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Designrecht · Anmeldung Design anmelden

Design anmelden lassen

Ein gutes Design ist noch kein starkes Schutzrecht.

Wir prüfen, welche Gestaltung angemeldet wird, ob die Abbildungen den Schutzgegenstand erfassen und ob Veröffentlichung, Varianten, Rechtekette und Zielmärkte zur Anmeldung passen.

Abbildungen oder Renderings hochladenFotos, Renderings oder Screens. Wir übernehmen die Datei ins Formular.

Ohne Unterlagen anfragen

Der Erstkontakt ist kostenfrei. Bevor Kosten entstehen, machen wir Sie ausdrücklich darauf aufmerksam.

Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 StundenZur Hauptseite Designrecht

Stand: 23.10.2026

Schematische Darstellung einer Anmeldevorbereitung. Beispiel vereinfacht. Über die Eintragung entscheidet das Amt.

Wir begleiten Designanmeldungen für

  • Produktteams
  • Start-ups
  • Agenturen
  • Online-Händler
  • Mittelstand

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Design ist nicht schon deshalb stark geschützt, weil es gut aussieht, entscheidend sind Schutzgegenstand, Darstellungen, Offenbarung, Rechtekette und Zielmarkt.
  • Bei ITMR prüfen wir diese Punkte vor der Einreichung und wählen mit Ihnen den passenden Schutzweg über DPMA, EUIPO oder internationale Registrierung.
  • Daraus entsteht eine Anmeldung, die zu Launch, Vertrieb, Lizenzierung und späterer Durchsetzung passt.
  • Über die Eintragung entscheidet das zuständige Amt, über die Wirksamkeit im Streitfall ein Gericht.
  • Ansprechpartner ist Jean Paul Bohne und sein Team. Er ist Fachanwalt für IT-Recht sowie für Urheber- und Medienrecht. Rückmeldung an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.
DPMA
Deutsches Patent- und Markenamt. Dort werden deutsche Marken und Designs eingetragen.
EUIPO
Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum. Dort werden Unionsmarken und EU-Designs eingetragen.

Mandatsmoment

Wann sollte eine Designanmeldung vorbereitet werden?

Designschutz wird besonders relevant, wenn die Gestaltung über die Ästhetik hinaus Marktposition, Wiedererkennung, Vertrieb oder Bewertung prägt.

Eine schnelle Online-Anmeldung reicht nach unserer Erfahrung oft nicht, weil Schutzgegenstand, Darstellung, Offenbarung und Rechtekette zusammenpassen müssen.

Wir begleiten Unternehmen, Start-ups, Agenturen, Produktteams und Rechteinhaber bei der Designanmeldung in Deutschland, der Europäischen Union und bei internationalen Schutzwegen.

Im Mittelpunkt steht nicht das bloße Einreichen eines Antrags, sondern eine belastbare Schutzentscheidung vor Launch, Plattformvertrieb, Messe, Pitch, Lizenzierung oder Skalierung.

Das Designregister vermittelt Sichtbarkeit und eine formale Rechtsposition. Ob diese Position später hält, entscheidet sich nach unserer Erfahrung oft schon vor der Einreichung, bei Darstellungen, Auswahl der Varianten, Vorveröffentlichungen und Inhaberschaft.

Was das Amt prüft
Das Amt prüft im Eintragungsverfahren nicht umfassend, ob das Design tatsächlich neu ist und Eigenart besitzt.
Was daraus folgt
Wer nur formal anmeldet, kann einen Registereintrag erhalten, der im Konfliktfall angreifbar bleibt.
Wo wir ansetzen
Anwaltliche Begleitung setzt früher an, bei Schutzfähigkeit, Schutzumfang, Rechten und späterer Nutzbarkeit.

Was am Ende der Prüfung feststeht

Schutzgegenstand

Welche sichtbaren Merkmale den Schutz begründen sollen, also Form, Linien, Konturen, Oberfläche, Verpackung, Muster, Icon, Screen oder UI-Element.

Darstellung und Varianten

Welche Ansichten, Renderings, Produktbilder oder Screens in die Anmeldung gehören und welche Varianten eigenen Schutz brauchen.

Schutzweg

Ob DPMA, EUIPO oder internationale Registrierung näherliegt, richtet sich nach Markt, Timing, Budget, Vertrieb und späterer Durchsetzung.

