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AGB · Nutzungsbedingungen AGB erstellen

AGB erstellen lassen

Erst das Geschäftsmodell, dann die Klausel.

Wenn ein Angebot live geht oder ein größerer Kunde Terms prüft, entscheiden AGB über Leistung, Zahlung, Haftung und Rechte. Wir bauen Bedingungen, die zu Checkout, Onboarding und Vertrieb passen.

Bestehende AGB oder Entwurf hochladenPDF, Word oder Screenshot. Noch nichts vorhanden? Einfach anfragen.

Ohne Unterlagen anfragen

Der Erstkontakt ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, machen wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam.

Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 StundenZur Hauptseite IT-Recht & Digitalisierung

Stand: 23.10.2026

Schematische Darstellung typischer AGB-Klauseln. Beispiel vereinfacht.

Wir beraten digitale Geschäftsmodelle

  • Online-Shops
  • SaaS-Anbieter
  • Plattformen
  • Agenturen
  • Start-ups

Das Wichtigste in Kürze

  • AGB halten nur, wenn sie Ihr tatsächliches Geschäftsmodell abbilden und im Bestell-, Registrierungs- oder Angebotsprozess wirksam einbezogen werden.
  • Wir erstellen neue AGB und Nutzungsbedingungen oder prüfen vorhandene. Beide Wege sind gleichwertig, nach unserer Erfahrung ist die Prüfung oft der schnellste Einstieg.
  • Leistung, Zahlung, Laufzeit, Haftung, Nutzungsrechte und Daten stimmen wir mit Auftragsverarbeitungsvertrag, Service Level Agreement und Leistungsbeschreibung ab.
  • Reichen AGB für Ihren Fall nicht aus, sagen wir Ihnen früh, welcher Vertragstyp besser passt.
  • Ansprechpartner ist Andreas Buchholz und sein Team. Er ist Fachanwalt für IT-Recht. Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden, der Erstkontakt ist kostenfrei.
AVV (englisch DPA)
Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er regelt, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet.
SLA
Service Level Agreement. Es legt Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Kundendienst fest.
Order Form
Bestellschein oder Angebot, mit dem Geschäftskunden einen Vertrag abschließen.

Ihr Einstieg

Neue AGB oder vorhandene prüfen?

Beide Wege führen zu freigabefähigen Bedingungen. Sie wählen nach Ihrer Ausgangslage.

Neue AGB beauftragen

Für ein Angebot ohne eigene Bedingungen, einen Launch oder ein geändertes Geschäftsmodell.

  • Bedingungen passend zu Shop, SaaS, Plattform, App oder Dienstleistung
  • Abgestimmt auf Checkout, Registrierung oder Order Form
  • Hinweise zur Einbindung auf der Website
Neue AGB anfragen

Vorhandene AGB prüfen lassen

Für Bedingungen, die schon online sind oder die ein größerer Kunde gerade prüft.

  • Prioritätenliste, was dringend ist und was warten kann
  • Abgleich mit Prozess, AVV, SLA und Leistungsbeschreibung
  • Empfehlung, ob gezielte Anpassungen reichen
AGB prüfen lassen

Ausgangslage

Warum entscheiden AGB über mehr als Formalien?

AGB werden nicht deshalb wichtig, weil ein Dokument fehlt. Kritisch wird die Lage, wenn Produkt, Vertrieb, Kundenkommunikation und Vertragsschluss nicht dieselbe Linie sprechen.

Wie die Klauseln aufgebaut sind und ineinandergreifen, entscheidet, ob Ihr Geschäftsmodell belastbar wachsen kann.

Wenn ein Shop, ein SaaS-Angebot, eine Plattform, eine App oder ein wiederkehrendes Dienstleistungsmodell live geht, entscheiden AGB über weit mehr als Formalien. Sie bestimmen, was geschuldet ist, wie gezahlt wird und wer im Konflikt welches Risiko übernimmt.

Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen. Genau deshalb müssen sie dort präzise sein, wo ein Unternehmen wiederkehrend dieselben Risiken steuert. Das betrifft Vertragsschluss, Leistung, Vergütung, Rechte, Haftung, Laufzeit, Kündigung, Kundendienst, Sperrung, Inhalte und Daten.

Bei digitalen Geschäftsmodellen reicht es nach unserer Erfahrung selten, einzelne Klauseln nebeneinanderzustellen. Ein SaaS-Modell braucht eine andere Struktur als ein Shop. Eine Plattform braucht andere Regeln als eine Agenturleistung. Ein B2B-Angebot verlangt andere Prioritäten als ein B2C-Checkout.

Wir setzen AGB deshalb als Teil Ihres gesamten Vertragswerks auf. Sobald Softwareentwicklung, Cloud, IT-Projekte, Providerwechsel oder verhandelte Enterprise-Verträge den Schwerpunkt bilden, ordnen wir den Fall im IT-Recht breiter ein.

Einbeziehung
Passt der Prozess zum Text?
Leistung
Was ist geschuldet, was nicht?
Haftung
Begrenzt, aber wirksam?
Kundengruppe
B2B, B2C oder beides?
Schnittstellen
AVV, SLA, Plattformregeln, Data Act

Woran wir die Qualität von AGB erkennen

Prozess und Text sprechen dieselbe Sprache

Die AGB passen zum tatsächlichen Bestell-, Registrierungs- oder Onboarding-Prozess. Leistung, Vergütung, Rechte und Haftung widersprechen sich nicht.

Kundengruppen und Schnittstellen sind sauber getrennt

B2B- und B2C-Konstellationen werden nicht unkontrolliert vermischt. Schnittstellen zu Datenschutz, AVV, SLA, Plattformregeln oder E-Commerce-Pflichten sind sauber gezogen.

Der Alltag ist mitgedacht

Änderungen, Kündigung, Sperrung, Verfügbarkeit und Kundendienst sind operativ handhabbar. Das Team kann mit den Bedingungen tatsächlich arbeiten.

Kurze Einordnung vor dem Erstgespräch

Schicken Sie uns den Link zum Angebot und vorhandene Bedingungen. Wir sagen Ihnen, ob eine Prüfung reicht, ob neue AGB sinnvoll sind oder ob ein anderer Vertrag näher liegt.

Leistungsumfang

Was bekommen Sie genau?

  1. Dokument

    Freigabefähige AGB oder Nutzungsbedingungen

    Für Shop, SaaS, Plattform, App, Agenturleistung, digitale Dienste oder B2B-Vertrieb, passend zur tatsächlichen Rolle des Dokuments.

  2. Struktur

    Klauseln passend zum Geschäftsmodell

    Leistung, Vertragsschluss, Zahlung, Laufzeit, Kündigung, Haftung, Nutzungsrechte, Kundendienst und Sperrung greifen ineinander.

  3. Einbindung

    Hinweise zu Website und Prozess

    AGB müssen im richtigen Moment einbezogen werden. Deshalb prüfen wir auch, wie Website, Checkout, Registrierung, Angebot oder Order Form gestaltet sind.

  4. Abgleich

    Abgleich mit AVV, SLA und Leistungsbeschreibung

    Wir machen Widersprüche zwischen Terms, Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Kundendienst, Verfügbarkeit und Produktversprechen sichtbar und lösen sie auf.

  5. Priorität

    Prioritätenliste für bestehende AGB

    Bei vorhandenen AGB zeigen wir, welche Klauseln dringend angepasst werden sollten und welche Punkte eher Folgefragen sind. Nach unserer Erfahrung ist die Prüfung häufig der schnellste Einstieg.

  6. Empfehlung

    Entscheidung über den passenden Vertragstyp

    Wenn AGB nicht reichen, zeigen wir früh, ob ein SaaS-Vertrag, Softwarevertrag, AVV, SLA oder Projektvertrag näher liegt.

