Markenrecht – Markenkanzlei für Markenanmeldung und Markenschutz

Markenrecht Markenanmeldung Markenabmahnung Klage

Markenrecht – Marke anmelden, verteidigen & strategisch durchsetzen

Ihre Marke ist Kapital. Schützen Sie sie, bevor andere es tun.

Eine starke Marke entscheidet über Vertrauen, Wiedererkennung und Marktposition.
Wer ohne klare Markenstrategie agiert, riskiert Abmahnungen, Fakes, Plattformmissbrauch oder teure Rebrandings.

Wir begleiten Sie im Markenrecht von der strategischen Planung über die Anmeldung bis zur konsequenten Durchsetzung – bundesweit und international.

Jetzt strategische Erstbewertung sichern:
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Markenrecht Kanzlei Anwalt

Anmeldung – Monitoring – Verteidigung – Durchsetzung

Ob Produktname, Logo, Claim, App-Name oder Plattform-Branding – ohne wirksamen Markenschutz drohen Abmahnungen, Fakes, Listing-Hijacking oder teure Rebrandings.

Markenrecht: Schutz, Exklusivität und wirtschaftliche Verwertung

Eine Marke ist oft das wertvollste immaterielle Asset eines Unternehmens:
Name, Logo, Produktbezeichnung, Claim, App-Name, Domainbestandteil, Verpackungsgestaltung oder sogar Klang- und Farbmarken.

Markenrecht sorgt dafür, dass dieser Wert:

  • exklusiv geschützt
  • rechtlich durchsetzbar
  • wirtschaftlich verwertbar
  • investorenfähig strukturiert

bleibt – vom Start-up bis zum Konzern, vom Online-Shop bis zum Plattformanbieter.

ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte berät Sie strategisch und prozesserfahren – von der Markenstrategie und Anmeldung bis zur Abwehr oder Verfolgung von Markenverletzungen (inkl. Widerspruchs- und Klageverfahren).


Inhaltsverzeichnis – Markenrecht


Was ist Markenrecht?

Das Markenrecht schützt Kennzeichen, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Rechtsgrundlage ist das
Markengesetz (MarkenG).

Markenschutz verleiht dem Inhaber:

  • ein ausschließliches Benutzungsrecht
  • ein Unterlassungsrecht gegen Dritte
  • Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz
  • das Recht auf Vernichtung oder Rückruf verletzender Produkte

Eine eingetragene Marke schafft klare Priorität und Durchsetzungsfähigkeit – insbesondere im digitalen Wettbewerb.

Wichtig: Schutz entsteht grundsätzlich erst durch Eintragung (DPMA/EUIPO), nicht allein durch Nutzung.


Warum Markenschutz essenziell ist

  • Exklusivität: Sie verhindern, dass Wettbewerber identische oder ähnliche Zeichen nutzen.
  • Wertsteigerung: Marken sind bilanziell verwertbare Assets und Investorenargument.
  • Lizenzfähigkeit: Marken können lizenziert, verkauft oder als Sicherheit genutzt werden.
  • Risikominimierung: Frühzeitige Anmeldung verhindert spätere Abmahnungen oder Rebranding-Kosten.

Gerade im Zusammenspiel mit
Wettbewerbsrecht und
gewerblicher Rechtsschutz
ist eine strategische Positionierung entscheidend.

Vertiefung im Blog:
Was ist eine Marke und welche Vorteile bringt sie?


Markenrecht im gewerblichen Rechtsschutz – klare Abgrenzung

Markenrecht ist Teil des gewerblichen Rechtsschutzes, unterscheidet sich jedoch klar von:


Während Patente Innovation schützen und Designs äußere Gestaltungen, schützt das Markenrecht die Herkunftsfunktion eines Zeichens.


Was ist eine Marke – und was kann geschützt werden?

Gemäß § 3 MarkenG können geschützt werden:

  • Wortmarken (z. B. Produkt- oder Firmennamen)
  • Wort-/Bildmarken
  • Bildmarken
  • dreidimensionale Marken
  • Farbmarken
  • Klangmarken
  • Positions- oder Mustermarken

Voraussetzung ist, dass das Zeichen unterscheidungskräftig ist und keine absoluten Schutzhindernisse vorliegen (z. B. rein beschreibende Begriffe).

