AGB · Nutzungsbedingungen AGB erstellen
AGB erstellen lassen
Erst das Geschäftsmodell, dann die Klausel.
Wenn ein Angebot live geht oder ein größerer Kunde Terms prüft, entscheiden AGB über Leistung, Zahlung, Haftung und Rechte. Wir bauen Bedingungen, die zu Checkout, Onboarding und Vertrieb passen.
Der Erstkontakt ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, machen wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam.
Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 StundenZur Hauptseite IT-Recht & Digitalisierung
Stand: 23.10.2026
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- § 2VertragsschlussMit Klick auf Registrieren gelten diese AGB als akzeptiert.Einbeziehung im Prozess prüfenPrüfen
- § 5LeistungsänderungenDer Anbieter darf Funktionen jederzeit ändern oder einstellen.Zu weit, § 307 BGBKritisch
- § 9HaftungJede Haftung des Anbieters ist ausgeschlossen.Pauschaler Ausschluss unwirksam, § 309 Nr. 7 BGBKritisch
- § 12Laufzeit und KündigungDer Vertrag läuft zwölf Monate und verlängert sich jeweils um zwölf Monate.Gegenüber Verbrauchern unzulässig, § 309 Nr. 9 BGBPrüfen
- § 14DatenschutzEs gilt die Datenschutzerklärung des Anbieters.Üblich
Prüfstelle: Leistungsänderung und Haftung passen nicht zum Produkt
- 1Modell erfassenAGB, Checkout, Leistungsbeschreibung
- 2Klauseln prüfenKlauseln nach Priorität
- 3FreigebenSie entscheiden über die Fassung
Schematische Darstellung typischer AGB-Klauseln. Beispiel vereinfacht.
Wir beraten digitale Geschäftsmodelle
- Online-Shops
- SaaS-Anbieter
- Plattformen
- Agenturen
- Start-ups
Das Wichtigste in Kürze
- AGB halten nur, wenn sie Ihr tatsächliches Geschäftsmodell abbilden und im Bestell-, Registrierungs- oder Angebotsprozess wirksam einbezogen werden.
- Wir erstellen neue AGB und Nutzungsbedingungen oder prüfen vorhandene. Beide Wege sind gleichwertig, nach unserer Erfahrung ist die Prüfung oft der schnellste Einstieg.
- Leistung, Zahlung, Laufzeit, Haftung, Nutzungsrechte und Daten stimmen wir mit Auftragsverarbeitungsvertrag, Service Level Agreement und Leistungsbeschreibung ab.
- Reichen AGB für Ihren Fall nicht aus, sagen wir Ihnen früh, welcher Vertragstyp besser passt.
- Ansprechpartner ist Andreas Buchholz und sein Team. Er ist Fachanwalt für IT-Recht. Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden, der Erstkontakt ist kostenfrei.
- AVV (englisch DPA)
- Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Er regelt, wie ein Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet.
- SLA
- Service Level Agreement. Es legt Verfügbarkeit, Reaktionszeiten und Kundendienst fest.
- Order Form
- Bestellschein oder Angebot, mit dem Geschäftskunden einen Vertrag abschließen.
Ihr Einstieg
Neue AGB oder vorhandene prüfen?
Beide Wege führen zu freigabefähigen Bedingungen. Sie wählen nach Ihrer Ausgangslage.
Neue AGB beauftragen
Für ein Angebot ohne eigene Bedingungen, einen Launch oder ein geändertes Geschäftsmodell.
- Bedingungen passend zu Shop, SaaS, Plattform, App oder Dienstleistung
- Abgestimmt auf Checkout, Registrierung oder Order Form
- Hinweise zur Einbindung auf der Website
Vorhandene AGB prüfen lassen
Für Bedingungen, die schon online sind oder die ein größerer Kunde gerade prüft.
- Prioritätenliste, was dringend ist und was warten kann
- Abgleich mit Prozess, AVV, SLA und Leistungsbeschreibung
- Empfehlung, ob gezielte Anpassungen reichen
Ausgangslage
Warum entscheiden AGB über mehr als Formalien?
AGB werden nicht deshalb wichtig, weil ein Dokument fehlt. Kritisch wird die Lage, wenn Produkt, Vertrieb, Kundenkommunikation und Vertragsschluss nicht dieselbe Linie sprechen.
Wie die Klauseln aufgebaut sind und ineinandergreifen, entscheidet, ob Ihr Geschäftsmodell belastbar wachsen kann.