Für wen
Unternehmen mit Shop, SaaS, Plattform, App, Agenturleistung oder wiederkehrendem B2B-Vertrieb
Leistung
Prüfung, Erstellung oder Überarbeitung von AGB und Nutzungsbedingungen
Erste Rückmeldung
an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
Erstkontakt
kostenfrei, zur Klärung von Geschäftsmodell, Unterlagen und nächstem Schritt
Kosten
Der Aufwand hängt davon ab, ob geprüft, neu erstellt oder mehrere Dokumente abgestimmt werden. Wir weisen Sie vorher ausdrücklich hin.
Nicht im Paket
Verhandelte Enterprise-Verträge, Datenschutzerklärung und Streitführung. Das ist eine separate Leistung, auf Anfrage und nach Bedarf.
AGB prüfen lassen

Wer entscheidet

  • Sie über Fassung, Risikobereitschaft und Zeitpunkt
  • Im Streit das zuständige Gericht

Welche Unterlagen für die erste Einordnung helfen, finden Sie direkt beim Anfrageformular

So einfach funktioniert es

Wie läuft die Beauftragung ab?

Nach Ihrer Anfrage melden wir uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

  1. 01

    Modell schildern

    Sie schildern Angebot, Kundengruppe, Vertriebsweg, Preismodell, Laufzeit, Leistungsumfang und den Prozess, in dem Kunden die Bedingungen akzeptieren. Vorhandene AGB, Screens und Leistungsbeschreibungen helfen. Wir sichten Ihre Angaben und sagen Ihnen, ob das Paket passt oder ein anderer Weg sinnvoller ist.

    • KundengruppeB2B und B2C
    • VertragsschlussCheckout mit Konto
  2. 02

    Angebot erhalten

    Passt das Paket, erhalten Sie ein Angebot für Prüfung oder Erstellung der Bedingungen und Hinweise zur Einbindung. Wir beginnen erst nach Ihrer Zustimmung.

  3. 03

    Klauseln prüfen oder erstellen

    Wir prüfen oder erstellen die Bedingungen und gleichen sie mit AVV, SLA, Leistungsbeschreibung und Checkout ab. Kritische Klauseln markieren wir nach Priorität.

    § 5 Änderungen
    neu fassen
    § 9 Haftung
    differenzieren
  4. 04

    Freigeben

    Sie erhalten freigabefähige Bedingungen mit Hinweisen zur Einbindung in Website, Checkout, Registrierung oder Order Form. Sie entscheiden über Fassung und Zeitpunkt.

Streitigkeiten über die Wirksamkeit einzelner Klauseln und die Vertretung vor Gericht sind nicht Teil des Pakets. Diese Schritte vereinbaren wir gesondert.

Wie lange dauert es? Die meisten Arbeitsschritte erledigen wir innerhalb weniger Werktage. Wie schnell es geht, hängt vom Umfang und von Ihren Rückmeldungen ab. Haben Sie einen festen Termin, etwa einen Launch? Nennen Sie ihn uns gleich bei der Anfrage, dann planen wir ihn ein.

Typische Auslöser

Wann sollten Sie AGB neu aufsetzen oder aktualisieren?

Der Anlass bestimmt, welche Klauseln zuerst halten müssen.

Vor Launch oder Relaunch

Shop, SaaS, Plattform, App oder Dienstleistungsangebot sollen sichtbar werden. Die Bedingungen müssen zu Checkout, Onboarding, Leistung, Zahlung und Kündigungsregeln passen.

Vor Enterprise-Vertrieb

Ein größerer Kunde fragt Terms, AVV, SLA, Leistungsbeschreibung, Haftung oder Rechtekette ab. Dann müssen AGB vorhanden und zugleich verhandlungsfähig sein.

Nach Produktänderung

Neue Preise, Laufzeiten, Vertriebskanäle, Kundengruppen, Nutzerrollen, Supportmodelle, Datenfunktionen, Datenflüsse oder Lizenzmodelle passen nicht mehr zu alten Bedingungen.