Mehr als ein Registereintrag Eine gute Designanmeldung schafft Klarheit, welches Design angemeldet wird, warum dieser Schutzweg gewählt wird und was vor Veröffentlichung oder Vertrieb noch abzusichern ist.

Kurze Einordnung vor dem Erstgespräch

Senden Sie uns Abbildungen und den geplanten Launch. Wir sagen Ihnen, welche Fragen vor der Einreichung Vorrang haben.

So einfach funktioniert es

Wie läuft die Designanmeldung in drei Schritten ab?

Nach Ihrer Anfrage melden wir uns an Werktagen innerhalb von 24 Stunden.

  1. 01

    Design sichten

    Sie senden uns Abbildungen, Renderings, Produktfotos, UI-Screens, Verpackungen oder Varianten. Wir prüfen, welche Gestaltung wirtschaftlich zählt und ob Designrecht der passende Schutzweg ist.

    Gestaltung
    Leuchte, drei Farben
    Launch
    Messe im Frühjahr
  2. 02

    Anmeldung planen

    Wir strukturieren Darstellungen, Varianten, Erzeugnisangaben, Offenbarung, Schutzgebiet und Rechtekette. So wird aus einem Design eine bessere Ausgangsposition.

    • VariantenSammelanmeldung
    • RechteketteAgenturvertrag
  3. 03

    Einreichen

    Wir bereiten die Anmeldung beim DPMA, beim EUIPO oder über internationale Wege vor und ordnen Anschlussfragen ein. Über die Eintragung entscheidet das Amt.

Was Sie am Ende der Prüfung in der Hand haben

  1. 1

    Schutzgegenstand

    Entscheidung, welche sichtbaren Merkmale den Schutz begründen sollen.

  2. 2

    Variantenmatrix

    Welche Ansichten, Renderings oder Screens in die Anmeldung gehören und welche Varianten eigenen Schutz brauchen.

  3. 3

    Schutzwegempfehlung

    DPMA, EUIPO oder internationale Registrierung, abgestimmt auf Markt, Timing, Budget und Vertrieb.

  4. 4

    Launch-Check

    Frühere Veröffentlichungen, geplante Pitches, Messeauftritte oder Shop-Listings werden in die Planung der Anmeldung einbezogen.

  5. 5

    Rechteketten-Klärung

    Agentur-, Freelancer-, Arbeits- oder Kooperationsverträge werden daraufhin eingeordnet, ob der gewünschte Inhaber die Anmeldung vornehmen kann.

  6. 6

    Anmeldevorbereitung

    Formale Einreichung, Schutzstrategie und wirtschaftliche Nutzung zahlen aufeinander ein.

Wie lange dauert es? Die meisten Arbeitsschritte erledigen wir innerhalb weniger Werktage. Wie schnell es geht, hängt vom Umfang und von Ihren Rückmeldungen ab. Haben Sie einen festen Termin, etwa einen Launch? Nennen Sie ihn uns gleich bei der Anfrage, dann planen wir ihn ein.

Leistungspaket

Was übernehmen wir bei einer Designanmeldung?

Leistungspaket Designanmeldung

  1. Sichtung der Gestaltung

    Wir prüfen Produktbilder, Renderings, Screens, Verpackungen, Muster, Icons oder Varianten und ordnen den möglichen Schutzgegenstand.

  2. Schutzfähigkeit und Risiko

    Neuheit, Eigenart, Offenbarung, Designdichte und mögliche Angriffsflächen ordnen wir mandatsbezogen ein.

  3. Darstellungs- und Variantenstruktur

    Wir klären, welche Ansichten, Fassungen oder Designfamilien in welcher Form angemeldet werden sollten.

  4. Schutzwegentscheidung

    Wir bewerten, ob nationale Anmeldung, EU-Design oder internationale Registrierung zur Markt- und Vertriebsstrategie passt.

  5. Rechteketten-Check

    Wir beziehen ein, ob Entwürfe von Agenturen, Freelancern, Mitarbeitern, Gründern oder Partnern stammen und auf wen die Anmeldung laufen sollte.

  6. Anmeldevorbereitung und Begleitung

    Wir bereiten die Anmeldung anwaltlich vor, begleiten die Einreichung und ordnen Anschlussfragen zu Nutzung, Lizenzierung oder Durchsetzung ein.