Praxisrelevant:

  • Schutz entsteht nicht automatisch durch Nutzung
  • Klassenwahl (Nizza-Klassifikation) entscheidet über Schutzumfang
  • zu breite Anmeldung kann angreifbar sein
  • zu enge Anmeldung schafft Schutzlücken

Eine strategische Markenanmeldung ist daher mehr als ein Formular – sie ist unternehmerische Weichenstellung.

Vertiefung im Blog:
Was ist eine Marke und welche Vorteile bringt sie?

Direkter Einstieg:
Marke anmelden


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Typische Risiken im Markenrecht – wo Unternehmen angreifbar sind

Markenrechtliche Konflikte entstehen heute selten im klassischen Ladengeschäft – sondern im digitalen Wettbewerb.

Typische Auslöser aus der Praxis:

  • Abmahnung wegen angeblicher Markenverletzung
  • Nutzung eines ähnlichen Zeichens mit Verwechslungsgefahr
  • beschreibende Begriffe ohne ausreichende Unterscheidungskraft
  • Konflikte nach verspäteter Anmeldung („Prioritätsproblem“)
  • parallele Anmeldung durch Wettbewerber
  • Expansion in neue Produktklassen ohne Schutzanpassung
  • internationale Nutzung ohne entsprechende Registrierung

Gerade wachstumsstarke Unternehmen unterschätzen häufig:

  • die Bedeutung einer sauberen Klassenstrategie
  • die Dokumentation der ernsthaften Benutzung
  • die Gefahr von Keyword-Advertising-Konflikten
  • das Risiko von Marketplace-Hijacking

Online-Verletzungen, Plattformen & Markenfälschungen

Digitale Vertriebskanäle haben das Markenrecht grundlegend verändert.

Häufige Konstellationen:

1. Amazon & Marktplätze

  • Listing-Hijacking (Dritte hängen sich an bestehende Angebote)
  • Verkauf von Fakes unter Ihrer Marke
  • „Kompatibel mit“-Konstellationen
  • missbräuchliche Nutzung in Produkttiteln
  • Markenverwendung in Backend-Keywords
  • parallele Händler ohne Autorisierung

Marktplatzkonflikte erfordern taktisches Vorgehen:

  • Plattformbeschwerde
  • Abmahnung
  • einstweilige Verfügung
  • koordinierte Zollmaßnahmen

2. Google Ads & Keyword-Advertising

Markennutzung in:

  • Keywords
  • Anzeigentexten
  • Display-URLs
  • Shopping-Kampagnen

Hier kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an (Herkunftstäuschung? Rufausbeutung?).


3. Internationale Lieferketten & Erschöpfung

  • Parallelimporte aus EU/EWR
  • Graumarktprodukte
  • Grenzbeschlagnahme
  • Zollanträge
  • Lieferkettenhaftung

Gerade im E-Commerce können Markenverletzungen über mehrere Jurisdiktionen verteilt sein.


Abmahnung im Markenrecht – was tun?

Eine Markenabmahnung kann beinhalten:

  • Unterlassungsforderung
  • Vertragsstrafeversprechen
  • Auskunftsansprüche
  • Schadensersatzforderungen
  • Vernichtungs- oder Rückrufansprüche

Fristen sind meist extrem kurz.

Wichtig:

  • nichts vorschnell unterschreiben
  • keine Schuldanerkenntnisse abgeben
  • Verteidigungsoptionen prüfen (z. B. Nichtbenutzung, fehlende Verwechslungsgefahr, Erschöpfung)

Soforthilfe:
Abmahnung abwehren


Markenfälschungen & Zollschutz

Bei Produktfälschungen greifen oft mehrere Mechanismen:

  • Grenzbeschlagnahme
  • Zollanträge
  • Vernichtungsverfahren
  • Auskunft gegen Importeur
  • einstweilige Verfügung

Professionelle Markeninhaber kombinieren:

  • Registerschutz
  • Monitoring
  • Plattformmaßnahmen
  • Zollstrategien
  • gerichtliche Durchsetzung


Widerspruchsfristen – häufig unterschätzt

Nach Veröffentlichung einer Marke läuft grundsätzlich eine dreimonatige Widerspruchsfrist.

Versäumte Fristen führen oft zu:

  • dauerhaften Koexistenzproblemen
  • späteren Löschungsverfahren
  • höheren Kosten

Direkter Einstieg:
Widerspruch gegen Marke


Strategische Risikominimierung statt Reaktion

Ein professionelles Markenportfolio umfasst:

  • klare Markenarchitektur (Hauptmarke, Subbrands, Produktlinien)
  • Monitoring neuer Anmeldungen
  • Dokumentation der Benutzung
  • frühzeitige Konfliktanalyse
  • abgestufte Eskalationsstrategie

Dauerhafte Lösung:
Markenservice


Markenrecht im digitalen Wettbewerb – Schnittstelle zu Plattform- & IT-Kompetenz

Markenkonflikte sind heute selten reine Registerfragen.

Sie betreffen:

  • Plattform-AGB
  • Backend-Systeme
  • Werbekampagnen
  • Domainrecht
  • App-Stores
  • Influencer-Kooperationen
  • Lizenzketten

Hier verbinden wir Markenrecht mit:


Das Ergebnis: durchsetzungsfähige Markenstrategie statt reaktiver Konfliktabwehr.


Schneller Einstieg – je nach Situation

Planbar & strategisch:

Akut & konfliktorientiert:


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Unsere Dienstleistungen im Markenrecht – Strategie, Anmeldung, Überwachung, Durchsetzung

Markenrecht ist kein Einzelschritt, sondern ein Zyklus:

Strategie → Anmeldung → Portfolioaufbau → Überwachung → Verteidigung → Monetarisierung.

Wir begleiten Unternehmen bundesweit – vom Start-up bis zum etablierten Mittelstand – strukturiert und prozesserfahren.


Markenanmeldung (DPMA / EUIPO) – rechtssicher von Anfang an

Eine Markenanmeldung ist strategische Weichenstellung. Fehler in Klassenwahl, Zeichenform oder Recherche können spätere Konflikte provozieren.

Unsere Leistungen bei der Markenanmeldung:

  • Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche (Register & Markt)
  • Bewertung absoluter Schutzhindernisse (Unterscheidungskraft, Freihaltebedürfnis)
  • Analyse relativer Risiken (ältere Rechte)
  • Auswahl der passenden Markenform (Wortmarke, Wort-/Bildmarke, Bildmarke etc.)
  • treffsichere Formulierung der Waren- und Dienstleistungsklassen (Nizza-Klassifikation)
  • Einreichung beim DPMA oder EUIPO
  • Begleitung des Anmeldeverfahrens
  • Koordination internationaler Anmeldungen (Madrid-System)

Direkter Einstieg:
Marke anmelden


Nationale vs. Unionsmarke – strategische Entscheidung

Je nach Geschäftsmodell kann sinnvoll sein:

  • deutsche Marke (DPMA)
  • Unionsmarke (EUIPO)
  • Kombination
  • gestufte Strategie
  • internationale Erweiterung

Entscheidend sind:

  • Vertriebsgebiet
  • Expansionspläne
  • Investorenstrategie
  • Lizenzmodelle
  • Budget
  • Kollisionsrisiko

Wir entwickeln keine „Standardlösung“, sondern eine wirtschaftlich passende Markenarchitektur.


Internationale Markenstrategie: EUIPO, WIPO & globale Expansion

Markenschutz endet heute nicht an der Landesgrenze.
Wer digital verkauft, über Plattformen vertreibt oder international expandiert, benötigt eine vorausschauende internationale Markenstrategie.