Nach kopierten Vorlagen

Fremde oder generierte Texte wirken schnell, treffen nach unserer Erfahrung aber oft weder Geschäftsmodell noch Einbindung, Haftungsgrenzen oder regulatorische Schnittstellen.

Nach Streit oder Abmahnung

Kundenbeschwerde, Rückforderung, Plattformproblem, Abmahnung oder die Prüfung durch einen Enterprise-Kunden zeigen, dass einzelne Klauseln nicht halten oder nicht sauber einbezogen wurden.

Bei Schnittstellen zu IT, Daten und Inhalten

Digitale Angebote verbinden Leistungsbeschreibung, Nutzungsrechte, Datenschutz, Inhalte, Kundendienst, Verfügbarkeit, Moderation oder Datenzugang. Auch neue gesetzliche Vorgaben lösen Anpassungen aus.

Neue Pflichten, die AGB und Checkout betreffen

  • Bestellbutton Bei Verbraucherverträgen muss der Bestellbutton eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen, etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“. Sonst kommt kein Vertrag zustande (§ 312j Abs. 3 und 4 BGB).
  • Kündigungsbutton Wer Abos mit Verbrauchern online abschließt, muss eine Kündigung über einen gut sichtbaren Button auf der Website ermöglichen (§ 312k BGB).
  • Widerrufsbutton Seit 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die online Fernabsatzverträge mit Verbrauchern schließen, eine Widerrufsfunktion bereitstellen. Darüber können Verbraucher den Widerruf direkt auf der Benutzeroberfläche erklären (§ 356a BGB).
  • LaufzeitGegenüber Verbrauchern darf sich ein Vertrag nicht mehr stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängern. Zulässig ist nur noch eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist (§ 309 Nr. 9 BGB).
  • Data Act umsetzen Einseitig gestellte, missbräuchliche Klauseln zum Datenzugang und zur Datennutzung sind im B2B-Verhältnis nicht bindend (Art. 13 Data Act). Cloud-Anbieter müssen ihren Kunden den Anbieterwechsel ermöglichen (Art. 23 ff. Data Act).

Wichtige Klauseln

Welche Punkte entscheiden bei AGB für digitale Angebote?

Die Länge des Dokuments entscheidet wenig. Wir prüfen, ob die Bedingungen dort klar sind, wo später Zahlung, Nutzung, Rückabwicklung, Sperrung, Verfügbarkeit, Rechte oder Haftung streitig werden können.

PrüffeldWarum es in der Praxis zähltTypischer Fehler, der später teuer wird
Kundengruppe B2B und B2CFür Verbraucher gelten Widerrufs-, Informations- und Transparenzpflichten, die bei Geschäftskunden anders oder gar nicht greifen.B2B und B2C werden vermischt. Regeln für Verbraucher und für Geschäftskunden landen ungetrennt in einem Dokument.
Vertragsschluss und EinbeziehungAGB helfen nur, wenn sie vor Vertragsschluss wirksam einbezogen werden und der Bestell-, Registrierungs- oder Angebotsprozess dazu passt.Der Prozess passt nicht zum Text. Checkout, Order Form, Angebot oder Registrierungsmaske sagen etwas anderes als die AGB.
Leistung und LeistungsgrenzenUnklare Versprechen führen zu Streit über Umfang, Qualität, Fristen, Kundendienst, Aktualisierungen, Verfügbarkeit oder Mitwirkung des Kunden.Feature-Änderungen und neue Leistungen sind nicht belastbar geregelt.
Preise, Zahlung und LaufzeitPreismodell, Verlängerung, Kündigung, Zahlungsverzug, Sperrung und Leistungsstopp müssen wirtschaftlich und rechtlich zusammenpassen.Preisänderungen, Sperrungen und Kündigungswege fehlen oder passen nicht zur Kundengruppe.
Haftung und GewährleistungHaftungsbegrenzungen sind sensibel. Zu weit gehende Klauseln können unwirksam sein und im Konflikt das Gegenteil des Gewollten bewirken.Haftung wird zu hart formuliert. Pauschale Ausschlüsse wirken stark, können im Streit aber unwirksam sein.
Haftung für Leben, Körper und GesundheitEin Ausschluss für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für grobes Verschulden ist in AGB unwirksam (§ 309 Nr. 7 BGB, im B2B über § 307 BGB).Die Haftung wird ohne diese Ausnahmen ausgeschlossen.
Nutzungsrechte und InhalteBei Software, Plattformen, Agenturleistungen, Content, Uploads oder KI-nahen Funktionen muss klar sein, wer was nutzen, sperren, bearbeiten oder weitergeben darf.Bei Software, Content, Uploads, Designs, Daten oder KI-Funktionen fehlt eine saubere Verteilung von Rechten und Rollen.
Daten, AVV und RegulierungAGB dürfen Datenschutzinformationen, AVV, Data-Act-Logik, Plattformpflichten oder Sicherheitszusagen nicht unsauber vermischen.AVV, SLA und AGB widersprechen sich. Verfügbarkeit, Kundendienst, Subunternehmer, Löschung und Exit stehen ohne klare Rangfolge nebeneinander.

Die Übersicht zeigt typische Prüffelder aus unserer Beratung. Welche Klausel im Einzelfall hält, hängt von Geschäftsmodell und Kundengruppe ab.

Fallgruppen

Brauchen AGB je nach Geschäftsmodell andere Regeln?

Vier Konstellationen, die wir regelmäßig begleiten.

  1. Online-Shop und digitaler Vertrieb

    Bei Shops geht es um Vertragsschluss, Pflichtinformationen, Zahlung, Lieferung, Mängel, Widerruf, Retouren, Gutscheine, Marktplätze und die saubere Einbindung in Checkout und Kundenkommunikation.

  2. SaaS, Cloud und digitale Dienste

    Bei SaaS-Angeboten zählen Laufzeit, Nutzerkonten, Verfügbarkeit, Kundendienst, Aktualisierungen, Sperrung, Datenexport, AVV, Leistungsänderung und Exit. Steht der konkrete Vertragstyp im Vordergrund, ist der IT-Vertrag die stärkere Route.

  3. Plattform, Portal und Community

    Plattformbedingungen müssen Nutzerrollen, Inhalte, Sperrung, Meldewege, Ranking- oder Moderationsregeln, Rechte an Uploads und Haftungsfragen ordnen. Bei Vermittlungsdiensten kommen Vorgaben des Digital Services Act hinzu.

  4. Agentur, Beratung und digitale Dienstleistungen

    Hier zählen Leistungsabgrenzung, Mitwirkung, Freigaben, Nutzungsrechte, Referenzen, Vergütung, Änderungswünsche und Haftung. Für Website- und Relaunch-Projekte liegt nach unserer Erfahrung häufig der Webdesignvertrag näher.

Aus unserer Kanzleierfahrung

Wie sehen typische AGB-Mandate aus?

Drei anonymisierte Konstellationen, wie sie in unserer Beratung regelmäßig vorkommen. Jeder Fall wird einzeln bewertet.

SaaS vor dem ersten Enterprise-Kunden

Ausgangslage
Ein SaaS-Anbieter hat AGB für kleine Kunden. Ein Konzern fragt im Einkauf Terms, AVV und SLA ab.
Problem
Verfügbarkeit stand im SLA anders als in den AGB. Haftung und Kundendienst waren für Enterprise-Kunden nicht verhandelbar aufgebaut.
Anpassung
Wir haben eine Rangfolge der Dokumente festgelegt, Haftung nach Kundengruppe gestuft und SLA und AGB aufeinander abgestimmt.
Nutzen
Der Anbieter konnte die Unterlagen im Einkauf vorlegen und Verhandlungspunkte gezielt freigeben.

