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Markenrecht

EUIPO: „Apfel gegen Birne“- Apple setzt sich gegen Birnen-Logo durch

Apple geht vor dem EUIPO erfolgreich gegen Konkurrenten vor

Markenrecht. Anders als es das alte Sprichwort vermuten lässt, sind Äpfel und Birnen wohl doch vergleichbar. Jedenfalls dann, wenn es um die Verwechselungsgefahr in Bezug auf die Ähnlichkeit von Marken geht.

Apple hat erfolgreich vor dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) gegen die Eintragung einer Marke, welche eine Birne zeigt, Widerspruch eingelegt.

Das chinesische Unternehmen Pear Technologies hatte vor drei Jahren die Silhouette einer Birne zur Markeneintragung angemeldet. Pear Technologies ist, wie auch Apple, unter anderem auf dem Gebiet der Computertechnologie tätig.

Apple wollte sich das nicht gefallen lassen und legte beim EUIPO Widerspruch ein. Mit Erfolg. Die Begründung von Apple war vorgezeichnet: Eine Birne birge bei potentiellen Kunden eine Verwechslungsgefahr mit dem Apfel-Logo. Die Konkurrenzfirma wolle durch Verwendung eines Obststückes von der hohen Reputation Apples am Markt profitieren.

Zur Verteidigung führte Pear Technologies aus, dass das von ihr verwendete Obst erstens nicht angebissen sei und es sich zweitens um eine Wort-/Bildmarke handele. Denn zur Marke zugehörig sei auch der Schriftzug „Pear Technologies“.

Während des über einen Zeitraum von drei Jahren laufenden Verfahrens vor dem EUIPO hatte Pear Technologies die Birne verändert, um die behauptete bestehende Verwechselungsgefahr minimieren zu können. So war die zunächst vollständig abgebildete Birne letztlich nur noch als Silhouette erkennbar. Auch gegen diese Form der Darstellung ging Apple hingegen erfolgreich vor.

In der Entscheidung vom 18.01.2017, Az. R 1042/2016-5, die erst kürzlich bekannt wurde, führt das EUIPO aus, dass Äpfel und Birnen aus biologischer Sicht in einem engen Zusammenhang stünden. Die Ähnlichkeit sei zwar schwach ausgeprägt, birge hingegen das Bestehen einer Verwechslungsgefahr. Das EUIPO sah es als bewiesen an, dass Pear Technologies sich bei dem Design seiner Marke am Apple-Apfel orientiert habe. Apple setzt sich damit gegen das Birnen-Logo durch.

Ob Apple auf dem Gebiet der Technologie nun für alle Zukunft alleiniger Rechteinhaber eines Obststückes bleiben wird, wird sich zeigen. Für ein rigoroses Vorgehen gegen potentielle Markenverletzer ist Apple jedenfalls bekannt. Nach dem Streit um „Apfelkind“ folgt derzeit ein Streit gegen „Swatch“. Wir werden berichten.


Der Erfolg von Apple vor dem EUIPO zeigt, wie wichtig ein konsequenter Schutz der eigenen Marke ist, insbesondere in wettbewerbsintensiven Branchen wie der Technologie. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihre Markenrechte zu sichern und gegen potenzielle Verwechselungsgefahren vorzugehen. Mit tiefgreifendem Wissen im Markenrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Markenidentität zu schützen.

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