Wenn ein Shop, ein SaaS-Angebot, eine Plattform, eine App oder ein wiederkehrendes Dienstleistungsmodell live geht, entscheiden AGB über weit mehr als Formalien. Sie bestimmen, was geschuldet ist, wie gezahlt wird und wer im Konflikt welches Risiko übernimmt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen sind vorformulierte Vertragsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen. Genau deshalb müssen sie dort präzise sein, wo ein Unternehmen wiederkehrend dieselben Risiken steuert. Das betrifft Vertragsschluss, Leistung, Vergütung, Rechte, Haftung, Laufzeit, Kündigung, Kundendienst, Sperrung, Inhalte und Daten.
Bei digitalen Geschäftsmodellen reicht es nach unserer Erfahrung selten, einzelne Klauseln nebeneinanderzustellen. Ein SaaS-Modell braucht eine andere Struktur als ein Shop. Eine Plattform braucht andere Regeln als eine Agenturleistung. Ein B2B-Angebot verlangt andere Prioritäten als ein B2C-Checkout.
Wir setzen AGB deshalb als Teil Ihres gesamten Vertragswerks auf. Sobald Softwareentwicklung, Cloud, IT-Projekte, Providerwechsel oder verhandelte Enterprise-Verträge den Schwerpunkt bilden, ordnen wir den Fall im IT-Recht breiter ein.
- Einbeziehung
- Passt der Prozess zum Text?
- Leistung
- Was ist geschuldet, was nicht?
- Haftung
- Begrenzt, aber wirksam?
- Kundengruppe
- B2B, B2C oder beides?
- Schnittstellen
- AVV, SLA, Plattformregeln, Data Act
Woran wir die Qualität von AGB erkennen
Prozess und Text sprechen dieselbe Sprache
Die AGB passen zum tatsächlichen Bestell-, Registrierungs- oder Onboarding-Prozess. Leistung, Vergütung, Rechte und Haftung widersprechen sich nicht.
Kundengruppen und Schnittstellen sind sauber getrennt
B2B- und B2C-Konstellationen werden nicht unkontrolliert vermischt. Schnittstellen zu Datenschutz, AVV, SLA, Plattformregeln oder E-Commerce-Pflichten sind sauber gezogen.
Der Alltag ist mitgedacht
Änderungen, Kündigung, Sperrung, Verfügbarkeit und Kundendienst sind operativ handhabbar. Das Team kann mit den Bedingungen tatsächlich arbeiten.
Kurze Einordnung vor dem Erstgespräch
Schicken Sie uns den Link zum Angebot und vorhandene Bedingungen. Wir sagen Ihnen, ob eine Prüfung reicht, ob neue AGB sinnvoll sind oder ob ein anderer Vertrag näher liegt.
Leistungsumfang
Was bekommen Sie genau?
Dokument
Freigabefähige AGB oder Nutzungsbedingungen
Für Shop, SaaS, Plattform, App, Agenturleistung, digitale Dienste oder B2B-Vertrieb, passend zur tatsächlichen Rolle des Dokuments.
Struktur
Klauseln passend zum Geschäftsmodell
Leistung, Vertragsschluss, Zahlung, Laufzeit, Kündigung, Haftung, Nutzungsrechte, Kundendienst und Sperrung greifen ineinander.
Einbindung
Hinweise zu Website und Prozess
AGB müssen im richtigen Moment einbezogen werden. Deshalb prüfen wir auch, wie Website, Checkout, Registrierung, Angebot oder Order Form gestaltet sind.
Abgleich
Abgleich mit AVV, SLA und Leistungsbeschreibung
Wir machen Widersprüche zwischen Terms, Datenschutz, Auftragsverarbeitung, Kundendienst, Verfügbarkeit und Produktversprechen sichtbar und lösen sie auf.
Priorität
Prioritätenliste für bestehende AGB
Bei vorhandenen AGB zeigen wir, welche Klauseln dringend angepasst werden sollten und welche Punkte eher Folgefragen sind. Nach unserer Erfahrung ist die Prüfung häufig der schnellste Einstieg.
Empfehlung
Entscheidung über den passenden Vertragstyp
Wenn AGB nicht reichen, zeigen wir früh, ob ein SaaS-Vertrag, Softwarevertrag, AVV, SLA oder Projektvertrag näher liegt.