Online-Shop mit übernommener Vorlage

Ausgangslage
Ein Shop nutzte AGB aus einer Vorlage, Checkout und Versandbedingungen hatten sich seitdem geändert.
Problem
Bestellablauf, Zahlungsarten und Widerrufsinformationen passten nicht mehr zum Text. Das schafft Abmahnrisiken.
Anpassung
Wir haben die AGB am tatsächlichen Checkout ausgerichtet und Hinweise zur Einbindung auf der Website gegeben.
Nutzen
Text und Bestellprozess sagen dasselbe. Der Shop weiß, an welchen Stellen Änderungen im Prozess die AGB berühren.

Plattform mit Nutzerinhalten

Ausgangslage
Eine Community-Plattform erlaubte Uploads und Bewertungen, die Nutzungsbedingungen regelten das kaum.
Problem
Rechte an Uploads, Sperrung und Meldewege waren offen. Vorgaben des Digital Services Act fehlten.
Anpassung
Wir haben Nutzerrollen, Rechte an Inhalten, Moderation und Meldewege geordnet und die Angaben zum DSA ergänzt.
Nutzen
Das Team kann Sperrungen begründen und Meldungen nach festen Regeln bearbeiten.

Abo oder individuell

Warum nicht einfach ein Rechtstexte-Abo?

Abo-Dienste liefern standardisierte Rechtstexte und aktualisieren sie bei Gesetzesänderungen. Für einen typischen Shop mit üblichem Sortiment kann das genügen.

Standardtexte kennen Ihr Geschäftsmodell nicht. Bei SaaS, Plattformen, B2B-Vertrieb, eigenen Preismodellen oder besonderen Haftungsfragen fehlen nach unserer Erfahrung oft genau die Regeln, die im Streit zählen. Auch Abweichungen zwischen Text und Checkout erkennt ein Generator nicht.

Wir erstellen Bedingungen, die zu Ihrem Angebot, Ihrem Checkout und Ihren übrigen Verträgen passen. Wann eine Überarbeitung nötig wird, sehen Sie oben bei den typischen Auslösern.

AGB anfragen

Passender Vertragstyp

Wann reichen AGB und wann ein Spezialvertrag?

AGB strukturieren wiederkehrende Standardfälle. Sie sind nicht dafür gedacht, komplexe Individualprojekte, größere Outsourcing-Modelle oder verhandelte Enterprise-Verträge vollständig zu ersetzen.

KriteriumAGB genügen, wennSpezialvertrag liegt näher, wenn
Software und SaaSein standardisiertes Abo für viele Kunden angeboten wirdEntwicklung, Wartung, Lizenz oder Outsourcing individuell verhandelt werden
Datenschutzdie AGB nur auf Datenschutzinformation und AVV verweisenAuftragsverarbeitung, Subunternehmer, TOM oder Drittlandtransfer die Freigabe dominieren
DatenDatennutzung als Nebenpunkt geregelt wirdDatenzugang, Data Act, Cloud-Wechsel oder Datenfairness den Kern bilden
Start-upein klares Produkt erstmals live gehtAGB nur ein Teil neben Rechtekette, Finanzierung und Enterprise-Freigabe sind

Die Zuordnung ist eine Orientierung. Wir klären im Erstkontakt, welcher Vertragstyp zu Ihrem Fall passt.

Amtliche Orientierung

Welche Gesetze gelten für AGB?

Die konkrete Gestaltung hängt vom Geschäftsmodell ab. Für die erste Orientierung sind vor allem AGB-Kontrolle, elektronischer Geschäftsverkehr und bei digitalen Diensten zusätzliche EU-Vorgaben relevant.

Nach § 305 BGB werden AGB nur Vertragsbestandteil, wenn sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen werden. § 307 BGB prüft, ob Klauseln den Vertragspartner unangemessen benachteiligen oder intransparent sind.

