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Markenrecht E-Commerce

Schuhhersteller Birkenstock vs. US-Verkaufsriesen Amazon

Zu passive Handhabe gegen Plagiate?

E-Commerce. Deutscher Schuhhersteller Birkenstock, welcher gerade in den letzten Jahren wieder enorm an Popularität gewonnen hat, zieht sich ab dem 01.01.2018 von der eCommerce Plattform und US-Verkaufsriesen Amazon.de zurück.

Hintergrund dieser – möglicherweise sehr weitreichenden – Entscheidung ist der Umstand, dass Amazon zu wenig gegen Produktfälschungen unternehme, so zumindest der Vorwurf von Birkenstock. Nachdem der Verkauf über die US-Seite von Amazon bereits seit Mitte 2016 eingestellt wurde, entschloss sich Birkenstock dazu, auch in Deutschland einen Schlussstrich unter die Zusammenarbeit zu ziehen. 

Nach Ansicht des Traditionsunternehmens werden über den Amazon Marketplace viel zu häufig gefälschte Produkte gekauft, ohne dass Amazon hiergegen ausreichend vorgehe: erst auf Drängen hin werden die jeweiligen Maßnahmen ergriffen.

Ein weiteres Problem kann auftreten, wenn im Lager von Amazon die Waren gleichberechtigt gelagert werden, sobald sie denselben EAN Barcode aufweisen. Dies kann dazu führen, dass Drittanbieter über den Amazon-Marketplace ebenfalls unter derselben Artikelbezeichnung (bei Amazon durch die sogenannte ASIN gekennzeichnet) gefälschte Ware verkaufen und den Versand über Amazon abwickeln lassen. Hierfür muss der Verkäufer dann die jeweiligen Produkte gemäß den Amazon Vorgaben an deren Lager schicken. Zwar sehen diese vor, dass der Verkauf von Plagiaten ausdrücklich verboten ist. Gleichwohl würden die von Drittanbietern gelieferten Waren nicht – zumindest in der von den Herstellern gewünschten Sorgfalt – geprüft und im selben Regal gelagert. So könne es vorkommen, dass bei Bestellung der Ware anstatt des Originals eine Fälschung geliefert werde.

Amazon selber kommentiert das Ende der Zusammenarbeit nicht, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass gefälschte Produkte nicht geduldet seien und deren Angebot auf dem Amazon Marketplace laut den Teilnahmebedingungen nicht erlaubt sei. In der Praxis zeigt sich Amazon – nach Meldungen in einschlägigen Foren – regelmäßig sehr kulant, falls Käufer gefälschte Produkte erhalten. 

Wenn Sie als Verkäufer gegen gefälschte Produkte vorgehen möchten oder als Käufer solche Produkte erhalten haben, unterstützen wir Sie gerne.

Rechtsanwalt Benedikt Schönbrunn


Der Rückzug von Birkenstock aus dem Amazon Marketplace verdeutlicht die Herausforderungen, denen Markenhersteller im Kampf gegen Produktfälschungen auf Online-Plattformen gegenüberstehen. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen und Verbraucher dabei, ihre Rechte im Zusammenhang mit Plagiaten durchzusetzen und ihre Marken zu schützen. Mit unserer Expertise im Wettbewerbsrecht und Markenrecht helfen wir Ihnen, Ihre Interessen im E-Commerce effektiv zu wahren.

Ein zentraler Fokus unserer Beratung ist die Unterstützung bei der Bekämpfung von Produktfälschungen. Wir prüfen Ihre Schutzrechte, wie Marken oder Designs, und entwickeln Strategien, um gegen unbefugte Angebote auf Plattformen wie Amazon vorzugehen. Dies umfasst die Überwachung von Marktplätzen, die Beantragung von Unterlassungsverfügungen und die Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegen Drittanbieter, die gefälschte Produkte verkaufen.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Beratung zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für den Verkauf über Online-Marktplätze. Wir analysieren Ihre Verträge mit Plattformbetreibern wie Amazon und prüfen, ob die Lagerungs- und Versandprozesse, etwa die Verwendung einheitlicher EAN-Barcodes, Ihre Markeninteressen gefährden. Unsere Anwälte unterstützen Sie dabei, vertragliche Regelungen zu optimieren, um das Risiko von Plagiaten zu minimieren.

Im Falle von Streitigkeiten, wie im Fall Birkenstock, vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Wir analysieren die Praktiken von Plattformbetreibern und Drittanbietern und entwickeln Strategien, um Ihre Schutzrechte durchzusetzen oder sich gegen unberechtigte Vorwürfe zu wehren. Unsere Expertise erstreckt sich auch auf die Zusammenarbeit mit Behörden, um Verstöße gegen das Markenrecht zu ahnden.

Produktfälschungen auf Online-Marktplätzen können erhebliche wirtschaftliche und reputationsbezogene Schäden verursachen. Mit unserer Unterstützung können Sie Ihre Marken schützen und Ihre Rechte als Verkäufer durchsetzen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Fragen zu Plagiaten im E-Commerce zu klären oder Unterstützung bei der rechtlichen Absicherung Ihrer Geschäftstätigkeit zu erhalten.


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