Online Banking-Betrug: Lösungen für Unternehmen vom Anwalt
Ob Phishing, Smishing, Fake-Anruf oder Identitätsdiebstahl – wir helfen Ihnen, Ihr Geld zurückzubekommen und Ihre Rechte durchzusetzen. Als erfahrene Kanzlei für IT-Recht in Düsseldorf unterstützen wir Sie und Ihr Business kompetent und schnell. Und dies auch im Kryptorecht.
Wir prüfen Ihre Ansprüche gegen die Bank und setzen Rückerstattungen nach § 675u BGB durch.
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Unsere Expertise
- Schlagkräftige agile Anwaltsboutique
- Experten im Medien-, IT-, KI-, Daten-, Urheberrecht und mehr
- Erfahrene Berater und Prozessanwälte
- Deutschlandweite Vertretung
Warum ITMR Rechtsanwälte?
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Mit meiner jahrelangen Erfahrung stehe ich Ihnen verbissen als erfahrener Anwalt zur Seite - lassen Sie uns Ihr Geld zurückholen!
Timocin Can
Rechtsanwalt
FAQ - Frequently Asked Questions
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Online Banking-Betrug: Lösungen für Unternehmen und Unternehmer vom Anwalt
- Was ist Banking-Betrug und wie erkennen Sie ihn?
Banking-Betrug umfasst kriminelle Machenschaften wie:
- Phishing
Gefälschte E-Mails oder Websites, die Ihre Zugangsdaten abgreifen.
- Vishing / Spoofing
Anrufe von Betrügern, die sich als Bankmitarbeiter ausgeben.
- Smishing
Betrügerische SMS, die Sie zu gefährlichen Links locken.
- Malware
Schadsoftware, die Ihre Bankdaten stiehlt.
- Kreditkartenbetrug
Unbefugte Abbuchungen oder digitale Wallet-Missbräuche.
- Kryptowährung
Leistungs- und Zahlungsbetrug durch Dritte.
Typische Warnsignale
- Ungewöhnliche Abbuchungen auf Ihrem Konto.
- Aufforderungen, TANs oder Zugangsdaten weiterzugeben.
- Verdächtige Links in E-Mails oder SMS.
Schnell handeln: Melden Sie verdächtige Vorgänge sofort Ihrer Bank und erstatten Sie Anzeige bei der Polizei.
Was tun bei Banking-Betrug? Ihre Schritte zum Erfolg - Checkliste
- Bank informieren: Sperren Sie Ihr Konto/ Ihre Karte umgehend.
- Beweise sichern: Machen Sie Screenshots von verdächtigen Nachrichten oder Transaktionen.
- Anzeige erstatten: Wenden Sie sich an die Polizei – online oder vor Ort.
- Bank zur Rückzahlung auffordern und Fristen beachten.
- Keine vorschnellen Schuldanerkenntisse abgeben.
- Rechtsanwalt einschalten: Unsere Experten prüfen Ihren Fall und setzen Ihre Ansprüche durch.
Ihre Rechte als Opfer von Online-Banking-Betrug:
Nach § 675u BGB haben Sie Anspruch auf Erstattung nicht autorisierter Zahlungen, sofern Sie nicht grob fahrlässig gehandelt haben. Banken versuchen oft, die Haftung abzulehnen – wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche durchzusetzen. Aktuelle Gesetzesänderungen (z. B. PSD3) stärken Ihren Schutz bei Betrugsformen wie „Impersonation Fraud“.
Vier Gründe für ITMR Rechtsanwälte:
- Spezialisierung: Über 15 Jahre Erfahrung im IT-Recht, Datenschutzrecht, Cybersecurity und Bankrecht.
- Erfahrung: Zahlreiche Mandanten erhielten ihr Geld für ihr Unternehmen zurück.
- Persönliche Beratung: Wir nehmen uns Zeit für Sie und Ihr Business.
- Transparenz: Selbstverständlich keine versteckten Kosten, klare Kommunikation.
