Einstweilige Verfügung im Wettbewerbsrecht
Bei fortbestehender Wiederholungsgefahr kann der Anspruchsteller eine einstweilige Verfügung beantragen.
Charakteristika des Verfügungsverfahrens:
• kurze Fristen
• Glaubhaftmachung statt Vollbeweis
• häufige Entscheidung ohne mündliche Verhandlung
• sofortige Vollstreckbarkeit
Weitere Informationen:
→ Einstweilige Verfügung
Besonderheiten des Eilverfahrens
Das Verfügungsverfahren ist durch besondere prozessuale Eigenheiten geprägt:
-
•
Glaubhaftmachung durch eidesstattliche Versicherung
-
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Dringlichkeitsvermutung
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•
Entscheidung häufig ohne mündliche Verhandlung
-
•
erhebliche faktische Bindungswirkung
In der Praxis entscheidet häufig nicht die abstrakte Rechtslage, sondern die prozessuale Durchsetzbarkeit im Eilverfahren.
Gerichte prüfen im einstweiligen Verfügungsverfahren des Weiteren primär summarisch. Die Glaubhaftmachung und die Dringlichkeitsfrage sind oft ausschlaggebend. Häufig ist die Frage der Dringlichkeit entscheidend. Wird ein Wettbewerbsverstoß nicht zeitnah verfolgt, kann das Gericht die Eilbedürftigkeit verneinen.
Eine einstweilige Verfügung kann unternehmerisch weitreichende Konsequenzen haben – insbesondere bei:
• laufenden Marketingkampagnen
• Shop-Strukturen
• Plattformangeboten
• Werbeaussagen mit hoher Reichweite
Nach Erlass einer einstweiligen Verfügung stellt sich die Frage der Abschlusserklärung. Wird sie nicht abgegeben, droht eine Hauptsacheklage mit weiteren Kostenrisiken.
Kosten im Wettbewerbsrecht
Die anwaltlichen Abmahnkosten und die Kosten gerichtlicher Verfahren richten sich nach dem Gegenstandswert (Streitwert).
Im Wettbewerbsrecht bewegen sich Streitwerte häufig zwischen 10.000 € und 100.000 €, abhängig von:
-
•
Marktstellung
-
•
Reichweite der Werbung
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•
wirtschaftlicher Bedeutung des Verstoßes
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•
Wiederholungsgefahr
Neben den Abmahnkosten können bei gerichtlichen Verfahren erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten entstehen.
Eine strategisch kluge außergerichtliche Lösung kann Kostenrisiken deutlich reduzieren.
Abschlusserklärung, Ordnungsgeld & Vertragsstrafe
Nach Erlass einer einstweiligen Verfügung wird in der Regel eine Abschlusserklärung verlangt, um ein Hauptsacheverfahren zu vermeiden.
Verstöße gegen:
• eine gerichtliche Verfügung → Ordnungsgeld
• eine Unterlassungserklärung → Vertragsstrafe
Die wirtschaftlichen Risiken können erheblich sein.
Insbesondere Vertragsstrafenforderungen können bei wiederholten Online-Verstößen schnell existenzielle Dimensionen erreichen.
Eine präzise strategische Begleitung ist daher erforderlich.
Unterlassung, Schadensersatz & Gewinnabschöpfung
Neben der Abwehr wettbewerbsrechtlicher Ansprüche unterstützen wir Unternehmen bei der aktiven Durchsetzung eigener Ansprüche nach §§ 8–10 UWG (vgl. Gesetze im Internet).
Mögliche Ansprüche sind:
-
•
Unterlassung (§ 8 UWG)
-
•
Beseitigung
-
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Auskunft
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•
Schadensersatz (§ 9 UWG)
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•
Gewinnabschöpfung (§ 10 UWG)
Die Anspruchsdurchsetzung dient nicht nur der Sanktionierung unlauteren Verhaltens, sondern dem Schutz der eigenen Marktposition.
Gerade im digitalen Wettbewerb – etwa bei Plattformhandel, Online-Shops oder Social-Media-Kampagnen – können unlautere Maßnahmen erhebliche Marktverzerrungen verursachen.
