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Data Breach: Soforthilfe bei Datenpanne von Fachanwälten für IT-Recht und Datenschutzexperten

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Fachanwalt Medienrecht Urheberrecht IT-Recht Bohne

Aus Erfahrung wissen wir: Eine Datenpanne erfordert schnelles Handeln - jedoch besonnen! Wir helfen Ihnen und stehen an Ihrer Seite.

Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM

Rechtsanwalt | Partner | Datenschutzexperte (CIPP/E, CIPM, Datenschutzbeauftragter, IT-Compliance Manager) | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Soforthilfe bei Datenpanne von Fachanwälten für IT-Recht und Datenschutzexperten! Datenpanne melden - was jetzt zu tun ist (72-Stunden-Frist läuft)


Unsere auf Datenschutzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei steht Ihnen bei der Bewältigung von Datenpannen kompetent zur Seite.

  • Schnelle rechtliche Beratung im Falle einer Datenschutzverletzung.
  • Unterstützung bei der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen.
  • Prüfung und Optimierung Ihrer Datenschutzprozesse und Sicherheitsmaßnahmen.
  • Schulung Ihrer Mitarbeiter im Umgang mit personenbezogenen Daten und Prävention von Datenpannen.

Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihr Unternehmen rechtssicher aufzustellen und im Ernstfall professionell zu unterstützen.

Eine Datenpanne kann für Unternehmen erhebliche rechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden sowie Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt klare Pflichten für den Umgang mit solchen Vorfällen fest. Insbesondere Artikel 33 und 34 der DSGVO definieren die Anforderungen an die Meldung von Datenschutzverletzungen.

Was ist eine Datenschutzverletzung?

„Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ ist eine Verletzung der Sicherheit, die, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden.

Wann liegt eine meldepflichtigte Datenpanne vor? Meldepflicht gemäß Artikel 33 DSGVO

Artikel 33 der DSGVO verpflichtet Verantwortliche, bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde zu erstatten. Dies gilt, sofern die Verletzung voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Die Meldung muss mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Beschreibung der Art der Verletzung: Angaben zu den betroffenen Datenkategorien und der ungefähren Anzahl der betroffenen Personen und Datensätze.
  • Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten: Name und Kontaktdaten des Ansprechpartners für weitere Informationen.
  • Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen: Mögliche Auswirkungen der Datenschutzverletzung.
  • Beschreibung der ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen: Schritte zur Behebung der Verletzung und zur Minderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.
  • Sollte die Meldung nicht innerhalb von 72 Stunden erfolgen, ist eine Begründung für die Verzögerung beizufügen.

Wann und wie muss eine Benachrichtigung der betroffenen Personen gemäß Artikel 34 DSGVO erfolgen?

Führt die Datenschutzverletzung voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, muss der Verantwortliche gemäß Artikel 34 DSGVO die betroffenen Personen unverzüglich benachrichtigen. Diese Benachrichtigung hat in klarer und einfacher Sprache zu erfolgen und sollte folgende Informationen enthalten:

  • Beschreibung der Art der Verletzung.
  • Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen.
  • Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung.
  • Angaben zum Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle.
  • Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung.
  • Beschreibung der ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung und zur Minderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

Konkrete Maßnahmen bei einer Datenpanne bzw. Data Breach - Sofortmaßnahmen

Um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden, sollten Unternehmen bei einer Datenpanne folgende Schritte einleiten:

  • Sofortige Identifizierung und Eindämmung der Datenpanne, um weiteren Schaden zu verhindern.
  • Dokumentation des Vorfalls einschließlich aller relevanten Fakten, Auswirkungen und ergriffenen Maßnahmen.
  • Bewertung des Risikos für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen.
  • Meldung an die Aufsichtsbehörde innerhalb von 72 Stunden, sofern erforderlich.
  • Benachrichtigung der betroffenen Personen, wenn ein hohes Risiko besteht.
  • Ergreifung von Maßnahmen zur Verhinderung zukünftiger Vorfälle, wie die Verbesserung von Sicherheitsvorkehrungen und Schulung der Mitarbeiter.

Hierbei helfen wir Ihnen mit konkreten Einschätzungen und praxiserprobten Umsetzungen.

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Warum anwaltliche Begleitung sinnvoll ist

  • Rechtssichere Risikoabwägung
  • Formulierung der Meldung an Aufsichtsbehörde
  • Kommunikation mit Betroffenen
  • Strategische Schadensbegrenzung und Forderungsabwehr

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