Rechtsanwalt für Kryptorecht und Blockchain


Blockchain | Kryptorecht

Bei ITMR Rechtsanwälte in Düsseldorf beraten wir Sie mit unserem Kryptoanwalt Can deutschlandweit - gleich ob aus Hamburg, München, Berlin, Frankfurt am Main oder andernorts - umfassend im Blockchain- und Kryptorecht (auch: Crypto-Recht). Als spezialisierte Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht verstehen wir die Herausforderungen der digitalen Transformation. Ob Sie ein Startup sind, das eine Tokenisierung plant, oder ein etabliertes Unternehmen, das Blockchain-Technologien in bestehende Prozesse integriert – wir bieten lösungsorientierte Rechtsberatung und die auf praktischer Erfahrung basiert. Unsere Fachanwälte für IT-Recht und Urheber- und Medienrecht kombinieren juristische Expertise mit technischem Know-how, um Risiken zu minimieren und Chancen zu nutzen.

Blockchain: Rechtliche Rahmenbedingungen für dezentrale Technologien und Anwendungen

Blockchain-Technologie ist eine dezentrale, "manipulationssichere" Datenstruktur, die Transaktionen transparent und unveränderlich speichert. Sie bildet die Basis für Kryptowährungen wie Bitcoin oder Ethereum, aber auch für Anwendungen in Lieferketten, Smart Contracts und NFTs.

In Deutschland und der EU unterliegen diese Bereiche strengen Regulierungen wie dem Kreditwesengesetz (KWG), der Markets in Crypto-Assets Regulation (MiCAR) und der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Als spezialisierte Kanzlei für IT-Recht beraten wir Unternehmen in der Tech- und Finanzbranche, um Blockchain-Projekte rechtssicher zu gestalten und Abmahnrisiken zu minimieren.

Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an Blockchain

In Deutschland gilt seit 2020 die Definition von Kryptowerten im KWG: Hierzu zählen digitale Darstellungen von Werten, die elektronisch übertragen und gespeichert werden können, basierend auf Distributed Ledger Technology (DLT). Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht Aktivitäten wie die Kryptoverwahrung, den Kryptohandel und Crypto-Asset-Dienstleistungen. Am 30. Dezember 2024 trat die EU-weite MiCAR in Kraft, die einheitliche Regeln für die Emission, den Handel und die Verwahrung von Kryptowerten schafft. Bis 2026 müssen alle Crypto-Asset Service Provider (CASPs) eine Erlaubnis beantragen, um Bußgelder zu vermeiden. Wichtige Vorgaben:

  • Erlaubnispflicht für bestimmte Tätigkeiten
  • AML/KYC-Anforderungen (Geldwäscheprävention)
  • Prospektpflicht bei Security Tokens

Mit der Umsetzung der DAC8-Richtlinie werden ab Januar 2026 Meldepflichten für Krypto-Dienstleister eingeführt. Plattformen müssen Transaktionsdaten und Nutzerinformationen an Steuerbehörden melden. Ergänzt wird dies durch das Crypto-Asset Reporting Framework (CARF) der OECD. In Deutschland setzt das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz (KStTG) diese Vorgaben um, mit Bußgeldern bis zu 50.000 € bei Verstößen.

Häufige Fallstricke und Risiken bei Blockchain

Unternehmen stoßen oft auf Herausforderungen, da Regulierungen streng sind. Typische Probleme:

  • Fehlende Erlaubnisse: Aktivitäten ohne BaFin-Genehmigung (beispielsweise ungenehmigte Kryptoverwahrung)
  • Datenschutzkonflikte: Unveränderlichkeit der Blockchain vs. Löschrecht der DSGVO
  • Grenzüberschreitende Anwendungen: Unterschiedliche nationale Durchsetzung innerhalb der EU


Crypto-Recht

Bei ITMR Rechtsanwälte gehen wir über allgemeines Kryptorecht bzw. Crypto-Recht hinaus und fokussieren uns auf Schnittstellen zu unseren Kernkompetenzen: IT-Recht, Medienrecht, Datenschutz und KI-Recht. Diese Spezialisierung macht uns zum idealen Partner für Unternehmen in der digitalen Wirtschaft.

Blockchain in IT-Projekten

Blockchain revolutioniert IT-Verträge und Software-Entwicklung. Wir beraten zu Smart Contracts als automatisierte Verträge, die in Cloud-Computing oder IoT-Systemen eingesetzt werden. Beispiel: Für ein IT-Unternehmen haben wir einen Vertrag für eine blockchain-basierte Supply-Chain-Lösung gestaltet, der DSGVO-konform war und Haftungsrisiken minimierte. Spezielle Themen:

  • Integration von Blockchain in ERP-Systeme: Rechtliche Prüfung auf Kompatibilität mit IT-Compliance.
  • NFTs in Software-Lizenzierung: Schutz geistigen Eigentums durch Urheberrecht.