- Für wen
- Unternehmen mit Shop, SaaS, Plattform, App, Agenturleistung oder wiederkehrendem B2B-Vertrieb
- Leistung
- Prüfung, Erstellung oder Überarbeitung von AGB und Nutzungsbedingungen
- Erste Rückmeldung
- an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
- Erstkontakt
- kostenfrei, zur Klärung von Geschäftsmodell, Unterlagen und nächstem Schritt
- Kosten
- Der Aufwand hängt davon ab, ob geprüft, neu erstellt oder mehrere Dokumente abgestimmt werden. Wir weisen Sie vorher ausdrücklich hin.
- Nicht im Paket
- Verhandelte Enterprise-Verträge, Datenschutzerklärung und Streitführung. Das ist eine separate Leistung, auf Anfrage und nach Bedarf.
Wer entscheidet
- Sie über Fassung, Risikobereitschaft und Zeitpunkt
- Im Streit das zuständige Gericht
Welche Unterlagen für die erste Einordnung helfen, finden Sie direkt beim Anfrageformular
So einfach funktioniert es
Wie läuft die Beauftragung ab?
Nach Ihrer Anfrage melden wir uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
01
Modell schildern
Sie schildern Angebot, Kundengruppe, Vertriebsweg, Preismodell, Laufzeit, Leistungsumfang und den Prozess, in dem Kunden die Bedingungen akzeptieren. Vorhandene AGB, Screens und Leistungsbeschreibungen helfen. Wir sichten Ihre Angaben und sagen Ihnen, ob das Paket passt oder ein anderer Weg sinnvoller ist.
- KundengruppeB2B und B2C
- VertragsschlussCheckout mit Konto
02
Angebot erhalten
Passt das Paket, erhalten Sie ein Angebot für Prüfung oder Erstellung der Bedingungen und Hinweise zur Einbindung. Wir beginnen erst nach Ihrer Zustimmung.
03
Klauseln prüfen oder erstellen
Wir prüfen oder erstellen die Bedingungen und gleichen sie mit AVV, SLA, Leistungsbeschreibung und Checkout ab. Kritische Klauseln markieren wir nach Priorität.
- § 5 Änderungen
- neu fassen
- § 9 Haftung
- differenzieren
04
Freigeben
Sie erhalten freigabefähige Bedingungen mit Hinweisen zur Einbindung in Website, Checkout, Registrierung oder Order Form. Sie entscheiden über Fassung und Zeitpunkt.
Streitigkeiten über die Wirksamkeit einzelner Klauseln und die Vertretung vor Gericht sind nicht Teil des Pakets. Diese Schritte vereinbaren wir gesondert.
Wie lange dauert es? Die meisten Arbeitsschritte erledigen wir innerhalb weniger Werktage. Wie schnell es geht, hängt vom Umfang und von Ihren Rückmeldungen ab. Haben Sie einen festen Termin, etwa einen Launch? Nennen Sie ihn uns gleich bei der Anfrage, dann planen wir ihn ein.
Typische Auslöser
Wann sollten Sie AGB neu aufsetzen oder aktualisieren?
Der Anlass bestimmt, welche Klauseln zuerst halten müssen.
Vor Launch oder Relaunch
Shop, SaaS, Plattform, App oder Dienstleistungsangebot sollen sichtbar werden. Die Bedingungen müssen zu Checkout, Onboarding, Leistung, Zahlung und Kündigungsregeln passen.
Vor Enterprise-Vertrieb
Ein größerer Kunde fragt Terms, AVV, SLA, Leistungsbeschreibung, Haftung oder Rechtekette ab. Dann müssen AGB vorhanden und zugleich verhandlungsfähig sein.
Nach Produktänderung
Neue Preise, Laufzeiten, Vertriebskanäle, Kundengruppen, Nutzerrollen, Supportmodelle, Datenfunktionen, Datenflüsse oder Lizenzmodelle passen nicht mehr zu alten Bedingungen.
Nach kopierten Vorlagen
Fremde oder generierte Texte wirken schnell, treffen nach unserer Erfahrung aber oft weder Geschäftsmodell noch Einbindung, Haftungsgrenzen oder regulatorische Schnittstellen.
Nach Streit oder Abmahnung
Kundenbeschwerde, Rückforderung, Plattformproblem, Abmahnung oder die Prüfung durch einen Enterprise-Kunden zeigen, dass einzelne Klauseln nicht halten oder nicht sauber einbezogen wurden.
