KI-Recht – Beratung zur KI-Verordnung & Haftung

KI Recht Anwalt ITMR Düsseldorf
KI-Recht

KI-Projekte im Unternehmen sicher entscheiden und sauber aufsetzen

ITMR Rechtsanwälte ist eine Kanzlei für KI-Recht für Unternehmen in Deutschland. Von Düsseldorf aus berät ITMR bundesweit zu AI Act, KI-Governance, Beschaffung und Einführung von KI-Systemen, KI-Verträgen, Datenschutz, Haftung, Trainingsdaten und Schutzrechten: Sie wollen ein KI-Tool freigeben, ein Produkt mit künstlicher Intelligenz launchen, eine Lieferkette sauber vertraglich absichern oder die Beratung zur KI-Verordnung und Haftung früh auf belastbare Füße stellen? Dann geht es selten nur um eine einzelne Norm. Entscheidend ist, welche Rolle Ihr Unternehmen einnimmt, welche Daten und Inhalte verarbeitet werden, welche Nachweise später erwartet werden und wie Verträge, Governance und Haftung ineinandergreifen.

ITMR berät Unternehmen, Start-ups, Agenturen, Plattformbetreiber, Investoren, Geschäftsführungen, Produktteams, Einkaufs- und Compliance-Funktionen bei der rechtlichen Einordnung von KI-Systemen. Im Mittelpunkt stehen die KI-Verordnung der Europäischen Union (AI Act) in der durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geänderten Fassung, Verträge, Datenschutz, Schutzrechte, Werbeaussagen und die Frage, wie sich ein Projekt wirtschaftlich tragfähig umsetzen lässt.

AI-generated
KI-Rechtsberatung von ITMR
Womit Mandanten häufig zu uns kommen
Beschaffung und Freigabe

Ein externes Tool soll genutzt werden, aber Vertragslage, Rollen, Logging, Datenflüsse und Freigaben sind nicht sauber geklärt.

Produkt und Vertrieb

Eine KI-Funktion steht vor Pilot, Launch oder Enterprise-Sales, während Klassifizierung, Transparenz, Leistungsversprechen und Haftungslogik noch offen sind.

Governance und Audit

Management, Konzern, Investor oder Großkunde verlangt belastbare Aussagen zu KI-Governance, Lieferkette, Dokumentation und Verantwortlichkeiten.

Streit und Risiko

Outputs, Stimmen, Bilder, Trainingsdaten oder Fehlentscheidungen führen zu Reibung mit Kunden, Behörden, Vertragspartnern oder Rechteinhabern.

  • Für Unternehmen und professionell handelnde Marktteilnehmer
  • KI-Verordnung, Verträge, Datenschutz und Haftung zusammengedacht
  • Fokus auf Launch, Betrieb, Einkauf, Vertrieb und Konfliktfälle
Belastbare Ausgangspunkte

Wer die Rechtslage nicht auf Hörensagen aufbauen will, sollte mit offiziellen Quellen arbeiten. Für Einordnung, Zuständigkeiten und Anwendungsfragen besonders hilfreich sind der ursprüngliche AI Act, die Änderungsverordnung (EU) 2026/1744, die Fragen und Antworten der Europäischen Kommission, die FAQ der Bundesnetzagentur und die europäische Informationsplattform zum AI Act.

AI Act 2026–2028

AI Act nach dem Digital Omnibus: Was gilt wann?

  • 01.08.2024 Inkrafttreten
  • 02.02.2025 erste Verbote & Basispflichten
  • 02.08.2025 GPAI & Governance
  • 27.07.2026 Digital Omnibus in Kraft
  • 02.08.2026 Transparenz & weitere Pflichten
  • 02.12.2026 neue Verbote
  • 02.08.2027 GPAI-Übergang & Reallabore
  • 02.12.2027 Hochrisiko-KI nach Anhang III
  • 02.08.2028 Hochrisiko-KI nach Anhang I
  • 02.08.2030 behördlich bestimmte Bestandssysteme
01
1. August 2024

Inkrafttreten des AI Act

Die KI-Verordnung ist formell in Kraft getreten. Damit begann der europäische Rechtsrahmen für KI, auch wenn die Pflichten noch nicht vollständig gleichzeitig anwendbar wurden.

02
seit 2. Februar 2025

Verbote und erste Grundpflichten

Seit diesem Zeitpunkt gelten zentrale Verbote, grundlegende Regeln und die Pflicht zur KI-Kompetenz. Seit dem 27. Juli 2026 müssen Anbieter und Betreiber angemessene Maßnahmen zur Kompetenzentwicklung unterstützen; ein bestimmtes Kompetenzniveau jeder einzelnen Person müssen sie nicht garantieren.

03
seit 2. August 2025

GPAI und Governance

Anwendbar sind die Governance-Regeln und die Pflichten für General-Purpose AI. Das ist besonders relevant für Anbieter, Integratoren und Unternehmen, die auf allgemeine KI-Modelle aufsetzen.

04
seit 27. Juli 2026

Digital Omnibus in Kraft

Die Verordnung (EU) 2026/1744 ändert den AI Act. Besonders kurzfristig relevant sind der neue Maßstab für KI-Kompetenz, Artikel 4a zur Bias-Erkennung und -Korrektur sowie die vorgezogene Geltung der Artikel 102 bis 110.

05
ab 2. August 2026

Transparenz und weitere Pflichten

Ab diesem Datum gelten insbesondere die Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und die übrigen nicht vorgezogenen oder verschobenen Vorschriften. Die Abschnitte 1 bis 3 des Hochrisiko-Kapitels gelten zu diesem Zeitpunkt – mit Ausnahme von Artikel 6 Absatz 5 – noch nicht.

06
ab 2. Dezember 2026

Neue Verbote und Übergangsfrist

Es gelten die neuen Verbote für bestimmte KI-Systeme zur Erzeugung oder Manipulation nicht einvernehmlicher intimer Inhalte und von Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Anbieter von vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachten Systemen zur Erzeugung synthetischer Inhalte müssen außerdem ab diesem Tag Artikel 50 Absatz 2 erfüllen.

Wichtige Folgezeitpunkte

Die Staffelung reicht bis 2028

  • 2. August 2027: Übergangsfrist für bestimmte vor August 2025 in Verkehr gebrachte GPAI-Modelle; nationale KI-Reallabore müssen einsatzbereit sein.
  • 2. Dezember 2027: Die Abschnitte 1 bis 3 des Hochrisiko-Kapitels gelten für Systeme nach Artikel 6 Absatz 2 und Anhang III.
  • 2. August 2028: Diese Hochrisiko-Regeln gelten für produktbezogene Systeme nach Artikel 6 Absatz 1 und Anhang I.
  • 2. August 2030: Anbieter und Betreiber von Hochrisiko-Systemen, die bestimmungsgemäß von Behörden verwendet werden sollen, müssen die Anforderungen spätestens erfüllen.
Praktische Lesart

Was Unternehmen daraus ableiten sollten

  • nicht auf einen einzigen „Go-live-Stichtag“ fokussieren
  • Rollen in der Lieferkette sauber zuordnen
  • Dokumentation und Nachweise früh anlegen
  • Verträge, Transparenz und Governance gemeinsam denken
  • Beschaffung, Launch und Betrieb auf denselben Zeitplan abstimmen

Der AI Act ist keine Einmal-Regelung, sondern eine gestufte Compliance-Timeline. Der Digital Omnibus verschiebt nicht den gesamten AI Act, sondern insbesondere die Abschnitte 1 bis 3 des Hochrisiko-Kapitels. Für die rechtliche Bewertung zählen deshalb Zeitpunkt, Rolle des Unternehmens und Einordnung des jeweiligen Systems oder Modells zusammen.

Welche Fragen in KI-Mandaten zuerst geklärt werden sollten

Die juristische Qualität eines KI-Projekts entscheidet sich selten erst im Streitfall. Meist zeigt sich schon zu Beginn, ob ein Vorhaben steuerbar aufgebaut ist oder ob es später an Rollen, Nachweisen und Verantwortlichkeiten scheitert.

Frage 1

Liegt überhaupt ein rechtlich relevantes KI-System vor?

