Designrecht Rechtsanwalt | Designanwalt


Designrecht als Ihr Schlüssel zu Wettbewerbsvorteilen und Schutz der Kreativität

Designrecht verschafft ein rechtliches Instrument zur dauerhaften Erlangung eines Wettbewerbsvorteils und zur Verwertung seiner Leistungen für den Designer (Entwerfer) bzw. den Berechtigten und Rechteinhaber. Die ästhetische Gestaltung, das Design eines Erzeugnisses (auch Geschmacksmuster genannt) ist für die Vermarktung eines Produktes von elementarer Bedeutung und damit gewichtiger Faktor für die Wirtschaft.

 

Ein Design ist die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt. Der Designschutz ist nach neuester Rechtslage nicht lediglich ein „kleines Urheberrecht“, sondern weitaus leichter zu erlangen und weit geöffnet für technische Produkte. Die Neuheit und Eigenart der Form eines Erzeugnisses, nicht die individuelle Schöpfung und Gestaltungshöhe eines Werks steht im Vordergrund. Jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand, einschließlich Verpackung, Ausstattung, grafischer Symbole und typografischer Schriftzeichen sowie von Einzelteilen, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden sollen, ist ein Erzeugnis und kann damit grundsätzlich geschützt werden.

 

Die Möglichkeiten, die das Designrecht also eröffnet, sind mannigfaltig und werden gemeinhin vor diesem Hintergrund viel zu häufig ungenutzt und unterschätzt.

 

Die maßgeblichen Regelungen zum Designrecht finden sich im Gesetz über den rechtlichen Schutz von Design (Designgesetz – DesignG), in der Verordnung über das Gemeinschaftsgeschmacksmuster (Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung – GGV), in dem Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle (Haager Musterabkommen – HMA) und schließlich im Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz – UrhG) sowie im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Das Designrecht ist Teilbereich des gewerblichen Rechtsschutz.

 

In einer globalisierten Wirtschaft, in der Produkte oft ähnliche Funktionen bieten, ist das Design ein entscheidender Differenzierungsfaktor. Ein geschütztes Design verhindert, dass Konkurrenten Ihre kreativen Ideen kopieren, und sichert Ihnen einen Marktvorteil. Besonders in Branchen wie Technologie, Mode, Möbeldesign oder Automobilindustrie ist der Designschutz ein unverzichtbares Instrument, um Ihre Investitionen in Forschung und Entwicklung zu schützen.

 

Zudem fördert der Designschutz die Monetarisierung Ihrer Designs – etwa durch Lizenzvergabe oder Verkauf. Unsere Designanwälte helfen Ihnen, diese Möglichkeiten strategisch zu nutzen und rechtliche Risiken wie Abmahnungen oder Plagiatsstreitigkeiten zu vermeiden.

 

Internationale Dimension des Designrechts

 

Designs überschreiten oft nationale Grenzen. Mit der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung können Sie Ihren Schutz EU-weit sichern, während das Haager Musterabkommen den internationalen Designschutz erleichtert. Wir beraten Sie zu den besten Optionen – ob nationaler Schutz, EU-Design oder internationale Registrierung – und übernehmen die Koordination mit den zuständigen Stellen. Gerade für Unternehmen im IT- und Tech-Sektor, die Apps, Benutzeroberflächen oder Hardware entwickeln, ist ein international abgestimmter Designschutz essenziell.

 

Herausforderungen und Lösungen im Designrecht

 

Die Praxis zeigt: Der Weg zum Designschutz ist nicht immer einfach. Häufige Stolpersteine sind:

  • Neuheitsprüfung: Ist Ihr Design wirklich neu und eigenartig? Wir führen Vorabprüfungen durch, um Konflikte zu vermeiden.
  • Abgrenzung zum Urheberrecht: Wann greift welcher Schutz? Unsere Experten klären die Überschneidungen.
  • Verletzungskonflikte: Wenn Dritte Ihr Design kopieren, setzen wir Ihre Ansprüche durch – etwa durch Unterlassungserklärungen.

Ein weiteres Thema ist der Schutz von digitalen Designs, wie sie in der Softwareentwicklung (z. B. GUI-Designs) oder im 3D-Druck eine Rolle spielen. Hier bieten wir spezialisierte Beratung, die das Designrecht mit IT-Recht verknüpft.

 

Ihre Vorteile mit ITMR Rechtsanwälte

  • Fachexpertise: Unsere Anwälte kennen die Schnittstellen zwischen Designrecht, IT-Recht und gewerblichem Rechtsschutz.
  • Individuelle Beratung: Wir passen unsere Strategien an Ihre Branche und Ziele an – vom Startup bis zum Konzern.
  • Proaktiver Ansatz: Wir schützen Ihre Designs, bevor Konflikte entstehen, und maximieren deren Wert.

 

Designrecht in der Praxis: Beispiele

  • Tech-Startups: Schutz von App-Icons oder Gerätegehäusen.
  • Industrieunternehmen: Sicherung von Maschinenkomponenten mit einzigartigem Design.
  • Kreativagenturen: Absicherung von Markenlogos oder Verpackungsdesigns.

In all diesen Fällen stehen wir Ihnen mit maßgeschneiderten Lösungen zur Seite, um Ihre kreativen und wirtschaftlichen Interessen zu wahren.

 

Fazit: Mit Designrecht zum Erfolg

 

Das Designrecht ist ein unterschätztes, aber mächtiges Instrument, um Ihre kreativen Leistungen zu schützen und sich im Wettbewerb durchzusetzen. Ob Geschmacksmuster, Designs oder digitale Kreationen – unsere IT-Rechtskanzlei bietet Ihnen die rechtliche Expertise, die Sie benötigen. Von der Designanmeldung über die Vertragsgestaltung bis zur Rechtsdurchsetzung sind wir Ihr Partner für alle Belange des Designschutzes.

Kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr über unsere Leistungen zu erfahren. Mit ITMR Rechtsanwälte sichern Sie Ihre Designs und stärken Ihre Marktposition – national und international!

 

Die Rechtsanwälte von ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht in Düsseldorf vertreten Unternehmen, Privatpersonen, Designer, Kreative und Agenturen beim Erwerb, bei der Durchsetzung und Verwertung von Designs.

 

Wir bieten Ihnen beispielhaft:

  • Entwicklung, Beratung und Prüfung einer Schutzrechtsstrategie,
  • Anmeldung und Vorbereitung der Eintragung von Designs,
  • Korrespondenz mit den Behörden,
  • Vertragsverhandlungen und Erstellung von Designverträgen,
  • Verteidigung Ihrer eingetragenen und nicht-eingetragenen Rechte, und zwar außergerichtlich wie gerichtlich, Vertretung und Beratung vor Schiedsgerichten, in Verletzungsprozessen, Nichtigkeitsverfahren und Verfügungsverfahren sowie Klageverfahren.

Zuständiger Rechtsanwalt für Designrecht | Designanwalt bei ITMR

Rechtsanwalt Jean Paul Bohne, Designrecht Anwalt Düsseldorf

Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM

Rechtsanwalt | Partner | Wirtschaftsmediator

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Fachanwalt für IT-Recht

Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E) 

Cert. Information Privacy Manager (CIPM)

Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Datenschutzauditor (TÜV)

IT-Compliance Manager (TÜV)

 

T: 0211 737 547 - 70

E: bohne@itmr-legal.de

Emma Kürsch, Markenrecht Urheberrecht Düsseldorf

Emma-Marie Kürsch

Rechtsanwältin 

 

T: 0211 / 737 547 - 70

E: kuersch@itmr-legal.de

 


Blogartikel zum Designrecht