Der Fall Birkenstock/Amazon ist kein allgemeiner Überblick zum Markenrecht, sondern ein enger Beitrag zu Fälschungen, Herkunftstäuschung und Vertriebssteuerung auf Online-Marktplätzen. Der folgende Haupttext bildet den damaligen Anlass im Dezember 2017 ab; die Ergänzungen davor und danach ordnen ein, was mit Stand April 2026 davon weiterhin Bedeutung hat.
Seit dem 17.02.2024 gilt der Digital Services Act für alle Online-Plattformen in der EU. Für Online-Marktplätze gehören dazu inzwischen insbesondere Vorgaben zur Verifizierung von Händlern, zu Meldemechanismen für illegale Produkte und zur Information betroffener Käufer, wenn rechtswidrige Waren über den Marktplatz angeboten wurden. Für markenrechtliche Konflikte mit Amazon ist zudem die EuGH-Entscheidung Louboutin/Amazon vom 22.12.2022 wichtig: Ob die Plattform selbst ein Zeichen benutzt, hängt wesentlich davon ab, wie Angebote dargestellt werden und ob die Einbindung von Lagerung, Versand und Retouren aus Nutzersicht den Eindruck eigener Vermarktung erzeugt. Parallel dazu hat Amazon seine Markenschutzinstrumente deutlich ausgebaut; nach dem 2024 Brand Protection Report nennt das Unternehmen für 2024 unter anderem mehr als 15 Millionen identifizierte, beschlagnahmte und entsorgte Fälschungen weltweit.
Zu passive Handhabe gegen Plagiate?
E-Commerce. Deutscher Schuhhersteller Birkenstock, welcher in den letzten Jahren wieder enorm an Popularität gewonnen hat, zieht sich ab dem 01.01.2018 von der eCommerce Plattform und US-Verkaufsriesen Amazon.de zurück.
Hintergrund dieser – möglicherweise sehr weitreichenden – Entscheidung ist der Umstand, dass Amazon zu wenig gegen Produktfälschungen unternehme, so zumindest der Vorwurf von Birkenstock. Nachdem der Verkauf über die US-Seite von Amazon bereits seit Mitte 2016 eingestellt wurde, entschloss sich Birkenstock dazu, auch in Deutschland einen Schlussstrich unter die Zusammenarbeit zu ziehen.
Nach Ansicht des Traditionsunternehmens werden über den Amazon Marketplace viel zu häufig gefälschte Produkte gekauft, ohne dass Amazon hiergegen ausreichend vorgehe: erst auf Drängen hin werden die jeweiligen Maßnahmen ergriffen.
Ein weiteres Problem kann auftreten, wenn im Lager von Amazon die Waren gleichberechtigt gelagert werden, sobald sie denselben EAN Barcode aufweisen. Dies kann dazu führen, dass Drittanbieter über den Amazon-Marketplace ebenfalls unter derselben Artikelbezeichnung (bei Amazon durch die sogenannte ASIN gekennzeichnet) gefälschte Ware verkaufen und den Versand über Amazon abwickeln lassen. Hierfür muss der Verkäufer dann die jeweiligen Produkte gemäß den Amazon Vorgaben an deren Lager schicken. Zwar sehen diese vor, dass der Verkauf von Plagiaten ausdrücklich verboten ist. Gleichwohl würden die von Drittanbietern gelieferten Waren nicht – zumindest in der von den Herstellern gewünschten Sorgfalt – geprüft und im selben Regal gelagert. So könne es vorkommen, dass bei Bestellung der Ware anstatt des Originals eine Fälschung geliefert werde.
Amazon selber kommentiert das Ende der Zusammenarbeit nicht, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass gefälschte Produkte nicht geduldet seien und deren Angebot auf dem Amazon Marketplace laut den Teilnahmebedingungen nicht erlaubt sei. In der Praxis zeigt sich Amazon – nach Meldungen in einschlägigen Foren – regelmäßig sehr kulant, falls Käufer gefälschte Produkte erhalten.
Wenn Sie als Verkäufer gegen gefälschte Produkte vorgehen möchten oder als Käufer solche Produkte erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne.
