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Das Auskunftsrecht gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein zentrales Instrument zum Schutz personenbezogener Daten. Es ermöglicht betroffenen Personen, von Verantwortlichen zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten von ihnen verarbeitet werden. Dieses Recht ist in Artikel 15 DSGVO verankert.
Auskunftsrecht der betroffenen Person (Artikel 15 DSGVO)
Betroffene Personen haben das Recht, von Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, besteht ein Anspruch auf Auskunft über diese Daten sowie folgende Informationen:
Dieses Recht auf Auskunft ist grundsätzlich kostenfrei. Allerdings kann für weitere Kopien ein angemessenes Entgelt erhoben werden. Bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunft verweigert oder ein Entgelt verlangt werden.
Pflichten des Auskunftsverpflichteten
Verantwortliche sind verpflichtet, auf Auskunftsersuchen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats zu reagieren. Bei komplexen Anfragen kann diese Frist um zwei weitere Monate verlängert werden, wobei die betroffene Person über die Verlängerung und deren Gründe informiert werden muss. Zudem müssen Verantwortliche sicherstellen, dass die Identität des Antragstellers eindeutig festgestellt ist, um unbefugte Datenweitergaben zu verhindern.
Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte
Die Geltendmachung und Bearbeitung von Auskunftsansprüchen kann komplex sein. Als spezialisierte Rechtsanwälte unterstützen wir sowohl betroffene Personen als auch Unternehmen dabei, ihre Rechte und Pflichten gemäß der DSGVO wahrzunehmen:
Unsere Fachanwaltskanzlei ist im Datenschutzrecht tätig und steht Ihnen mit Expertise sowie Erfahrung zur Seite, um Ihre datenschutzrechtlichen Anliegen professionell zu betreuen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung.