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Datenschutzrecht IT-Recht

LG Düsseldorf: Sieg für den Datenschutz, dislike des Facebook Like Buttons

Facebooks Like Button verstößt gegen das Datenschutzrecht

Das Landgericht Düsseldorf verkündete am 09.03.2016 (Az. 12 O 151/15) das mit Spannung erwartete Urteil zu der Zulässigkeit der Integration von Facebook Like Buttons auf der eigenen Website.

Die Entscheidung: Wer den Like-Button auf seiner Website integriert, muss seinen Besuchern erklären, dass Facebook darüber Nutzerdaten sammelt.

Mit seiner Entscheidung hat das Landgericht Düsseldorf der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen überwiegend Recht gegeben. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte einen Bekleidungshändler zunächst abgemahnt und in der Folge verklagt, weil der auf der Website des Unternehmens integrierte Facebook Like Button Daten über das Surfverhalten des Kunden schon beim einfachen Aufrufen einer Seite an Facebook weiterleite, ohne dass der Kunde hierüber aufgeklärt werde.

Das Landgericht entschied, dass Unternehmen die Besucher ihrer Websites über die Weitergabe von Daten aufklären müssen. Geschehe dies nicht, würden Datenschutzvorschriften verletzt. Unter anderem werde die IP-Adresse ohne ausdrückliche Einwilligung des Besuchers an Facebook weitergeleitet.

IP-Adressen stellen nach überwiegender Auffassung besondere personenbezogene Daten im Sinne des § 3 Absatz 1 Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) dar, weshalb auch bei Erhebung und Speicherung einer IP-Adresse der immerwährende Grundsatz der erforderlichen Einwilligung des Betroffenen zu beachten ist.

Das Urteil ebnet damit einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zum Schutz unserer Daten im Internet. Ob damit jedoch das letzte Wort gesprochen worden ist, bleibt zu bezweifeln. Vielmehr ist davon auszugehen, dass der Rechtsstreit noch weitere Instanzen durchschreiten wird, und dies vielleicht bis zum Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH).

Es werden aber bereits jetzt technische Lösungen angeboten und weiterentwickelt, um einen direkten Datenstrom zu Facebook bei Besuch einer Website zu unterbinden, so dass der Facebook Like Button selbst bei Bestätigung der Rechtsprechung des Landgerichts Düsseldorf sehr wahrscheinlich nicht von Websites verschwinden wird.

Haben Sie Fragen zum Datenschutzrecht, steht Ihnen ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht als auf das Datenschutzrecht spezialisierte Fachanwaltskanzlei sehr gerne zur Verfügung.

"LG Düsseldorf: Sieg für den Datenschutz, dislike des Facebook Like Buttons"


Das Urteil des LG Düsseldorf betont die Notwendigkeit, Nutzer über die Datenweitergabe durch Social-Media-Buttons wie den Facebook Like Button aufzuklären. Unsere Kanzlei unterstützt Website-Betreiber dabei, ihre Datenschutzpraktiken den gesetzlichen Anforderungen anzupassen. Mit tiefgehender Expertise im Datenschutzrecht helfen wir Ihnen, Ihre Online-Präsenz rechtssicher zu gestalten.

Wir prüfen Ihre Website auf datenschutzrechtliche Konformität, insbesondere in Bezug auf die Integration von Social-Media-Buttons. Unsere Anwälte beraten Sie zur korrekten Gestaltung von Einwilligungserklärungen und Datenschutzerklärungen, um die Anforderungen des BDSG und der DSGVO zu erfüllen, wie im Fall des LG Düsseldorf.

In Fällen von Abmahnungen oder Streitigkeiten, wie durch Verbraucherzentralen, vertreten wir Ihre Interessen entschlossen. Wir analysieren die Vorwürfe, etwa zur unzulässigen Datenweitergabe, und entwickeln Strategien, um Ihre Position zu verteidigen, sei es vor Gericht oder außergerichtlich.

Vorbeugend unterstützen wir Sie dabei, technische Lösungen wie Zwei-Klick-Lösungen für Social-Media-Buttons zu implementieren, um Datenschutzverstöße zu vermeiden. Dies umfasst die Schulung Ihrer Mitarbeiter und die Optimierung Ihrer Website, um Nutzerdaten zu schützen.

Sollten Sie Fragen zur Integration von Social-Media-Buttons oder zu anderen datenschutzrechtlichen Themen haben, stehen wir Ihnen zur Seite. Unsere Expertise erstreckt sich auf die Schnittstellen von IT-Recht und Datenschutz, um Ihre Interessen zu wahren.

Datenschutz im Online-Bereich ist entscheidend für das Vertrauen Ihrer Nutzer. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fragen zum Datenschutzrecht zu klären und Ihre Website rechtssicher zu gestalten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Datenschutzpraktiken zu optimieren.


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