Nicht jedes automatisierte Tool fällt automatisch unter die KI-Verordnung. Ausschlaggebend sind Funktion, Inferenzlogik, Einsatzzweck und die Art, wie das System im Unternehmen eingesetzt oder vermarktet wird. Auch eine in ein reguliertes Produkt integrierte KI ist nicht allein deshalb ein Sicherheitsbauteil; entscheidend sind insbesondere ihre bezweckte Sicherheitsfunktion und die Folgen eines Ausfalls oder einer Fehlfunktion.

Frage 2

Welche Rolle nimmt Ihr Unternehmen in der Lieferkette ein?

Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigte und Produkthersteller tragen nicht dieselben Pflichten. „Integrator“ und „Beschaffer“ beschreiben dagegen praktische Funktionen, aus denen sich je nach Ausgestaltung eine gesetzliche Rolle oder sogar Anbieterstellung ergeben kann. Gerade bei White-Label-, Software-as-a-Service- oder Application-Programming-Interface-Konstellationen ist die Einordnung oft nicht selbsterklärend.

Frage 3

Welche Daten, Inhalte und Rechte Dritter laufen mit?

Trainingsdaten, Referenzmaterial, Eingaben, Ausgaben und Schnittstellen können Datenschutz-, Urheber-, Marken- oder Geheimnisschutzfragen auslösen. Das gilt auch dann, wenn das eigentliche Modell von einem Drittanbieter stammt.

Frage 4

Welche Aussagen müssen Sie später belegen können?

Spätestens in Audits, Enterprise-Deals, Due-Diligence-Prozessen, Behördenkontakten oder Konflikten zählen belastbare Dokumentation, nachvollziehbare Zuständigkeiten und vertraglich abgesicherte Informationen aus der Lieferkette.

Wirtschaftlich entscheidend

Viele Unternehmen unterschätzen nicht die Komplexität von KI, sondern die Zahl der Stellen, an denen sich Risiken später materialisieren: im Vertrag, in Produktversprechen, im Umgang mit Daten, in der internen Freigabe oder im fehlenden Nachweis, warum ein System überhaupt so eingesetzt werden durfte.

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In welchen Konstellationen KI-Recht für Unternehmen besonders relevant wird

Rechtlicher Beratungsbedarf entsteht in KI-Projekten dort, wo operative Geschwindigkeit, technische Integration und wirtschaftlicher Druck aufeinander treffen. Genau dort liegen die typischen Mandatslagen.

Interne Nutzung

Generative KI, Assistenzen und Automatisierung im Tagesgeschäft

Sie möchten Text-, Bild-, Coding-, Recherche- oder Entscheidungssysteme in Teams ausrollen und müssen Regeln für Freigabe, Nutzung, Kontrolle, Dokumentation und sensible Daten aufsetzen. Für einen praxisnahen Einstieg zu beruflicher Nutzung lohnt sich ChatGPT und KI in Unternehmen.

Beschaffung

Externe KI-Lösungen einkaufen oder integrieren

Sie beziehen Funktionen über Software as a Service, Application Programming Interface, Software Development Kit oder White Label und brauchen saubere Regelungen zu Leistungsbild, Audit-Rechten, Datenflüssen, Update-Logik, Exit, Haftung und Freistellungen.

Produkt und Vertrieb

Eigene KI-Produkte, Plattformfunktionen oder SaaS-Features

Sie entwickeln oder vertreiben ein System mit künstlicher Intelligenz und müssen Einordnung, Transparenz, Vertragsdokumente, Haftungsarchitektur und Vertriebsversprechen zusammenbringen, bevor das Produkt in den Markt geht. Bei regulierten Produkten ist zusätzlich zu prüfen, ob die KI eine bezweckte Sicherheitsfunktion erfüllt und ob die produktbezogenen Hochrisiko-Regeln ab dem 2. August 2028 eingreifen. Eine Begrenzung einzelner AI-Act-Pflichten wegen gleichwertiger sektoraler Anforderungen greift nicht automatisch, sondern setzt einen entsprechenden delegierten Rechtsakt voraus.