Bei Schnittstellen zu IT, Daten und Inhalten
Digitale Angebote verbinden Leistungsbeschreibung, Nutzungsrechte, Datenschutz, Inhalte, Kundendienst, Verfügbarkeit, Moderation oder Datenzugang. Auch neue gesetzliche Vorgaben lösen Anpassungen aus.
Neue Pflichten, die AGB und Checkout betreffen
- Bestellbutton Bei Verbraucherverträgen muss der Bestellbutton eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen, etwa mit „zahlungspflichtig bestellen“. Sonst kommt kein Vertrag zustande (§ 312j Abs. 3 und 4 BGB).
- Kündigungsbutton Wer Abos mit Verbrauchern online abschließt, muss eine Kündigung über einen gut sichtbaren Button auf der Website ermöglichen (§ 312k BGB).
- Widerrufsbutton Seit 19. Juni 2026 müssen Unternehmen, die online Fernabsatzverträge mit Verbrauchern schließen, eine Widerrufsfunktion bereitstellen. Darüber können Verbraucher den Widerruf direkt auf der Benutzeroberfläche erklären (§ 356a BGB).
- LaufzeitGegenüber Verbrauchern darf sich ein Vertrag nicht mehr stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängern. Zulässig ist nur noch eine Verlängerung auf unbestimmte Zeit mit höchstens einem Monat Kündigungsfrist (§ 309 Nr. 9 BGB).
- Data Act umsetzen Einseitig gestellte, missbräuchliche Klauseln zum Datenzugang und zur Datennutzung sind im B2B-Verhältnis nicht bindend (Art. 13 Data Act). Cloud-Anbieter müssen ihren Kunden den Anbieterwechsel ermöglichen (Art. 23 ff. Data Act).
Wichtige Klauseln
Welche Punkte entscheiden bei AGB für digitale Angebote?
Die Länge des Dokuments entscheidet wenig. Wir prüfen, ob die Bedingungen dort klar sind, wo später Zahlung, Nutzung, Rückabwicklung, Sperrung, Verfügbarkeit, Rechte oder Haftung streitig werden können.
| Prüffeld | Warum es in der Praxis zählt | Typischer Fehler, der später teuer wird |
|---|---|---|
| Kundengruppe B2B und B2C | Für Verbraucher gelten Widerrufs-, Informations- und Transparenzpflichten, die bei Geschäftskunden anders oder gar nicht greifen. | B2B und B2C werden vermischt. Regeln für Verbraucher und für Geschäftskunden landen ungetrennt in einem Dokument. |
| Vertragsschluss und Einbeziehung | AGB helfen nur, wenn sie vor Vertragsschluss wirksam einbezogen werden und der Bestell-, Registrierungs- oder Angebotsprozess dazu passt. | Der Prozess passt nicht zum Text. Checkout, Order Form, Angebot oder Registrierungsmaske sagen etwas anderes als die AGB. |
| Leistung und Leistungsgrenzen | Unklare Versprechen führen zu Streit über Umfang, Qualität, Fristen, Kundendienst, Aktualisierungen, Verfügbarkeit oder Mitwirkung des Kunden. | Feature-Änderungen und neue Leistungen sind nicht belastbar geregelt. |
| Preise, Zahlung und Laufzeit | Preismodell, Verlängerung, Kündigung, Zahlungsverzug, Sperrung und Leistungsstopp müssen wirtschaftlich und rechtlich zusammenpassen. | Preisänderungen, Sperrungen und Kündigungswege fehlen oder passen nicht zur Kundengruppe. |
| Haftung und Gewährleistung | Haftungsbegrenzungen sind sensibel. Zu weit gehende Klauseln können unwirksam sein und im Konflikt das Gegenteil des Gewollten bewirken. | Haftung wird zu hart formuliert. Pauschale Ausschlüsse wirken stark, können im Streit aber unwirksam sein. |
| Haftung für Leben, Körper und Gesundheit | Ein Ausschluss für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie für grobes Verschulden ist in AGB unwirksam (§ 309 Nr. 7 BGB, im B2B über § 307 BGB). | Die Haftung wird ohne diese Ausnahmen ausgeschlossen. |
| Nutzungsrechte und Inhalte | Bei Software, Plattformen, Agenturleistungen, Content, Uploads oder KI-nahen Funktionen muss klar sein, wer was nutzen, sperren, bearbeiten oder weitergeben darf. | Bei Software, Content, Uploads, Designs, Daten oder KI-Funktionen fehlt eine saubere Verteilung von Rechten und Rollen. |
| Daten, AVV und Regulierung | AGB dürfen Datenschutzinformationen, AVV, Data-Act-Logik, Plattformpflichten oder Sicherheitszusagen nicht unsauber vermischen. | AVV, SLA und AGB widersprechen sich. Verfügbarkeit, Kundendienst, Subunternehmer, Löschung und Exit stehen ohne klare Rangfolge nebeneinander. |
Die Übersicht zeigt typische Prüffelder aus unserer Beratung. Welche Klausel im Einzelfall hält, hängt von Geschäftsmodell und Kundengruppe ab.
