Kartellrecht: Missbrauchsverfahren gegen Amazon
Das Bundeskartellamt hat am 29.11.2018 eine Pressemeldung veröffentlicht, in welcher es bekannt gibt, dass es ein Missbrauchsverfahren gegen Amazon eingeleitet hat. Ziel des Verfahrens sei die Überprüfung der Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen des US Unternehmens gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz amazon.de.
Nach Aussage des Präsidenten des Bundeskartellamts, Andreas Mundt, sei Amazon selbst der größte Online-Händler und betreibe dazu auch noch den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland. Viele Händler und Hersteller seien beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Diese Doppelrolle als größter Händler einerseits und größter Marktplatz andererseits berge das Potenzial für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform.
Geprüft werden sollen unter anderem Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtstandsklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen und einige weitere Praktiken von Amazon. Auslöser des Verfahrens seien zahlreiche Beschwerden von Händlern gewesen.
Dies deckt sich mit unseren Erfahrungen in Bezug auf Amazon. Gerade die Regeln zu Produktrezensionen und Sperrungen von Händlerkonten stellen Mandanten immer wieder vor große Herausforderungen.
In einem konkreten Fall sperrte Amazon dem von uns vertretenen Händler seinen Account vollständig und entzog ihm die Verkaufsberechtigung für sämtliche Waren. Die Kommunikation mit Amazon kann man als schwierig bezeichnen. Es blieb bis zuletzt relativ unklar, was genau die Sanktionen ausgelöst hatte. Nach schier endlosem Mailverkehr und einem Schreiben an die deutsche Zentrale von Amazon kam dann endlich die für den Mandanten erlösende Nachricht, er sei wieder verkaufsberechtigt. Neben dem Schaden, der aus der insgesamt dreiwöchigen Sperre resultierte blieb auch ein weiterer fader Beigeschmack. Amazon bestand nämlich während der Verhandlungen über die Aufhebung der Sperrung darauf, Lieferantenbelege einzusehen. Explizit wurde betont, dass keinerlei Schwärzungen vor zu nehmen seien. Letztendlich gelangte Amazon damit de facto an potenzielle Zulieferer für seine eigenen Produkte.
Nach alledem ist es daher aus unserer Sicht sehr zu begrüßen, dass das Bundeskartellamt nun ermittelt. Der faktischen Macht, die Amazon über ihre Händler als B2B Vertragspartner hat, kann man nach unserer Einschätzung nur über das Kartellrecht effektiv begegnen.
"Bundeskartellamt leitet Missbrauchsverfahren gegen Amazon ein"
von Rechtsanwalt Andreas Buchholz
Das Missbrauchsverfahren des Bundeskartellamts gegen Amazon zeigt, wie wichtig eine fundierte rechtliche Unterstützung für Händler ist, die auf Online-Marktplätzen wie amazon.de tätig sind. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen dabei, ihre Rechte gegenüber großen Plattformbetreibern durchzusetzen und ihre Geschäftsmodelle im E-Commerce rechtssicher zu gestalten. Mit unserer Expertise im Kartell- und Wettbewerbsrecht helfen wir Ihnen, unfaire Praktiken abzuwehren und Ihre Interessen zu schützen.
Ein zentraler Aspekt unserer Beratung ist die Unterstützung bei der Auseinandersetzung mit Plattformbetreibern. Wir prüfen Ihre Verträge und Geschäftsbedingungen mit Amazon, insbesondere in Bezug auf Haftungsregeln, Gerichtstandsklauseln oder Zahlungsmodalitäten, und entwickeln Strategien, um unfaire Bedingungen anzufechten. Falls Sie mit Sperrungen oder Einschränkungen Ihres Händlerkontos konfrontiert sind, wie im beschriebenen Fall, vertreten wir Ihre Interessen gegenüber Amazon, um eine schnelle Wiederherstellung Ihrer Verkaufsberechtigung zu erreichen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung zu wettbewerbsrechtlichen Anforderungen. Wir analysieren, ob die Praktiken von Plattformbetreibern, wie intransparente Kündigungen oder Regeln zu Produktrezensionen, gegen das Kartellrecht verstoßen, und unterstützen Sie bei der Kommunikation mit Behörden wie dem Bundeskartellamt. Unsere Anwälte sind mit den spezifischen Anforderungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) bestens vertraut und helfen Ihnen, Ihre Position in Verfahren zu stärken.
Für Händler, die auf Amazon oder anderen Marktplätzen aktiv sind, bieten wir präventive Beratung, um Konflikte zu vermeiden. Dies umfasst die Optimierung Ihrer Verkaufsprozesse, die Prüfung Ihrer AGB und die Sicherstellung, dass Ihre Geschäftstätigkeit den rechtlichen Vorgaben entspricht. Besonders in Bezug auf sensible Themen wie Lieferantenbelege oder Datenweitergabe beraten wir Sie, wie Sie Ihre Geschäftsinteressen schützen können, ohne wettbewerbsrechtliche Risiken einzugehen.
Im Falle von Streitigkeiten mit Plattformbetreibern, wie im Verfahren des Bundeskartellamts, vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Wir analysieren die Praktiken von Amazon, wie etwa verzögerte Auszahlungen oder intransparente Kontosperrungen, und entwickeln Strategien, um Ihre Rechte durchzusetzen. Unsere Expertise erstreckt sich auch auf die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, um unfaire Geschäftspraktiken zu bekämpfen.
Die Macht von Plattformen wie Amazon stellt Händler vor erhebliche Herausforderungen. Mit unserer Unterstützung können Sie sich gegen unfaire Praktiken wehren und Ihre Geschäftsmodelle rechtssicher gestalten. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fragen zum Kartell- und Wettbewerbsrecht zu klären oder Unterstützung bei der Durchsetzung Ihrer Rechte gegenüber Plattformbetreibern zu erhalten.