Content und Kommunikation

Bilder, Stimmen, Texte, Musik und werbliche Aussagen

Sie nutzen KI-Outputs im Marketing, in Medienprojekten oder in automatisierter Kommunikation. Dann stehen häufig Kennzeichnung, Deepfakes, Persönlichkeitsbezug, Urheberrecht, Markenrecht und Werberecht im Vordergrund. Ab dem 2. Dezember 2026 gelten außerdem neue Verbote für bestimmte KI-Systeme zur Erzeugung oder Manipulation nicht einvernehmlicher intimer Inhalte und von Missbrauchsdarstellungen von Kindern. Praxisnahe Beispiele finden Sie in Urheberrechte an KI-Bildern und KI-Logos, Stimmenmissbrauch durch KI und KI-Musik und GEMA-Konflikte.

Typische Fehlannahme

Die Verantwortung verschwindet nicht dadurch, dass ein Modell von einem externen Anbieter stammt. Auch Einkauf, Integration, Konfiguration, Vermarktung und operative Nutzung können eigene Pflichten, Informationsanforderungen und Haftungsrisiken auslösen. Bei Änderungen, neuer Zweckbestimmung oder Vermarktung unter eigenem Namen kann zudem eine Anbieterstellung entstehen.

Wie die KI-Verordnung praktisch einzuordnen ist

Die KI-Verordnung der Europäischen Union (AI Act) in der durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geänderten Fassung ist für viele Unternehmen ein zentrales Thema, aber sie beantwortet nicht jede Rechtsfrage im Projekt. Entscheidend ist, ob ein KI-System oder ein Allgemeinzweck-KI-Modell (General-Purpose AI Model, GPAI-Modell) vorliegt, welche Rolle Ihr Unternehmen einnimmt und an welcher Stelle der Lieferkette Sie Verantwortung übernehmen.

1

System erfassen

Prüfung von Funktion, Einsatzzweck, Produktkontext und technischer Architektur.

2

Rolle bestimmen

Einordnung insbesondere als Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler, Bevollmächtigter oder Produkthersteller; Integrations- und Beschaffungsvorgänge werden ihrer gesetzlichen Rolle zugeordnet.

3

Risiko priorisieren

Bewertung von Verboten, Transparenzpflichten, Hochrisiko- oder GPAI-Konstellationen.

4

Umsetzung aufsetzen

Überführung in Governance, Verträge, Dokumentation, Freigaben und Eskalationslogik.

Hinweis zum Rechtsstand

Rechtsstand ist der 28. Juli 2026. Berücksichtigt ist der AI Act in der durch die Verordnung (EU) 2026/1744 geänderten Fassung; die Änderungsverordnung ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Die Anwendung bleibt gestuft. Für die Unternehmenspraxis ist deshalb nicht nur das Datum relevant, sondern vor allem die Frage, welche Vorschriften auf das konkrete System, die konkrete Rolle und den konkreten Marktauftritt bereits durchschlagen. Eine vertiefte Einordnung bietet der Beitrag Digital Omnibus zur KI.

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Wie ITMR KI-Projekte rechtlich begleitet

Ein gutes KI-Mandat endet nicht mit einer rechtlichen Einordnung auf dem Papier. Wichtig ist, dass Management, Produkt, Technik, Einkauf, Vertrieb und Compliance mit derselben Struktur arbeiten können.

Einordnung

Scoping von Rollen, Pflichten und Risikoachsen

Wir prüfen, welche Regime Ihr Vorhaben tatsächlich tragen: KI-Verordnung, Datenschutzrecht, Datenrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Werberecht oder Produkthaftungsrecht. Bei KMU und kleinen Midcap-Unternehmen beziehen wir die erweiterten Vereinfachungs- und Unterstützungsregelungen des Digital Omnibus ein.

Verträge

Beschaffung, Integration, Vertrieb und Lieferkette

Wir strukturieren Einkaufs-, Lizenz-, Integrations-, Projekt- und Plattformverträge, damit Leistungsbild, Support, Datenregime, Audit-Rechte, Updates, Freistellungen, Haftungsgrenzen und Exit nicht nur technisch, sondern auch juristisch belastbar sind. Bei Hochrisiko-Lieferketten berücksichtigen wir zusätzlich die Informations-, Zugangs- und Unterstützungspflichten sowie die schriftlichen Vereinbarungen nach Artikel 25 des AI Act. Wo der Schwerpunkt bei Softwareprojekten liegt, schließt die Vertiefung über IT-Vertrag / Softwarevertrag an.