Fallgruppen
Brauchen AGB je nach Geschäftsmodell andere Regeln?
Vier Konstellationen, die wir regelmäßig begleiten.
Online-Shop und digitaler Vertrieb
Bei Shops geht es um Vertragsschluss, Pflichtinformationen, Zahlung, Lieferung, Mängel, Widerruf, Retouren, Gutscheine, Marktplätze und die saubere Einbindung in Checkout und Kundenkommunikation.
SaaS, Cloud und digitale Dienste
Bei SaaS-Angeboten zählen Laufzeit, Nutzerkonten, Verfügbarkeit, Kundendienst, Aktualisierungen, Sperrung, Datenexport, AVV, Leistungsänderung und Exit. Steht der konkrete Vertragstyp im Vordergrund, ist der IT-Vertrag die stärkere Route.
Plattform, Portal und Community
Plattformbedingungen müssen Nutzerrollen, Inhalte, Sperrung, Meldewege, Ranking- oder Moderationsregeln, Rechte an Uploads und Haftungsfragen ordnen. Bei Vermittlungsdiensten kommen Vorgaben des Digital Services Act hinzu.
Agentur, Beratung und digitale Dienstleistungen
Hier zählen Leistungsabgrenzung, Mitwirkung, Freigaben, Nutzungsrechte, Referenzen, Vergütung, Änderungswünsche und Haftung. Für Website- und Relaunch-Projekte liegt nach unserer Erfahrung häufig der Webdesignvertrag näher.
Aus unserer Kanzleierfahrung
Wie sehen typische AGB-Mandate aus?
Drei anonymisierte Konstellationen, wie sie in unserer Beratung regelmäßig vorkommen. Jeder Fall wird einzeln bewertet.
SaaS vor dem ersten Enterprise-Kunden
- Ausgangslage
- Ein SaaS-Anbieter hat AGB für kleine Kunden. Ein Konzern fragt im Einkauf Terms, AVV und SLA ab.
- Problem
- Verfügbarkeit stand im SLA anders als in den AGB. Haftung und Kundendienst waren für Enterprise-Kunden nicht verhandelbar aufgebaut.
- Anpassung
- Wir haben eine Rangfolge der Dokumente festgelegt, Haftung nach Kundengruppe gestuft und SLA und AGB aufeinander abgestimmt.
- Nutzen
- Der Anbieter konnte die Unterlagen im Einkauf vorlegen und Verhandlungspunkte gezielt freigeben.
Online-Shop mit übernommener Vorlage
- Ausgangslage
- Ein Shop nutzte AGB aus einer Vorlage, Checkout und Versandbedingungen hatten sich seitdem geändert.
- Problem
- Bestellablauf, Zahlungsarten und Widerrufsinformationen passten nicht mehr zum Text. Das schafft Abmahnrisiken.
- Anpassung
- Wir haben die AGB am tatsächlichen Checkout ausgerichtet und Hinweise zur Einbindung auf der Website gegeben.
- Nutzen
- Text und Bestellprozess sagen dasselbe. Der Shop weiß, an welchen Stellen Änderungen im Prozess die AGB berühren.
Plattform mit Nutzerinhalten
- Ausgangslage
- Eine Community-Plattform erlaubte Uploads und Bewertungen, die Nutzungsbedingungen regelten das kaum.
- Problem
- Rechte an Uploads, Sperrung und Meldewege waren offen. Vorgaben des Digital Services Act fehlten.
- Anpassung
- Wir haben Nutzerrollen, Rechte an Inhalten, Moderation und Meldewege geordnet und die Angaben zum DSA ergänzt.