Der Rückzug von Birkenstock aus dem Amazon Marketplace verdeutlicht die Herausforderungen, denen Markenhersteller im Kampf gegen Produktfälschungen auf Online-Plattformen gegenüberstehen. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen und Verbraucher dabei, ihre Rechte im Zusammenhang mit Plagiaten durchzusetzen und ihre Marken zu schützen. Mit unserer Expertise im Wettbewerbsrecht und Markenrecht helfen wir Ihnen, Ihre Interessen im E-Commerce effektiv zu wahren.
Ein zentraler Fokus unserer Beratung ist die Unterstützung bei der Bekämpfung von Produktfälschungen. Wir prüfen Ihre Schutzrechte, wie Marken oder Designs, und entwickeln Strategien, um gegen unbefugte Angebote auf Plattformen wie Amazon vorzugehen. Dies umfasst die Überwachung von Marktplätzen, die Beantragung von Unterlassungsverfügungen und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Drittanbieter, die gefälschte Produkte verkaufen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf über Online-Marktplätze. Wir analysieren Ihre Verträge mit Plattformbetreibern wie Amazon und prüfen, ob die Lagerungs- und Versandprozesse, etwa die Verwendung einheitlicher EAN-Barcodes, Ihre Markeninteressen gefährden. Unsere Anwälte unterstützen Sie dabei, vertragliche Regelungen zu optimieren, um das Risiko von Plagiaten zu minimieren.
Im Falle von Streitigkeiten, wie im Fall Birkenstock, vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Wir analysieren die Praktiken von Plattformbetreibern und Drittanbietern und entwickeln Strategien, um Ihre Schutzrechte durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu wehren. Unsere Expertise erstreckt sich auch auf die Zusammenarbeit mit Behörden, um Verstöße gegen das Markenrecht zu ahnden.
Produktfälschungen auf Online-Marktplätzen können erhebliche wirtschaftliche und reputationsbezogene Schäden verursachen. Mit unserer Unterstützung können Sie Ihre Marken schützen und Ihre Rechte als Verkäufer durchsetzen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fragen zu Plagiaten im E-Commerce zu klären oder Unterstützung bei der rechtlichen Absicherung Ihrer Geschäftstätigkeit zu erhalten.
- Angebotsansicht, ASIN, EAN, Händlerzuordnung, Bestellbeleg und Fulfillment-Status sollten früh gesichert werden. Ohne saubere Dokumentation wird die spätere Zuordnung oft unnötig schwierig.
- Zu trennen sind die markenrechtliche Verletzung, die konkrete Herkunftstäuschung im Listing und die Frage, welche Rolle die Plattform selbst bei Darstellung, Lagerung, Versand und Retouren einnimmt.
- Plattforminterne Meldungen, Register- und Schutzrechtsprüfung sowie einstweiliger Rechtsschutz sollten aufeinander abgestimmt werden. Wer diese Ebenen vermischt, verliert häufig Zeit und Beweiskraft.
- Bei wiederkehrenden Fälschungsfällen ist nicht nur das einzelne Angebot, sondern die gesamte Vertriebs- und Kontrollstruktur zu prüfen: Händlerdaten, Produktkennzeichnung, Seriennummern, Verpackung, Lieferkette und Rückläuferpraxis.
- BIRKENSTOCK, Pressemitteilung vom 11.12.2017 zum Lieferstopp gegenüber Amazon in Europa
- EuGH, Urteil vom 22.12.2022 – C-148/21 und C-184/21 (Louboutin/Amazon)
- Europäische Kommission, Digital Services Act gilt seit dem 17.02.2024 für alle Online-Plattformen in der EU
- Europäische Kommission, Auswirkungen des Digital Services Act auf Online-Plattformen
- Amazon, 2024 Brand Protection Report
Der Beitrag zeigt weiterhin anschaulich, wie eng Markenführung, Plattformvertrieb und Beweisführung miteinander verknüpft sind. Wer auf Marktplätzen mit Fälschungen, unklarer Händlerzuordnung oder vermischten Angebotsdarstellungen konfrontiert ist, sollte den Konflikt nicht nur als einzelnes Listing-Problem lesen, sondern als Schutzrechts- und Vertriebsthema in einem gemeinsamen Zusammenhang.