Für Plattformen und Vermittlungsdienste setzt der Digital Services Act Anforderungen an Nutzungsbedingungen. Der Data Act betrifft datenbezogene Vertragsbedingungen, Datenzugang und B2B-Fairness.

Quellen

Grenzen

Wann werden AGB zu spät repariert?

Viele Probleme entstehen nicht im Text selbst, sondern an seinen Rändern.

  1. 1

    Individualprojekte

    Komplexe Entwicklungsprojekte, Outsourcing oder verhandelte Enterprise-Verträge lassen sich nicht vollständig über AGB abbilden. Dann führt der IT-Vertrag oder Softwarevertrag weiter.

  2. 2

    Datenschutz und Daten

    AGB ersetzen weder Datenschutzinformation noch Auftragsverarbeitungsvertrag. Bei Datenzugang und Data Act schließt das Datenrecht an.

  3. 3

    Website und Checkout

    Ob Pflichtinformationen, Buttons und Einbindung auf der Website zusammenspielen, zeigt eine Prüfung des Prozesses. Die Legal UX Heatmap hilft bei der Vorbereitung.

Rechtsanwalt Andreas Buchholz

Ihr Ansprechpartner

Andreas Buchholz

Rechtsanwalt · Partner · Fachanwalt für IT-Recht · AGB, Inkasso, Prozessrecht, E-Commerce

Zum Profil Düsseldorf, Schirmerstraße 80 · Hamburg, Palmaille 124

Bei ITMR führen Jean Paul Bohne, Andreas Buchholz und Dr. Alexander Pleh die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht.

Bewertungen

Was Mandanten sagen

5,0 von 5 · 167 Google-Bewertungen

5,0 von 5 · 71 Bewertungen auf anwalt.de

Ausgewählte Bewertungen, Stand: 23.10.2026. Weitere Bewertungen finden Sie auf den Plattformen.

„Er und das Team der ITMR kümmern sich bei uns um diverse Angelegenheiten was Kaltakquise, Vertragsrecht (B2C und B2B), Forderungsmanagement und Markenrecht sowie Markenschutz angeht. … Ein Marktteilnehmer hat unser Markenrecht verletzt. … 2 Stunden später war die Unterlassungserklärung bei der Gegenpartei.“
Kai Gerrit Krause · Google · 12.10.2024
„Wir möchten uns nochmals herzlich für Ihre Unterstützung bei der Vertragsgestaltung des Vertrags zum Softwareverkauf bedanken. Dank Ihrer Beratung konnten wir einen für uns sehr guten Vertrag abschließen, womit wir äußerst zufrieden sind.“
J. K. · anwalt.de · 09.01.2026 · „Sehr gute Beratung“
„Nach einer sehr informativen Erstberatung zum Thema Vertrag konnte Herr Bohne alle meine Fragen beantworten, als auch auf weiterführende Probleme aufmerksam machen. … mit mir wurde Klartext gesprochen, der mich bestimmt vor viel Ärger bewahrt hat.“
b loo · Google

Keine Überprüfung der Bewertungen auf Google und anwalt.de durch uns · Google · anwalt.de

FAQ

Häufige Fragen zur AGB-Erstellung für Unternehmen

Kann ich AGB aus einem Generator oder von einer anderen Website übernehmen?

Das ist riskant. Fremde oder generierte AGB passen nach unserer Erfahrung oft nicht zu Geschäftsmodell, Einbindung, Leistungsbeschreibung, Haftung, Datenschutzschnittstellen oder tatsächlichem Vertragsschluss. Zusätzlich können übernommene Texte urheber- oder wettbewerbsrechtliche Probleme auslösen.

Wann lohnt sich anwaltliche AGB-Erstellung besonders?

Besonders dann, wenn ein digitales Angebot live geht, ein bestehendes Modell geändert wurde oder B2B- und B2C-Kunden angesprochen werden. Das gilt auch, wenn ein größerer Kunde Terms, AVV, SLA und Haftungsregeln prüft.

Reichen AGB für ein SaaS- oder Plattformmodell aus?