Warum anwaltliche Unterstützung entscheidend ist
- Prüfung der Autorisierung
- Bewertung grober Fahrlässigkeit
- Argumentation gegenüber der Bank
- außergerichtliche Durchsetzung
- gerichtliche Geltendmachung
Lassen Sie sich nicht von Betrügern einschüchtern. Nutzen Sie unser Kontaktformular oder schreiben Sie uns eine E-Mail für Soforthilfe. Gemeinsam kämpfen wir für Ihr Recht und Ihr Business.
Stellten Sie unberechtigte Abbuchungen fest? Dann ist schnelle Hilfe durch Ihre Rechtsanwälte erforderlich.
Seite Jahren wachsen die Betrugsfälle von unberechtigten Abbuchungen stetig an. Betroffene suchen etwa hierbei Begriffspaare wie: Ing, Commerzbank Online Banking, DKB Login, Targobank Online Banking, n26 Bank, Solaris, ADAC Kreditkarten.
Wir helfen Ihnen!
Oftmals werden solche falschen Abbuchungen erst einige Tage später entdeckt, beispielsweise beim nächsten Einloggen in der entsprechenden App oder bei der nächsten Kreditkartenabrechnung. Der Schaden ist hierbei oft hoch. Denn die Täter „räumen“ in der Regel das Bankkonto bis zum Limit vollständig aus oder verwenden andere Zahlungsdienstleister wie PayPal, um auf Kosten der Opfer Einkäufe zu tätigen.
Um an ihr Ziel zu gelangen, benutzen Täter nicht länger das allgemeine Phishing von Daten mithilfe von Fake-E-Mails Ihrer Bank oder anderen Zahlungsdienstleistern. In den letzten Jahren werden gar ganze Fake Online-Shops errichtet, worüber Produkte angeboten werden, einzig, um in einem Bestellvorgang an Ihre Daten zu gelangen.
Auch vermehren sich Fake-Anrufe von vermeintlichen Bankmitarbeitern, die Sie vor „auffälligen“ Abbuchungen schützen wollen. In diesen Fällen verlangen die Täter, dass Sie Aufträge über Ihre jeweilige App der Zahlungsdienstleister freigeben oder fordern Sie auf, ihnen Ihren PC zum Fernzugriff freizugeben. Der Kreativität der Täter ist leider keine Grenzen gesetzt.
Eine absolute Sicherheit, nicht Opfer solcher Täter zu werden, besteht nicht. Dies gerade, weil die Täter sehr überzeugend in ihrer Methodik sind, wie sie an Ihr Geld gelangen wollen. Es ist dennoch hilfreich, beispielsweise auf folgende Dinge zu achten:
Keine Links, QR-Codes oder Anhänge in einer E-Mail anklicken oder öffnen
Die Zahlungsdienstleister fordern Sie in von ihnen stammenden E-Mails in der Regel nicht dazu auf, auf solche bspw. Links zu klicken. Es ist vielmehr so, dass die Zahlungsdienstleister Sie in einer E-Mail informieren und dann weiteres Handeln über die App oder den telefonischen Kontakt fordern. Aber auch hier ist Vorsicht geboten: Rufen Sie nicht die Telefonnummer an, die in der E-Mail angegeben ist, sondern benutzen die Telefonnummer, die der jeweilige Zahlungsdienstleister auf seiner Website ausweist, ist oder die aus Ihren Vertragsunterlagen hervorgeht. Eine Bank würde in der Regel auch nicht am Telefon von Ihnen verlangen, dass Sie „Aufträge freigeben“ oder Sie Ihren Bildschirm mit ihnen „teilen“.
Sicherer Umgang mit Ihren Passwörtern
Nahezu jede Person verwendet ein „Master-Passwort“. Hierbei wird ein Hauptpasswort verwendet, gespickt mit Ziffern und Sonderzeichen. Dieses wird für jede Plattform leicht abgewandelt in dem Glauben, dass dieses sicher sei. Dies kann jedoch zum Verhängnis werden. Wenn einmal eines dieser Passwörter Unberechtigten in die Hände gelangt, ist es für Täter oftmals nicht sonderlich schwierig, die Varianten zu erkennen und zu Ihrem Nachteil zu verwenden.