Wir begleiten Mandanten bei:

  • Unionsmarken (EUIPO) – Schutz in allen EU-Mitgliedstaaten mit einer Anmeldung
  • IR-Marken nach dem Madrider System (WIPO) – internationale Registrierung auf Basis einer deutschen oder EU-Marke
  • Koordination mit lokalen Partnerkanzleien außerhalb der EU
  • Verteidigung in internationalen Widerspruchs- und Löschungsverfahren
  • Grenzüberschreitenden Markenstreitigkeiten

EUIPO – Unionsmarke als Skalierungsinstrument

Die Unionsmarke bietet einheitlichen Schutz in sämtlichen EU-Staaten.
Sie ist besonders sinnvoll bei:

  • E-Commerce- und Plattformmodellen
  • Software- und SaaS-Produkten
  • Marken mit EU-weitem Vertrieb
  • Investoren- und Exit-Szenarien

Risiko:
Ein Widerspruch aus nur einem Mitgliedstaat kann die gesamte Unionsmarke gefährden. Deshalb ist eine strategische Vorabrecherche und Risikoanalyse entscheidend.


WIPO & Madrider System – globale Priorität sichern

Über das Madrider Protokoll kann eine Marke international erweitert werden – etwa für:

  • USA
  • UK
  • Schweiz
  • China
  • Australien
  • weitere Exportmärkte

Dabei sind insbesondere zu beachten:

  • Prioritätsfristen
  • Benutzungspflichten
  • nationale Besonderheiten
  • Verteidigung in Auslandsverfahren
  • Koordination mit Zollmaßnahmen

Internationale Markenführung ist kein Formularprozess –§sie ist Teil einer langfristigen Wachstumsstrategie.


Markenüberwachung & Portfolio-Management

Eine eingetragene Marke schützt nur dann effektiv, wenn neue Konflikte frühzeitig erkannt werden.

Professionelles Monitoring umfasst:

  • Überwachung neuer Anmeldungen bei DPMA / EUIPO
  • Beobachtung ähnlicher Zeichen
  • Prüfung auf Klassenüberschneidungen
  • Eskalationsstrategie bei Auffälligkeiten
  • Fristenmanagement (Verlängerung, Benutzungsnachweise)

Dauerhafte Betreuung:
Markenservice


Widerspruchsverfahren & Amtsverfahren

Wir übernehmen:

  • Prüfung der Verwechslungsgefahr
  • Bewertung von Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit
  • Analyse der Kennzeichnungskraft
  • Formulierung des Widerspruchs
  • Verhandlung von Koexistenz- oder Abgrenzungsvereinbarungen
  • Verteidigung gegen Widersprüche

Schneller Einstieg:
Widerspruch gegen Marke


Markenstreitigkeiten & Klageverfahren

Im Verletzungsfall geht es um Geschwindigkeit, Beweisführung und Taktik.

Typische Ansprüche:

  • Unterlassung
  • Auskunft
  • Schadensersatz
  • Rückruf / Vernichtung
  • Kostenerstattung

Instrumente:

  • Abmahnung
  • einstweilige Verfügung
  • Hauptsacheklage
  • Vergleichslösungen

Prozesseinstieg:
Markenrechtsklage
Einstweilige Verfügung

Markenprozessführung: Durchsetzung & Verteidigung

Markenrecht entscheidet sich nicht im Register, sondern im Konflikt.

Ob Abmahnung, Widerspruch, einstweilige Verfügung oder Klage:

Markenstreitigkeiten sind taktische Auseinandersetzungen, bei denen Geschwindigkeit, Beweisstrategie und wirtschaftliche Zielsetzung entscheidend sind.