Für wen
Unternehmen, die eine Gestaltung als belastbares Schutzrecht in Vertrieb, Portfolio, Verhandlung oder Konflikt nutzen wollen
Leistung
Prüfung, Strukturierung und Vorbereitung der Designanmeldung beim DPMA, EUIPO oder international
Erste Rückmeldung
an Werktagen innerhalb von 24 Stunden
Erstkontakt
kostenfrei, zur Einordnung von Gestaltung, Launch und Schutzweg
Kosten
Amtsgebühren und Honorar hängen von Schutzgebiet und Anzahl der Designs ab. Wir weisen Sie vorher ausdrücklich hin.
Nicht im Paket
Nichtigkeitsverfahren und Durchsetzung gegen Nachahmer. Das ist eine separate Leistung, auf Anfrage und nach Bedarf.
Schutzweg prüfen lassen

Wer was liefert und wer entscheidet

Was Sie liefern

  • Abbildungen, Renderings oder Screens
  • Varianten und Prototypen
  • Bisherige Veröffentlichungen
  • Verträge mit Agentur oder Freelancern

Was wir übernehmen

  • Schutzgegenstand und Variantenmatrix
  • Offenbarungs- und Launch-Check
  • Schutzwegempfehlung
  • Anmeldevorbereitung und Begleitung

Wer entscheidet

  • Sie über Umfang und Schutzgebiet
  • Das Amt über die Eintragung

Wie läuft die Beauftragung ab?

  1. 1

    Erste Einschätzung

    Wir sichten Ihre Angaben und sagen Ihnen, ob das Paket passt oder ein anderer Weg sinnvoller ist.

  2. 2

    Angebot für das Paket

    Passt das Paket, erhalten Sie ein Angebot für Prüfung, Vorbereitung und Einreichung der Anmeldung. Wir beginnen erst nach Ihrer Zustimmung.

  3. 3

    Gerichtliche Schritte gesondert

    Widerspruchs-, Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren sowie die Vertretung vor Amt oder Gericht sind nicht Teil des Pakets. Diese Schritte vereinbaren wir gesondert.

Typische Anlässe

In welchen Lagen braucht die Anmeldung Vorbereitung?

In diesen Situationen hängt der Wert der Anmeldung an Entscheidungen, die vor der Einreichung fallen.

  1. Produkt oder Verpackung vor Launch

    Ein neues Produkt, eine Verpackung oder eine Designlinie soll veröffentlicht werden. Vorher muss klar sein, welche Gestaltung geschützt wird.

  2. Digitale Oberfläche oder Icon-Set

    App-Screens, Dashboards, Icons, Display-Elemente oder digitale Produktwelten prägen die Wiedererkennung und sollen nicht ohne Schutzkonzept kopierbar bleiben.

  3. Varianten, Serien, Designfamilien

    Mehrere Prototypen, Renderings, Farbvarianten oder Produktlinien werfen die Frage auf, welche Fassungen angemeldet werden und welche nur flankieren.

  4. Messe, Pitch oder Shop-Listing

    Stehen Veröffentlichung, Händlerpräsentation oder Plattformlisting bevor, zählt die Reihenfolge aus Dokumentation, Anmeldung und Kommunikation.

  5. Agentur, Freelancer, Inhouse-Team

    Vorher sollte geklärt sein, wer Inhaber sein soll und ob die Rechte an Entwurf, Varianten und Nutzung sauber übertragen wurden.

  6. EU-Vertrieb oder Skalierung

    Deutschland genügt nicht immer. Plattformvertrieb, Lizenzierung, EU-Roll-out oder Auslandsmärkte können einen anderen Schutzweg verlangen.

Abgrenzung

Online-Anmeldung oder anwaltlich vorbereitete Anmeldung?

Eine einfache Registeranmeldung kann genügen, wenn Schutzgegenstand, Darstellungen, Inhaber, Markt und Veröffentlichungsstand eindeutig sind. In unternehmerischen Fällen entsteht der Mehrwert durch die richtige Schutzentscheidung davor.

KriteriumReine Online-AnmeldungAnwaltlich vorbereitet
Was wird geschützt?Eingereichte Ansichten ohne vertiefte Prüfung des SchutzumfangsSchutzgegenstand wird anhand wirtschaftlich prägender Merkmale strukturiert
Welche Varianten?Pragmatische Auswahl nach vorhandenem MaterialVarianten, Produktfamilien und Sammelanmeldung werden strategisch geordnet
Vorveröffentlichungen?Allgemeiner Hinweis auf NeuheitOffenbarung, Neuheitsschonfrist, Beweisbarkeit und Timing werden konkret eingeordnet
Wer darf anmelden?Inhaberschaft wird nur formal eingetragenRechtekette aus Agentur, Freelancer, Mitarbeiter, Gründerkreis oder Partnern wird mitgedacht
Welches Schutzgebiet?Deutschland oder EU wird nach Kosten gewähltDPMA, EUIPO oder internationaler Weg nach Markt, Vertrieb und Skalierung

DPMA · EUIPO · international

Deutsches Design, EU-Design oder international?

