Der Beitrag ordnet eine Düsseldorfer Entscheidung zur europaweiten Untersagung des Vertriebs von Plagiaten eines Hyaluron-Pens ein. Für Hersteller, Markeninhaber und Vertriebsverantwortliche bleibt der Fall insbesondere dort relevant, wo Produktgestaltung, Schutzrechte und Marktauftritt eng ineinandergreifen.
Der rechtliche Mehrwert des Falls liegt vor allem in seiner praktischen Tragweite: Wer ein Produkt nicht nur technisch, sondern auch gestalterisch absichert, verbessert seine Position gegen Nachahmungen erheblich. Sobald technische Besonderheiten, Sicherheitsaspekte oder produktspezifische Aussagen kommunikativ mitgeführt werden, lohnt der Blick in die Produktwerbung; für die breitere lauterkeitsrechtliche Einordnung kann ergänzend das Werberecht anschließen.
Stand April 2026
Der Kern dieser Entscheidung bleibt als Fall zu unionsweit vertriebenen Produktplagiaten tragfähig. Seit dem 1. Mai 2025 wird das frühere Gemeinschaftsgeschmacksmuster unionsrechtlich als EU-Design geführt; weitere Verfahrensänderungen treten zum 1. Juli 2026 in Kraft. Für die Einordnung dieses älteren Beitrags bedeutet das vor allem: Die Schutzlogik bleibt relevant, die Terminologie und der unionsrechtliche Verfahrensrahmen haben sich weiterentwickelt.
Europaweites Verkaufsverbot von Plagiaten des Hyaluron-Pens
Mit Urteil vom 06.06.2019, Az. 14c O 31/19 hat das LG (Landgericht) Düsseldorf ein zuvor durch einstweilige Verfügung vom 11.03.2019 ausgesprochenes europaweites Verkaufsverbot für Plagiate eines Hyaluron-Pens bestätigt.
Bei unserer Mandantin handelt es sich um ein bekanntes Unternehmen aus der Beauty- & Kosmetikbranche aus Düsseldorf. Sie ist Erfinderin und Designerin des sogenannten IRI-Applikationssystems. Hierbei handelt es sich um ein System, welches ein mehrfaches Einschießen von Hyaluron ohne Einwirkung von Nadeln in die Haut zur Faltenreduktion oder Aufpolsterung ermöglicht und mit einer zum Patent angemeldeten Sperrprofiltechnologie ausgestattet ist. Diese Technologie verhindert ein Einschießen von zu großen Hyaluronmengen in die Haut und sichert zudem nur das Erreichen der obersten Hautschichten in einer Tiefe von 1,58 mm. Das von unserer Mandantin entwickelte Applikationssystem ist neben der zum Patent angemeldeten Technologie, als Gebrauchsmuster sowie als Design und als Gemeinschaftsgeschmacksmuster geschützt.
Von dem Applikationssystem unserer Mandantin wurde, wie so oft, im asiatischen Raum eine Vielzahl von Plagiaten gefertigt, die über Plattformen wie alibaba.com im gesamten Bereich der Europäischen Union zum Weiterverkauf angeboten werden.
Das LG Düsseldorf hatte auf Antrag unserer Mandantin bereits mehrere einstweilige Verfügungen gegen Mitbewerber unserer Mandantin wegen Verstoßes gegen Art. 19 GGV (Gemeinschaftsgeschmacksmusterverodnung) erlassen und die Einfuhr, das Anbieten und, das in den Verkehr bringen, den Gebrauch und/oder den Besitz des Plagiates verboten. So auch in dem hier vorliegenden Verfahren.
Die Antragsgegnerin hatte sich gegen den Bestand der einstweiligen Verfügungsverfahren im hiergegen gerichteten Widerspruchsverfahren mit der Behauptung gewehrt, dass das Applikationssystem unserer Mandantin nicht neu sei. Angeblich sei das Plagiat des Hyaluron-Pens bereits seit Mitte des Jahres 2018 und damit vor Anmeldung des deutschen Designs unserer Mandantin auf dem Markt erhältlich gewesen und von ihr gekauft worden. Zudem war sie der Auffassung, dass ein einmaliges Anbieten des Plagiates auf einer Internethandelsplattform nicht ausreichend sei, um ein derart weitereichendes europaweites Verbot zu begründen.
Das LG Düsseldorf ließ diese Argumentation nicht gelten. Es setzte sich umfänglich mit der erforderlichen Neuheit und Eigenart des Applikationssystems unserer Mandantin, dem vorbekannten Formenschatz, den Anforderungen an eine Verletzungsprüfung nach Art. 10 Abs. 1 GGV, dem Umfang der Verletzungshandlungen nach Art. 19 GGV sowie auch mit der Argumentation der behaupteten fehlenden Neuheit auseinander, der das Landgericht nicht gefolgt ist.
Vorgenannte Entscheidung zeigt, welch immens wichtigem Stellenwert der Schutz von geistigem Eigentum durch entsprechend einzutragende Schutzrechte hat.