Wir vertreten Mandanten in:

  • einstweiligen Verfügungsverfahren
  • Hauptsacheklagen vor spezialisierten Landgerichten
  • Widerspruchsverfahren vor DPMA und EUIPO
  • Löschungs- und Nichtigkeitsverfahren
  • Berufungs- und Beschwerdeverfahren
  • grenzüberschreitenden Konstellationen

Typische Konfliktsituationen

  • Verwechslungsgefahr zwischen ähnlichen Zeichen
  • Keyword-Advertising und Markenbenutzung in Google Ads
  • Marketplace-Hijacking und „Kompatibel mit“-Problematik
  • Rufausbeutung und Verwässerung bekannter Marken
  • Parallelimporte und Erschöpfung
  • Lizenzverstöße und Vertragsbrüche

Unsere strategische Herangehensweise

  1. Sofortanalyse und Beweissicherung
    Dokumentation von Verletzungshandlungen (Screenshots, Testkäufe, Reichweite)

  2. Risikobewertung
    Kennzeichnungskraft, Waren- und Dienstleistungsähnlichkeit, Verteidigungschancen

  3. Eskalationsstrategie
    Abmahnung – Vergleich – einstweilige Verfügung – Klage – Vollstreckung

  4. Wirtschaftliche Zieldefinition
    Marktbereinigung, Abschreckung, Lizenzierung oder Portfolio-Sicherung


Markenprozessführung ist nicht nur Rechtsdurchsetzung - sie ist Marktstrategie.


Abmahnung versenden oder abwehren

Markenrechtliche Abmahnungen sind eines der häufigsten Konfliktinstrumente.

Wir übernehmen:

  • rechtssichere Abmahnungen mit taktischer Zielsetzung
  • Verteidigung gegen unberechtigte oder überzogene Forderungen
  • Prüfung von Vertragsstrafenklauseln
  • Anpassung von Unterlassungserklärungen
  • strategische Vergleichsverhandlungen

Einstieg:


Vertragsmanagement & Markenlizenzierung

Marken sind wirtschaftliche Assets. Ihre Nutzung muss vertraglich sauber geregelt werden.

Wir beraten zu:

  • Lizenzverträgen
  • Co-Branding-Vereinbarungen
  • Franchise-Modellen
  • Vertriebsverträgen
  • Agenturverträgen
  • Merchandising-Strukturen
  • IP-Klauseln in IT- und Plattformverträgen

Schnittstelle:
Vertragsmanagement Lizenzierung


Dauerhafte Markenstrategie – vom Startup bis zum Exit

Markenrecht spielt eine zentrale Rolle bei:

  • Investorenprüfungen (Due Diligence)
  • M&A-Transaktionen
  • Unternehmensverkäufen
  • Internationalisierung
  • Portfolioerweiterung

Eine klar strukturierte Markenstrategie steigert den Unternehmenswert erheblich.


Markenrecht als Teil einer integrierten IP-Strategie

Markenrecht ist eigenständig – aber nicht isoliert.

Es unterscheidet sich bewusst von:

  • Designrecht (Schutz ästhetischer Gestaltung)
  • Patentrecht (Schutz technischer Erfindungen)
  • Urheberrecht (Schutz schöpferischer Werke)

Wann sollten Sie handeln?

  • vor Produktlaunch
  • vor Domainregistrierung
  • vor Investorengespräch
  • bei internationaler Expansion
  • bei Konfliktanzeichen
  • bei Abmahnung
  • bei Widerspruch
  • bei Markenübernahme

Je früher die Markenstrategie steht, desto stabiler ist die Marktposition.


Ihr nächster Schritt

Planbar:

Konfliktorientiert:


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Markenrecht mit IT-, Plattform- und Prozesskompetenz

Markenschutz ist heute mehr als Registerrecht.

Digitale Geschäftsmodelle, Plattformökonomie, internationale Lieferketten und aggressives Online-Marketing haben das Markenrecht zu einem strategischen Steuerungsinstrument gemacht.

Unsere Positionierung:

  • Markenrecht + Plattformrealität (Amazon, Google, Social Media)
  • Markenrecht + Prozessstrategie (EV, Klage, Vergleich)
  • Markenrecht + Unternehmensstrategie (Expansion, Exit, Portfolioaufbau)
  • Markenrecht + IT-Kompetenz (Apps, Domains, SaaS, E-Commerce)

Im digitalen Umfeld entstehen Konflikte schnell und skalieren sofort.

Wir verbinden Registerwissen mit operativer Durchsetzung.


