese könnten sich unter Umständen wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen ausgesetzt sehen, indem sie den Zeitraum falsch interpretieren und sich damit einen Vorteil gegenüber Konkurrenten schaffen.
Wie die Anbieter mit der neuen rechtlichen Situation umgehen, bleibt abzuwarten. Als einer der ersten Anbieter hat der Bezahlsender Sky bereits reagiert und teilt auf seiner Webseite mit, dass er seine Streamingangebote für deutsche Kunden insgesamt 37 Tage pro Auslandsaufenthalt bereit stellt.
Die EU-Portabilitätsverordnung markiert einen wichtigen Fortschritt für Nutzer von Streamingdiensten, bringt aber auch neue rechtliche Herausforderungen für Anbieter mit sich. Unsere Kanzlei unterstützt Streaming-Plattformen und andere Online-Dienste dabei, die Anforderungen der Verordnung rechtssicher umzusetzen und wettbewerbsrechtliche Risiken zu minimieren. Mit unserer Expertise im Urheber- und Wettbewerbsrecht helfen wir Ihnen, Ihre Dienstleistungen im Einklang mit den neuen Vorgaben anzubieten.
Ein zentraler Fokus unserer Beratung ist die Unterstützung bei der Umsetzung der Portabilitätsverordnung. Wir prüfen Ihre AGB und Nutzungsbedingungen, um sicherzustellen, dass diese den Vorgaben der Verordnung entsprechen, insbesondere hinsichtlich des Zugangs für Nutzer bei vorübergehendem Aufenthalt im EU-Ausland. Dabei beraten wir Sie zu Fragen wie der Definition des „vorübergehenden Aufenthalts“ und entwickeln Strategien, um potenzielle Abmahnungen oder Streitigkeiten zu vermeiden.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Analyse Ihrer Lizenzverträge. Da das Urheberrecht nach wie vor territorial organisiert ist, unterstützen wir Sie bei der Gestaltung von Verträgen mit Rechteinhabern, um den grenzüberschreitenden Zugriff auf Inhalte rechtlich abzusichern. Wir helfen Ihnen, bestehende Lizenzvereinbarungen anzupassen und sicherzustellen, dass Ihre Inhalte in der gesamten EU ohne rechtliche Konflikte bereitgestellt werden können.
Für Anbieter, die wie Sky bereits Maßnahmen ergriffen haben, bieten wir Unterstützung bei der rechtlichen Bewertung ihrer Ansätze. Wir prüfen, ob Ihre Regelungen, wie etwa zeitliche Begrenzungen des Zugangs im Ausland, den Anforderungen der Verordnung standhalten, und beraten Sie zu möglichen Anpassungen, um wettbewerbsrechtliche Risiken zu minimieren. Unsere Anwälte sind mit den Besonderheiten des Urheberrechts und der EU-Gesetzgebung bestens vertraut.
Im Falle von wettbewerbsrechtlichen Streitigkeiten, etwa durch Abmahnungen wegen vermeintlicher Verstöße gegen die Portabilitätsverordnung, vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Wir analysieren die Vorwürfe der Gegenseite und entwickeln Strategien, um Ihre Position zu verteidigen, sei es außergerichtlich oder vor Gericht. Unsere Expertise erstreckt sich auch auf die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, um Ihre Geschäftstätigkeit abzusichern. Die Portabilitätsverordnung bietet Chancen für ein besseres Nutzererlebnis, stellt Anbieter jedoch vor neue rechtliche Herausforderungen. Mit unserer Unterstützung können Sie Ihre Streamingdienste rechtssicher gestalten und sich gegen wettbewerbsrechtliche Angriffe wehren. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fragen zur EU-Portabilitätsverordnung zu klären oder Unterstützung bei der rechtlichen Absicherung Ihrer Plattform zu erhalten.