Nicht immer. AGB können wiederkehrende Nutzungs- und Leistungsbedingungen strukturieren. Bilden individuelle Leistungsbilder, SLA, AVV, Enterprise-Verträge, Datenzugang, Rechteketten oder Outsourcing den Kern, prüfen wir, ob ein Spezialvertrag näher liegt.

Was ist der Unterschied zwischen AGB und Nutzungsbedingungen?

AGB ist der rechtliche Oberbegriff für vorformulierte Vertragsbedingungen. Nutzungsbedingungen heißen sie in der Praxis bei Apps, Plattformen, Portalen, SaaS-Angeboten oder Communities. Für die rechtliche Bewertung zählen Inhalt, Einbeziehung und Geschäftsmodell, der Titel ist nebensächlich.

Wann sollten AGB aktualisiert werden?

Wenn sich Geschäftsmodell, Preise, Laufzeiten, Vertriebskanäle, Kundengruppen, Produktfunktionen, Kundendienst, Datenflüsse oder gesetzliche Anforderungen ändern. Auch Beschwerden, Abmahnungen oder Enterprise-Prüfungen sind ein Anlass. Die typischen Auslöser stehen oben im Überblick.

Wovon hängt der Aufwand ab?

Davon, ob bestehende AGB geprüft, neue Bedingungen erstellt oder mehrere Dokumente wie Terms, AVV, SLA, Leistungsbeschreibung und Checkout-Texte abgestimmt werden.

Können Sie vorhandene AGB auch nur prüfen?

Ja. Nach unserer Erfahrung ist die Prüfung bestehender AGB häufig der schnellste Einstieg. Dabei zeigt sich, ob gezielte Anpassungen reichen oder ob die Struktur der Verträge wegen Produktänderungen, Plattformfunktionen oder neuer Kundengruppen neu aufgesetzt werden sollte.

Welche Rolle spielt der Digital Services Act für Nutzungsbedingungen?

Für Vermittlungsdienste und Plattformen verlangt der DSA unter anderem klare Angaben zu Beschränkungen und Moderation in den Nutzungsbedingungen. Ob und wie weit Ihr Angebot betroffen ist, klären wir anhand der tatsächlichen Funktionen.

Quelle: Digital Services Act, Verordnung (EU) 2022/2065

Warum nicht einfach ein Rechtstexte-Abo?

Für einen typischen Shop mit üblichem Sortiment kann ein Abo genügen. Standardtexte kennen Ihr Geschäftsmodell aber nicht. Bei SaaS, Plattformen, B2B-Vertrieb oder eigenen Preismodellen fehlen nach unserer Erfahrung oft die Regeln, die im Streit zählen.

Nächster Schritt

AGB vor Launch oder Vertrieb prüfen oder erstellen lassen

Für ein belastbares Ergebnis zählt vor allem der klare Blick auf Geschäftsmodell, Vertragsschluss, Leistung und tatsächliche Nutzung. Aus den Unterlagen sehen wir, ob es um klassische AGB, Shop-Rechtstexte, SaaS-Terms, Plattformregeln oder einen engeren IT-Vertrag geht.

Sinnvoll für die erste Einordnung

  • Bestehende AGB, Nutzungsbedingungen oder Kundenverträge
  • Website-, Shop-, App- oder Plattform-Link
  • Preis- und Laufzeitmodell sowie Kündigungsregeln
  • Checkout-, Registrierungs- oder Onboarding-Screens
  • AVV, SLA, Security-Unterlagen oder Supportbeschreibung
  • Typische Kundenfragen, Streitpunkte, Abmahnungen oder Enterprise-Anforderungen

So vermeiden wir früh, dass ein Standarddokument eine Lage abdecken soll, für die ein anderer Vertragstyp besser passt.

AGB prüfen oder erstellen lassen

Schildern Sie kurz Angebot, Kundengruppe und Anlass. Vorhandene AGB können Sie direkt hochladen.

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