Datenschutz-Folgenabschätzung: Rundumberatung im Datenschutz

Datenschutz-Folgenabschätzung von ITMR Rechtsanwälte

Als spezialisierte Kanzlei für IT-Recht, Datenschutzrecht und Compliance unterstützen wir Unternehmen, Start-ups, Konzerne und öffentliche Stellen bei der pragmatischen, behördenfesten Umsetzung von Datenschutz-Folgenabschätzungen. Wir verbinden juristische Präzision mit technischem Verständnis – von der ersten Risikobewertung bis zur vollständigen Dokumentation und Vorabkonsultation.

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Datenschutz-Folgenabschätzung von Rechtsanwälten

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA / DPIA) ist eines der wirksamsten präventiven Instrumente der DSGVO (Art. 35). Sie zwingt Verantwortliche, vor der Aufnahme risikoreicher Verarbeitungen personenbezogener Daten die potenziellen Auswirkungen auf die Rechte und Freiheiten betroffener Personen systematisch zu analysieren, zu bewerten und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren. Ziel ist es, hohe Risiken frühzeitig zu erkennen, Bußgelder zu vermeiden und die Nachweisbarkeit von Datenschutz-Compliance (Accountability) gegenüber Aufsichtsbehörden zu gewährleisten.

Die DSFA-Pflicht bleibt hochaktuell und wird durch neue Regulierungen weiter verschärft: Der AI Act (EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz) verlangt ab August 2026 für Hochrisiko-KI-Systeme ergänzende Grundrechte-Folgenabschätzungen, die sich eng mit der DSFA überschneiden. Gleichzeitig fordern DSA, Data Act und NIS-2-Richtlinie bei sensiblen Verarbeitungen (KI-Training, Biometrie, Profiling, IoT, automatisierte Entscheidungen, besondere Kategorien personenbezogener Daten) regelmäßig eine fundierte DSFA. Die DSK-Listen (Blacklist / Positivliste) sowie EDPB-Leitlinien definieren klare Hochrisiko-Szenarien – fehlende oder mangelhafte DSFAs zählen weiter zu den Top-Bußgeldgründen.

Unternehmen riskieren bei Verstößen Bußgelder bis 10 Mio. € oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes – oft kombiniert mit Nachbesserungsanordnungen, Veröffentlichungspflichten und Reputationsschäden.

Unsere Beratungsschwerpunkte bei der Datenschutz-Folgenabschätzung

Wir begleiten Sie effizient und risikobasiert durch den gesamten Lebenszyklus:

  • Pflichten-Check & Scoping

Schnelle Prüfung, ob eine DSFA erforderlich ist – anhand Art. 35 DSGVO, DSK-Listen, EDPB-Leitlinien und branchenspezifischer Vorgaben (KI, Biometrie, Gesundheitsdaten, Scoring, Large-Scale-Verarbeitung).

  • Vollständige DSFA-Durchführung

Erstellung oder Moderation der Abschätzung: Beschreibung der Verarbeitung, Bewertung von Rechtmäßigkeit & Verhältnismäßigkeit, Risiko-Matrix (Wahrscheinlichkeit × Schweregrad), Maßnahmenkatalog (Privacy by Design/Default), Konsultation des Datenschutzbeauftragten.

  • Synergien mit AI Act & anderen Vorschriften

Abstimmung von DSFA und Grundrechte-Folgenabschätzung (Art. 27 AI Act) für Hochrisiko-KI. Vermeidung von Redundanzen durch Integration in bestehende Risikomanagement-, Cybersecurity- (NIS-2) und Transparenzprozesse (DSA/Data Act).

  • Vorabkonsultation bei Aufsichtsbehörden

Vorbereitung und Begleitung von Art. 36-Verfahren, wenn trotz Maßnahmen ein hohes Restrisiko verbleibt. Sichere Kommunikation und Verhandlung mit BfDI oder Landesbehörden.

  • Dokumentation & Audit-Sicherheit

Erstellung prüffester, nachvollziehbarer DSFA-Berichte, die den Accountability-Nachweis (Art. 5 Abs. 2 DSGVO) erfüllen. Regelmäßige Aktualisierung bei Verfahrensänderungen.

  • Technische & organisatorische Maßnahmen (TOMs)

Konkrete Empfehlungen zur Risikoreduktion: Pseudonymisierung/Anonymisierung, Datenminimierung, Zugriffs- & Verschlüsselungskonzepte, Impact-Bewertung neuer Tools.

  • Schulungen & interne Prozesse

Maßgeschneiderte Workshops für Datenschutzteams, Produktentwicklung und Fachabteilungen. Aufbau skalierbarer DSFA-Vorlagen, Checklisten und Workflows.

  • Verteidigung bei Beanstandungen
    Unterstützung bei behördlichen Prüfungen, Bußgeldverfahren oder Nachbesserungsverlangen wegen unzureichender DSFA.

AI Act tritt schrittweise in Kraft – ab August 2026 Hochrisiko-Pflichten mit DSFA-Überlappung; BfDI und Landesbehörden fordern bei KI-Profiling, Biometrie und automatisierten Entscheidungen konsequent Folgenabschätzungen. DSK-Listen und EDPB-Leitlinien werden laufend erweitert. Wir verfolgen für Sie selbstverständlich kontinuierlich EDPB-Guidelines, BfDI-Praxis, DSK-Beschlüsse, EuGH-Rechtsprechung und EU-Konsultationen, um Ihre DSFAs regulatorisch up-to-date zu halten.

Als Spezialisten für Datenschutz und IT-Recht kombinieren wir rechtliche Expertise mit technischem Tiefenverständnis. Ob Sie eine einzelne KI-Lösung absichern, einen neuen Verarbeitungsvorgang einführen oder Ihr gesamtes DSFA-Management professionalisieren möchten – wir liefern präzise, effiziente und nachweisbare Ergebnisse mit klarem Fokus auf Compliance, Risikominimierung und Innovationsfähigkeit.

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Gemeinsam gestalten wir Ihre Datenschutz-Folgenabschätzungen rechtssicher, praxistauglich und zukunftsfest:

Datenschutz-Folgenabschätzung von Datenschutz-Experten und Rechtsanwälten.

Unsere Expertise

  • Schlagkräftige agile Anwaltsboutique
  • Experten im Medien-, IT-, KI-, Daten-, Urheberrecht und mehr
  • Erfahrene Berater und Prozessanwälte
  • Deutschlandweite Vertretung

Warum ITMR Rechtsanwälte?

  • Schnelle Reaktionszeiten
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  • Transparente Kostenstruktur
  • Verpflichtet auf Mandantenerfolg