Markenrecht EUIPO Apple gegen Birnen

EUIPO: „Apfel gegen Birne“- Apple setzt sich gegen Birnen-Logo durch

Urteilsbesprechung
28. April 2017MarkenrechtEUIPOLogo-Kollision

Der Beitrag dokumentiert einen älteren Zwischenstand eines markenrechtlichen Registerkonflikts um zwei Fruchtlogos im Tech-Umfeld. Für die fachliche Verortung gehört der Fall in den gewerblichen Rechtsschutz; wer aktuell gegen eine jüngere kollidierende Anmeldung vorgehen muss, findet den verfahrensnäheren Einstieg unter Widerspruch gegen Marke.

Stand März 2026 Die damalige Beschwerdekammerentscheidung des EUIPO vom 18.01.2017 blieb nicht der letzte Stand. Das Gericht der Europäischen Union hob diese Entscheidung am 31.01.2019 auf; ein weiteres Rechtsmittel Apples blieb ohne Erfolg, weil der Gerichtshof es am 01.10.2019 als offensichtlich unbegründet zurückwies.

Der nachfolgende Altbeitrag bleibt deshalb als historische Momentaufnahme erhalten. Für die heutige Einordnung ist maßgeblich, dass die Bekanntheit einer älteren Marke die erforderliche Zeichenähnlichkeit nicht ersetzt.

Das Wichtigste in Kürze

Historischer Ausgang

Der Altbeitrag gibt die damalige Sicht des EUIPO aus Januar 2017 wieder.

Spätere Korrektur

Seit 2019 ist klar, dass Apple mit dieser Linie im konkreten Fall letztlich nicht durchgedrungen ist.

Praktische Lehre

Auch bei bekannten Marken bleibt die Zeichenähnlichkeit die rechtliche Eintrittsschwelle.

Apple geht vor dem EUIPO erfolgreich gegen Konkurrenten vor

Markenrecht. Anders als es das alte Sprichwort vermuten lässt, sind Äpfel und Birnen wohl doch vergleichbar. Jedenfalls dann, wenn es um die Verwechselungsgefahr in Bezug auf die Ähnlichkeit von Marken geht.

Apple hat erfolgreich vor dem Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) gegen die Eintragung einer Marke, welche eine Birne zeigt, Widerspruch eingelegt.

Das chinesische Unternehmen Pear Technologies hatte vor drei Jahren die Silhouette einer Birne zur Markeneintragung angemeldet. Pear Technologies ist, wie auch Apple, unter anderem auf dem Gebiet der Computertechnologie tätig.

Apple wollte sich das nicht gefallen lassen und legte beim EUIPO Widerspruch ein. Mit Erfolg. Die Begründung von Apple war vorgezeichnet: Eine Birne birge bei potentiellen Kunden eine Verwechslungsgefahr mit dem Apfel-Logo. Die Konkurrenzfirma wolle durch Verwendung eines Obststückes von der hohen Reputation Apples am Markt profitieren.

Zur Verteidigung führte Pear Technologies aus, dass das von ihr verwendete Obst erstens nicht angebissen sei und es sich zweitens um eine Wort-/Bildmarke handele. Denn zur Marke zugehörig sei auch der Schriftzug „Pear Technologies“.

Während des über einen Zeitraum von drei Jahren laufenden Verfahrens vor dem EUIPO hatte Pear Technologies die Birne verändert, um die behauptete bestehende Verwechselungsgefahr minimieren zu können. So war die zunächst vollständig abgebildete Birne letztlich nur noch als Silhouette erkennbar. Auch gegen diese Form der Darstellung ging Apple hingegen erfolgreich vor.

In der Entscheidung vom 18.01.2017, Az. R 1042/2016-5, die erst kürzlich bekannt wurde, führt das EUIPO aus, dass Äpfel und Birnen aus biologischer Sicht in einem engen Zusammenhang stünden. Die Ähnlichkeit sei zwar schwach ausgeprägt, birge hingegen das Bestehen einer Verwechslungsgefahr. Das EUIPO sah es als bewiesen an, dass Pear Technologies sich bei dem Design seiner Marke am Apple-Apfel orientiert habe. Apple setzt sich damit gegen das Birnen-Logo durch.

Ob Apple auf dem Gebiet der Technologie nun für alle Zukunft alleiniger Rechteinhaber eines Obststückes bleiben wird, wird sich zeigen. Für ein rigoroses Vorgehen gegen potentielle Markenverletzer ist Apple jedenfalls bekannt. Nach dem Streit um „Apfelkind“ folgt derzeit ein Streit gegen „Swatch“. Wir werden berichten.


Der Erfolg von Apple vor dem EUIPO zeigt, wie wichtig ein konsequenter Schutz der eigenen Marke ist, insbesondere in wettbewerbsintensiven Branchen wie der Technologie. Unsere Kanzlei steht Ihnen zur Seite, um Ihre Markenrechte zu sichern und gegen potenzielle Verwechselungsgefahren vorzugehen. Mit tiefgreifendem Wissen im Markenrecht unterstützen wir Sie dabei, Ihre Markenidentität zu schützen.

Wir helfen Ihnen, Ihre Markenanmeldungen strategisch vorzubereiten, um Verwechselungsgefahren mit bestehenden Marken, wie im Fall Apple gegen Pear Technologies, zu vermeiden. Unsere Anwälte prüfen die Eintragungsfähigkeit Ihrer Marke und beraten Sie zu präzisen Gestaltungen, um die Anforderungen von EUIPO oder DPMA zu erfüllen.

In Fällen von Markenstreitigkeiten vertreten wir Ihre Interessen vor Behörden oder Gerichten. Wir analysieren die Argumente der Gegenseite, etwa zur Ähnlichkeit von Marken, und entwickeln Strategien, um Ihre Schutzrechte durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Widersprüche zu wehren, wie Apple es erfolgreich getan hat.

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Markenschutz ist ein Schlüssel zum Erfolg im Wettbewerb. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fragen zu Markenanmeldungen oder Streitigkeiten zu klären. Wir helfen Ihnen, Ihre Markenrechte zu sichern und Ihre Position am Markt zu festigen.


Einordnung heute

Für Unternehmen, die Logos, Produktkennzeichen oder Serienzeichen absichern müssen, bleibt der Fall trotz seines geänderten Ausgangs lehrreich. Im Markenrecht ist bei bekannten Zeichen zwar der Ruf der älteren Marke wichtig, aber der Schutzraum entsteht nicht losgelöst von der konkreten Zeichenähnlichkeit.

  • Reputation kann ein älteres Zeichen stärken, ersetzt aber nicht die rechtlich erforderliche Ähnlichkeit der Zeichen.
  • Bei Bildmarken zählt der Gesamteindruck; dass beide Zeichen Obst darstellen, genügt für sich genommen nicht.
  • Gerade vor Launch, Rebranding oder Registerangriff lohnt eine frühe Kollisionsprüfung, damit Fristen, Klassen und Durchsetzungsstrategie zusammenpassen.

Offizielle Quellen

Anne Sulmann · EUIPO: „Apfel gegen Birne“- Apple setzt sich gegen Birnen-Logo durch

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