Schnittstellen bestehen unter anderem zu:
→ Markenrecht
→ Urheberrecht
→ Domainrecht
→ IT-Recht
Eine strategische Durchsetzung erfordert sowohl dogmatische Präzision als auch wirtschaftliches Verständnis für Marktmechanismen.
Unsere Leistungen im Wettbewerbsrecht
Die Beratung im Wettbewerbsrecht ist häufig eilbedürftig und wirtschaftlich sensibel. Ziel ist eine rechtlich präzise und zugleich strategisch durchdachte Lösung.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
-
•
Prüfung und Verteidigung bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen
-
•
Ausarbeitung und Verhandlung modifizierter Unterlassungserklärungen
-
•
Vertretung in einstweiligen Verfügungsverfahren
-
•
Begleitung von Widerspruchs- und Hauptsacheverfahren
-
•
Durchsetzung eigener Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche
-
•
Beratung zur rechtssicheren Gestaltung von Werbekampagnen
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•
Prüfung von Preiswerbung und Rabattaktionen
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•
rechtliche Bewertung von Nachhaltigkeits- und Umweltclaims
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•
Compliance-Prüfung im Online-Handel (E-Commerce)
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•
Beratung im Bereich Werberecht
-
•
Beratung zu Influencer-Kooperationen (Influencer Marketing, Influencer-Recht)
-
•
Prüfung von Vertragsbedingungen und Online-Strukturen (AGB erstellen)
Im technologiegetriebenen Wettbewerb bestehen oft Überschneidungen mit dem IT-Recht und medienrechtlichen Fragestellungen.
Praxisbeispiele aus der Beratung
Greenwashing und Nachhaltigkeitswerbung
Ein Online-Händler wurde wegen der Verwendung des Begriffs „klimaneutral“ abgemahnt.
Zentrale Prüfungsfragen:
• Ist die Behauptung objektiv zutreffend?
• Sind Kompensationsmaßnahmen transparent erläutert?
• Entspricht die Darstellung dem Verbraucherverständnis?
Nach präziser Analyse der Werbeaussagen und Anpassung der Erläuterungen konnte eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.
Weiterführend:
→ Bezeichnung „klimaneutral“
Newsletter-Werbung und Einwilligungsnachweis
Ein Unternehmen wurde wegen angeblich unzulässiger E-Mail-Werbung (§ 7 UWG) in Anspruch genommen.
Entscheidend war:
• Nachweis des Double-Opt-In-Verfahrens
• Dokumentation der Einwilligung
• ordnungsgemäße Abmeldemöglichkeit
Nach Vorlage der technischen Dokumentation wurde der Anspruch nicht weiterverfolgt.
Weiterführend:
→ Blog – E-Mail-Werbung
Irreführende Preiswerbung
Ein Händler wurde wegen angeblich manipulativer Streichpreise abgemahnt.
Rechtliche Kernfragen:
• Lag ein tatsächlicher Referenzpreis vor?
• Wurde der frühere Preis tatsächlich verlangt?
• Entsprach die Darstellung der Preisangabenverordnung?
Nach Überarbeitung der Darstellung und Verhandlung des Unterlassungsumfangs konnte eine einstweilige Verfügung vermieden werden.
Plattformhaftung und Rankingmanipulation
Ein Anbieter wurde wegen manipulativer Rankingstrategien auf einer Verkaufsplattform in Anspruch genommen.
Prüfungsschwerpunkte:
• Unlautere Behinderung (§ 4 UWG)
• Irreführung durch algorithmische Hervorhebung
• wettbewerbliche Relevanz der Plattformmechanik
Der Fall verdeutlicht, dass wettbewerbsrechtliche Risiken zunehmend technikgetrieben sind.
Negative Bewertungen und Herabsetzung
Ein Unternehmen sah sich mit wettbewerbsrechtlichen Vorwürfen wegen negativer Online-Bewertungen konfrontiert.
Relevante Fragen:
• Tatsachenbehauptung oder Werturteil?
• Besteht Wettbewerbsbezug?
• Liegt eine gezielte Behinderung vor?
