Ein neues Gesetz soll die Störerhaftung für WLAN-Betreiber abschaffen
Die Störerhaftung für Betreiber offener WLAN-Netze hat jahrelang den Ausbau kostenloser Internetzugänge in Deutschland behindert – besonders in Gastronomie, Hotels und bei privaten Anbietern. Wer Nutzern einen einfachen Zugang ermöglichen wollte, riskierte Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen Dritter. Die geplante Abschaffung sollte genau dieses Risiko beseitigen. Mehr zum Urheberrecht und den damit verbundenen Haftungsfragen finden Sie auf unserer Seite zum Urheberrecht.
Die geplante Abschaffung der Störerhaftung ist seit dem 13. Oktober 2017 Realität. Durch die Novelle des Telemediengesetzes (TMG) haften Betreiber offener WLANs nicht mehr für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer – weder auf Unterlassung noch auf Schadensersatz oder Abmahnkosten. Die Regelung wurde 2024 inhaltsgleich in das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) überführt und stimmt mit dem EU-Digital Services Act (DSA) überein. Der Bundesgerichtshof hat die Neuregelung in mehreren Entscheidungen bestätigt. Weder Vorschaltseiten noch Passwortpflichten sind erforderlich. Dies hat den Ausbau öffentlicher Hotspots erheblich erleichtert.
Nach jahrelanger Diskussion will die Bundesregierung nun offenbar doch die Störerhaftung im Bereich der Internetnutzung abschaffen. Konkret soll die pauschale Haftung von Betreibern offener WLANs im privaten und nebengewerblichen Bereich abgeschafft werden. Bisher verhinderte die sogenannte Störerhaftung einen weitgehenden Ausbau offener WLAN Netzwerke wie man es zum Beispiel aus den USA kennt. Hintergrund ist, dass die Betreiber bisher als Störer in Anspruch genommen werden konnten, wenn Nutzer im Internet beispielsweise Urheberrechtsverstöße begehen. Dieses Risiko war vielen Gewerbetreibenden, insbesondere Gastronomen zu groß, weshalb derzeit meistens darauf verzichtet wird, Kunden einen einfachen WLAN Zugang zu ermöglichen. Eine vollständige Abschaffung der Störerhaftung stellt dies aber nicht dar.
Die nötige Änderung des Telemediengesetzes wurde lange Zeit diskutiert, zuletzt hatte sich der Bundesrat für eine Korrektur ausgesprochen.
Nach dem aktuellen Kompromiss müssen Betreiber überhaupt keine Sicherungsmaßnahmen mehr ergreifen. Sogar auf eine sogenannte Vorschaltseite, durch welche die Nutzer eine Erklärung abgeben, sich rechtstreu zu verhalten, soll ebenfalls verzichtet werden.
Wir halten diesen Ansatz, auch außerhalb aller formal-juristischen Betrachtungsweisen für richtig und zwingend geboten. Es kann nicht sein, dass in einer Industrienation wie Deutschland globale gesamtgesellschaftliche Entwicklungen gehemmt oder sogar verhindert werden, weil die Gesetzeslage einen derartigen Fortschritt aktiv verhindert. In einer Gesellschaft, in welcher jeder das Wissen der Welt per Smartphone in seiner Tasche abrufbar hat, müssen die Rahmenbedingungen stimmen, um dieses auch aktiv nutzen zu können. Weder der technische Fortschritt noch die Digitalisierung an sich werden sich aufhalten lassen. Von daher ist es zwingend geboten, die rechtlichen Rahmenbedingungen bereits jetzt zu schaffen, um den technischen Fortschritt nicht zu gefährden.
Das neue Gesetz soll bereits ab Herbst 2016 in Kraft treten.