Rechtsanwälte helfen rund um das Thema Auskunftsansprüche nach der DSGVO

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Datenschutz Auskunft mit Rechtsanwalt und Experten im Datenschutz

Das Auskunftsrecht gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist ein zentrales Instrument zum Schutz personenbezogener Daten. Es ermöglicht betroffenen Personen, von Verantwortlichen zu erfahren, ob und welche personenbezogenen Daten von ihnen verarbeitet werden. Dieses Recht ist in Artikel 15 DSGVO verankert. Das Auskunftsrecht stärkt die Transparenz und Kontrolle der Betroffenen über ihre Daten und verpflichtet Unternehmen, klare und nachvollziehbare Informationen über die Datenverarbeitung bereitzustellen. Es ist ein wesentlicher Bestandteil der datenschutzrechtlichen Rechenschaftspflicht, die Unternehmen nach Artikel 5 DSGVO einhalten müssen.

Auskunftsrecht der betroffenen Person (Artikel 15 DSGVO)

Betroffene Personen haben das Recht, von Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu erhalten, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ist dies der Fall, besteht ein Anspruch auf Auskunft über diese Daten sowie folgende Informationen:

  • Verarbeitungszwecke
  • Kategorien personenbezogener Daten
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Daten offengelegt wurden oder werden
  • Geplante Dauer der Speicherung oder Kriterien für die Festlegung dieser Dauer
  • Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch
  • Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
  • Herkunft der Daten, sofern diese nicht bei der betroffenen Person erhoben wurden
  • Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und aussagekräftige Informationen darüber

Dieses Recht auf Auskunft ist grundsätzlich kostenfrei. Allerdings kann für weitere Kopien ein angemessenes Entgelt erhoben werden. Bei offenkundig unbegründeten oder exzessiven Anträgen kann die Auskunft verweigert oder ein Entgelt verlangt werden. Die Auskunft muss in einer verständlichen und leicht zugänglichen Form erteilt werden, etwa in elektronischer Form, wenn der Antrag elektronisch gestellt wurde (Artikel 12 Abs. 3 DSGVO). Unternehmen müssen dabei sicherstellen, dass die Auskunft vollständig ist und alle relevanten Informationen enthält, um den Anforderungen der DSGVO zu genügen.

Pflichten des Auskunftsverpflichteten

Verantwortliche sind verpflichtet, auf Auskunftsersuchen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats zu reagieren. Bei komplexen Anfragen kann diese Frist um zwei weitere Monate verlängert werden, wobei die betroffene Person über die Verlängerung und deren Gründe informiert werden muss. Zudem müssen Verantwortliche sicherstellen, dass die Identität des Antragstellers eindeutig festgestellt ist, um unbefugte Datenweitergaben zu verhindern. Die Identitätsprüfung ist ein kritischer Schritt, da die Weitergabe von Daten an unberechtigte Personen einen Datenschutzverstoß darstellen kann, der nach Artikel 83 DSGVO mit hohen Bußgeldern geahndet werden kann. Unternehmen sollten daher klare Prozesse für die Identitätsprüfung etablieren, etwa die Nutzung sicherer Kommunikationskanäle.

Die Bearbeitung von Auskunftsersuchen stellt Unternehmen vor organisatorische und rechtliche Herausforderungen. Insbesondere bei großen Datenmengen oder dezentralen IT-Systemen kann es schwierig sein, alle relevanten Informationen zusammenzutragen. Unternehmen müssen ihre Datenverarbeitungsprozesse dokumentieren, um schnell nachvollziehen zu können, welche Daten wo und zu welchem Zweck verarbeitet werden. Das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (Artikel 30 DSGVO) ist hierbei ein zentrales Instrument, das Unternehmen unterstützt, die notwendigen Informationen für eine Auskunft bereitzustellen. Zudem müssen Verantwortliche sicherstellen, dass die Auskunft keine Daten Dritter enthält, da dies einen Verstoß gegen deren Datenschutzrechte darstellen würde. In solchen Fällen können Daten geschwärzt oder die Auskunft eingeschränkt werden, wobei die Gründe für die Einschränkung klar kommuniziert werden müssen.

Ein weiterer Aspekt ist die Abwehr unbegründeter oder exzessiver Anträge. Artikel 12 Abs. 5 DSGVO erlaubt es Verantwortlichen, solche Anträge abzulehnen oder ein Entgelt zu verlangen, wenn sie unverhältnismäßig häufig oder offensichtlich unbegründet sind. Dies erfordert jedoch eine sorgfältige Prüfung und Dokumentation, um die Ablehnung rechtlich zu rechtfertigen und Beschwerden bei Aufsichtsbehörden zu vermeiden. Die Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehörden, wie den Landesbeauftragten für Datenschutz, ist ebenfalls relevant, da Betroffene bei unzureichender Auskunft ein Beschwerderecht haben (Artikel 77 DSGVO). Unternehmen sollten daher Prozesse implementieren, die eine schnelle und rechtlich konforme Bearbeitung gewährleisten, um Bußgelder, Schadensersatz oder Reputationsschäden zu verhindern.

Die Digitalisierung und die zunehmende Nutzung von Cloud-Diensten oder Drittanbietern erschweren die Bearbeitung von Auskunftsersuchen, da Daten oft über mehrere Systeme oder Länder verteilt sind. Auftragsverarbeitungsverträge (Artikel 28 DSGVO) sind erforderlich, wenn Dritte, wie IT-Dienstleister, an der Datenverarbeitung beteiligt sind. Diese Verträge müssen sicherstellen, dass der Auftragsverarbeiter die Auskunftspflicht des Verantwortlichen unterstützt. Zudem gewinnen automatisierte Entscheidungsfindungen und Profiling an Bedeutung, insbesondere in datengetriebenen Branchen. Unternehmen müssen in solchen Fällen detaillierte Informationen über die Logik und die Auswirkungen dieser Verfahren bereitstellen, was eine technische und rechtliche Expertise erfordert.

Auf europäischer Ebene harmonisiert die DSGVO die Auskunftspflichten in der EU, was für Unternehmen mit internationaler Ausrichtung von Vorteil ist. Dennoch müssen sie nationale Vorschriften, wie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), beachten, das ergänzende Regelungen enthält, etwa zur Auskunftspflicht bei Beschäftigtendaten (§ 34 BDSG). Die Einhaltung der Auskunftspflicht ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein Wettbewerbsfaktor, da Kunden und Partner zunehmend Wert auf Transparenz und Datenschutz legen. Ein professionelles Datenschutzmanagement stärkt das Vertrauen und kann die Marktposition eines Unternehmens festigen.

Unterstützung durch spezialisierte Rechtsanwälte

Die Bearbeitung von Auskunftsansprüchen kann komplex sein. Als spezialisierte Rechtsanwälte unterstützen wir Unternehmen dabei, ihre Rechte und Pflichten gemäß der DSGVO zu erfüllen und wahrzunehmen - Datenschutz Auskunft mit Rechtsanwalt und Experten im Datenschutz:

  • Beratung für Unternehmen: Entwicklung von Prozessen zur effizienten Bearbeitung von Auskunftsersuchen, Schulung von Mitarbeitern und Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Fristen.

Unsere Fachanwaltskanzlei ist im Datenschutzrecht tätig und steht Ihnen mit Expertise sowie Erfahrung zur Seite, um Ihre datenschutzrechtlichen Anliegen professionell zu betreuen. Kontaktieren Sie uns für eine individuelle Beratung für Ihr Unternehmen.

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