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IT-Recht

Informationstechnologierecht wird in Kurzform als IT-Recht bezeichnet und umfasst eine Vielzahl von Rechtsgebieten wie dem Computerrecht, EDV-Recht, Informationsrecht, Internetrecht, Multimediarecht und Softwarerecht. Es stellt eine Querschnittsmaterie dar, die alle drei Hauptgebiete des deutschen Rechts betrifft, nämlich das Privatrecht, Öffentliche Recht und das Strafrecht.

Das IT-Recht ist entsprechend in vielen Gesetzen geregelt, so etwa in dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG), dem Telekommunikationsgesetz (TKG), dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Strafgesetzbuch (StGB) uvm. Darüber hinaus spielen die aktuellen EU Digital Acts eine zentrale Rolle, insbesondere der Digital Services Act (DSA), der Digital Markets Act (DMA), der Data Act, der AI Act und der Cyber Resilience Act, die ein einheitliches europäisches Regelwerk für digitale Dienste, Plattformen, Datenwirtschaft und Cybersicherheit schaffen.

Gegenstände des IT-Rechts sind auszugsweise

  • das Vertragsrecht der Informationstechnologien (z.B. IT-Projektvertrag, Online-Marketing-Vertrag, Vertrag zur Softwareerstellung, Softwareüberlassung, Softwarepflegevertrag, Mobile Apps, Cloud), einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB),
  • das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs (E-Commerce / M-Commerce), Online-Shop-Fragen, Online-/Mobile Business), inklusive digitale Geschäftsmodelle,
  • die Gestaltung von Providerverträgen und Nutzungsbedingungen (z.B. Access, ASP, SaaS, Internet-System-Vertrag, Hostingverträge),
  • das Immaterialgüterrecht (etwa: Markenrecht, Urheberrecht und Open Source Recht) im Bereich der Informationstechnologien,
  • die Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere das Domainrecht, einschließlich Domainstreitigkeiten,
  • das Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Cybersecurity, etwa mit Fokus auf DSGVO-Compliance und Schutz vor Cyberangriffen sowie Haftungsfragen,
  • das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
  • die Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e-Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen Kartellrecht und
  • die Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien, insbesondere bei IT-bezogenen Straftaten wie Datenmissbrauch oder Hacking,
  • das Metaverse-Recht, das die rechtlichen Rahmenbedingungen für virtuelle Welten, digitale Avatare, virtuelle Güter (z.B. NFTs) und Plattformverträge umfasst, einschließlich Fragen zu Urheberrecht, Markenrecht und Datenschutz im Metaverse und in VR/MR,
  • das KI-Recht, das die rechtlichen Herausforderungen bei der Entwicklung, dem Einsatz und der Regulierung von Künstlicher Intelligenz abdeckt, einschließlich Haftungsfragen, ethischer Vorgaben und Compliance mit der EU-KI-Verordnung.

Ein Rechtsanwalt und Fachanwalt (IT-Anwalt) von ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht in Düsseldorf zeichnet sich nicht nur durch theoretisches Wissen und Rechtsberatung auf dem Gebiet des IT-Rechts aus, sondern durch jahrelange praktische Erfahrungen bei der vorsorglichen Wahrung und auch der vorgerichtlichen sowie gerichtlichen Durchsetzung der rechtlichen Interessen unserer Mandanten im IT-Recht. Im IT-Recht haben wir die Rechtsprechung maßgeblich weiterentwickelt, mitgestaltet und dies bis zum Bundesgerichtshof (BGH). Wir beraten und handeln.


Zuständige Rechtsanwälte für IT-Recht Rechtsanwalt | IT-Anwalt bei ITMR

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