Governance

Interne Regeln, Freigaben und Dokumentation

Wir helfen beim Aufbau von zulässiger Nutzung, Zuständigkeiten, Eskalationswegen, Nachweislogik und Abstimmung zwischen Fachbereichen, Management und Kontrollfunktionen. Dabei berücksichtigen wir auch die erweiterten Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse des Europäischen KI-Büros für bestimmte KI-Systeme. Für laufende Strukturen kann eine Einbindung über ausgelagerte Rechtsabteilung sinnvoll sein.

Konflikt und Abwehr

Wenn Compliance in Haftung oder Streit kippt

Kommt es zu Abmahnungen, Rechtekonflikten, Bußgeldnähe, Vertragsstreit oder zu Fragen der Verantwortlichkeit, braucht das Projekt eine andere Taktung. Datenschutzlastige Auseinandersetzungen laufen häufig zielgerichteter über Privacy Litigation.

Sinnvolle Anschlusswege nach Mandatslage

Steht die formale Umsetzung der KI-Verordnung im Vordergrund, übernehmen wir das über AI Act / KI-Verordnung umsetzen. Wenn Daten- und Prüfprozesse bereits operativ laufen, ist oft ein Datenschutz-Audit oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) der richtige nächste Schritt. Bei Modell- und Komponentenketten mit Open Source ist die Brücke zu Open-Source-Recht und Open-Source-Compliance meist naheliegend.

Welche Rechtsgebiete in KI-Projekten typischerweise mitlaufen

Die riskantesten Punkte liegen häufig nicht im Kern des Systems, sondern an seinen Übergängen. Dort entscheidet sich, ob ein Unternehmen belastbar steuern oder später nur noch reagieren kann.

Bewusste Abgrenzung

Diese Seite ist nicht der richtige Ort für allgemeine Digitalregulierung ohne konkreten KI-Bezug. Data Act, NIS2 oder andere Spezialregime werden nur dort relevant, wo sie das konkrete Projekt tatsächlich mitprägen. Alles andere sollte in der jeweils fachnäheren Beratung bleiben.

Wer Ihr KI-Mandat bei ITMR führt

Mandanten brauchen nicht bloß ein Thema, sondern klare Zuständigkeiten. Bei ITMR liegt die Stärke in der Verbindung von IT-Recht, Datenschutz, Schutzrechten, Medienbezug und unternehmerischer Umsetzung.

Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM

Partner, Fachanwalt für Informationstechnologierecht und Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht. Besonders stark bei KI-Projekten mit Medien-, Plattform-, IP- und Konfliktbezug.

Dr. Alexander Pleh

Partner, Fachanwalt für Informationstechnologierecht, zertifizierter KI-Beauftragter und externer Datenschutzbeauftragter. Naheliegend bei Governance, Beschaffung, Datenschutz- und Lieferkettenschnittstellen.

Timocin Can

Rechtsanwalt mit Fokus auf KI-Recht, Informationstechnologierecht und digitale Geschäftsmodelle. Besonders praxisnah bei operativen Tool-, Plattform- und Produktkonstellationen.

Wann eine frühe Einschätzung besonders viel Wert schafft
  • Ein Tool soll unternehmensweit freigegeben werden, aber Rollen, Logging und Nutzungsvorgaben sind noch offen.
  • Ein KI-Feature steht kurz vor Pilot, Launch oder Vertriebsfreigabe.
  • Investor, Enterprise-Kunde oder Konzernmutter verlangt belastbare Aussagen zu Governance, Lieferkette und Dokumentation.
  • Trainingsdaten, Outputs, Stimmen oder Bilder berühren Schutzrechte oder Persönlichkeitsrechte.
  • Ein Vertrag trägt die wirtschaftliche Verteilung von Risiko, Support und Haftung noch nicht sauber.

Häufige Fragen aus Unternehmen zum KI-Recht

Die folgenden Antworten geben eine belastbare Erstorientierung. Bei Rollenfragen, Grenzfällen und Dokumentationspflichten hängt die rechtliche Bewertung jedoch oft am konkreten Einsatzmodell und an der tatsächlichen Vertrags- und Produktarchitektur.

