Haftung bei der Nutzung von Amazons Marketplace
Werberecht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich mit einer jetzt veröffentlichten Entscheidung vom 03.03.2016 mit der Haftung von Online Händlern bezüglich der Gestaltung von Angeboten auf Verkaufsplattformen befasst - BGH I ZR 110/15, Urteil vom 03.03.2016.
Konkret ging es um ein Angebot auf Amazons Marketplace. Hier können Händler ihre Waren über Amazons Onlineplattform anbieten. Amazon selbst gab neben der im Fall angebotenen Uhr eine "unverbindliche Preisempfehlung" von 39,90 EUR an. Grafisch war dieser Preis durchgestrichen und als tatsächlicher Preis 19,90 EUR angegeben. Außerdem fand sich die Angabe "Sie sparen: EUR 20,00 (50%)".
Ein Mitbewerber verklagte den hinter diesem Angebot stehenden Online Händler, weil der angebliche Herstellerpreis den Verbraucher in die Irre führe. Dies wurde damit begründet, dass die angebotene Uhr zum Zeitpunkt des Angebots ein Auslaufmodell war und nicht mehr in den Preislisten des Fachhandels geführt wurde.
Der BGH hatte nun darüber zu befinden, ob der Online Händler für diesen Wettbewerbsverstoß haftet oder aber Amazon als Anbieter der Verkaufsplattform.
In der gut begründeten Entscheidung bestätigte der BGH die Haftung des Online Händlers als sog. Täter. Im Wesentlichen argumentierte der BGH damit - wie wir meinen zutreffend - , dass dem Händler hätte bekannt sein müssen, dass er die Gestaltung seines Angebotes auf der Plattform von Amazon nicht voll beherrschen und deshalb eine regelmäßige Kontrolle von ihm erwartet werden kann.
Dies ist lebensnah. Jeder Nutzer von Amazons Plattform kennt die Angebotsdarstellung und gerade von einem gewerblich tätigen Händler kann erwartet werden, dass er sich über die Gegebenheiten der Plattform hinreichend informiert, welche er zum Absatz seiner Produkte nutzen möchte.
Haben Sie Rückfragen, stehe Ihnen die Rechtsanwälte unserer IT-Kanzlei sehr gerne zur Verfügung.
"BGH zur Haftung von Online Händlern"
von Rechtsanwalt Andreas Buchholz
Das BGH-Urteil verdeutlicht die Verantwortung von Händlern auf Online-Marktplätzen wie Amazon, ihre Angebote sorgfältig zu prüfen, um wettbewerbsrechtliche Verstöße zu vermeiden. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Verkaufsprozesse rechtlich abzusichern und Haftungsrisiken zu minimieren. Mit tiefem Verständnis für E-Commerce und Wettbewerbsrecht helfen wir Ihnen, Ihre Geschäftsmodelle zu schützen.
Wir analysieren Ihre Angebote auf Plattformen wie Amazon, um sicherzustellen, dass Preisangaben und Produktbeschreibungen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Unsere Anwälte prüfen, ob Ihre Angebotsdarstellungen, wie im BGH-Fall, irreführende Angaben vermeiden, und beraten Sie zu korrekten Preisempfehlungen und Rabattangaben.
Falls Sie mit Abmahnungen oder Wettbewerbsstreitigkeiten konfrontiert sind, vertreten wir Ihre Interessen entschlossen. Wir untersuchen die Vorwürfe, etwa zu irreführenden Preisangaben, und entwickeln Strategien, um Ihre Position zu verteidigen, sei es in Verhandlungen oder vor Gericht.
Vorbeugend helfen wir Ihnen, Ihre Verkaufsprozesse so zu gestalten, dass wettbewerbsrechtliche Konflikte vermieden werden. Dies umfasst die Schulung Ihrer Mitarbeiter zu den Anforderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und die regelmäßige Überprüfung Ihrer Angebote auf Plattformen.
Sollten Sie in Streitigkeiten verwickelt sein, wie im beschriebenen BGH-Fall, setzen wir Ihre Rechte durch. Unsere Expertise erstreckt sich auf die Zusammenarbeit mit Plattformbetreibern, um unzulässige Angebote zu korrigieren und Ihre Interessen zu wahren.
Die Haftung auf Online-Marktplätzen erfordert sorgfältige Sorgfalt. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fragen zur Händlerhaftung oder zu wettbewerbsrechtlichen Anforderungen zu klären. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Online-Verkäufe rechtssicher zu gestalten.