Markenrecht als wirtschaftlicher Hebel

Eine starke Marke ist:

  • Differenzierungsinstrument
  • Vertrauensanker
  • Marketingmultiplikator
  • Lizenzasset
  • Bewertungsfaktor im Unternehmen
  • Investorenargument

Markenrecht ist deshalb kein „juristischer Formalismus“, sondern Unternehmensstrategie.


Fachartikel & Rechtsprechung – Markenrecht im ITMR Blog

Markenrecht entwickelt sich dynamisch – geprägt durch:

  • BGH-Rechtsprechung
  • EuGH-Entscheidungen
  • EuG-Urteile
  • DPMA- und EUIPO-Praxis
  • Plattformentscheidungen
  • Wettbewerbsrechtliche Schnittstellen

Im ITMR Blog (Tag: Markenrecht) analysieren wir regelmäßig praxisrelevante Entscheidungen.

Ausgewählte Beiträge:


Diese Beiträge zeigen:

Markenrecht ist lebendige Rechtsprechung – keine statische Norm.


Relevante Unterseiten im Markenrecht

Vertiefende Spezialbereiche:



Warum ITMR als Markenrechtskanzlei?

  • Spezialisierung auf IT & digitale Geschäftsmodelle
  • Prozessstarke Durchsetzung
  • Plattform- und E-Commerce-Erfahrung
  • Strategische Beratung statt Formularabwicklung
  • Bundesweite Mandatsführung

Unsere Mandanten:

  • Start-ups
  • Tech-Unternehmen
  • E-Commerce-Anbieter
  • Agenturen
  • Mittelstand
  • Markenhersteller
  • Plattformhändler

Zuständige Ansprechpartner für Markenrecht bei ITMR

Für markenrechtliche Mandate stehen erfahrene Ansprechpartner zur Verfügung:


Teamübersicht:
Rechtsanwälte / Team


Markenrecht in der digitalen Praxis – typische Szenarien

  • Amazon-Listing-Hijacking
  • Google-Ads-Keyword-Nutzung fremder Marken
  • Influencer-Markennennung ohne Lizenz
  • Parallelimporte außerhalb EWR
  • Markenpiraterie & Zollmaßnahmen
  • Koexistenzvereinbarungen
  • Rebranding & Konfliktbereinigung
  • IP-Due-Diligence bei Unternehmensverkauf

In all diesen Fällen entscheidet:

Reaktionsgeschwindigkeit + Strategie + saubere Beweisführung.


Wann ist eine strukturierte Markenstrategie besonders wichtig?

  • Produktlaunch
  • Rebranding
  • Internationalisierung
  • Expansion auf Marktplätze
  • Investorenrunde
  • Franchise-Modell
  • Lizenzverwertung
  • Streit mit Wettbewerbern

Je früher eine Markenstrategie implementiert wird, desto stabiler ist die Marktposition.


Bereit für Markenrechtsschutz?

Ihre Markenrechte prüfen.


Checkliste: Markenrecht in der Praxis

Markenstrategie & Anmeldung

  • Markenform wählen (Wortmarke / Wort-Bild-Marke / Bildmarke / Formmarke / Klangmarke / Farbmarke)
  • Schutzstrategie definieren (DE / EU / international)
  • Waren- & Dienstleistungsklassen (Nizza-Klassifikation) treffsicher bestimmen
  • Identitäts- & Ähnlichkeitsrecherche durchführen
  • Absolute & relative Schutzhindernisse prüfen
  • Prioritätsstrategie und Launch-Timing abstimmen
  • Anmeldung beim [DPMA] oder [EUIPO] vorbereiten und einreichen

Direkter Einstieg:
Marke anmelden


Markenportfolio & Markenservice

  • Portfolio-Struktur (Hauptmarke, Submarken, Produktlinien)
  • Fristenüberwachung & Verlängerungen
  • Benutzungsnachweise vorbereiten
  • Markenüberwachung (Register, Markt, Plattformen)
  • Monitoring von Domains, Marktplätzen, Social Media
  • Eskalationsstrategie bei Kollisionen