Was umfasst KI-Recht im Unternehmen überhaupt?

KI-Recht umfasst die rechtliche Einordnung, Umsetzung und Absicherung von KI-Systemen im Unternehmen. Dazu gehören nicht nur die KI-Verordnung der Europäischen Union, sondern je nach Fall auch Vertragsrecht, Datenschutz-Grundverordnung, Datenrecht, Urheberrecht, Markenrecht, Werberecht und Haftungsrecht. Wirtschaftlich entscheidend ist, wie diese Bereiche im konkreten Projekt zusammenspielen.

Wann betrifft die KI-Verordnung mein Unternehmen?

Die KI-Verordnung kann bereits dann relevant sein, wenn Ihr Unternehmen KI-Systeme anbietet, integriert, vermarktet, betreibt oder im Unternehmen nutzt. Maßgeblich sind Rolle, Einsatzzweck und Produktkontext. Nicht jedes Software-Feature wird dadurch automatisch zum Hochrisiko-Fall. Eine belastbare Prüfung setzt an der System- und Rollenbeschreibung an, nicht an Schlagworten.

Ist unser Fall eher Datenschutzrecht oder KI-Recht?

Oft ist er beides. Sobald personenbezogene Daten in Training, Eingaben, Outputs, Monitoring oder Profiling eine Rolle spielen, läuft Datenschutz mit. Das macht den Fall aber nicht automatisch zu einer reinen Datenschutz-Grundverordnungs-Frage. Wenn Klassifizierung, Transparenz, menschliche Aufsicht, Lieferkette oder Systemdokumentation im Vordergrund stehen, ist KI-Recht das tragende Thema.

Wem gehören KI-Outputs?

Darauf gibt es keine pauschale Antwort. Relevant sind der Entstehungsprozess, die menschliche Gestaltungstiefe, die Nutzungsbedingungen des eingesetzten Tools, mögliche Rechte an Trainings- oder Referenzmaterial und das konkrete Ergebnis. Gerade bei Bildern, Logos, Texten, Musik und Stimmen ist eine zurückhaltende Einzelfallprüfung sinnvoll.

Wer haftet, wenn ein KI-System Fehler verursacht?

Haftung trifft nicht automatisch nur den Modellanbieter. Entscheidend sind Rolle, Produktkontext, Vertragslage, Organisationspflichten, Dokumentation, menschliche Aufsicht und der konkrete Schaden. In Unternehmensprojekten spielen daneben Freistellungen, Leistungsbeschreibung, Warnhinweise, Eskalationslogik und Nachweisbarkeit eine erhebliche Rolle.

Wann ist eine Grundrechte-Folgenabschätzung oder eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu prüfen?

Eine Grundrechte-Folgenabschätzung ist nur in den von Artikel 27 des AI Act erfassten Hochrisiko-Konstellationen zu prüfen; der Anwendungsbeginn richtet sich nach den neuen Hochrisiko-Fristen. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung bleibt unabhängig davon nach Artikel 35 Datenschutz-Grundverordnung zu prüfen, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko mit sich bringt. Soweit Anforderungen bereits durch eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfüllt sind, dürfen die einschlägigen Abschnitte in der Grundrechte-Folgenabschätzung referenziert oder übernommen werden.

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Den nächsten Schritt im KI-Projekt jetzt sauber ziehen

Sinnvoll ist selten die abstrakte Frage, ob künstliche Intelligenz „erlaubt“ ist. Sinnvoll ist die frühe Klärung, welche Rolle Ihr Unternehmen einnimmt, welche Pflichten und Nachweise daraus folgen und wo Verträge, Datenschutz, Schutzrechte oder Haftung mitlaufen.

Wenn Sie ein Tool einkaufen, ein Produktfeature launchen, Governance aufbauen, einen Audit vorbereiten oder einen Konflikt zu Daten, Output oder Verantwortlichkeit vermeiden möchten, sollte die Einordnung früh erfolgen und nicht erst dann, wenn Vertrieb, Kunde oder Behörde schon Antworten erwarten.

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Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM Jean Paul P. Bohne, LL.M., MM

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