Tätigkeitsbeispiele
Rechtsanwalt Jean Paul Bohne wird insbesondere in folgenden Angelegenheiten für Sie tätig:
- IT-Recht und Internetrecht (Künstliche Intelligenz - KI/AI, Domainrechte, Websites, E-/M-Commerce, Metaverse, Apps, Online-Shops, Haftungsfragen, AGB und Softwarevertragsrecht)
- Datenschutzrecht (Datenschutz in Unternehmen, Datenschutzaudits, Schulungen, Beratung und Vertretung, Datenschutzerklärungen, externer Datenschutzbeauftragter)
- Werberecht (Werbung in Presse, Internet, Radio und Fernsehen, Influencer-Marketing, SEO/SEA, Google AdWords bzw. Ads, Teilnahmebedingungen Facebook Gewinnspiele, Online-Bewertungen, Vertrieb und Marketing)
- Wettbewerbsrecht und Lauterkeitsrecht (Unterbindung von unlauteren geschäftlichen Handlungen mittels Abmahnung, einstweiliger Verfügung und/oder Klage, Abwehr von Angriffen Ihrer Wettbewerber)
- Designrecht und Markenrecht (Entwicklung und Prüfung von Schutzrechtsstrategien, Eintragung von Designs/Marken, Verteidigung/Angriff eingetragener und nicht-eingetragener Rechte, Lizenzverträge)
- Urheberrecht und Titelschutz (Schutz und Verteidigung von Werken im Sinne des Urheberrechts, Filesharing, Streaming, Urhebervertragsrecht, Titelschutzanzeigen)
- Verlagsrecht (Autorenvertrag, Verlagsvertrag, Herausgebervertrag, Übersetzervertrag, Buchpreisbindung, E-Books, Vertrieb und Marketing)
- Konfliktmanagement und Konfliktlösung (Tätigkeit als Konfliktmanager, Vermittler oder Mediator sowie anwaltlich beratend Verfahren vertretend oder begleitend, auch in Mediationsverfahren)
Qualifikationen
- Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
- Fachanwalt für Informationstechnologierecht
- Fachanwaltslehrgang gewerblicher Rechtsschutz
- AI Officer | KI-Beauftragter [DEKRA]
- Certified Information Privacy Professional/Europe (CIPP/E)
- Certified Information Privacy Manager (CIPM)
- Externer Datenschutzbeauftragter (TÜV) unter Einbeziehung der EU-DSGVO
- Datenschutzbeauftragter (TÜV)
- Datenschutzauditor (TÜV)
- IT-Compliance Manager (TÜV)
- Mediator
- Lehrgang Stiftungsberater der Deutsche StiftungsAkademie GmbH
- Magister iuris (Mag. iur.)
- Master of Laws (LL.M.) im Medienrecht
- Master of Mediation (MM), Wahlfach Wirtschaftsmediation
- berufsbegleitendes Studium im Projekt- und Prozessmanagement (Master of Business Administration, MBA)
Mitgliedschaften
Artikel
Rechtsanwalt Bohne in den Medien:
Rechtsanwalt Bohne veröffentlicht regelmäßig Blog-Beiträge zu aktuellen Ereignissen und Entscheidungen:
- Cybervorfall melden: Fristen nach NIS2, DSGVO, DORA & CRA (19.08.2026)
- BNPL-Checkout: Händlerpflichten ab 20.11.2026 (18.08.2026)
- Bewertung löschen und der fehlende Kundenkontakt (14.08.2026)
- Widerrufsbutton § 356a BGB: Pflichten, Fristfolge, Bußgeld (13.08.2026)
- KI-Training widersprechen: TDM-Vorbehalt (BGH I ZR 281/25) (12.08.2026
- Umweltaussagen auf Verpackungen seit dem 12. August 2026 (12.08.2026)
- Recht auf Reparatur: Pflichten für Hersteller und Händler (10.10.2026)
- Umweltaussagen im UWG: was ab 27.09.2026 verboten ist (10.08.2026)
- E-Evidence: Adressat bis 18.08.2026 benennen (09.08.2026)
- Händlerkonto gesperrt: der Sperrgrund bestimmt den Weg (07.08.2026)
- Neue Produkthaftungsgesetz: Software, SaaS & KI ab 9.12.2026 (07.08.2026)
- Data Act ab 12. September 2026: Access by Design (06.08.2026)
- Fliegender Gerichtsstand: UWG, Marke, Urheber- und Presserecht (06.08.2026)
- Cyber Resilience Act: Meldepflichten nach CRA ab 11.09.2026 (05.08.2026)
- Deepfakes: Persönlichkeitsrecht, Takedown und Rechtsschutz 04.08.2026
- Abmahnung und einstweilige Verfügung im Äußerungsrecht 04.08.2026
- KI-Training und Urheberrecht: LG München I zu Memorisierung 03.08.2026
- NIS-2-Registrierung verpasst: Was jetzt zu tun ist (03.08.2026)
