Gewerblicher Rechtsschutz RECHTSANWALT


Gewerblicher Rechtsschutz umfasst als Obergriff gleich mehrere Rechtsgebiete. Dies erklärt sich mit dem Zweck des gewerblichen Rechtsschutzes, der insbesondere dem Schutz von Immaterialgütern, dem sog. Geistigen Eigentums dient. Entsprechend wird gemeinhin unterteilt in dem Schutz von Kennzeichen (Marken, Geschäftliche Bezeichnungen), aber auch in dem Schutz des Namens und dem Schutz vor Rufausbeutung. Vor allem werden gewerbliche, ästhetische Eigenarten (Designs/Geschmackmuster) oder technische Eigenarten (Patente, Sorten, Halbleiter) von der Rechtsordnung geschützt.

 

Hinter dem gewerblichen Rechtsschutz stehen also in der Regel Marken, Patente, Gebrauchsmuster und Designs bzw. Geschmacksmuster sowie der Halbleiterschutz oder der Sortenschutz. Inhabern solcher Rechte stehen Ausschließlichkeitsrechte zur Seite und gründen sich auf einen gedanklichen, geistigen, erfinderischen Akt oder sind neuartig etc. und sollen gewerblich genutzt werden.

 

Der Schutz des Inhabers an diesen gewerblichen Rechten unterfällt dem Rechtsgebiet des gewerblichen Rechtsschutzes, weshalb das Designrecht und Markenrecht sowie das Patentrecht dem Oberbegriff gewerblichen Rechtsschutz im engeren Sinne unterliegen.

 

Zu dem Geistigen Eigentum gehört aber selbstverständlich auch das Urheberrecht, das jedoch aufgrund der schöpferischen Tätigkeit nicht zum gewerblichen Rechtsschutz im engeren Sinne gehört. Gewerbliche Schutzrechte wie Marken, Designs und Patente werden mit dem Urheberrecht aber unter dem Begriff des Geistigen Eigentums zusammengefasst. Sie alle sind Immaterialgüter; man kann sie - plastisch gesprochen - also nicht anfassen.

 

Schließlich wird das Wettbewerbsrecht, das Lauterkeitsrecht und Kartellrecht, dem gewerblichen Rechtsschutz zugeordnet, jedenfalls soweit die gewerbliche Tätigkeit geschützt werden soll. 

 

Unsere Rechtsanwälte von ITMR Rechtsanwälte | Fachanwälte - Kanzlei für IT-Recht und Medienrecht in Düsseldorf stehen Ihnen mit großer Erfahrung und Entschlossenheit zur Seite, wenn es um den Schutz Ihres Geistigen Eigentums und Ihrer Immaterialgüter sowie Ihres Wettbewerbs geht. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.


Zuständige Rechtsanwälte für gewerblichen Rechtsschutz

Rechtsanwalt Jean Paul Bohne, Markenrecht Anwalt Düsseldorf

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Otto Weidenkeller

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