- Nutzen
- Das Team kann Sperrungen begründen und Meldungen nach festen Regeln bearbeiten.
Abo oder individuell
Warum nicht einfach ein Rechtstexte-Abo?
Abo-Dienste liefern standardisierte Rechtstexte und aktualisieren sie bei Gesetzesänderungen. Für einen typischen Shop mit üblichem Sortiment kann das genügen.
Standardtexte kennen Ihr Geschäftsmodell nicht. Bei SaaS, Plattformen, B2B-Vertrieb, eigenen Preismodellen oder besonderen Haftungsfragen fehlen nach unserer Erfahrung oft genau die Regeln, die im Streit zählen. Auch Abweichungen zwischen Text und Checkout erkennt ein Generator nicht.
Wir erstellen Bedingungen, die zu Ihrem Angebot, Ihrem Checkout und Ihren übrigen Verträgen passen. Wann eine Überarbeitung nötig wird, sehen Sie oben bei den typischen Auslösern.
Passender Vertragstyp
Wann reichen AGB und wann ein Spezialvertrag?
AGB strukturieren wiederkehrende Standardfälle. Sie sind nicht dafür gedacht, komplexe Individualprojekte, größere Outsourcing-Modelle oder verhandelte Enterprise-Verträge vollständig zu ersetzen.
| Kriterium | AGB genügen, wenn | Spezialvertrag liegt näher, wenn |
|---|---|---|
| Software und SaaS | ein standardisiertes Abo für viele Kunden angeboten wird | Entwicklung, Wartung, Lizenz oder Outsourcing individuell verhandelt werden |
| Datenschutz | die AGB nur auf Datenschutzinformation und AVV verweisen | Auftragsverarbeitung, Subunternehmer, TOM oder Drittlandtransfer die Freigabe dominieren |
| Daten | Datennutzung als Nebenpunkt geregelt wird | Datenzugang, Data Act, Cloud-Wechsel oder Datenfairness den Kern bilden |
| Start-up | ein klares Produkt erstmals live geht | AGB nur ein Teil neben Rechtekette, Finanzierung und Enterprise-Freigabe sind |
Die Zuordnung ist eine Orientierung. Wir klären im Erstkontakt, welcher Vertragstyp zu Ihrem Fall passt.
Amtliche Orientierung
Welche Gesetze gelten für AGB?
Die konkrete Gestaltung hängt vom Geschäftsmodell ab. Für die erste Orientierung sind vor allem AGB-Kontrolle, elektronischer Geschäftsverkehr und bei digitalen Diensten zusätzliche EU-Vorgaben relevant.
Nach § 305 BGB werden AGB nur Vertragsbestandteil, wenn sie bei Vertragsschluss wirksam einbezogen werden. § 307 BGB prüft, ob Klauseln den Vertragspartner unangemessen benachteiligen oder intransparent sind.
Für Plattformen und Vermittlungsdienste setzt der Digital Services Act Anforderungen an Nutzungsbedingungen. Der Data Act betrifft datenbezogene Vertragsbedingungen, Datenzugang und B2B-Fairness.
Quellen
- § 305 BGB: Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen Amtlicher Ausgangspunkt für Begriff und Einbeziehung von AGB.
- § 307 BGB: Inhaltskontrolle Zentral für unangemessene Benachteiligung und Transparenz von Klauseln.
- § 309 BGB: Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit Grenzen für Haftungsausschlüsse (Nr. 7) und Laufzeitklauseln (Nr. 9) gegenüber Verbrauchern.
- § 312i BGB: Elektronischer Geschäftsverkehr Relevant für digitale Vertragsschlüsse über Websites, Shops und Online-Prozesse.
- § 312j BGB: Besondere Pflichten im elektronischen Geschäftsverkehr gegenüber Verbrauchern Grundlage für den Bestellbutton.
- § 312k BGB: Kündigung von Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr Grundlage für den Kündigungsbutton.
- § 356a BGB: Elektronische Widerrufsfunktion bei Fernabsatzverträgen Grundlage für den Widerrufsbutton seit 19. Juni 2026.
- Digital Services Act, Verordnung (EU) 2022/2065 Relevant für Nutzungsbedingungen von Vermittlungsdiensten, Plattformen und Content-Regeln.
- Data Act, Verordnung (EU) 2023/2854 Relevant bei datenbezogenen Vertragsbedingungen, Datenzugang, Datennutzung und B2B-Fairness (Art. 13) sowie beim Anbieterwechsel (Art. 23 ff.).