Weiterführend:
→ Wettbewerbsrecht – Ein Sterne Bewertung
FAQ – Wettbewerbsrecht (UWG)
<div style="background: white; padding: 1.3rem; border-radius: 8px; border: 1px solid #e5e7eb; box-shadow: 0 2px 8px rgba(0,0,0,0.04);">
<strong style="color: #000000; display: block; font-size: 1.12rem; margin-bottom: 0.6rem;">Was ist eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung?</strong>
<p style="margin: 0; font-size: clamp(0.97rem, 4vw, 1.05rem); line-height: 1.6; color: #1f2937;">
Eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung ist die außergerichtliche Aufforderung, eine unlautere geschäftliche Handlung künftig zu unterlassen. Sie enthält regelmäßig eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und eine Kostennote.
</p>
</div>
<div style="background: white; padding: 1.3rem; border-radius: 8px; border: 1px solid #e5e7eb; box-shadow: 0 2px 8px rgba(0,0,0,0.04);">
<strong style="color: #000000; display: block; font-size: 1.12rem; margin-bottom: 0.6rem;">Muss ich eine Unterlassungserklärung unterschreiben?</strong>
<p style="margin: 0; font-size: clamp(0.97rem, 4vw, 1.05rem); line-height: 1.6; color: #1f2937;">
Nein. Sie sollte stets rechtlich geprüft und gegebenenfalls modifiziert werden.
</p>
</div>
<div style="background: white; padding: 1.3rem; border-radius: 8px; border: 1px solid #e5e7eb; box-shadow: 0 2px 8px rgba(0,0,0,0.04);">
<strong style="color: #000000; display: block; font-size: 1.12rem; margin-bottom: 0.6rem;">Wie hoch sind die Kosten einer Abmahnung?</strong>
<p style="margin: 0; font-size: clamp(0.97rem, 4vw, 1.05rem); line-height: 1.6; color: #1f2937;">
Die Anwaltskosten richten sich nach dem Streitwert. Dieser liegt häufig zwischen 10.000 € und 50.000 €, kann aber deutlich variieren.
</p>
</div>
<div style="background: white; padding: 1.3rem; border-radius: 8px; border: 1px solid #e5e7eb; box-shadow: 0 2px 8px rgba(0,0,0,0.04);">
<strong style="color: #000000; display: block; font-size: 1.12rem; margin-bottom: 0.6rem;">Wann droht eine einstweilige Verfügung?</strong>
<p style="margin: 0; font-size: clamp(0.97rem, 4vw, 1.05rem); line-height: 1.6; color: #1f2937;">
Wenn die Wiederholungsgefahr nicht durch eine geeignete Unterlassungserklärung ausgeräumt wird.
</p>
</div>
<div style="background: white; padding: 1.3rem; border-radius: 8px; border: 1px solid #e5e7eb; box-shadow: 0 2px 8px rgba(0,0,0,0.04);">
<strong style="color: #000000; display: block; font-size: 1.12rem; margin-bottom: 0.6rem;">Was ist eine Vertragsstrafe?</strong>
<p style="margin: 0; font-size: clamp(0.97rem, 4vw, 1.05rem); line-height: 1.6; color: #1f2937;">
Eine Sanktion für zukünftige Verstöße gegen eine Unterlassungsverpflichtung.
</p>
</div>
<div style="background: white; padding: 1.3rem; border-radius: 8px; border: 1px solid #e5e7eb; box-shadow: 0 2px 8px rgba(0,0,0,0.04);">
<strong style="color: #000000; display: block; font-size: 1.12rem; margin-bottom: 0.6rem;">Was ist der Unterschied zwischen Ordnungsgeld und Vertragsstrafe?</strong>
<p style="margin: 0; font-size: clamp(0.97rem, 4vw, 1.05rem); line-height: 1.6; color: #1f2937;">
Das Ordnungsgeld wird vom Gericht festgesetzt, die Vertragsstrafe vom Gläubiger geltend gemacht.