Kryptoecht im Medien- und Entertainment-Bereich

Als Fachanwälte für IT- und für Urheber- und Medienrecht sehen wir Crypto als Booster für kreative Industrien. NFTs (Non-Fungible Tokens) ermöglichen die Monetarisierung digitaler Inhalte, z. B. in Gaming, Musik oder Influencer-Marketing. Wir schützen Ihre Rechte:

  • NFTs und Urheberrecht: Beratung zu Lizenzmodellen für digitale Kunstwerke, inklusive Royalties durch Smart Contracts. Beispiel: Vertretung eines Medienunternehmens bei der Tokenisierung von Filmrechten, um Piraterie zu bekämpfen.
  • Crypto in Social Media: Prüfung von Influencer-Verträgen mit Crypto-Zahlungen, unter Berücksichtigung von Wettbewerbsrecht und Marketingrecht.
  • Metaverse-Recht: Rechtliche Strukturierung virtueller Welten, wo Blockchain Eigentumsrechte sichert.

Datenschutz und KI-Schnittstellen

Blockchain und Crypto kollidieren oft mit Datenschutzrecht. Die DSGVO fordert Löschrechte, die mit der Unveränderlichkeit von Blockchains konfligieren. Als Rechtsanwälte lösen wir diese Konflikte:

  • Privacy-by-Design in Blockchain: Entwicklung datenschutzkonformer Systeme, etwa durch Zero-Knowledge-Proofs.
  • KI und Crypto: Beratung zu AI Act-Konformität bei blockchain-basierten KI-Modellen, zum Beisoiel in Predictive Analytics für Crypto-Trading.
  • Cybersecurity: Risikoanalysen für Wallet-Hacks oder Ransomware, kombiniert mit IT-Recht-Expertise.

Crypto-Recht regelt den gesamten Lebenszyklus digitaler Assets – von der Emission über den Handel bis zur Verwahrung. Mit den Neuerungen durch MiCAR, DAC8 und CARF steigen die Anforderungen an Transparenz, Meldepflichten und Erlaubnisse erheblich. Als Kanzlei für IT-Recht helfen wir Unternehmen, Crypto-Risiken zu identifizieren und rechtssichere, zukunftsfeste Strategien zu entwickeln.

Rechtliche Grundlagen und Anforderungen an Crypto

Die EU regelt Crypto umfassend: MiCAR schafft klare Kategorien für Utility Tokens, Asset-Referenced Tokens, E-Money Tokens und Security Tokens. Steuerlich gelten in Deutschland Gewinne aus Kryptohandel als private Veräußerungsgeschäfte. Ab 2026 wird durch DAC8 die automatische Meldung aller relevanten Transaktionen Pflicht. Wichtige Vorgaben:

  • Erlaubnispflicht für CASPs (Crypto-Asset Service Provider)
  • Verbot ungenehmigter öffentlicher Angebote
  • Strenge Prospekt- und Informationspflichten bei Security Tokens

Deutsche Gerichte und die BaFin legen großen Wert auf umfassende Compliance; Verstöße führen regelmäßig zu Bußgeldern und Untersagungsverfügungen.

Häufige Fallstricke und Risiken im Crypto-Recht

  • Meldepflicht-Verstöße ab 2026 (DAC8/CARF)
  • Falsche Token-Klassifizierung (Utility vs. Security Token)
  • Fehlende oder unzureichende KYC/AML-Prozesse
  • Haftungsrisiken bei Wallet-Hacks oder Smart-Contract-Fehlern

Die DAC8-Meldepflicht tritt am 1. Januar 2026 in Kraft und gilt EU-weit.


Unsere Leistungen im Blockchain / Crypto-Recht

Als Fachanwälte für IT-Recht und Medienrecht bieten wir ein breites Spektrum an Dienstleistungen, die auf die Bedürfnisse von Unternehmen, Startups und Entrepreneuren zugeschnitten sind. Unsere Beratung ist ganzheitlich und am Puls der Zeit, mit Fokus auf Innovationen wie KI-Integration und Metaverse.

  • Allgemeine Beratung und Compliance: Wir analysieren Ihre Blockchain-Projekte auf Einhaltung von KWG, MiCAR und DSGVO. Dies umfasst die Klassifizierung von Tokens als Utility Tokens, Security Tokens oder Stablecoins. Wir erstellen Whitepapers, prüfen Smart Contracts auf rechtliche Fallstricke und unterstützen bei der Einholung von BaFin-Genehmigungen. Beispiel: Für ein Startup haben wir eine Token-Emission strukturiert, die MiCAR-konform war und Investoren schützte.
  • Vertragsgestaltung: Erstellung und Prüfung von Crypto-Verträgen, einschließlich Lizenzverträgen für Blockchain-Software, Partnerschaftsvereinbarungen in DeFi-Projekten und Nutzungsbedingungen für Wallets. Wir integrieren Klauseln zu Haftungsausschlüssen und Datenschutz, um Streitigkeiten vorzubeugen.
  • Streitbeilegung und Litigation: Vertretung vor Gerichten und Schiedsgerichten bei Crypto-Streitigkeiten, so etwa bei Betrug, Verlusten durch Hacks oder Vertragsbrüchen.

Wir kombinieren tiefes IT-Rechts-Know-how mit aktueller Crypto-Regulatorik, um Ihre Projekte zukunftssicher und regulatorisch robust zu machen. Kontaktieren Sie uns unverbindlich – wir verhindern Bußgelder und schaffen Rechtssicherheit für Ihr digitales Geschäftsmodell.

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Zuständiger Kryptoanwalt für Blockchain und Crypto-Recht bei ITMR