"LG Düsseldorf bestätigt europaweites Verkaufsverbot für Plagiate eines Hyaluron-Pens"
Die Entscheidung des LG Düsseldorf unterstreicht die Bedeutung eines starken Schutzes geistigen Eigentums für Unternehmen, insbesondere in innovativen Branchen wie der Beauty- und Kosmetikindustrie. Unsere Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Schutzrechte effektiv zu sichern und gegen Verletzungen durchzusetzen. Ob es um die Anmeldung von Marken, Designs oder Patenten geht oder um die Abwehr von Plagiaten – wir bieten Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung, um Ihre Innovationen zu schützen.
Ein zentraler Schwerpunkt unserer Arbeit ist die Beratung zur Anmeldung und Durchsetzung von Schutzrechten. Wir helfen Ihnen, Ihre Erfindungen, Designs und Marken sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zu registrieren, um einen umfassenden Schutz zu gewährleisten. Dabei prüfen wir sorgfältig, ob Ihre Schutzrechte den Anforderungen an Neuheit und Eigenart entsprechen, und entwickeln Strategien, um diese vor Gericht oder in außergerichtlichen Verfahren zu verteidigen. Unsere Expertise im gewerblichen Rechtsschutz ermöglicht es uns, Sie gezielt gegen unbefugte Nutzungen Ihrer geistigen Eigentumsrechte zu unterstützen.
Besonders in globalisierten Märkten, in denen Plagiate oft über Online-Plattformen verbreitet werden, ist eine schnelle und effektive Reaktion entscheidend. Wir unterstützen Sie bei der Überwachung von Marktplätzen und setzen Ihre Rechte durch, etwa durch die Beantragung einstweiliger Verfügungen oder die Einleitung von Hauptverfahren. Unser Ziel ist es, Verletzungen Ihrer Schutzrechte zu stoppen und potenzielle wirtschaftliche Schäden zu minimieren.
Darüber hinaus beraten wir Sie präventiv, um Risiken von Anfang an zu vermeiden. Dies umfasst die Gestaltung von Lizenzverträgen, die Ihre geistigen Eigentumsrechte klar regeln, sowie die Überprüfung Ihrer Produkte auf mögliche Konflikte mit bestehenden Schutzrechten Dritter. So stellen wir sicher, dass Ihre Geschäftstätigkeit auf einer sicheren rechtlichen Grundlage steht und Sie sich auf Ihre Innovationen konzentrieren können.
Im Falle von Streitigkeiten, wie sie im Urteil des LG Düsseldorf deutlich wurden, vertreten wir Ihre Interessen konsequent. Wir analysieren die Argumentation der Gegenseite, wie etwa behauptete fehlende Neuheit, und entwickeln eine fundierte Strategie, um Ihre Schutzrechte zu verteidigen. Unsere Anwälte sind mit den spezifischen Anforderungen des Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechts und anderer Schutzrechtsregelungen bestens vertraut, um Ihren Fall erfolgreich zu führen.
Die Bedeutung des Schutzes geistigen Eigentums wächst in einer zunehmend digitalisierten und globalisierten Welt. Mit unserer Unterstützung können Sie sicherstellen, dass Ihre Innovationen geschützt bleiben und Ihr Unternehmen vor unbefugter Nachahmung bewahrt wird. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Schutzrechte zu sichern oder bei Verletzungen effektiv zu handeln. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise zur Seite, um Ihre Interessen durchzusetzen und Ihre Marktposition zu stärken.
Was davon fortgilt
- Neuheit und Eigenart bleiben die zentrale Angriffs- und Verteidigungslinie. Wer Gestaltungsschutz gegen Nachahmungen durchsetzen will, braucht einen sauber dokumentierten Offenbarungs- und Anmeldestand.
- Plattformangebote sind kein bloßer Randkontakt. Der Fall zeigt, dass online vermittelte Angebote im Binnenmarkt bei der Durchsetzung von Schutzrechten erhebliches Gewicht haben können.
- Produktgestaltung und Produktaussage sollten getrennt, aber zusammen gedacht werden. Wenn technische Besonderheiten, Sicherheitsaspekte oder Wirkversprechen im Marktauftritt mitgeführt werden, verschiebt sich die Prüfung häufig in die rechtssichere Produktwerbung.
Zur lauterkeitsrechtlichen Flanke des Produkts passt ergänzend der Beitrag „Patent Pending“ beim Hyaluron-Pen.
Offizielle Quellen und Vertiefung
Zuständige Rechtsanwälte bei ITMR
Bei Konstellationen an der Schnittstelle von Produktgestaltung, Schutzrechtsstrategie, Marktauftritt und gerichtlicher Durchsetzung ist eine Einordnung sinnvoll, die Registerschutz und Produktkommunikation zusammen betrachtet.
Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM
Partner | Fachanwalt für IT-Recht | Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Naheliegend, wenn Produktkommunikation, Plattformbezug, Vertragsfragen und Eskalationslagen gemeinsam bewertet werden müssen.
Emma-Marie Kürsch
Rechtsanwältin | Gewerblicher Rechtsschutz | Markenrecht | IT-Recht
Naheliegend bei Design- und Plagiatskonstellationen mit Registerschutz, Marktbeobachtung und gerichtlicher Durchsetzung.