Grenzen
Wann werden AGB zu spät repariert?
Viele Probleme entstehen nicht im Text selbst, sondern an seinen Rändern.
- 1
Individualprojekte
Komplexe Entwicklungsprojekte, Outsourcing oder verhandelte Enterprise-Verträge lassen sich nicht vollständig über AGB abbilden. Dann führt der IT-Vertrag oder Softwarevertrag weiter.
- 2
Datenschutz und Daten
AGB ersetzen weder Datenschutzinformation noch Auftragsverarbeitungsvertrag. Bei Datenzugang und Data Act schließt das Datenrecht an.
- 3
Website und Checkout
Ob Pflichtinformationen, Buttons und Einbindung auf der Website zusammenspielen, zeigt eine Prüfung des Prozesses. Die Legal UX Heatmap hilft bei der Vorbereitung.
Ihr Ansprechpartner
Andreas Buchholz
Rechtsanwalt · Partner · Fachanwalt für IT-Recht · AGB, Inkasso, Prozessrecht, E-Commerce
Zum Profil Düsseldorf, Schirmerstraße 80 · Hamburg, Palmaille 124
Bei ITMR führen Jean Paul Bohne, Andreas Buchholz und Dr. Alexander Pleh die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht.
Bewertungen
Was Mandanten sagen
5,0 von 5 · 167 Google-Bewertungen
5,0 von 5 · 71 Bewertungen auf anwalt.de
Ausgewählte Bewertungen, Stand: 23.10.2026. Weitere Bewertungen finden Sie auf den Plattformen.
„Er und das Team der ITMR kümmern sich bei uns um diverse Angelegenheiten was Kaltakquise, Vertragsrecht (B2C und B2B), Forderungsmanagement und Markenrecht sowie Markenschutz angeht. … Ein Marktteilnehmer hat unser Markenrecht verletzt. … 2 Stunden später war die Unterlassungserklärung bei der Gegenpartei.“
„Wir möchten uns nochmals herzlich für Ihre Unterstützung bei der Vertragsgestaltung des Vertrags zum Softwareverkauf bedanken. Dank Ihrer Beratung konnten wir einen für uns sehr guten Vertrag abschließen, womit wir äußerst zufrieden sind.“
„Nach einer sehr informativen Erstberatung zum Thema Vertrag konnte Herr Bohne alle meine Fragen beantworten, als auch auf weiterführende Probleme aufmerksam machen. … mit mir wurde Klartext gesprochen, der mich bestimmt vor viel Ärger bewahrt hat.“
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FAQ
Häufige Fragen zur AGB-Erstellung für Unternehmen
Kann ich AGB aus einem Generator oder von einer anderen Website übernehmen?
Das ist riskant. Fremde oder generierte AGB passen nach unserer Erfahrung oft nicht zu Geschäftsmodell, Einbindung, Leistungsbeschreibung, Haftung, Datenschutzschnittstellen oder tatsächlichem Vertragsschluss. Zusätzlich können übernommene Texte urheber- oder wettbewerbsrechtliche Probleme auslösen.
Wann lohnt sich anwaltliche AGB-Erstellung besonders?
Besonders dann, wenn ein digitales Angebot live geht, ein bestehendes Modell geändert wurde oder B2B- und B2C-Kunden angesprochen werden. Das gilt auch, wenn ein größerer Kunde Terms, AVV, SLA und Haftungsregeln prüft.
Reichen AGB für ein SaaS- oder Plattformmodell aus?
Nicht immer. AGB können wiederkehrende Nutzungs- und Leistungsbedingungen strukturieren. Bilden individuelle Leistungsbilder, SLA, AVV, Enterprise-Verträge, Datenzugang, Rechteketten oder Outsourcing den Kern, prüfen wir, ob ein Spezialvertrag näher liegt.
Was ist der Unterschied zwischen AGB und Nutzungsbedingungen?
AGB ist der rechtliche Oberbegriff für vorformulierte Vertragsbedingungen. Nutzungsbedingungen heißen sie in der Praxis bei Apps, Plattformen, Portalen, SaaS-Angeboten oder Communities. Für die rechtliche Bewertung zählen Inhalt, Einbeziehung und Geschäftsmodell, der Titel ist nebensächlich.
Wann sollten AGB aktualisiert werden?