Ein deutsches Design passt für nationale Märkte, Testphasen oder eng begrenzte Produktstarts. Ein EU-Design liegt näher, wenn mehrere EU-Märkte betroffen sind. Internationale Wege kommen bei relevanten Auslandsmärkten in Betracht.

SchutzwegTypische LagePraktischer NutzenWorauf es ankommt
DPMA-DesignSchutz mit Wirkung für DeutschlandNationale Produkte, erste Serien, Testmärkte, deutsche VertriebsprioritätDarstellungen, Erzeugnisangabe, Gebührenfrist, Offenbarungslage
EU-DesignEinheitlicher Schutz in der EUEU-Vertrieb, Plattformhandel, mehrere Zielmärkte, grenzüberschreitende VermarktungSchutzumfang, Mehrfachanmeldung, Bekanntmachungsaufschub, Verlängerung
Internationale RegistrierungZielstaaten außerhalb oder zusätzlich zur EUAuslandsmärkte, Lizenzpartner, Produktion oder Vertrieb in mehreren TerritorienZielstaaten, Priorität, Kosten, lokale Anforderungen, Reihenfolge
Nicht eingetragenes EU-DesignKurzlebige Gestaltungen mit schneller VeröffentlichungHilft in schnellen Märkten, ersetzt bei wichtigen Designs nach unserer Erfahrung selten die RegisterstrategieBeweisbarkeit, Kopienachweis, Zeitpunkt der Offenbarung, kurze Schutzdauer

Unterlagen

Welche Informationen braucht die erste Prüfung?

Es braucht wenige, aber die richtigen Unterlagen. Wir klären, welche Gestaltung geschützt werden soll, wo sie sichtbar war und welche Märkte geplant sind.

Zur Gestaltung

  • Abbildungen, Renderings, Fotos oder Screens Sie zeigen, was später als Schutzgegenstand in Betracht kommt.
  • Varianten, Prototypen oder Designfamilien Sie machen sichtbar, ob eine Einzelanmeldung genügt oder mehrere Designs geordnet werden sollten.
  • Angaben zu Urhebern und Verträgen Agentur-, Freelancer-, Arbeits- oder Kooperationsverträge klären, wer anmelden und verwerten darf.

Zu Markt und Timing

  • Geplanter Launch und Veröffentlichung Relevant für Timing, Offenbarung, Priorität und Kommunikationsfreigabe.
  • Bisherige Veröffentlichungen Shop, Social Media, Messe, Pitch, Katalog oder Presse können für die Neuheitseinordnung wichtig sein.
  • Zielmärkte und Vertriebswege Sie entscheiden mit, ob Deutschland, EU oder internationale Registrierung sinnvoller ist.

Richtige Route

Wann passt eine andere ITMR-Seite besser?

Designanmeldung ist die richtige Route, wenn eine konkrete sichtbare Gestaltung geschützt werden soll. Bei Streit, Marke, Urheberrecht, Nachahmung oder IP-Strategie führt ein anderer Einstieg schneller weiter.

  1. Designrecht für Unternehmen

    Wenn es um Schutzumfang, Durchsetzung, Abwehr, Verträge oder Designstrategie insgesamt geht.

  2. Markenrecht

    Wenn Name, Logo, Produktbezeichnung, Serienkennzeichen oder Herkunftshinweis im Vordergrund stehen.

  3. Urheberrecht

    Wenn kreative Werke, Bilder, Kampagnenmotive, Content oder schöpferische Produktionsketten den Kern bilden.

  4. Wettbewerbsrecht

    Wenn Produktnachahmung, Herkunftstäuschung oder Rufausbeutung ohne belastbares Registerrecht geprüft werden muss.

  5. Moderecht

    Wenn Fashion, Kollektionen, Drops, Lookbooks oder schnelle Produktzyklen den Fall prägen.

  6. Gewerblicher Rechtsschutz

    Wenn Design, Marke, Wettbewerb, Lizenzierung, Know-how und Schutzrechtsstrategie zusammen gedacht werden.

