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Unsere auf Datenschutzrecht spezialisierte Anwaltskanzlei steht Ihnen bei der Bewältigung von Datenpannen kompetent zur Seite. Wir bieten:
Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihr Unternehmen rechtssicher aufzustellen und im Ernstfall professionell zu unterstützen.
Eine Datenpanne kann für Unternehmen erhebliche rechtliche Konsequenzen und Reputationsschäden nach sich ziehen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) legt klare Pflichten für den Umgang mit solchen Vorfällen fest. Insbesondere Artikel 33 und 34 der DSGVO definieren die Anforderungen an die Meldung von Datenschutzverletzungen.
Meldepflicht gemäß Artikel 33 DSGVO
Artikel 33 der DSGVO verpflichtet Verantwortliche, bei einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden nach Bekanntwerden eine Meldung an die zuständige Aufsichtsbehörde zu erstatten. Dies gilt, sofern die Verletzung voraussichtlich zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Die Meldung muss mindestens folgende Informationen enthalten:
Sollte die Meldung nicht innerhalb von 72 Stunden erfolgen, ist eine Begründung für die Verzögerung beizufügen.
Benachrichtigung der betroffenen Personen gemäß Artikel 34 DSGVO
Führt die Datenschutzverletzung voraussichtlich zu einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, muss der Verantwortliche gemäß Artikel 34 DSGVO die betroffenen Personen unverzüglich benachrichtigen. Diese Benachrichtigung hat in klarer und einfacher Sprache zu erfolgen und sollte folgende Informationen enthalten:
Konkrete Maßnahmen bei einer Datenpanne
Um den Anforderungen der DSGVO gerecht zu werden, sollten Unternehmen bei einer Datenpanne folgende Schritte einleiten:
Hierbei helfen wir Ihnen mit konkreten Einschätzungen und praxiserprobten Empfehlungen.