Datenleck? Datenschutzverletzung? Fachanwälte helfen!

Datenschutz Schadensersatz mit Anwalt abwehren!

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Prüfung und Abwehr von Ansprüchen auf Schadensersatz

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Bereit für die Abwehr von Schaden?

Kontaktieren Sie uns unverbindlich. Wir helfen Ihnen, Ansprüche zu elimieren oder zu minimieren.

Datenschutz Schadensersatz mit Anwalt abwehren!

Was passiert, wenn Unternehmen oder Organisationen Daten nicht richtig schützen und gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verstoßen?

Dann helfen wir Unternehmen, Schaden zu verhindern oder zu minimieren, und zwar außerordentlich prozesserfahren.

Im Falle eines Datenlecks arbeiten am Einzelfall und am Puls der Zeit und geben Ihnen selbstverständlich an Ihren Fall unsere Einschätzungen.

Wir kennen uns mit der aktuellen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH), des Bundesgerichtshofs (BGH), der Oberlandesgerichte (OLG) und Unter-Instanzen aus - und dies nicht nur aufgrund der Fachliteratur, sondern weil wir in solchen Prozessen als Kanzlei involviert waren und sind.

Ihr Fall wird bei uns ausschließlich von Fachanwälten im IT-Recht mit jahrelanger Prozesserfahrung vertreten werden.

Beispiele, wann Schadensersatz häufig geltend gemacht wird:

  • Datenverlust oder -diebstahl: Wenn Daten aufgrund von mangelnden Sicherheitsvorkehrungen gestohlen oder verloren wurden.
  • Unzulässige Datenverarbeitung: Unternehmen dürfen Daten nur für bestimmte Zwecke verwenden, und nur wenn es hierzu eine Rechtsgrundlage gibt. Wenn ein Unternehmen Daten ohne Erlaubnis für andere Zwecke verwendet.

Unsere Kanzlei kann Ihnen dabei helfen, einen etwaigen Schaden seriös zu bewerten und vermeintliche Ansprüche abzuwehren oder zu reduzieren. Wir sind spezialisiert auf das Datenschutzrecht.

Wir stehen Ihnen als Rechtsanwälte zur Seite, um Ihre Interessen zu vertreten. Und selbstverständlich werden Sie hierbei durch einen für Sie zuständigen Rechtsanwalt individuell beraten und vertreten.

Ist Ihr Unternehmen Ziel von Schadensersatzansprüchen, dann sollten Sie uns zeitnah kontaktieren - wir unterstützen sie und Ihr Unternehmen effektiv und effizient.

DSGVO Entscheidungen Übersicht: Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO

Datenschutz Schadensersatz durch Rechtsanwalt abwehren.

Drittanbieter-Seiten zur Prüfung, ob jemand betroffen ist:

Exemplarisch kann unter den nachfolgenden Websites geprüft werden, ob eine Person durch ein Datenleck und von Datenmissbrauchs betroffen ist:


Aber selbstverständlich gibt es auch einzelne Datenschutzverletzungen. Schreiben Sie uns!

Beispiele von Datenlecks

Unsere Expertise

  • Schlagkräftige agile Anwaltsboutique
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