- Art. 50 AI Act: Transparenzpflichten gelten ab jetzt! (02.08.2026)
- BGH zu Ärzte-Testsiegeln: Anforderungen an Siegel (30.07.2026)
- Digital Omnibus zur KI: Was die Verordnung am AI Act ändert (28.07.2026)
- AI-Privacy-Expert: Rechtsanwalt stärkt KI-Datenschutz bei ITMR (02.07.2026)
- KI-Rechtsprechung: Leitentscheidungen, Linien und offene Fragen (26.04.2026)
- BGH zu medizinischem Cannabis: Werbung für ärztliche Behandlungen kann unzulässig sein (26.03.2026)
- MG4 und Open Source: Gewährleistung, Regress, Compliance (28.02.2026)
- ITMR Insights: EU AI Act ist da – Rechtsanwälte als zertifizierte KI-Beauftragte (17.12.2025)
- ITMR Insights: Meilensteine und Fortbildungsoffensiven (19.09.2025)
- Abmahngefahr? Verbände und Wettbewerber können DSGVO-Verstöße abmahnen (07.04.2025)
- Google Analytics: Datenschutz Aufsichtsbehörden fordern Maßnahmen der Websitebetreiber (18.06.2020)
- Influencerin gewinnt gegen Online-Mode-Unternehmen (19.03.2020)
- EUGH: Aktive Einwilligung für das Setzen von Cookies und umfassende Informationspflichten (01.10.2019)
- Filesharing: Koch Media / .rka Rechtsanwälte unterliegt erneut vor dem AG Düsseldorf (09.08.2019)
- In eigener Sache: Neuer Fachanwalt für IT-Recht (26.06.2019)
- OLG Düsseldorf: Google Bewertung zulässig - Landgericht wertet Meinung fehlerhaft als Tatsache (10.05.2019)
- Datenschutz: Facebook Fanpages und InSights - hier die Antworten (04.04.2019)
- AG Düsseldorf: Filesharing-Abmahnungen von Multi Media Verlag / c-Law unwirksam (15.02.2019)
- Filesharing: Ausreichende Belehrung der Kinder und niemand will es gewesen sein – Klageabweisung (07.01.2019)
- Datenschutz: Neue Zertifizierungen als Datenschutzbeauftragte (07.09.2018)
- Filesharing: Koch Media GmbH / .rka Rechtsanwälte verliert vor dem AG Düsseldorf (04.09.2018)
- BGH: Neue Filesharing Entscheidung Riptide – es wird in Zukunft ggf. noch teurer (02.08.2018)
- Vorsicht! Erneut Fake-Abmahnungen im Urheberrecht (06.07.2018)
- LG Bonn: Die DSGVO führt zu ersten Entscheidungen - keine Erhebung mehr von Daten eines Tech-C und Admin-C bei Domainregistrierung! (01.06.2018)
- AG Leipzig: Constantin Film Verleih GmbH / Waldorf Frommer verliert weiteres Filesharing-Verfahren (18.04.2018)
- In eigener Sache: ITMR Rechtsanwälte GbR ist nach ISO 9001:2015 für anwaltliches Dienstleistungs- und Kanzleimanagement zertifiziert (13.03.2018)
- AG Düsseldorf: Koch Media GmbH / .rka Rechtsanwälte unterliegt im Filesharing-Verfahren (09.03.2018)
- Mit Facebook, Instagram, YouTube und Co. rechtssicher Geld verdienen (31.01.2018)
- BGH: Bereits der Versand von Product Keys für Computerprogramme begründet die Gefahr für Rechtsverletzungen und führt zur Verurteilung (28.12.2017)
- EUGH: Kein Durchgreifen des Rechts auf Privatkopie in der Cloud (29.11.2017)
- Achtung! Abmahngefahr bei Nutzung von Mailchimp (25.10.2017)
- Immense Vorteile im Hinblick auf langjährige Geschäftsbeziehungen – die Mediation (27.09.2017)
- LG Trier: Einfacher Link von YouTube-Seite auf Website zur Erfüllung der Impressumspflicht (16.08.2017)
- Aus Buchholz & Kollegen wird ITMR Rechtsanwälte – die fachanwaltlich größte IT-Kanzlei im Raum Düsseldorf (18.07.2017)
- BGH: Reseller-Auskunft und kein Beweisverwertungsverbot beim Filesharing (13.07.2017)
- Anspruch auf richtige Bewertung im Internet! (26.05.2017)
- EuGH: Streaming kann rechtswidrig sein! (26.04.2017)
- (OLG) LG Düsseldorf: Sky Deutschland unterliegt – keine öffentliche Wiedergabe eines Fußballspiels (30.03.2017)
- LG Aachen: Haftung des Domaininhabers für Inhalte auf einer Website (22.02.2017)
- OLG Köln: Ärztebewertung muss nicht gelöscht werden – Jameda ist datenschutzrechtskonform (25.01.2017)