Rechtsrahmen

Was ändert die EU-Designreform?

Die europäische Designrechtsreform modernisiert das EU-Designrecht schrittweise. Darstellungen, digitale Erscheinungsformen, Mehrfachanmeldungen und Schutzgebiet sollten deshalb früh strukturiert werden, besonders bei UI, Icons, Animationen, virtuellen Produkten, 3D-Dateien oder Produktfamilien. Nach § 2 DesignG ist ein Design nur geschützt, wenn es neu ist und Eigenart hat.

Bei EU-orientierten Produkten sollte die Strategie nicht allein nach Amtsgebühren oder Geschwindigkeit entschieden werden. Wir prüfen, ob die Anmeldung reale Marktverwendung, digitale Darstellung, Varianten und spätere Durchsetzung abbildet.

Quellen

Grenzen

Was die Anmeldung nicht leistet

Ein Registereintrag ist eine formale Position. Ob sie hält, zeigt sich nach unserer Erfahrung oft erst im Konflikt.

  1. 1

    Keine amtliche Neuheitsprüfung

    Das DPMA prüft Neuheit und Eigenart nicht umfassend. Nach unserer Erfahrung werden diese Fragen oft erst im Nichtigkeitsverfahren oder im Verletzungsstreit relevant.

  2. 2

    Kein zugesagtes Ergebnis

    Ob ein Design eingetragen wird und später standhält, entscheiden Amt und Gericht. Wir verbessern die Ausgangsposition.

  3. 3

    Kein Ersatz für Strategie

    Die Anmeldung ersetzt keine übergreifende IP-Strategie aus Marke, Urheberrecht und Wettbewerbsrecht.

Woran Designanmeldungen an Wert verlieren

  • Es wird nur eine Marketingansicht angemeldet, obwohl andere Ansichten den Schutzgegenstand besser erfassen würden.
  • Mehrere Varianten werden ungeordnet eingereicht, obwohl einzelne Fassungen wirtschaftlich eigenständig relevant sind.
  • Das Design wurde in Shop, Pitch, Social Media oder Messeunterlagen gezeigt, ohne die Offenbarungslage sauber zu dokumentieren.
  • Die Rechte von Agentur, Freelancer, Inhouse-Team oder Gründerkreis sind nicht vollständig übertragen oder nicht beweissicher dokumentiert.
  • Deutschland wird angemeldet, obwohl der Vertrieb von Anfang an EU-weit oder international geplant ist.
  • Die Anmeldung wird als Kostenposition behandelt, nicht als Grundlage späterer Verhandlung, Lizenzierung und Durchsetzung.
Rechtsanwalt Jean Paul Bohne

Ihr Ansprechpartner

Jean Paul Bohne, LL.M., MM, CIPP/E, CIPM

Rechtsanwalt und Mediator · Partner · Fachanwalt für IT-Recht · Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht

Zum Profil Düsseldorf, Schirmerstraße 80 · Hamburg, Palmaille 124

TOP Anwalt 2027 · Wirtschaftsanwälte · Gewerblicher Rechtsschutz

F.A.Z.-Institut und QuantiQuest. Grundlage sind Empfehlungen von Fachkollegen und Einschätzungen von Unternehmensjuristen. Quelle

Bewertungen

Was Mandanten sagen

5,0 von 5 · 167 Google-Bewertungen

5,0 von 5 · 71 Bewertungen auf anwalt.de

Ausgewählte Bewertungen, Stand: 23.10.2026. Weitere Bewertungen finden Sie auf den Plattformen.

„Ich kann den Herrn Bohne jeden nur ans Herz legen, der ein Anliegen hat und einen erfahrenen Anwalt im Bereich Designrecht usw. sucht. Er hat mich in jeder Hinsicht sehr ausführlich aufgeklärt und hat sich die Zeit auch genommen, damit es einem verständlich wird. …“
G. S. · anwalt.de · 22.12.2019 · „Sehr nette und ausführliche Beratung“
„Herr Bohne hat mir im ersten Beratungsgespräch schon alle relevanten Fragen beantwortet. Danke!“
N. D. · anwalt.de · 04.12.2025 · „100% zu empfehlen.“
„Super kompetente und freundliche Kanzlei sowie Rechtsanwälte, insbesondere Herr RA Bohne.“
Elias Krückeberg · Google · 27.01.2024

Keine Überprüfung der Bewertungen auf Google und anwalt.de durch uns · Google · anwalt.de

FAQ

Häufige Fragen zur Designanmeldung mit Rechtsanwalt

Wann sollte ein Design angemeldet werden?