Gesundes Misstrauen beim Online-Kauf
Bevor Sie bei einem allgemein unbekannten Online-Shop Bestellungen aufgeben und hierbei auch Ihre Daten übermitteln, sollten Sie diesen Onlineshop erst einmal „googlen“. Nicht selten lassen sich hierdurch bereits „schwarze Schafe“ enttarnen. Denn oftmals warnen bereits andere „Kunden“ oder sogar Behörden oder Vereine vor Betrug, wie beispielsweise die Verbraucherzentrale. Hierbei bietet die Verbraucherzentrale ein gutes Tool für die Überprüfung von Online-Shops an - das kann selbstverständlich auch von Unternehmern genutzt werden:
https://www.verbraucherzentrale.de/fakeshopfinder-71560
Bitte beachten Sie, dass dies nicht sämtliche Unsicherheit ausräumen kann. Jedoch dient dies ersten Anhaltspunkten, ob ein Online-Shop „serös“ ist.
Weiter sollten Sie sich nicht von sog. Lockangeboten ködern lassen. Lockangebote sind in dem E-Commerce allgegenwärtig und für Kunden stets attraktiv. Hier ist jedoch Vorsicht geboten. Betrüger locken mit Angeboten, die zwar (deutlich) billiger sind, jedoch nicht zu billig, um nicht als offensichtlicher „Fake“ enttarnt zu werden.
Ebenfalls ein „schlechtes Zeichen“ ist, wenn Verkäufer von Ihnen verlangen, dass Sie die Zahlung über PayPal mit der Variante „Freunde und Familie“ tätigen - und das bei einem geschäftlichen Kontakt. Hierbei wollen Täter in aller Regel den PayPal-Käuferschutz umgehen.
Wenn Sie Opfer eines solchen Angriffs auf Ihr Bankkonto bzw. Zahlungsdienstleistern geworden sind, dann sollten Sie schnellstmöglich handeln:
- Informieren Sie umgehend den Zahlungsdienstleister. Rufen Sie beispielsweise bei Ihrer Bank an und informieren Sie diese über die unberechtigten Abbuchungen. Widersprechen und widerrufen Sie umgehend diesen. Dies sollte auch per E-Mail an den jeweiligen Zahlungsdienstleister erfolgen, um in einer späteren, rechtlichen Auseinandersetzung zu belegen, wann Sie den Widerruf und Widerspruch erklärten. Beachten Sie bitte hierbei: Nennen Sie in diesen E-Mails niemals Passwörter oder sonst dergleichen, mit Hilfe Dritte sich Zugang verschaffen können. Sofern Sie sich bspw. mit Ihrer E-Mail-Adresse bei dem Zahlungsdienstleister „einloggen“, so sind Sie in der Regel bereits anhand dieser E-Mail zuzuordnen.
- Es empfiehlt sich, die Dienste des jeweiligen Zahlungsdienstleisters vorerst sperren zu lassen. Es ist zwar ärgerlich, vorerst nicht diese Dienste in Anspruch nehmen zu können. Jedoch wird hier potenziell weiterer Schaden abgewendet. Denn nicht selten versuchen es die Täter zu einem späteren Zeitpunkt erneut.
- Ändern Sie Passwörter oder andere Zugangsschlüssel, mit denen Sie auf die jeweiligen Zahlungsdienstleistungen zugreifen können. Ändern Sie auch die Passwörter bei anderen Apps bzw. Logins, wenn es sich um dasselbe Passwort handelt. Verwenden Sie hierzu stets die jeweiligen Websites der Anbieter oder die jeweilige App.
- Wichtig ist, dass Sie umgehend Strafanzeige bei der Polizei stellen. Dies können Sie bei der nächstgelegenen Polizeidienststelle machen und sogar in manchen Regionen online.
Ein Rechtsanwalt kann helfen, Gelder zurückzuerhalten. Wir sind auf Fälle im unternehmerischen Bereich hochspezialisiert und werden Sie vollumfänglich beraten und mit Ihnen die Erfolgschancen bewerten, damit Sie Ihr Geld für zurückzuerhalten. Also zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
Banking -Betrug - Geld zurückholen nach Phising, Spoofing oder Online-Banking-Angriff