</p>
</div>
<div style="background: white; padding: 1.3rem; border-radius: 8px; border: 1px solid #e5e7eb; box-shadow: 0 2px 8px rgba(0,0,0,0.04);">
<strong style="color: #000000; display: block; font-size: 1.12rem; margin-bottom: 0.6rem;">Wie lange gilt eine Unterlassungserklärung?</strong>
<p style="margin: 0; font-size: clamp(0.97rem, 4vw, 1.05rem); line-height: 1.6; color: #1f2937;">
Grundsätzlich zeitlich unbefristet.
</p>
</div>
<div style="background: white; padding: 1.3rem; border-radius: 8px; border: 1px solid #e5e7eb; box-shadow: 0 2px 8px rgba(0,0,0,0.04);">
<strong style="color: #000000; display: block; font-size: 1.12rem; margin-bottom: 0.6rem;">Kann eine Unterlassungserklärung gekündigt werden?</strong>
<p style="margin: 0; font-size: clamp(0.97rem, 4vw, 1.05rem); line-height: 1.6; color: #1f2937;">
Eine ordentliche Kündigung ist regelmäßig ausgeschlossen.
</p>
</div>
<div style="background: white; padding: 1.3rem; border-radius: 8px; border: 1px solid #e5e7eb; box-shadow: 0 2px 8px rgba(0,0,0,0.04);">
<strong style="color: #000000; display: block; font-size: 1.12rem; margin-bottom: 0.6rem;">Wann liegt eine geschäftliche Handlung vor?</strong>
<p style="margin: 0; font-size: clamp(0.97rem, 4vw, 1.05rem); line-height: 1.6; color: #1f2937;">
Bereits vorbereitende Maßnahmen können genügen, sofern ein objektiver Marktbezug besteht.
</p>
</div>
<div style="background: white; padding: 1.3rem; border-radius: 8px; border: 1px solid #e5e7eb; box-shadow: 0 2px 8px rgba(0,0,0,0.04);">
<strong style="color: #000000; display: block; font-size: 1.12rem; margin-bottom: 0.6rem;">Sind Datenschutzverstöße automatisch Wettbewerbsverstöße?</strong>
<p style="margin: 0; font-size: clamp(0.97rem, 4vw, 1.05rem); line-height: 1.6; color: #1f2937;">
Nur wenn eine Marktverhaltensregel im Sinne von § 3a UWG verletzt wird.
</p>
</div>
<div style="background: white; padding: 1.3rem; border-radius: 8px; border: 1px solid #e5e7eb; box-shadow: 0 2px 8px rgba(0,0,0,0.04);">
<strong style="color: #000000; display: block; font-size: 1.12rem; margin-bottom: 0.6rem;">Was ist der Unterschied zwischen UWG und GWB?</strong>
<p style="margin: 0; font-size: clamp(0.97rem, 4vw, 1.05rem); line-height: 1.6; color: #1f2937;">
Das UWG betrifft unlautere geschäftliche Handlungen, das GWB strukturelle Wettbewerbsbeschränkungen.
</p>
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Strategische Beratung & Kontakt
Unsere Kanzlei mit Sitz in Düsseldorf vertritt Unternehmen vor Landgerichten und Oberlandesgerichten in ganz Deutschland. Wettbewerbsrechtliche Verfahren werden häufig vor spezialisierten Kammern und Senaten geführt, unter anderem in Düsseldorf, Köln, Hamburg und München.
Wir vertreten vornehmlich Unternehmen aus technologiegetriebenen Branchen, E-Commerce-Strukturen, Plattformmodellen sowie dem Medien- und Influencer-Umfeld. Die Verbindung von IT-rechtlicher Expertise mit lauterkeitsrechtlicher Dogmatik ermöglicht eine praxisnahe und wirtschaftlich orientierte Beratung.
Wettbewerbsrechtliche Konflikte betreffen Reputation, Marktanteile und wirtschaftliche Stabilität. Eine frühzeitige strategische Beratung reduziert nicht nur rechtliche Risiken, sondern schützt Ihre Marktposition nachhaltig.
Wir steuern wettbewerbsrechtliche Konflikte strategisch – präventiv und forensisch.
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Wettbewerbsrecht – Anwalt für UWG Abmahnung, Unterlassungserklärung & einstweilige Verfügung [bundesweit]