Produkthaftungsrecht für digitale Produkte, KI und Software
Das Produkthaftungsrecht regelt die verschuldensunabhängige Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte Produkte verursacht werden. Während es traditionell auf physische Produkte zugeschnitten war, steht es heute im Zentrum der Regulierung digitaler Produkte, Softwarelösungen, KI-Systeme und vernetzter Geräte.
Mit der Reform der EU-Produkthaftungsrichtlinie (PLD), dem Cyber Resilience Act (CRA), der Maschinenverordnung, dem Data Act und weiteren EU-Initiativen ist ein neues Haftungsregime für digitale Wertschöpfungsketten entstanden. Hersteller, Importeure, Distributoren und Softwareentwickler sehen sich erheblich erweiterten Pflichten und Haftungsrisiken gegenüber.
Als spezialisierte Kanzlei für IT-Recht, Datenschutzrecht, Medienrecht und gewerblichen Rechtsschutz begleiten wir Unternehmen bei der strategischen Ausrichtung ihrer Produkte auf das neue europäische Produkthaftungsregime.
Inhaltsverzeichnis
- Grundlagen des Produkthaftungsrechts
- EU-Reform: Produkthaftung für Software und KI
- Cyber Resilience Act und Sicherheitsanforderungen
- Erweiterter Fehlerbegriff und Beweislast
- Haftung für KI-Systeme und lernende Algorithmen
- Digitale Güter, Data Act und Datenzugriff
- Lieferketten, CE-Kennzeichnung und Vertragsstruktur
- Produktrückruf, Marktüberwachung und Krisenstrategie
- Synergien mit AI Act, NIS-2 und Open Source
- Unsere Leistungen im Produkthaftungsrecht
- FAQ – Digitale Produkthaftung
- Strategische Begleitung
Grundlagen des Produkthaftungsrechts
Das deutsche Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG; abrufbar über gesetze-im-internet.de) basiert auf europäischem Recht. Es normiert eine verschuldensunabhängige Haftung für fehlerhafte Produkte.
Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die berechtigterweise erwartet werden darf. Maßgeblich sind:
- Präsentation des Produkts
- Erwartbarer Gebrauch
- Zeitpunkt des Inverkehrbringens
Haftungsadressaten sind insbesondere Hersteller, Quasi-Hersteller, Importeure und Lieferanten. Ersatzfähig sind Schäden an Leben, Körper, Gesundheit sowie an privat genutzten Sachen.
Mit der Digitalisierung erweitert sich der Produktbegriff erheblich.
EU-Reform: Produkthaftung für Software und KI
Die neue EU-Produkthaftungsrichtlinie (PLD) – veröffentlicht im Amtsblatt der EU und abrufbar über EUR-Lex – bezieht ausdrücklich Software, KI-Systeme und digitale Güter in den Haftungsrahmen ein.
Zentrale Neuerungen:
- Software als eigenständiges Produkt
- Erweiterung des Fehlerbegriffs auf Cybersicherheitsmängel
- Beweislasterleichterungen zugunsten Geschädigter
- Verlängerte Haftungsfristen
Damit unterliegen auch rein digitale Produkte – etwa Apps oder eingebettete Firmware – dem Produkthaftungsregime.
Cyber Resilience Act und Sicherheitsanforderungen
Der Cyber Resilience Act (CRA) verpflichtet Hersteller von Produkten mit digitalen Elementen zu umfassenden Cybersicherheitsanforderungen. Informationen zum Gesetzgebungsverfahren sind über die EU-Kommission abrufbar.
Der CRA integriert Software in das New Legislative Framework (NLF) und verlangt:
- Konformitätsbewertung
- CE-Kennzeichnung
- Technische Dokumentation
- Erstellung einer Software Bill of Materials (SBOM)
- Lebenszyklisches Risikomanagement
Meldepflichten für aktiv ausgenutzte Schwachstellen greifen ab September 2026, die vollständige Anwendung folgt 2027.
Wir prüfen die Betroffenheit Ihrer Produkte, entwickeln Risikomanagementpläne und begleiten CE-Verfahren.
Erweiterter Fehlerbegriff und Beweislast
Die Reform der Produkthaftung erweitert den Fehlerbegriff auf:
- Cybersicherheitslücken
- Fehlende Updates
- Algorithmische Fehlentscheidungen
- Mangelhafte Interoperabilität
Zugleich wird die Beweisführung für Geschädigte erleichtert, insbesondere bei komplexen KI-Systemen.
Dokumentation und technische Nachvollziehbarkeit werden haftungsentscheidend.
Wir strukturieren interne Dokumentationsprozesse und entwickeln Verteidigungsstrategien für komplexe Produkthaftungsfälle.