Wettbewerbsrecht | Wettbewerbsrechtsanwalt


Wettbewerbsrecht

Wettbewerbsrecht, im engeren Sinne auch Lauterkeitsrecht genannt, ist maßgeblich im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) festgehalten und Teilgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. In einer freien Marktwirtschaft ist die Teilnahme am Wettbewerb zwingend mit Marktverhaltensregeln verbunden. Das Wettbewerbsrecht dient dazu, einen fairen und transparenten Wettbewerb zu gewährleisten, indem es unlautere Geschäftspraktiken verhindert und die Interessen von Unternehmen, Verbrauchern und der Allgemeinheit schützt. Es stellt sicher, dass der Wettbewerb auf Leistung und Qualität basiert, nicht auf unzulässigen Methoden.

So ist nicht jedes Marktverhalten rechtlich zulässig. Das Wettbewerbsrecht kann Sie vor unlauterem Geschäftsgebaren und unzulässigen geschäftlichen Handlungen durch Ihre Konkurrenz schützen, wenn Sie es nutzen. Das UWG legt dabei den Fokus auf den Schutz vor unlauteren Handlungen, während das GWB vor allem wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen wie Kartelle oder den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung reguliert. Beide Gesetze bilden die Grundlage für einen funktionierenden Markt, indem sie klare Regeln für das Verhalten von Unternehmen definieren.

Sie können sich im Wettbewerbsverhältnis beispielsweise je nach Fall wehren gegen

  • irreführende Werbung,
  • unlautere Kundenbeeinflussung durch Ihre Mitbewerber,
  • unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten,
  • Verstöße gegen Werbeverbote durch Ihre Konkurrenten als Marktverhaltensregeln im Sinne des § 3a UWG,
  • die Anwendung unzulässiger Werbemethoden im Sinne des § 7 UWG (E-Mail-Werbung oder etwa Telefonwerbung),
  • Verstöße gegen die Einhaltung von Rechtsvorschriften, so zum Beispiel ein Verstoß gegen die Registrierungspflicht nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), der Nichtvorhaltung eines den Anforderungen der §§ 5, 6 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) entsprechenden Impressums, ein unverschlüsseltes Kontaktformular in der Datenschutzerklärung auf Websites oder auch gegen die Vorhaltung unrichtiger, irreführender Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) zum Beispiel bei eBay und Amazon.

Irreführende Werbung, wie etwa falsche Angaben zu Preisen oder Produkteigenschaften, ist nach § 5 UWG verboten, da sie Verbraucher täuschen und den Wettbewerb verzerren kann. Ebenso sind aggressive Geschäftspraktiken, wie unzumutbare Belästigung durch unerwünschte Telefonwerbung (§ 7 UWG), rechtswidrig. Das Wettbewerbsrecht schützt zudem vor Verstößen gegen branchenspezifische Regelungen, etwa im Bereich des Online-Handels, wo klare Vorgaben für Impressumspflichten oder Datenschutzerklärungen gelten. Solche Verstöße können nicht nur zu Abmahnungen führen, sondern auch das Vertrauen der Kunden in ein Unternehmen untergraben. Ein weiteres zentrales Element des Wettbewerbsrechts ist die Regulierung von Marktverhaltensregeln gemäß § 3a UWG. Diese Norm stellt sicher, dass Unternehmen gesetzliche Vorschriften einhalten, die für den Wettbewerb relevant sind, etwa Vorgaben aus dem ElektroG oder dem Verpackungsgesetz. Ein Verstoß gegen solche Regelungen kann als unlauter gewertet werden, da er Wettbewerbsvorteile auf unrechtmäßige Weise verschafft.

Auch werden Abmahnungen andersherum nicht nur in Einzelfällen unberechtigt und unbegründet ausgesprochen. Abmahnkosten sind dann nicht zu tragen. Und selbst grundsätzlich berechtigte Unterlassungsansprüche werden zahlreich zu weit gefasst, weshalb die Prüfung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt hilfreich sein kann. Durch die aktuelle Rechtslage sind viele Abmahnungen aus vergangener Zeit, insbesondere im Internet- und Datenschutzrecht, nicht mehr so ohne weiteres möglich, jedenfalls sind deren Folgen erheblich abgeschwächt. Die Reform des UWG im Jahr 2021 hat beispielsweise die Abmahnungspraxis eingeschränkt, indem sie die Anforderungen an die Berechtigung von Abmahnungen verschärft und die Kostentragungspflicht in bestimmten Fällen begrenzt hat. Dies schützt Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahnungen, die in der Vergangenheit häufig als Druckmittel eingesetzt wurden.

Das Wettbewerbsrecht schützt nicht nur Unternehmen, sondern auch Verbraucher. So verhindert es beispielsweise irreführende Angaben zu Umwelteigenschaften von Produkten (sog. Greenwashing), das in den letzten Jahren verstärkt in den Fokus gerückt ist. Nach § 5a UWG haben Verbraucher das Recht auf klare und wahrheitsgemäße Informationen, etwa über die tatsächliche Nachhaltigkeit eines Produkts. Auf europäischer Ebene ergänzt die EU das nationale Wettbewerbsrecht, indem sie einheitliche Standards für den Verbraucherschutz und den fairen Wettbewerb in der EU setzen. Diese Harmonisierung ist besonders im grenzüberschreitenden Online-Handel von Bedeutung, wo Unternehmen mit unterschiedlichen nationalen Regelungen konfrontiert sind.

Die Rechtsanwälte von ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht in Düsseldorf wehren Angriffe Ihrer Mitbewerber ab und prüfen in Ihrem Auftrag ebenso, ob Ihre Rechte verletzt werden (Wettbewerbsrechtsanwalt).

Wir gehen entschieden gegen unlauteres Verhalten Ihrer Gegner vor: vorgerichtlich oder gerichtlich. Maßstäbe unserer Lösungen sind hierbei Praxisorientierung und Wirtschaftlichkeit, stets geformt von Ihren Interessen.

Nach unserer Erfahrung ist zur erfolgreichen Durchsetzung von wettbewerbsrechtlichen Interessen ein schnelles Handeln unabdingbar.


Zuständige Rechtsanwälte für Wettbewerbsrecht bei ITMR

Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM

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