- EuGH: Es bleibt dabei - Vorratsdatenspeicherung ist nur ausnahmsweise in Ordnung (21.12.2016)
- BGH: Keine Pflicht zur Änderung des WLAN-Passworts (24.11.2016)
- OLG Hamm: Ausschluss des Widerrufsrechts des Verbrauchers bei Sex-Spielzeug (23.11.2016)
- BGH: Schadensersatz wegen Filesharings verjährt erst in 10 Jahren (24.10.2016)
- EuGH: IP-Adressen dürfen gespeichert werden - dynamische IP-Adresse als personenbezogenes Datum (19.10.2016)
- BGH: (K)eine Störerhaftung bei WLAN-Verschlüsselung und Filesharing (07.09.2016)
- BVerfG: Stärkung der Meinungsäußerungsfreiheit bei Nichterweislichkeit einer Tatsachenbehauptung (11.08.2016)
- BGH: Titelschutz für Mobile-Apps - wetter.de (20.07.2016)
- OLG Hamm: "Polizei" ist als Name geschützt - keine Verwendung als Domain! (21.06.2016)
- KG: WhatsApp - fehlerhaftes Impressum und unwirksame AGB! (23.05.2016)
- BGH: Verdachtsberichterstattung und Bereithalten eines Online-Archivs (11.04.2016)
- BGH erschwert Missbrauch von Online-Bewertungen (02.03.2016)
- Die Verdachtsberichterstattung: Haftung der Medien und ihrer Vertreter (19.02.2016)
Das Verfahren geführt, über das berichtet wird:
Vita
Rechtsanwalt und Gründungspartner unserer Kanzlei Herr Jean Paul Bohne studierte an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn mit dem Wahlfach Zivilrecht. Seine Seminararbeit befasste sich mit „Grundfragen der europäischen Rechtsvereinheitlichung“ und wurde in Österreich, an der Universität Wien, Institut für Zivilrecht als Seminar abgehalten. Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät verlieh ihm den Mastergrad Magister iuris [Mag. iur.]. Neben dem Studium arbeitete er in einem bekannten Bonner TK- und Medienunternehmen im Fachbereich Recht und Regulierung - Telekommunikationsrecht.
Nach seinem universitären Abschluss absolvierte Herr Bohne den juristischen Vorbereitungsdienst im Bezirk des Oberlandesgerichts Köln mit der Stammdienststelle am Landgericht Aachen. Während dieser Zeit war er in einer regionalen Rechtsanwaltskanzlei tätig. Insbesondere Fälle im Urheberrecht gehörten dort zu seinen Aufgabengebieten. Die zweite juristische Staatsprüfung legte er erfolgreich vor dem Landesjustizprüfungsamt NRW in Düsseldorf ab und erlangte damit die Befähigung zum Richteramt.
Seit 11.11.11 ist Jean Paul P. Bohne als Rechtsanwalt zugelassen und ausschließlich im Konfliktmanagement, im Urheberrecht und Medienrecht, gewerblichen Rechtsschutz sowie im IT-Recht, Datenschutzrecht und in der IT-Compliance tätig. Daneben gilt sein Interesse den Entwicklungen im Bereich künstliche Intelligenz ( KI / AI), Metaverse und MR/AR/VR, Legal Tech, Stiftungen, Pro-Bono-Consulting in Deutschland und der Mediation.
Durch das berufsbegleitende, weitere Studium ab 2012 an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz erlangte Herr Bohne 2013 den akademischen Grad Master of Laws [LL.M.] im Medienrecht. Hierbei verfasste er wissenschaftliche Arbeiten zur „Durchsetzung presserechtlicher Unterlassungsansprüche“ und zu dem „Zivilprozess im Urheberrecht“.
Im Februar 2013 schloss Medienanwalt Bohne den Fachanwaltslehrgang Urheber- und Medienrecht ab.
Rechtsanwalt Jean Paul P. Bohne unterstützt Kreative und ist seit 2014 auch ehrenamtlich tätig. Er bildete sich im Lehrgang Stiftungsberater der Deutsche StiftungsAkademie GmbH Berlin in den Bereichen Stiftungsrecht, Stiftungssteuerrecht, Vermögensanlage, Rechnungslegung und Gründungsberatung fort.
Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf verlieh ihm 2015 aufgrund seiner nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und aufgrund seiner praktischen Erfahrungen im Urheberrecht und Medienrecht die Befugnis, die Bezeichnung Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht zu führen.