Wenn sich Geschäftsmodell, Preise, Laufzeiten, Vertriebskanäle, Kundengruppen, Produktfunktionen, Kundendienst, Datenflüsse oder gesetzliche Anforderungen ändern. Auch Beschwerden, Abmahnungen oder Enterprise-Prüfungen sind ein Anlass. Die typischen Auslöser stehen oben im Überblick.
Wovon hängt der Aufwand ab?
Davon, ob bestehende AGB geprüft, neue Bedingungen erstellt oder mehrere Dokumente wie Terms, AVV, SLA, Leistungsbeschreibung und Checkout-Texte abgestimmt werden.
Können Sie vorhandene AGB auch nur prüfen?
Ja. Nach unserer Erfahrung ist die Prüfung bestehender AGB häufig der schnellste Einstieg. Dabei zeigt sich, ob gezielte Anpassungen reichen oder ob die Struktur der Verträge wegen Produktänderungen, Plattformfunktionen oder neuer Kundengruppen neu aufgesetzt werden sollte.
Welche Rolle spielt der Digital Services Act für Nutzungsbedingungen?
Für Vermittlungsdienste und Plattformen verlangt der DSA unter anderem klare Angaben zu Beschränkungen und Moderation in den Nutzungsbedingungen. Ob und wie weit Ihr Angebot betroffen ist, klären wir anhand der tatsächlichen Funktionen.
Warum nicht einfach ein Rechtstexte-Abo?
Für einen typischen Shop mit üblichem Sortiment kann ein Abo genügen. Standardtexte kennen Ihr Geschäftsmodell aber nicht. Bei SaaS, Plattformen, B2B-Vertrieb oder eigenen Preismodellen fehlen nach unserer Erfahrung oft die Regeln, die im Streit zählen.
Nächster Schritt
AGB vor Launch oder Vertrieb prüfen oder erstellen lassen
Für ein belastbares Ergebnis zählt vor allem der klare Blick auf Geschäftsmodell, Vertragsschluss, Leistung und tatsächliche Nutzung. Aus den Unterlagen sehen wir, ob es um klassische AGB, Shop-Rechtstexte, SaaS-Terms, Plattformregeln oder einen engeren IT-Vertrag geht.
Sinnvoll für die erste Einordnung
- Bestehende AGB, Nutzungsbedingungen oder Kundenverträge
- Website-, Shop-, App- oder Plattform-Link
- Preis- und Laufzeitmodell sowie Kündigungsregeln
- Checkout-, Registrierungs- oder Onboarding-Screens
- AVV, SLA, Security-Unterlagen oder Supportbeschreibung
- Typische Kundenfragen, Streitpunkte, Abmahnungen oder Enterprise-Anforderungen
So vermeiden wir früh, dass ein Standarddokument eine Lage abdecken soll, für die ein anderer Vertragstyp besser passt.
AGB prüfen oder erstellen lassen
Schildern Sie kurz Angebot, Kundengruppe und Anlass. Vorhandene AGB können Sie direkt hochladen.
Hilfreich sind bestehende AGB, der Link zum Angebot und Screens des Bestell- oder Registrierungsprozesses.
Verwandte Leistungen
- IT-Recht für digitale GeschäftsmodelleWenn Software, SaaS, Cloud, Plattform oder Providerwechsel den größeren Rahmen bilden.
- IT-Vertrag / SoftwarevertragWenn offen ist, ob SaaS, Entwicklung, Wartung, Lizenz oder Outsourcing im Vordergrund steht.
- AVV / DPA prüfen lassenWenn Auftragsverarbeitung, Subunternehmer, TOM oder Drittlandtransfers die Freigabe dominieren.
- DatenschutzrechtWenn Rechtsgrundlagen, Transparenz, Tracking oder Betroffenenrechte im Mittelpunkt stehen.
- DatenrechtWenn Datenzugang, Datennutzung, Data Act oder Cloud-Wechsel den Schwerpunkt setzen.
- Start-up-BeratungWenn AGB nur ein Baustein neben Rechtekette, Produktvertrag und Finanzierung sind.
- E-Commerce-RechtFür Onlinehandel, Pflichtinformationen und Plattformvertrieb.
- Webdesignvertrag prüfen lassenFür Website- und Relaunch-Projekte mit Agenturen.
Aus unserem Blog: Legal UX Heatmap für Websites · DSA-Anwendung in der Praxis