Idealerweise bevor die Gestaltung breit veröffentlicht, vertrieben oder Partnern ohne klare Schutz- und Vertraulichkeitsregeln offengelegt wird. Besonders vor Launch, Messe, Shop-Listing, Plattformvertrieb oder Investorengespräch sollte der Schutzweg geklärt sein.

Können Sie kurzfristig vor einem Launch unterstützen?

Ja, wenn Abbildungen, Varianten, Veröffentlichungsstand und Zielmärkte kurzfristig bereitgestellt werden können. In Eilfällen klären wir zuerst, welche Anmeldung vor Veröffentlichung noch sinnvoll und realistisch vorbereitet werden kann.

Was passiert, wenn das Design bereits veröffentlicht wurde?

Eine Veröffentlichung schließt Schutz nicht automatisch aus, kann aber Neuheit, Beweisbarkeit und Strategie beeinflussen. Dann prüfen wir, wann, wo, durch wen und in welcher Form das Design sichtbar gemacht wurde.

Prüft das DPMA, ob mein Design wirklich neu und eigenartig ist?

Nein. Das DPMA prüft im Eintragungsverfahren nicht umfassend, ob Neuheit und Eigenart tatsächlich vorliegen.

Quelle: DPMA: Schutzvoraussetzungen

Wann lohnt sich anwaltliche Prüfung statt reiner Online-Anmeldung?

Vor allem bei wichtigen Designs, mehreren Varianten, unklarer Rechtekette, EU- oder Auslandsmärkten, bevorstehender Veröffentlichung oder späterer Durchsetzungsabsicht. Dann ist nicht das Formular das Risiko, sondern die falsche Schutzentscheidung.

Können Sie mehrere Designs oder eine Designfamilie strukturieren?

Ja. Bei Produktfamilien, Serien, Farbvarianten, Verpackungslinien, Icons oder UI-Sets prüfen wir, welche Fassungen zusammengehören, welche eigenständig relevant sind und welcher Zuschnitt der Anmeldung wirtschaftlich sinnvoll ist.

Wann ist ein EU-Design sinnvoller als ein deutsches Design?

Ein EU-Design liegt nahe, wenn Vertrieb, Plattformpräsenz, Lizenzierung oder Expansion von Anfang an mehrere EU-Märkte betreffen. Für rein nationale Tests kann ein deutsches Design ausreichen. Es kommt auf die konkrete Markt- und Schutzstrategie an.

Quelle: EUR-Lex: Unionsdesigns

Kann auch eine digitale Oberfläche geschützt werden?

Ja, Benutzeroberflächen, Icons, Display-Elemente oder grafische Symbolsysteme können designrechtlich relevant sein, wenn sie als konkrete sichtbare Gestaltung sauber erfasst werden.

Wie setzen sich die Kosten zusammen?

Aus Amtsgebühren und anwaltlichem Honorar. Die Höhe hängt davon ab, ob national, EU-weit oder international angemeldet wird, wie viele Designs betroffen sind und welche Vorprüfung nötig ist. Wir weisen Sie vorher ausdrücklich darauf hin.

Gehört die Durchsetzung gegen Nachahmer zum Paket?

Nein. Nichtigkeitsverfahren und Durchsetzung gegen Nachahmer sind eine separate Leistung, auf Anfrage und nach Bedarf.

Nächster Schritt

Design vor Veröffentlichung oder Vertrieb prüfen lassen

Ist Produkt, Verpackung, Oberfläche, Icon, Muster oder Designlinie wirtschaftlich relevant, sollte die Anmeldung nicht nach dem Marktstart improvisiert werden. Wir prüfen Schutzgegenstand, Darstellungen, Varianten, Rechtekette, Schutzgebiet und nächste Schritte.

Gut vorbereitet anfragen

  • Abbildungen, Renderings oder Screens
  • Kurze Angaben zum geplanten Launch
  • Bekannte Veröffentlichungen
  • Zielmärkte
  • Wer die Gestaltung erstellt hat

Eine unvollständige Sammlung reicht für den Start. Den Rest ordnen wir gemeinsam.

Schutzweg für Ihr Design prüfen lassen

Beschreiben Sie kurz Gestaltung, Launch und Zielmärkte.

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