Seit 2015 verfügt Herr Bohne zudem über eine TÜV-Rheinland-Zertifizierung (certipedia.com/quality_marks/0000026192) als Datenschutzbeauftragter. Aufgrund intensiver Schulung und Weiterbildung im Datenschutz bei der TÜV Rheinland AG weist Fachanwalt Jean Paul P. Bohne schließlich seit 2016 ein TÜV-Rheinland-Zertifikat (certipedia.com/quality_marks/7511150561) als Datenschutzauditor auf, sodass er aufgrund gesichertem Fachwissens im Bereich Datenschutz regelmäßige Datenschutzprüfungen im Unternehmen durchzuführen vermag.
Er absolvierte 2016 erfolgreich den Fachanwaltslehrgang gewerblicher Rechtsschutz. Im selben Jahr schloss er den Fachanwaltslehrgang Informationstechnologierecht [IT-Recht] der DAA in Düsseldorf ab.
Seit 2017 ist Herrn Bohne wegen seiner besonderen Kenntnissen und Erfahrungen durch den Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf gestattet, auch die Bezeichnung Fachanwalt für Informationstechnologierecht zu führen.
Jean Paul P. Bohne unterstützt seit 2017 ehrenamtlich die Deutsche Stiftung Mediation. Er wird seit 2017 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf aufgrund seiner nachgewiesenen Ausbildung als Mediator gelistet. Allein seine Grundausbildungszeit in der Konfliktbeilegung beziffert sich auf 1.800 Stunden.
2018 implementierte er in unserer Kanzlei als Verantwortlicher für Qualitätsmanagement ein TÜV-Rheinland zertifiziertes Kanzleimanagement nach ISO 9001:2015.
Ebenfalls 2018 qualifizierte er sich zertifiziert (certipedia.com/quality_marks/0000038788) als IT-Compliance Manager [TÜV] sowie - nunmehr auch TÜV Rheinland zertifiziert (certipedia.com/quality_marks/0000059425) - als externer Datenschutzbeauftragter [TÜV] unter Einbeziehung der EU-DSGVO. Damit bietet er unseren Mandanten als Fachanwalt für IT-Recht und flankierend zertifizierter Datenschutzauditor eine besondere Expertise in der IT-Compliance und im Datenschutzmanagement. Er ist umfassend über die IT-Compliance relevanten rechtlichen Vorgaben, Normen und Standards informiert, kann deren Einhaltung sicherstellen und gewährleistet durch ein gezieltes Management die kontinuierliche Umsetzung des Datenschutzes sowie den Schutz vor IT-Haftungsrisiken.
Berufsbegleitend studierte er in Hagen Mediation und erlangte 2019 mit dem Wahlfach Wirtschaftsmediation den akademischen Grad Master of Mediation [MM].
Die International Association of Privacy Professionals [IAPP] als die mitgliederstärkste weltweit tätige Organisation im Bereich des Datenschutzes validierte die Fachkenntnisse von Herrn Bohne im Datenschutz und akkreditierte ihn 2020 mit dem international anerkannten Datenschutzzertifikat "Certified Information Privacy Professional/Europe" [CIPP/E].
Er unterstützt seit 2020 gemeinnützige Vorhaben bei der Bekämpfung von digitaler Gewalt. In diesem Rahmen vertritt Herr Bohne etwa Betroffene von Beleidigungen, Verleumdungen, Cybermobbing, Hatespeech, Doxxing oder Hatestorms.
Seit 2021 ist Rechtsanwalt Bohne als "Certified Information Privacy Manager" [CIPM] seitens der IAPP anerkannt.
Seine Fachkenntnisse verfestigt IT- und Medienanwalt Bohne durch die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen. Sein Wissen gibt er in Vorträgen, Seminaren und Workshops weiter.
Er bildet seit 2022 intensiviert angehende Volljuristen aus; er ist insbesondere auch berechtigt, Rechtsreferendare auszubilden.
Berufsbegleitend studierte er Projekt- und Prozessmanagement, Master of Business Administration [MBA].
Bereits weit vor der Zeit von ChatGPT und Co. ist Herr Rechtsanwalt Bohne beratend und vertretend im Bereich des Machine Learnings und der Künstlichen Intelligenz tätig und half sowie hilft Unternehmen, die Entwicklungen im KI-Recht sowie der Genese der KI-Verordnung, des AI Acts im Blick zu behalten. 2025 absolvierte er darüber hinaus den Lehrgang zum KI-Beauftragten, um seinen Horizont im unternehmerischen Bereich stetig zu erweitern und ist seit Dezember 2025 durch die DEKRA zertifiziert.
Fachanwalt Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM war im Proboneo-Pool eingetragen und engagiert sich für die Pro-Bono-Rechtsberatung in Deutschland. Er übernimmt Pro-Bono-Mandate in geeigneten Fällen, durch die ein guter Zweck gefördert wird.