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Sind Sie Opfer von unberechtigten Abbuchungen geworden? Dann ist schnelle Hilfe durch Ihre Rechtsanwälte erforderlich.

 

Seite Jahren wachsen die Betrugsfälle von unberechtigten Abbuchungen stetig an. Oftmals werden solche falschen Abbuchungen erst einige Tage später entdeckt, beispielsweise beim nächsten Einloggen in der entsprechenden App oder bei der nächsten Kreditkartenabrechnung. Der Schaden ist hierbei oft hoch. Denn die Täter „räumen“ in der Regel das Bankkonto bis zum Limit vollständig aus oder verwenden andere Zahlungsdienstleister wie PayPal, um auf Ihre Kosten Einkäufe zu tätigen.

 

Um an ihr Ziel zu gelangen, benutzen Täter nicht länger das allgemeine Phishing von Daten mithilfe von Fake-E-Mails Ihrer Bank oder anderen Zahlungsdienstleistern. In den letzten Jahren werden gar ganze Fake Online-Shops errichtet, worüber Produkte angeboten werden, einzig, um in einem Bestellvorgang an Ihre Daten zu gelangen.

 

Auch vermehren sich Fake-Anrufe von vermeintlichen Bankmitarbeitern, die Sie vor „auffälligen“ Abbuchungen schützen wollen. In diesen Fällen verlangen die Täter, dass Sie Aufträge über Ihre jeweilige App der Zahlungsdienstleister freigeben oder fordern Sie auf, ihnen Ihren PC zum Fernzugriff freizugeben. Der Kreativität der Täter ist leider keine Grenzen gesetzt.

 

Eine absolute Sicherheit, Opfer solcher Täter zu werden, besteht nicht. Dies gerade, weil die Täter sehr überzeugend in ihrer Methodik sind, wie Sie an Ihr Geld gelangen wollen. Es ist dennoch hilfreich, beispielsweise auf folgende Dinge zu achten:

 

Keine Links, QR-Codes oder Anhänge in einer E-Mail anklicken oder öffnen

Die Zahlungsdienstleister fordern Sie in von ihnen stammenden E-Mails in der Regel nicht dazu auf, auf solche bspw. Links zu klicken. Es ist vielmehr so, dass die Zahlungsdienstleister Sie in einer E-Mail informieren und dann weiteres Handeln über die App oder den telefonischen Kontakt fordern. Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Rufen Sie nicht die Telefonnummer an, die in der E-Mail angegeben ist, sondern benutzen die Telefonnummer, die der jeweilige Zahlungsdienstleister auf seiner Website ausweist, ist oder die aus Ihren Vertragsunterlagen hervorgeht. Eine Bank würde in der Regel auch nicht am Telefon von Ihnen verlangen, dass Sie „Aufträge freigeben“ oder Sie Ihren Bildschirm mit ihnen „teilen“.

 

Sicherer Umgang mit Ihren Passwörtern

Nahezu jede Person verwendet ein „Master-Passwort“. Hierbei wird ein Hauptpasswort verwendet, gespickt mit Ziffern und Sonderzeichen. Dieses wird für jede Plattform leicht abgewandelt in dem Glauben, dass dieses sicher sei. Dies kann jedoch zum Verhängnis werden. Wenn einmal eines dieser Passwörter Unberechtigten in die Hände gelangt, ist es für Täter oftmals nicht sonderlich schwierig, die Varianten zu erkennen und zu Ihrem Nachteil zu verwenden

 

Gesundes Misstrauen beim Online-Kauf

Bevor Sie bei einem allgemein unbekannten Online-Shop Bestellungen aufgeben und hierbei auch Ihre Daten übermitteln, sollten Sie diesen Onlineshop erst einmal „googlen“. Nicht selten lassen sich hierdurch bereits „schwarze Schafe“ enttarnen. Denn oftmals warnen bereits andere „Kunden“ oder sogar Behörden oder Vereine vor Betrug, wie beispielsweise die Verbraucherzentrale. Hierbei bietet die Verbraucherzentrale ein gutes Tool für die Überprüfung von Online-Shops an:

 

https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560

 

Bitte beachten Sie, dass dies nicht sämtliche Unsicherheit ausräumen kann. Jedoch dient dies ersten Anhaltspunkten, ob ein Online-Shop „serös“ ist.

 

Weiter sollten Sie sich nicht von sog. Lockangeboten ködern lassen. Lockangebote sind in dem E-Commerce allgegenwärtig und für Kunden stets attraktiv. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Betrüger locken mit Angeboten, die zwar (deutlich) billiger sind, jedoch nicht zu billig, um nicht als offensichtlicher „Fake“ enttarnt zu werden.

 

Ebenfalls ein „schlechtes Zeichen“ ist, wenn Verkäufer von Ihnen verlangt, dass Sie die Zahlung über PayPal mit der Variante „Freunde und Familie“ tätigen. Hierbei wollen Täter in aller Regel den PayPal-Käuferschutz umgehen. 

 

 

Wenn Sie Opfer eines solchen Angriffs auf Ihr Bankkonto bzw. Zahlungsdienstleistern geworden sind, dann sollten Sie schnellstmöglich handeln:

  • Informieren Sie umgehend den Zahlungsdienstleister. Rufen Sie beispielsweise bei Ihrer Bank an und informieren Sie diese über die unberechtigten Abbuchungen. Widersprechen und widerrufen Sie umgehend diesen. Dies sollte auch per E-Mail an den jeweiligen Zahlungsdienstleister erfolgen, um in einer späteren, rechtlichen Auseinandersetzung zu belegen, wann Sie den Widerruf und Widerspruch erklärten. Beachten Sie bitte hierbei: Nennen Sie in diesen E-Mails niemals Passwärter oder sonst dergleichen, mit Hilfe Dritte sich Zugang verschaffen können. Sofern Sie sich bspw. mit Ihrer E-Mail-Adresse bei dem Zahlungsdienstleister „einloggen“, so sind Sie in der Regel bereits anhand dieser E-Mail zuzuordnen.
  • Es empfiehlt sich, die Dienste des jeweiligen Zahlungsdienstleisters vorerst sperren zu lassen. Es ist zwar ärgerlich, vorerst nicht diese Dienste in Anspruch nehmen zu können. Jedoch wird hier potenziell weiterer Schaden abgewendet. Denn nicht selten versuchen es die Täter zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
  • Ändern Sie Passwärter oder andere Zugangsschlüssel, mit denen Sie auf die jeweiligen Zahlungsdienstleistungen zugreifen können. Ändern Sie auch die Passwörter bei anderen Apps bzw. Logins, wenn es sich um dasselbe Passwort handelt. Verwenden Sie hierzu stets die jeweiligen Websites der Anbieter oder die jeweilige App.
  • Wichtig ist, dass Sie umgehend Strafanzeige bei der Polizei stellen. Dies können Sie bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle machen und sogar in manchen Regionen online.

 

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