Dauerlösung:
Markenservice


Konflikte: Widerspruch & Amtsverfahren

  • Fristenkontrolle (Widerspruchsfrist 3 Monate)
  • Analyse von Verwechslungsgefahr
  • Waren-/Dienstleistungsähnlichkeit prüfen
  • Kennzeichnungskraft bewerten
  • Vergleich / Koexistenzvereinbarung
  • Teillöschung oder Klassenanpassung

Einstieg:
Widerspruch gegen Marke


Durchsetzung & Verteidigung

  • Abmahnung versenden
  • Unterlassungsansprüche durchsetzen
  • Auskunft & Schadensersatz geltend machen
  • Vertragsstrafe einfordern
  • einstweilige Verfügung beantragen
  • Klageverfahren führen
  • Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche

Akut:
Abmahnung versenden ·
Abmahnung abwehren ·
Einstweilige Verfügung ·
Markenrechtsklage


FAQ – Markenrecht

Was bringt eine Markenanmeldung wirklich?

Sie schafft Priorität, Exklusivität und Durchsetzbarkeit.
Eine eingetragene Marke ermöglicht effektive Abmahnungen, Plattformmeldungen und gerichtliche Unterlassungsansprüche.


DPMA oder EUIPO – was ist sinnvoller?

Das hängt vom Markt ab:

  • Nationaler Fokus: DPMA
  • EU-weiter Vertrieb oder Expansion: EUIPO (Unionsmarke)
  • Internationale Strategie: Madrid-System

Eine gestufte Strategie ist häufig wirtschaftlich sinnvoll.


Muss ich meine Marke benutzen?

Ja. Nach Ablauf der Benutzungsschonfrist (5 Jahre) kann eine Marke bei Nichtbenutzung angegriffen werden. Eine strategische Dokumentation der Benutzung ist daher essenziell.


Was tun bei Markenverletzungen auf Amazon oder im Onlinehandel?

  • Beweise sichern (Screenshots, Testkäufe)
  • Plattformpfad prüfen (Brand Registry, Meldesysteme)
  • Abmahnung vorbereiten
  • ggf. einstweilige Verfügung beantragen

Schnelles Handeln erhöht die Erfolgsquote erheblich.


Ich habe eine Abmahnung erhalten – wie reagiere ich richtig?

  • Fristen prüfen (oft extrem kurz)
  • Keine vorschnelle Unterlassungserklärung abgeben
  • Risikoanalyse durchführen
  • Verteidigungsstrategie entwickeln

Direkt prüfen lassen:
Abmahnung abwehren


Kann ich auch ohne Eintragung geschützt sein?

Ja, durch Benutzungsmarken oder geschäftliche Bezeichnungen – jedoch ist der Nachweis komplexer und die Durchsetzung schwieriger als bei einer Registermarke.


Jetzt Markenschutz strategisch sichern

Eine Marke ist kein Nebenthema.

Sie ist:

  • Wertträger
  • Wettbewerbsinstrument
  • Investorenargument
  • Schutzschild gegen Nachahmer

Ob Anmeldung, Portfolioaufbau oder Konflikt:

Je früher Sie strategisch handeln, desto stabiler ist Ihre Marktposition.


Schnelle Einstiege


Fazit: Markenschutz ist Wachstumstreiber – nicht nur Registereintrag

Eine starke Marke:

  • schafft Differenzierung
  • erhöht Unternehmenswert
  • schützt Marketinginvestitionen
  • ermöglicht Lizenzmodelle
  • stärkt Verhandlungspositionen

Markenrecht ist kein Selbstzweck.

Es ist strategische Unternehmensabsicherung.

ITMR Rechtsanwälte verbindet Markenrecht mit IT-Kompetenz, Plattformpraxis und Prozesserfahrung – bundesweit.

Handeln Sie frühzeitig. Sichern Sie Ihren Markenvorsprung.


Markenrecht – Markenkanzlei für Markenanmeldung und Markenschutz:

Zuständiger Rechtsanwalt für Markenrecht und Markenanmeldung | Markenanwalt bei ITMR

Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM

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